1. Teil: Einleitung
Es sollte eine der größten Akquisitionen der deutschen Geschichte werden - doch am Ende scheiterte der Versuch der Porsche Auto-mobil Holding SE den größten deutschen Automobilbauer, die Volkswagen AG, zu übernehmen. Infolgedessen kam es vermehrt zu Klagen von Fondsgesellschaften und andere Klägern, die Por-sche Kurs- und Marktpreismanipulation1 i. S. d. § 20a WpHG vor-warfen.2 Ähnlich erging es dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der IKB Stefan Ortseifen. Er wurde aufgrund des Vorwurfs der Täuschung der Anleger und somit der Marktpreismanipulation vom Düsseldorfer Landgericht in einer vorläufigen Entscheidung zu einer Strafe verurteilt.3
Diese beiden Beispiele zeigen, dass der Tatbestand der Markt-preismanipulation keineswegs ein Schattendasein fristet, sondern hochaktuell ist.4 Einen weiteren Beleg hierfür liefert der BaFin-Jahresbericht 2009, demzufolge die BaFin im Jahr 2009 150 Unter-suchungen wegen des Verdachts der Marktpreismanipulation ein-leitete.5 Im Jahr 2008 waren es nur 77 und im Jahr 2007 gar nur 61 waren.6
2. Teil: Historische Entwicklung, grundlegende Definitionen und Abgrenzung der Begrifflichkeiten
A. Historische Entwicklung
Das Verbot der Marktpreismanipulation gilt in Deutschland seit dem Jahre 1884. Seitdem hat es eine Reihe an Veränderungen er-fahren. Damals war es noch in Form des Art. 249d ADHGB gere-gelt, durch den die betrügerische Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe gestellt wurde.7 Im Jahre 1896 wurde die Norm verall-gemeinert und als § 75 Abs. 1 in das BörsG aufgenommen.8 Im Laufe der Zeit wurde die Vorschrift mehrfach modifiziert und kon-kretisiert – blieb jedoch bis zum 21. Juni 2002 als § 88 BörsG (im Folgenden: § 88 BörsG a. F.) in ihren wesentlichen Zügen unver-ändert erhalten.9 Die Anwendung dieser Regelung bereitete in der Praxis allerdings aufgrund der schwer nachzuweisenden Absicht der Preisbeeinflussung und des Charakters des Straftatbestandes sowie der damit einhergehenden engen Auslegung Schwierigkei-ten, so dass sie zu keiner Zeit eine praktische Relevanz entfaltete.10 Auf Grund dessen sowie aufgrund der zunehmenden Internationali-sierung des Wertpapiergeschäfts und der Wertpapiermärkte hob der deutsche Gesetzgeber diese Regelung mit Wirkung vom 1. Juli 2002 auf und gestaltete sie wiederum neu.11
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Rechtsprechungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Teil: Einleitung
2. Teil: Historische Entwicklung, grundlegende Definitionen und Abgrenzung der Begrifflichkeiten
A. Historische Entwicklung
B. Grundlegende Definitionen und Abgrenzung der Begrifflich- keiten
3. Teil: Das Verbot der Kurs - und Marktpreismanipulation gem. 20a WpHG
A. Schutzzweck der Norm
B. Anwendungsbereich der Norm
I. Personeller Anwendungsbereich
II. Sachlicher Anwendungsbereich
III. Räumlicher Anwendungsbereich
C. Verbotstatbestände
I. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG
1. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 WpHG
a) Allgemeines
b) Objektiver Tatbestand
aa) Angaben machen
bb) Unrichtig oder irreführend
cc) Berichtigungspflichten
dd) Bewertungserhebliche Umstände
ee) Eignung zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis
c) Subjektiver Tatbestand
d) Fallbeispiel
2. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 WpHG
a) Allgemeines
b) Objektiver Tatbestand
aa) Verschweigen
bb) Entgegen bestehender Rechtsvorschriften
c) Fallbeispiel
II. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
1. Allgemeines
2. Objektiver Tatbestand
a) Vornahme von Geschäften oder Erteilung von Kauf- oder Verkaufsaufträgen
b) Irreführungs- oder Preisbeeinflussungseignung
3. Subjektiver Tatbestand
4. Fallbeispiel
III. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 WpHG
1. Allgemeines
2. Objektiver Tatbestand
a) Sonstige Täuschungshandlung
b) Vornehmen
3. Subjektiver Tatbestand
4. Fallbeispiel
D. Ausschlusstatbestände
I. § 20a Abs. 2 WpHG
1.Allgemeines
2. Zulässige Marktpraxis
3. Legitime Gründe
II. § 20a Abs. 3, Abs. 5 S. 1 Nr. 4 WpHG
1. Allgemeines
2. Rückkaufprogramme
3. Kursstabilisierungsmaßnahmen
III. § 20a Abs. 6 WpHG
E. Sanktionen
I. Ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktionen
II. Strafrechtliche Sanktionen
III. Zivilrechtliche Sanktionen
4. Teil: Thesen
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