Der Begriff „faktischer Geschäftsführer“ ist in keinem Gesetz enthalten. Der Begriff wird aber in der Rechtsprechung gebraucht, um eine Person zu bezeichnen, die – ohne ordnungsgemäß zum Geschäftsführer bestellt zu sein – in gleicher Weise haftet oder strafrechtlich verantwortlich gemacht wird wie ein nach den Regeln des GmbH-Rechts bestellter Geschäftsführer. In der juristischen Literatur wird der Begriff aufgegriffen und großenteils zustimmend, teilweise aber auch ablehnend kommentiert.
Um Tragweite und Bedeutung des Begriffes des faktischen Geschäftsführers und der damit verbundenen Haftung zu verdeutlichen, wird es daher notwendig sein, die maßgebenden höchstrichterlichen Entscheidungen darzustellen und zu analysieren. Soweit dies im Rahmen einer solchen Arbeit möglich ist, wird versucht werden, auch eine Bewertung vorzunehmen, inwieweit die wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen oder Lehrmeinungen zutreffend erscheinen oder aber gegebenenfalls kritisch zu betrachten sind.
Inhaltsverzeichnis
III Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung in die Problematik des faktischen Geschäftsführers
2. Stellung und Funktion des ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführers
3. Einflussnahme anderer Personen auf die Geschäftsführung der Gesellschaft
4. Die Haftung des ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführers
4.1. Die zivilrechtliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
4.1.1. Innenhaftung nach § 43 Abs.2 GmbHG
4.1.1.1. Pflichten des Geschäftsführers aufgrund seiner Organstellung
4.1.1.2. Gesetzlich ausdrücklich festgelegte Pflichen des Geschäftsführers
4.1.2. Innenhaftung nach § 43 Abs.3 GmbHG
4.1.3. Innenhaftung nach Sondervorschriften
4.2. Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung)
4.2.1. Generelle Haftung aus unerlaubter Handlung
4.2.2. Haftung nach § 823 Abs.2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz
4.3. Steuerrechtliche Haftung des Geschäftsführers
4.3.1. Innenhaftung
4.3.2. Außenhaftung
4.4. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers
4.4.1. Strafvorschriften des GmbHG
4.4.2. Insolvenzordnung
4.4.3. Strafgesetzbuch
4.4.4. Handelsgesetzbuch
5. Der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Begriff des „faktischen GmbH-Geschäftsführers“
5.1. Entscheidung in BGHSt 3, 32 ff
5.2. Entscheidung in BGHSt 21, 101 ff
5.3. Entscheidung in BGHSt 31, 118 ff
5.4. Urteil vom 24. Oktober 1973 – VIII 82/82 WM1973, 1354 f
5.5. Entscheidung in BGHZ 75,
5.6. Entscheidung in BGHZ 104,
6. Der Begriff des faktischen Geschäftsführers in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
7. Abschließende Bewertung des Begriffs des faktischen Geschäftsführers
7.1. Zivilrechtliche Bewertung
7.2. Steuerrechtliche Bewertung
7.3. Strafrechtliche Bewertung
IV Literaturverzeichnis
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