Zentrales Thema der Arbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung(§ 66b StGB) mit Art. 5 I EMRK, der einen abschließenden Katalog von Eingriffstatbeständen enthält, auf die sich eine Freiheitsentziehung stützen lässt.
Dafür werden die normativen Voraussetzungen des § 66b StGB überblicksartig dargestellt, um ein grundlegendes Verständnis für diese Norm zu schaffen. Im Anschluss wird das Verhältnis der EMRK zum nationalen Recht beleuchtet, um – nach einer Überprüfung der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit Art. 5 I EMRK – die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die EMRK ziehen zu können.
Zuletzt werden die erarbeiteten Ergebnisse mit dem Urteil des EGMR im Fall M. verglichen. Das Urteil betrifft zwar die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur mittelbar, indem eine Verletzung (u.a.) des Art. 5 I EMRK aufgrund der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung geltend gemacht wird, jedoch lassen sich gewisse Argumentationsmuster des EGMR auch für die nachträgliche Sicherungsverwahrung heranziehen, die zu übertragen Ziel der Arbeit im Schlussteil ist. Zu zeigen wird also sein, inwieweit die Stellungnahme des EGMR für eine Vereinbarkeit des § 66b StGB mit Art. 5 I EMRK eine Rolle spielt.
Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Urteile des EGMR/Kommissionsentscheidungen
Einleitung und Konzeption
A. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Lichte von Art. 5 I EMRK
I. Kurzüberblick über § 66b StGB
1. Regelungsstruktur
2. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Mehrfachtäter, § 66b I
3. Die Ersttätersicherungsverwahrung, § 66b II
4. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Untergebrachten, § 66b III
II. Verhältnis der EMRK zum nationalen Recht
1. Innerstaatliche Geltung in Deutschland
2. Die Rolle des EGMR und der Einfluss seiner Rechtsprechung
III. Vereinbarkeit des § 66b StGB mit Art. 5 I EMRK
1. Schutzbereich des Art. 5 I EMRK
2. Voraussetzungen einer nach Art. 5 I EMRK zulässigen
Freiheitsentziehung
a) Materiell-rechtliche Grundlage und Gesetzmäßigkeit
des Verfahrens
b) Vorliegen eines Haftgrundes
aa) Art. 5 I 2 lit. a EMRK
i) Freiheitsentziehung aufgrund einer
gerichtlichen Verurteilung
ii) Freiheitsentziehung nach einer
gerichtlichen Verurteilung
bb) Art. 5 I 2 lit. b Var. 2 EMRK
cc) Art. 5 I 2 lit c EMRK
dd) Art. 5 I 2 lit. e EMRK
c) Zwischenergebnis
IV. Konsequenzen des Verstoßes
B. Der Fall M. – Aussagekraft für die nachträgliche Sicherungsverwahrung
I. Sachverhalt
II. Entscheidung des EGMR betreffend Art. 5 I EMRK
1. Art. 5 I 2 lit. a EMRK
2. Art. 5 I 2 lit. c EMRK
III. Ergebnis und Aussagekraft
IV. Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil M.
C. Ergebnis
Fazit und Ausblick
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