Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die Defizite des AGG bei der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien bezüglich der Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht aufzuzeigen.
Um den Sinn und Zweck der Schadensersatzregelungen gemäß § 15 AGG verstehen zu können, werden die europarechtlichen Vorgaben in ihren Wesenszügen erklärt. Nach einem kurzen Überblick über das Gesetz werden die wichtigsten Definitionen der Benachteiligung und die allgemeinen Kritikpunkte zum Gesetz sowie der Sanktionen dargelegt. Dem schließt sich die eigentliche Untersuchung der Schadensersatzregelungen gemäß § 15 AGG an.
Die Methodik der Untersuchung besteht in der Darstellung der maßgebenden kritischen Meinungen in der Literatur über die Schadensersatzregelungen gemäß § 15 AGG sowie in deren Bewertung. Wenn es erforderlich ist, werden die einschlägigen Normen des Gesetzes gemeinschafts- und richtlinienkonform ausgelegt. Die Ergebnisse dieser Auslegung stellen die Basis für eine Auseinadersetzung mit den wesentlichsten Punkten der Meinungen dar. Letztlich wird darüber eine Entscheidung getroffen, ob die Regelungen des Schadensersatzes europarechtskonform sind.
Die Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, dass die Regelung des Schadensersatzanspruchs für Vermögensschäden gemäß § 15 Abs. 1 AGG gemeinschaftsrechtswidrig sei, konnte das Gegenteil nachgewiesen werden. Die Norm § 15 Abs. 1 S. 2 AGG bei Anwendung des § 276 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BGB lässt sich unter Beachtung der Grundsätze der gemeinschafts- und richtlinienkonformen Auslegung als Regelfall einer verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitsgebers bestimmen.
Der Ersatz eines durch eine Benachteiligung erlittenen immateriellen Vermögensschadens entspricht gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 AGG wegen der uneingeschränkten verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitsgebers den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts.
Das für die Entschädigung normierte Kollektivvertragsprivileg gemäß § 15 Abs. 3 AGG ist jedoch wegen des Verschuldenserfordernisses des Arbeitgebers doppelt gemeinschaftsrechtswidrig.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Vorgaben zur Schaffung eines Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung
I. Europarechtliche Vorgaben
1. Primärrechtliche Vorgaben
2. Sekundärrechtliche Vorgaben
a. Richtlinien der Europäischen Union als Grundlage für das AGG
b. Umsetzungsanforderungen nach den EU-Richtlinien hinsichtlich der Haftung bei Verstößen gegen Diskriminierungsverbote
3. Umsetzungsanforderungen nach der Rechtsprechung des EuGH
II. Diskriminierungsschutz im nationalen Recht vor dem Inkrafttreten des AGG
1. Grundgesetz
2. Einfachgesetzliche Ebene
3. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Umsetzungsbedarf
a. Formeller Umsetzungsbedarf
b. Materieller Umsetzungsbedarf
C. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gemäß § 15 AGG
I. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Überblick
1. Entstehungsgeschichte
2. Aufbau des AGG
a. Allgemeine Struktur des Gesetzes
b. Zum Allgemeinen Teil
(1) Ziel des Gesetzes und verpönte Merkmale
(2) Anwendungsbereich des Gesetzes
(3) Definition der Formen der Diskriminierung
c. Zum arbeitsrechtlichen Teil
3. Grundsätzliche Kritik am AGG
II. Schadensersatz und Entschädigung gemäß § 15 AGG
1. Öffentlich-rechtlicher Ansatz
2. Privatrechtlicher Ansatz
3. Entscheidung für eine Regelung über Schadensersatz und Entschädigung
III. Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 AGG
1. Allgemeines – Voraussetzungen und Folgen
2. Europarechtskonformität der Schadensersatzregelung
a. Verschulden des Arbeitgebers
(1) Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers – europarechtskonform
(2) Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers – europarechtswidrig
(3) Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers – nicht zwingend geboten
(4) Ergebnis zum Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers
i) Vertretenmüssen ist immer gleich Verschulden?
ii) Europarechtskonforme Auslegung § 15 Abs. 1 S. 2 AGG bei Anwendung des § 276 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BGB
iii) Gegen die Ansichten: Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers ist europarechtskonform
iv) Gegen die Ansichten: Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers ist europarechtswidrig
v) Zur Gesetzbegründung
b. Bemessung der Schadenshöhe
3. Fazit
IV. Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG
1. Allgemeines – Voraussetzungen und Folgen
2. Europarechtskonformität der Entschädigungsregelung
a. Verschulden des Arbeitgebers
(1) Grundsatz
(2) Kollektivvertragsprivileg
(3) Ergebnis zum Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers
b. Bemessung der Entschädigung
3. Fazit
D. Zusammenfassung
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