Diese Arbeit stellt eine Vergleichsarbeit dar. In ihr wird eine Gegen-überstellung der unterschiedlichen Regelungen der culpa in contrahendo – im gegenwärtigen deutschen Internationalen Privatrecht und der am 11.01.2009 in Kraft tretenden Verordnung EG Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht – vorgenommen, wobei das Hauptaugenmerk der Bearbeitung auf der rechtsinstitutionellen Qualifikation in den einzelnen Rechtsquellen liegt. In Ausführung der unterschiedlichen Lösungsansätze soll die aktuell bestehende Qualifikationsproblematik im IPR beleuchtet und diskutiert werden. Dabei wird auch ein kurzer zivilprozessualer Ausblick gegeben, um die unterschiedliche Qualifikation im bestehenden IZPR zu skizzieren. Die Untersuchung der Qualifikationsproblematik soll nachfolgend Aufschluss über die Entwicklung der Regelung in der ROM II–VO geben und den Nutzen dieser europäischen Neuordnung darlegen. Ausgangspunkt der Arbeit ist zunächst ein kurzer Überblick über die Ausgestaltung der culpa in contrahendo im nationalen deutschen Sachrecht gefolgt von Ausführungen über die Behandlung im IPR/IZPR und in der 2009 folgenden ROM II–Verordnung. Dabei wird die Relevanz der richtigen Qualifikation und Einordnung dieses Rechtsinstitutes verdeutlicht.
Gliederung
I. Einleitung
II. Entwicklung u. Bedeutung der culpa in contrahendo im materiellen dt. Recht
1. Entstehung der culpa in contrahendo
2. Anwendungsbereich, Funktion und Einordnung der c.i.c
3. Fallgruppen der culpa in contrahendo
4. Die culpa in contrahendo in anderen europaischen Rechtsordnungen
III. Die culpa in contrahendo im IPR und IZPR
1. Qualifikation der culpa in contrahendo im deutschen IPR
a) Einheitlich vertragliche Qualifikation
b) Differenzierende Qualifikation
c) Fazit
d) Eigene Stellungnahme
2. Qualifikation der culpa in contrahendo im IZPR
a) EuGVVO
aa) Autonome Auslegung des Vertragsbegriffs
bb) Qualifikation der c.i.c. in der EuGVVO
b) Deutsche Zivilprozessordnung
c) Fazit
3. Gesamtfazit zur culpa in contrahendo im IPR und IZVR
IV. Die culpa in contrahendo unter der Rom II-VO
1. Qualifikation vorvertraglicher Anspruche unter Geltung der ROM I - und ROM II Verordnungen
a) Der Begriff des „Verschuldens bei Vertragsverhandlungen“ im europaischen Kollisionsrecht
b) Ergebnis zur Qualifikation vorvertraglicher Anspruche
2. Das spezielle Anknupfungssystem der ROM II-VO
a) Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Art. 12 und der Artt. 4 ff
b) Die einzelne Anknupfung
3. Fazit zur culpa in contrahendo in der ROM II-VO
V. Gesamtfazit der Arbeit
VI. Ausblick und noch offene Fragen
Literaturverzeichnis
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