Das Ziel der Unternehmensbewertung ist es, die potentiellen Preise für das ganze Unternehmen oder dessen Bestandteile zu ermitteln. Dabei ist die Rücksicht auf alle Erfolgspotentiale und die darauf einwirkenden Einflüsse notwendig. Folglich ist der Unsicherheit der künftigen Entwicklung entscheidungsrelevanten GrößenRechnung zu tragen.
In dieser Hausarbeit wird das Problem der Berücksichtigung von unsicheren Zahlungsströmen in der Unternehmensbewertung erörtert. Dies wird anhand des Ertragswertverfahrens gemacht, weil es sich aufgrund der empirischen Untersuchungen feststellen lässt, dass diesem Verfahren in der deutschen Praxis der Unternehmensbewertung große Rolle beigemessen wird.
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Problemstellung
2 Ertragswertverfahren
3 Berücksichtigung von unsicheren Zahlungsströmen beim Ertragswertverfahren
3.1 Allgemeines
3.2 Risikoadjustierung im Zähler (Sicherheits- äquivalenzmethode)
3.3 Risikoadjustierung im Nenner (Risikozuschlags- methode)
3.3.1 Allgemeines
3.3.2 Risikoadjustierung bei stochastischer Abhängigkeit der Überschussverteilungen
3.3.3 Risikoadjustierung bei stochastischer Unabhängigkeit der Überschussverteilung
4 Ein Beispiel
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Problemstellung
Das Ziel der Unternehmensbewertung ist es, die poten-tiellen Preise für das ganze Unternehmen oder dessen Bestandteile zu ermitteln.[1] Dabei ist die Rücksicht auf alle Erfolgspotentiale und die darauf einwirkenden Einflüsse notwendig.[2] Folglich ist der Unsicherheit der künftigen Entwicklung entscheidungsrelevanten Größen Rechnung zu tragen.[3]
In dieser Hausarbeit wird das Problem der Berück-sichtigung von unsicheren Zahlungsströmen in der Unternehmensbewertung erörtert. Dies wird anhand des Ertragswertverfahrens gemacht, weil es sich aufgrund der empirischen Untersuchungen feststellen lässt, dass diesem Verfahren in der deutschen Praxis der Unter-nehmensbewertung große Rolle beigemessen wird[4].
2 Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist ein Gesamtbewertungs-verfahren[5], weil die Unternehmen als „zweckgerichtete Kombinationen von materiellen und immateriellen Werten“[6] betrachtet und die relevanten Unternehmenswerte durch den künftigen Gesamtertrag des Unternehmens bestimmt werden[7].
Die Bestimmung des Unternehmenswertes erfolgt beim Ertragswertverfahren durch die Diskontierung aller künftigen Unternehmenserträge[8] auf den Bewertungsstich-tag[9]. Der Barwert dieser Erträge stellt den Unter-nehmenswert dar.[10] Zu seiner Berechnung müssen die Zukunftserträge einschl. erwarteter Veräußerungserlöse des nicht betriebsnotwendigen Vermögens[11], ggf. der künftige Liquidationswert[12] und der Kalkulationszins-fuss herangezogen werden[13].
