Der Rechtsstaat hat in der deutschen Gesellschaft allen anderen Institutionen etwas voraus: Schenkt man aktuellen Umfragen Glauben, so genießt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit höchstes Ansehen und tiefstes Vertrauen in unserer Gesellschaft – mehr noch als das Grundgesetz selbst, dass die verfassungsrechtliche Grundlage der Bundesrepublik bildet. Der Politikwissenschaftler Hans Vorländer resümierte angesichts dieser empirischen Ermittlungen, dass „sich die Deutschen nach 60 Jahren auch gesamtdeutsch an das Grundgesetz so gewöhnt [haben (M.S.)], dass sie es nicht mehr missen möchten“ – „auch wenn es nach ganz überwiegender Meinung fortentwickelt werden sollte“, wie Vorländer ergänzt.
Das uns heute so vertraute – und zur Bewahrung eben auch anvertraute – Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist jedoch keine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Nicht erst mit der Verkündung des Grundgesetzes vor nun über 60 Jahren oder mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 entstand die Institution des Rechtsstaats: Seine normative Kraft – und noch viel mehr die Idee der Rechtsstaatlichkeit – reichen viel weiter zurück.
Die vorliegende Arbeit hat eben die Entwicklung des preußischen Rechtsstaates zum Thema. Dazu folgt nach dieser Einleitung (I) eine Beschreibung des Rechtswesens zu Beginn des Königreichs Preußen, das sich vor allem durch die ländliche Patrimonialgerichtsbarkeit kennzeichnet (II). Im Anschluss wird ein Überblick über die wesentlichen Reformen des Rechts und der Rechtspflege in Preußen im 18. Jahrhundert gegeben (III). Dabei soll auch der „Fall Müller-Arnold“ als „Praxisbeispiel“ veränderter rechtsphilosophischer Auffassungen des Königs Friedrichs II. angeführt werden. Schließlich folgt eine Auseinandersetzung mit dem Allgemeinen Landrecht von 1794, dessen Entstehung, Inhalt und Rezeption beschrieben werden (IV). Die Arbeit schließt mit einer Diskussion zur Leitfrage: Kann Preußen als Prototyp des modernen deutschen Rechtsstaats gewertet werden? Dabei werden zuerst Begriff und Inhalt von Rechtsstaatlichkeit aus dem modernen Staatsrecht heraus definiert. Daraus sollen Indikatoren ermittelt werden, die einen Vergleich zum preußischen Rechtsstaat im 18. und 19. Jahrhundert ermöglichen sollen (V). Letztlich führt der Autor damit auf seine These hin, dass die Verfassungswirklichkeit der heutigen Bundesrepublik Deutschland aus den richtigen Gründen von den preußischen Rechtsreformen profitiert.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung: Reformen des Rechtswesens und Kodißzierung des Rechts als Teil moderner Staatenbildung
II. Das Rechtswesen zu Beginn des Konigreichs Preußen: Patrimonialgerichte und standische Gesellschaft
III. Justizreformen in Preußen: Samuel von Cocceji und die Einfuhrung der unabhangigen Gerichtsbarkeit und des Instanzenzugs
a) Der Fall Muller-Arnold als Wendepunkt in der Rechtsgeschichte und Praxisbeispiel fur die veranderte Rechtsphilosophie in Preußen
IV. Kodißzierung des Rechts: Entstehung und Wirkung des Allgemeinen Landrechts von
a) Entstehung
b) Inhalt
c) Rezeption
V. Fazit: Preußen als Prototyp des modernen deutschen Rechtsstaats?
a) Zum Inhalt von Rechtsstaatlichkeit
b) Indikatoren und Vergleich
c) Schlussfolgerungen
VI. Literatur- und Quellenverzeichnis
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.