Die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung ist besonders attraktiv, da sie die Möglichkeit bietet, den gesamten Gewerbeertrag eines Grundstücksunternehmens zu kürzen und somit eine Befreiung von der Gewerbesteuer zu erwirken. Allerdings wird der Anwendungsbereich der Kürzungsvorschrift recht eng gehalten und deren Anwendung ist äußerst streitanfällig. Oftmals werden kürzungsschädliche Tätigkeiten erst bei Abschlussarbeiten oder Betriebsprüfungen entdeckt. Gerade deshalb ist die erweiterte Kürzung immer wieder Gegenstand der BFH-Rechtsprechung. Im Rahmen der Arbeit werden daher die einzelnen Anwendungsvoraussetzungen der Vorschrift herausgearbeitet sowie potenzielle Problemfelder identifiziert, um die Anwendung der erweiterten Kürzung sicherer zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Abgrenzung zur einfachen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG
- 3 Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
- 3.1 Antrag auf erweiterte Kürzung
- 3.2 Grundstücksunternehmen
- 3.3 Verwaltung und Nutzung ausschließlich eigenen Grundbesitzes
- 3.3.1 Ausschließlichkeitsgebot
- 3.3.2 Verwaltung und Nutzung
- 3.3.3 Eigener Grundbesitz
- 3.3.3.1 Begriff des „Grundbesitzes“
- 3.3.3.2 Begriff des „eigenen“ Grundbesitzes
- 4 Unschädliche Nebentätigkeiten
- 4.1 Bedeutung für die erweiterte Kürzung
- 4.2 Unschädliche Nebentätigkeiten nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
- 4.3 Unschädliche Nebentätigkeiten nach § 9 Nr. 1 Satz 3 GewStG
- 4.4 Gesonderte Gewinnermittlung
- 5 Umfang der erweiterten Kürzung
- 6 Abgrenzung zu schädlichen Tätigkeiten nach § 9 Nr. 1 Satz 5 und 6 GewStG
- 6.1 Grundbesitz im Dienst eines Gesellschafters oder Genossen
- 6.2 Sondervergütungen an Mitunternehmer
- 6.3 Gewinne aus der Aufdeckung stiller Reserven
- 6.4 Veräußerungs- oder Aufgabegewinne
- 7 Problemfelder
- 7.1 Unterjährige Tätigkeitsaufnahme
- 7.2 Betriebsaufspaltung
- 7.2.1 Versagen der erweiterten Kürzung
- 7.2.2 Kapitalgesellschaft als Besitzgesellschaft
- 7.3 Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
- 7.3.1 Abgrenzung zu Gebäuden und Gebäudebestandteilen
- 7.3.2 Änderung im Rahmen des Fondsstandortgesetzes 2021
- 7.3.3 Lösungsansätze
- 7.3.3.1 „Mieter-Lösung“
- 7.3.3.2 Auslagerung der Betriebsvorrichtungen auf eine Betriebsvorrichtungsgesellschaft
- 8 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Projektarbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der erweiterten Kürzung der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2-6 GewStG. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Kürzung zu klären und problematische Anwendungsfälle zu beleuchten.
- Voraussetzungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung
- Abgrenzung zur einfachen Kürzung
- Umschädliche Nebentätigkeiten
- Schädliche Tätigkeiten
- Problemfelder der Anwendung in der Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in das Thema der erweiterten Gewerbesteuerkürzung ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Es erläutert den Kontext und die Relevanz der Thematik im Gewerbesteuerrecht.
2 Abgrenzung zur einfachen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG: Der zweite Abschnitt vergleicht die erweiterte Kürzung mit der einfachen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG. Hier werden die wesentlichen Unterschiede in den Voraussetzungen und dem Umfang der jeweiligen Kürzung herausgearbeitet und anhand von Beispielen verdeutlicht, um die jeweiligen Anwendungsfälle abzugrenzen.
3 Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Dieser Abschnitt detailliert die notwendigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung. Es werden die Aspekte des Antrags, des Grundstücksunternehmens, der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes (inkl. des Ausschließlichkeitsgebots und des Begriffs des „eigenen Grundbesitzes“) präzise untersucht und kritisch beleuchtet.
4 Unschädliche Nebentätigkeiten: Kapitel 4 befasst sich mit Nebentätigkeiten, die die erweiterte Kürzung nicht gefährden. Es werden die verschiedenen Arten unschädlicher Nebentätigkeiten im Detail analysiert, sowohl nach § 9 Nr. 1 Satz 2 als auch nach Satz 3 GewStG. Die Bedeutung der gesonderten Gewinnermittlung wird ebenfalls thematisiert. Beispiele wie die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens, die Betreuung von Wohnungsbauten und der Umgang mit Einnahmen aus Stromlieferungen werden hier ausführlich behandelt.