Bei angenommener unendlicher Lebensdauer eines Unter-nehmens errechnet sich dessen Wert somit folgender-maßen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.[14]
Bei der vereinfachenden Unterstellung, dass die finan-ziellen Überschüsse für alle Zukunftsperioden konstant bleiben und kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen vorhanden ist, wird zur Berechnung des Unternehmens-wertes die Formel für den Barwert einer ewigen Rente herangezogen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.[15]
Es bestehen verschiedene Auffassungen über die Messung der künftigen Unternehmenserträge.[16] Nach der in Theorie und Praxis herrschender Meinung stellen die künftigen Nettozahlungen an Anteilseigner eine geeignete Grund-lage der Unternehmensbewertung im Rahmen des Ertrags-wertverfahrens.[17] Die Nettoeinnahmen der Unternehmens-eigner können aufgrund einer auf Unternehmensebene durchgeführten Einnahmeüberschussrechnung oder Ertrags-überschussrechnung ermittelt werden“.[18]
Basis für die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes stellt das Konzept des Alternativenvergleichs.[19] Die Erträge aus dem zu bewertenden Unternehmen werden mit den Erträgen der Alternativinvestition verglichen.[20]
Für Bewertungszwecke können unterschiedliche Renditen einer Vergleichsinvestition herangezogen werden.[21] Dabei wird zwischen Bestimmung des Diskontierungszinssatzes bei der Ermittlung objektiver und subjektiver Unter-nehmenswerte unterschieden.[22]
Dem objektiven Unternehmenswert liegt „die Vorstellung zugrunde, dass ein objektiver Unternehmenswert exis-tiere, der für jedermann gültig sei“[23]. Der subjektive Unternehmenswert stellt dagegen auf die subjektiven Vorstellungen und Einschätzungen des konkreten Bewer-tungssubjektes ab.[24]
Im Rahmen der objektiven Unternehmensbewertung wird der relevante Kalkulationszinsfuss durch ein mehrstufiges Verfahren bestimmt.[25] Zuerst erfolgt die Ermittlung des Basiszinssatzes,[26] wobei es „von dem landesüblichen Zinssatz für eine (quasi-) risikofreie Kapitalmarktan-lage“[27] ausgegangen wird. Als solcher Basiszinssatz bietet sich die langfristige Rendite öffentlicher An-leihen an.[28] Als nächster Schritt „wird der Basiszins-fuss auf seine Äquivalenz mit den einbezogenen Unter-nehmenserträgen geprüft und erforderlichenfalls ent-sprechend adaptiert“.[29]
Bei der Berechnung subjektiver Unternehmenswerte rich-tet sich der Kapitalisierungszinssatz dagegen nach den individuellen Vorstellungen des jeweiligen Investors.[30] I.d.R. werden in diesem Fall durchschnittliche Renditen branchengleicher Unternehmen oder Zinssätze von ablös-baren Renditen als Kapitalisierungszinssatz heran-gezogen.[31]
Obwohl bei der Ermittlung des Unternehmenswertes die Berechnungen stets mit Erwartungswerten künftiger prognostizierter Überschussverteilungen durchgeführt werden, ist der Unsicherheit der Bewertung gesondert Rechnung zu tragen.[32] Dieses Problem wird in folgenden Abschnitten der Hausarbeit diskutiert.
[...]
[1] Vgl. Peemöller (2000) S.3.
[2] Vgl. Peemöller (2000), S.3.
[3] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 211-212; Peemöller/Kunowski (2000), S.232.
[4] Vgl. Peemöller/Kunowski (2000), S. 202-204.
[5] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 31.
[6] IDW (2000), 4.2., S. 828.
[7] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 31.
[8] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 108.
[9] Vgl. Peemöller/Kunowski (2000), S. 234.
[10] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S.31.
[11] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 31.
[12] Vgl. Peemöller/Kunowski (2000), S. 202.
[13] Vgl. Peemöller/Kunowski (2000), S. 202.
[14] In Anlehnung an Mandl/Rabel (1997), S.31-32.
[15] In Anlehnung an Mandl/Rabel (1997), S. 32.
[16] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 109.
[17] Vgl. Seicht (2001), S. 6.
[18] IDW (2000), 4.4.1.1., S. 828.
[19] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S.131-132; Peemöller/Kunowski (2000), S. 234.
[20] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 131.
[21] Vgl. Peemöller/Kunowski (2000), S. 235.
[22] Vgl. IDW (2000), 7.2.4.1. sowie 7.2.4.2., S. 836-837; Peemöller/Kunowski (2000), S. 234-239.
[23] Mandl/Rabel (1997), S. 6.
[24] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 7-8.
[25] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 133.
[26] Vgl. Mandl, Rabel (1997), S. 133.
[27] IDW (2000), 7.2.4.1., S. 836.
[28] Vgl. IDW (2000), 7.2.4.1., S. 836.
[29] Mandl/Rabel (1997), S. 133.
[30] Vgl. IDW (2000), 7.2.4.2., S. 837.
[31] Vgl. Peemöller/Kunowski (2000), S. 239.
[32] Vgl. Peemöller/Kunowski (2000), S. 232.
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