Hier wird der Einheitliche Ansprechpartner, wie er im österr. Recht umgesetzt wurde, vorgestellt und die damit einhergehenden Rechtsprobleme werden beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- Die Entstehung der Dienstleistungsrichtlinie im Überblick...
- Die Genese bei den Institutionen der EU.
- Die Genese der Umsetzung in Österreich...
- Die Ausgestaltungsvarianten des EAP.
- Der EAP als Koordinator....
- Der EAP mit Behördenkompetenz..
- Der EAP als Verfahrensmanager..
- Die Interessensvertretungen als EAP..
- Der EAP im österreichischen Umsetzungsgesetz……
- Der EAP in der Regierungsvorlage aus Mai 2008...
- Der EAP in der Regierungsvorlage aus Februar 2009..
- Der EAP, wie er nun eingerichtet ist......
- Rechtsfragen iZm dem EAP.
- Probleme iZm dem Internetauftritt des EAP..
- Amtshaftungsansprüche bei Pflichtverletzungen des EAP?
- Rechtschutzmöglichkeit bei Untätigkeit des EAP?
- Manuduktionspflicht des EAP?
- Conclusio.....
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Entstehung und Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG in Österreich, mit besonderem Fokus auf den "Einheitlichen Ansprechpartner" (EAP) als Behördenlotse. Sie untersucht verschiedene Ausgestaltungsvarianten des EAP und beleuchtet die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem EAP, wie z.B. die Amtshaftung und den Rechtschutz.
- Die Genese der Dienstleistungsrichtlinie und ihre Umsetzung in Österreich
- Die verschiedenen Ausgestaltungsvarianten des EAP
- Die rechtlichen Aspekte des EAP im österreichischen Recht
- Die Rolle des EAP als Behördenlotse und seine Aufgaben
- Die Bedeutung des EAP für die Kommunikation zwischen Bürger und Staat
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Entstehung der Dienstleistungsrichtlinie und ihrer Umsetzung in Österreich, indem es die Genese auf EU-Ebene und die österreichischen Umsetzungsschritte beleuchtet. Kapitel 2 analysiert verschiedene Ausgestaltungsvarianten des EAP, darunter seine Rolle als Koordinator, Behörden mit Kompetenzen, Verfahrensmanager und Interessensvertretung. Kapitel 3 beleuchtet die Entwicklung des EAP im österreichischen Umsetzungsgesetz, von den Regierungsvorlagen bis zur aktuellen Einrichtung. Das vierte Kapitel widmet sich Rechtsfragen, die mit dem EAP im Zusammenhang stehen, wie etwa Probleme mit seinem Internetauftritt, Amtshaftungsansprüche bei Pflichtverletzungen, Rechtschutz bei Untätigkeit und die Frage der Manuduktionspflicht.
Schlüsselwörter
Dienstleistung, Dienstleistungsrichtlinie, EU, Österreich, Einheitlicher Ansprechpartner (EAP), Behördenlotse, Kommunikation, Verwaltung, Recht, Amtshaftung, Rechtschutz, Internetauftritt, Manuduktionspflicht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Aufgabe des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EAP)?
Der EAP dient als Behördenlotse, der Dienstleistern hilft, alle notwendigen Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit über eine zentrale Stelle abzuwickeln.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert der EAP?
Die Grundlage ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, die in Österreich durch entsprechende Umsetzungsgesetze implementiert wurde.
Welche Ausgestaltungsvarianten des EAP gibt es?
Ein EAP kann als reiner Koordinator, als Stelle mit eigener Behördenkompetenz, als Verfahrensmanager oder durch Interessensvertretungen organisiert sein.
Gibt es eine Amtshaftung bei Fehlern des EAP?
Rechtsfragen zur Amtshaftung bei Pflichtverletzungen des EAP sind komplex und hängen von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und der Art der fehlerhaften Auskunft ab.
Was versteht man unter der Manuduktionspflicht des EAP?
Die Manuduktionspflicht bezeichnet die Verpflichtung der Behörde, den Bürger anzuleiten und über seine Rechte sowie die notwendigen Schritte im Verfahren zu informieren.
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- Tanja E. Lackner (Author), 2010, Die kommunikative Verwaltung: Der Einheitliche Ansprechpartner als Behördenlotse nach der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154732