5 Umfang der erweiterten Kürzung: Kapitel 5 analysiert die Berechnung und den Umfang der möglichen Steuerersparnis durch die erweiterte Kürzung. Die Zusammenhänge und Relevanz der Berechnungsmethode werden hier im Detail dargestellt.
6 Abgrenzung zu schädlichen Tätigkeiten nach § 9 Nr. 1 Satz 5 und 6 GewStG: Hier werden Tätigkeiten untersucht, die die erweiterte Kürzung ausschließen. Es werden die Fälle von Grundbesitz im Dienst eines Gesellschafters, Sondervergütungen an Mitunternehmer, Gewinne aus der Aufdeckung stiller Reserven und Veräußerungs- oder Aufgabegewinne eingehend diskutiert und anhand von Beispielsfällen verdeutlicht, wodurch die Abgrenzung zu den zulässigen Tätigkeiten präzisiert wird.
7 Problemfelder: Das siebte Kapitel befasst sich mit komplexen und schwierigen Anwendungsfällen, wie der unterjährigen Tätigkeitsaufnahme, der Betriebsaufspaltung und der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen. Die Auswirkungen des Fondsstandortgesetzes 2021 auf die Mitvermietung werden ebenfalls behandelt. Für die jeweiligen Problemfelder werden Lösungsansätze diskutiert.
Schlüsselwörter
Gewerbesteuer, erweiterte Kürzung, § 9 Nr. 1 GewStG, Grundstücksunternehmen, Nebentätigkeiten, schädliche Tätigkeiten, Betriebsaufspaltung, Fondsstandortgesetz 2021, Verwaltung eigenen Grundbesitzes.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer gemäß § 9 Nr. 1 GewStG?
Die erweiterte Kürzung ist eine Möglichkeit für Grundstücksunternehmen, ihre Gewerbesteuerlast zu reduzieren. Sie ist in § 9 Nr. 1 Satz 2-6 GewStG geregelt und ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, den Gewerbeertrag um den Teil zu kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt.
Wie unterscheidet sich die erweiterte Kürzung von der einfachen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG?
Die einfache Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist allgemeiner und bezieht sich auf die Hinzurechnung bestimmter Beträge zum Gewerbeertrag. Die erweiterte Kürzung hingegen ist speziell auf Grundstücksunternehmen zugeschnitten und ermöglicht eine weitergehende Reduzierung der Gewerbesteuerlast, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen zu können?
Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören:
- Ein Antrag auf erweiterte Kürzung
- Das Unternehmen muss ein Grundstücksunternehmen sein.
- Die Verwaltung und Nutzung muss ausschließlich eigenen Grundbesitzes erfolgen.
Was bedeutet "ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes"?
"Ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes" bedeutet, dass das Unternehmen im Wesentlichen nur eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen darf. Nebentätigkeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich.
Welche Nebentätigkeiten sind unschädlich für die erweiterte Kürzung?
Bestimmte Nebentätigkeiten sind unschädlich, d.h. sie gefährden die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nicht. Dazu gehören beispielsweise:
- Verwaltung eigenen Kapitalvermögens
- Betreuung von Wohnungsbauten
- Einnahmen aus Stromlieferungen (unter bestimmten Bedingungen)
Was sind schädliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der erweiterten Kürzung?
Schädliche Tätigkeiten sind solche, die die erweiterte Kürzung ausschließen. Dazu gehören:
- Grundbesitz im Dienst eines Gesellschafters oder Genossen
- Sondervergütungen an Mitunternehmer
- Gewinne aus der Aufdeckung stiller Reserven
- Veräußerungs- oder Aufgabegewinne
Was ist bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen zu beachten?
Die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen kann problematisch sein, da dies unter Umständen als schädliche Tätigkeit angesehen werden kann. Das Fondsstandortgesetz 2021 hat hier Änderungen mit sich gebracht. Es gibt Lösungsansätze wie die "Mieter-Lösung" oder die Auslagerung der Betriebsvorrichtungen auf eine separate Gesellschaft.
Was ist eine Betriebsaufspaltung und wie beeinflusst sie die erweiterte Kürzung?
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine enge personelle und sachliche Verflechtung zwischen einem Besitzunternehmen (das Grundbesitz verwaltet) und einem Betriebsunternehmen besteht. Dies kann zum Versagen der erweiterten Kürzung führen, insbesondere wenn das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft ist. Eine Kapitalgesellschaft als Besitzgesellschaft kann hier Vorteile bieten.
Was sind Schlüsselwörter im Zusammenhang mit der erweiterten Gewerbesteuerkürzung?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Gewerbesteuer, erweiterte Kürzung, § 9 Nr. 1 GewStG, Grundstücksunternehmen, Nebentätigkeiten, schädliche Tätigkeiten, Betriebsaufspaltung, Fondsstandortgesetz 2021, Verwaltung eigenen Grundbesitzes.
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- Anonymous,, 2024, Möglichkeiten und Grenzen der erweiterten Kürzung im Gewerbesteuerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1556319