Zentrales Thema der Arbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung(§ 66b StGB) mit Art. 5 I EMRK, der einen abschließenden Katalog von Eingriffstatbeständen enthält, auf die sich eine Freiheitsentziehung stützen lässt.
Dafür werden die normativen Voraussetzungen des § 66b StGB überblicksartig dargestellt, um ein grundlegendes Verständnis für diese Norm zu schaffen. Im Anschluss wird das Verhältnis der EMRK zum nationalen Recht beleuchtet, um – nach einer Überprüfung der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit Art. 5 I EMRK – die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die EMRK ziehen zu können.
Zuletzt werden die erarbeiteten Ergebnisse mit dem Urteil des EGMR im Fall M. verglichen. Das Urteil betrifft zwar die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur mittelbar, indem eine Verletzung (u.a.) des Art. 5 I EMRK aufgrund der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung geltend gemacht wird, jedoch lassen sich gewisse Argumentationsmuster des EGMR auch für die nachträgliche Sicherungsverwahrung heranziehen, die zu übertragen Ziel der Arbeit im Schlussteil ist. Zu zeigen wird also sein, inwieweit die Stellungnahme des EGMR für eine Vereinbarkeit des § 66b StGB mit Art. 5 I EMRK eine Rolle spielt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung und Konzeption
- A. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Lichte von Art. 5 I EMRK
- I. Kurzüberblick über § 66b StGB
- 1. Regelungsstruktur
- 2. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Mehrfachtäter, § 66b I StGB
- 3. Die Ersttätersicherungsverwahrung, § 66b II StGB
- 4. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Untergebrachten, § 66b III StGB
- II. Verhältnis der EMRK zum nationalen Recht
- 1. Innerstaatliche Geltung in Deutschland
- 2. Die Rolle des EGMR und der Einfluss seiner Rechtsprechung
- III. Vereinbarkeit des § 66b StGB mit Art. 5 I EMRK
- 1. Schutzbereich des Art. 5 I EMRK
- 2. Voraussetzungen einer nach Art. 5 I EMRK zulässigen Freiheitsentziehung
- a) Materiell-rechtliche Grundlage und Gesetzmäßigkeit des Verfahrens
- b) Vorliegen eines Haftgrundes
- aa) Art. 5 I 2 lit. a EMRK
- i) Freiheitsentziehung aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung
- ii) Freiheitsentziehung nach einer gerichtlichen Verurteilung
- bb) Art. 5 I 2 lit. b Var. 2 EMRK
- cc) Art. 5 I 2 lit c EMRK
- dd) Art. 5 1 2 lit. e EMRK
- aa) Art. 5 I 2 lit. a EMRK
- c) Zwischenergebnis
- IV. Konsequenzen des Verstoßes
- B. Der Fall M. – Aussagekraft für die nachträgliche Sicherungsverwahrung
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung des EGMR betreffend Art. 5 I EMRK
- 1. Art. 5 I 2 lit. a EMRK
- 2. Art. 5 I 2 lit. c EMRK
- III. Ergebnis und Aussagekraft
- IV. Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil M.
- C. Ergebnis
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Seminar beschäftigt sich mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung von zur Entlassung anstehenden Straftätern nach § 66b StGB im Kontext von Art. 5 Abs. 1 EMRK. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die Vereinbarkeit des § 66b StGB mit dem Europäischen Recht analysiert.
- Die rechtlichen Grundlagen der nachträglichen Sicherungsverwahrung in Deutschland.
- Die Bedeutung der EMRK für die Beurteilung von Freiheitsentziehungen.
- Die Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
- Die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 5 I EMRK im Zusammenhang mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
- Die Bedeutung des Falles M. für die Auslegung des § 66b StGB.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung erläutert die Konzeption des Seminars und stellt die Relevanz der Thematik heraus. Anschließend wird ein Überblick über den § 66b StGB gegeben, der die rechtlichen Grundlagen der nachträglichen Sicherungsverwahrung in Deutschland beleuchtet.
Kapitel A befasst sich mit der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit Art. 5 I EMRK. Es werden die Voraussetzungen einer nach Art. 5 I EMRK zulässigen Freiheitsentziehung im Detail analysiert. Die Ausführungen gehen dabei insbesondere auf die materiell-rechtliche Grundlage und die Gesetzmäßigkeit des Verfahrens ein.
Kapitel B beleuchtet den Fall M., der vor dem EGMR verhandelt wurde, und dessen Bedeutung für die Auslegung des § 66b StGB im Lichte von Art. 5 I EMRK.
Kapitel C fasst die Ergebnisse des Seminars zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Schlüsselwörter
Nachträgliche Sicherungsverwahrung, § 66b StGB, Art. 5 Abs. 1 EMRK, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Freiheitsentziehung, Verhältnismäßigkeit, Gesetzmäßigkeit des Verfahrens, Haftgrund, Rechtsprechung, Fall M., Vereinbarkeit.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66b StGB?
Es handelt sich um eine Maßnahme, bei der Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe weiterhin in Haft bleiben, wenn sie als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft werden.
Ist § 66b StGB mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar?
Die Arbeit untersucht kritisch die Vereinbarkeit mit Art. 5 I EMRK, der das Recht auf Freiheit und Sicherheit schützt und nur begrenzte Ausnahmen für Freiheitsentzug zulässt.
Welche Bedeutung hat das Urteil des EGMR im „Fall M.“?
Das Urteil stellte fest, dass die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die EMRK verstößt, was weitreichende Konsequenzen für die deutsche Rechtsprechung hatte.
Was ist der Unterschied zwischen Ersttäter- und Mehrfachtätersicherungsverwahrung?
Die Arbeit unterscheidet zwischen den Regelungen für Täter, die erstmals eine schwere Tat begehen (§ 66b II), und solchen, die bereits mehrfach straffällig wurden (§ 66b I).
Welche Haftgründe lässt Art. 5 I EMRK zu?
Dazu gehören unter anderem die Freiheitsentziehung nach einer gerichtlichen Verurteilung oder die Unterbringung bei psychischen Störungen, wobei die Sicherungsverwahrung oft schwer einzuordnen ist.
Wie reagierte die Bundesregierung auf die Urteile des EGMR?
Die Arbeit beleuchtet die Reaktionen und notwendigen gesetzlichen Anpassungen, die infolge der europäischen Rechtsprechung vorgenommen werden mussten.
- I. Kurzüberblick über § 66b StGB
- Quote paper
- Kristina Steckermeier (Author), 2010, Die nachträgliche Sicherungsverwahrung von zur Entlassung anstehenden Straftätern (§ 66b StGB) und Art. 5 Abs. 1 EMRK, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155147