Der Begriff „faktischer Geschäftsführer“ ist in keinem Gesetz enthalten. Der Begriff wird aber in der Rechtsprechung gebraucht, um eine Person zu bezeichnen, die – ohne ordnungsgemäß zum Geschäftsführer bestellt zu sein – in gleicher Weise haftet oder strafrechtlich verantwortlich gemacht wird wie ein nach den Regeln des GmbH-Rechts bestellter Geschäftsführer. In der juristischen Literatur wird der Begriff aufgegriffen und großenteils zustimmend, teilweise aber auch ablehnend kommentiert.
Um Tragweite und Bedeutung des Begriffes des faktischen Geschäftsführers und der damit verbundenen Haftung zu verdeutlichen, wird es daher notwendig sein, die maßgebenden höchstrichterlichen Entscheidungen darzustellen und zu analysieren. Soweit dies im Rahmen einer solchen Arbeit möglich ist, wird versucht werden, auch eine Bewertung vorzunehmen, inwieweit die wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen oder Lehrmeinungen zutreffend erscheinen oder aber gegebenenfalls kritisch zu betrachten sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung in die Problematik des faktischen Geschäftsführers
- 2. Stellung und Funktion des ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführers
- 3. Einflussnahme anderer Personen auf die Geschäftsführung der Gesellschaft
- 4. Die Haftung des ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführers
- 4.1. Die zivilrechtliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- 4.1.1. Innenhaftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG
- 4.1.1.1. Pflichten des Geschäftsführers aufgrund seiner Organstellung
- 4.1.1.2. Gesetzlich ausdrücklich festgelegte Pflichen des Geschäftsführers
- 4.1.2. Innenhaftung nach § 43 Abs.3 GmbHG
- 4.1.3. Innenhaftung nach Sondervorschriften
- 4.1.1. Innenhaftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG
- 4.2. Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung)
- 4.2.1. Generelle Haftung aus unerlaubter Handlung
- 4.2.2. Haftung nach § 823 Abs.2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz
- 4.3. Steuerrechtliche Haftung des Geschäftsführers
- 4.3.1. Innenhaftung
- 4.3.2. Außenhaftung
- 4.4. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers
- 4.4.1. Strafvorschriften des GmbHG
- 4.4.2. Insolvenzordnung
- 4.4.3. Strafgesetzbuch
- 4.4.4. Handelsgesetzbuch
- 4.1. Die zivilrechtliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- 5. Der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Begriff des „faktischen GmbH-Geschäftsführers“
- 5.1. Entscheidung in BGHSt 3, 32 ff.
- 5.2. Entscheidung in BGHSt 21, 101 ff.
- 5.3. Entscheidung in BGHSt 31, 118 ff.
- 5.4. Urteil vom 24. Oktober 1973 – VIII 82/82 WM1973, 1354 f.
- 5.5. Entscheidung in BGHZ 75, 96
- 5.6. Entscheidung in BGHZ 104, 44
- 6. Der Begriff des faktischen Geschäftsführers in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
- 7. Abschließende Bewertung des Begriffs des faktischen Geschäftsführers
- 7.1. Zivilrechtliche Bewertung
- 7.2. Steuerrechtliche Bewertung
- 7.3. Strafrechtliche Bewertung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelor-Arbeit untersucht die Haftung des faktischen GmbH-Geschäftsführers. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen der Haftung von Personen zu beleuchten, die nicht formell zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt wurden, aber dennoch maßgeblich an der Geschäftsführung beteiligt sind. Die Arbeit betrachtet die zivilrechtliche, steuerrechtliche und strafrechtliche Haftung des faktischen Geschäftsführers.
- Definition des faktischen Geschäftsführers
- Haftungsfolgen für den faktischen Geschäftsführer
- Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Bundesfinanzhofs
- Abgrenzung zur Haftung des ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführers
- Bedeutung der Organstellung und der Pflichten des Geschäftsführers
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in die Thematik des faktischen Geschäftsführers ein und erläutert die Herausforderungen, die sich aus der Unterscheidung zwischen formell und faktisch handelnden Geschäftsführern ergeben. Kapitel 2 beleuchtet die Stellung und die Funktion des ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführers als Organ der GmbH. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung der Organstellung für die Haftung des Geschäftsführers beleuchtet. Kapitel 3 analysiert die Einflussnahme anderer Personen auf die Geschäftsführung der Gesellschaft, insbesondere die Frage, unter welchen Umständen eine Person trotz fehlender formeller Bestellung als faktischer Geschäftsführer angesehen werden kann. Kapitel 4 befasst sich mit der Haftung des ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführers, wobei sowohl die zivilrechtliche Haftung nach dem GmbHG als auch die Haftung gegenüber Dritten und die steuer- und strafrechtliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers im Fokus stehen. Kapitel 5 behandelt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Begriff des „faktischen GmbH-Geschäftsführers“ und analysiert die relevanten Entscheidungen. Kapitel 6 untersucht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Begriff des faktischen Geschäftsführers, insbesondere in Bezug auf die steuerrechtliche Haftung. Das letzte Kapitel bietet eine abschliessende Bewertung des Begriffs des faktischen Geschäftsführers und beleuchtet die zivilrechtliche, steuerrechtliche und strafrechtliche Relevanz dieser Thematik.
Schlüsselwörter
Faktischer Geschäftsführer, GmbH, Haftung, Zivilrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Rechtsprechung, Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof, Organstellung, Pflichten, Einflussnahme, Geschäftsführung, Haftung gegenüber Dritten, Schutzgesetz, Strafvorschriften, Insolvenzordnung, Strafgesetzbuch, Handelsgesetzbuch.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einem "faktischen Geschäftsführer"?
Dies ist eine Person, die nicht formell zum Geschäftsführer bestellt wurde, aber dennoch die Geschicke der Gesellschaft maßgeblich bestimmt und daher rechtlich wie ein bestellter Geschäftsführer behandelt wird.
In welchen Gesetzen ist der Begriff des faktischen Geschäftsführers geregelt?
Der Begriff ist in keinem Gesetz explizit enthalten; er wurde durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) entwickelt.
Welche Haftungsrisiken trägt ein faktischer Geschäftsführer?
Er unterliegt der zivilrechtlichen Innen- und Außenhaftung, der steuerrechtlichen Haftung für Abgaben sowie der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (z.B. bei Insolvenzverschleppung).
Wie grenzt sich die Haftung zum ordentlich bestellten Geschäftsführer ab?
In der Regel wird der faktische Geschäftsführer in Bezug auf Haftung und Strafrecht dem ordentlich bestellten Geschäftsführer gleichgestellt, um Umgehungen der Verantwortlichkeit zu verhindern.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des BGH in diesem Kontext?
Die Arbeit analysiert grundlegende Entscheidungen des BGH (z.B. BGHSt 3, 32 oder BGHZ 104, 44), die die Kriterien für die Annahme einer faktischen Geschäftsführung festlegen.
Gilt die Haftung auch im Steuerrecht?
Ja, der Bundesfinanzhof wendet den Begriff ebenfalls an, um Personen haftbar zu machen, die faktisch über die Erfüllung steuerlicher Pflichten der GmbH entscheiden.
- Arbeit zitieren
- Rainer Fickel (Autor:in), 2009, Haftung eines faktischen GmbH-Geschäftsführers, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156507