Eine der zentralen Fähigkeiten, die der Geschichtsunterricht seit geraumer Zeit zu vermitteln hat, betrifft die geschichtskulturelle Kompetenz. Schülerinnen und Schüler werden außerhalb der Schule und auch über ihre Schulzeit hinaus zunehmend mit geschichtskulturellen und weniger mit -wissenschaftlichen Phänomenen konfrontiert. So werden laut Helmuth Voit „Mythen und Legenden, Vorurteile und Feindbilder, Feste und Feiertage […] zum Gegenstand historischen Lernens“ (Voit 2004: 34). Der kritische Umgang mit den diversen populärwissenschaftlich aufbereiteten historischen Darstellungen sowie die kompetente Teilnahme am geschichtskulturellen Diskurs bilden einen neuen Schwerpunkt im Geschichtsunterricht. Dabei spielen auch zeitgeschichtliche Ereignisse eine große Rolle, wie erst jüngst die historisch-politischen Gedenktage mit ihren zahllosen Festreden zu den Friedensdemonstrationen und zum ,Mauerfall’ im November 1989 eindrucksvoll unter Beweis stellten. Die zum ,Fest der Freiheit’ am 09.11.2009 in Berlin zusammengekommenen 250.000 Menschen belegen das ungebrochene Interesse für das Ereignisjahr 1989. Ansprachen der politischen Funktionsträger zu diesem Festakt und ähnlichen Veranstaltungen gehören zu den gesellschaftlichen Höhepunkten der Feierlichkeiten. Die Legitimation einer geschichtsdidaktischen Auseinandersetzung mit der Gattung Festrede ergibt sich aus der dringenden Notwendigkeit, Schülerinnen und Schüler zu einer kritischen Rezeption solcher Ansprachen zu befähigen.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden zunächst zentrale Merkmale von Reden im Allgemeinen sowie der Gattung Festrede im Speziellen dargelegt, um anschließend didaktische und methodische Erwägungen zum Einsatz von Festreden anzuführen. Dabei soll erläutert werden, welche unterrichtlichen Perspektiven und Chancen die Beschäftigung mit Festansprachen bieten, aber auch, welche Schwierigkeiten zu beachten sind.
Im zweiten Teil erfolgt dann eine exemplarische Analyse und Interpretation dreier Festreden deutscher Bundespräsidenten. Im Zuge dessen soll besonders auf die von den jeweiligen Rednern vorgenommene Reflexion des Jahres 1989 eingegangen werden und im Vergleich die Frage beantwortet werden, inwiefern sich die Darstellungen ähneln bzw. unterscheiden und ob eine Veränderung der Deutung der Ereignisse vom Herbst 1989 stattgefunden hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Reden als (Text-)Quellen
2.1 Merkmale und Funktionen der Rede
2.2 Redegattungen
2.3 Die Festrede
2.3.1 Ritualisierung
2.3.2 Konfliktneutralisierung
3. Reden als Quellen des Geschichtsunterrichts
3.1 Allgemeine didaktische Überlegungen zum Einsatz von Reden
3.2 Didaktik und Methodik der Rede - das Interpretationsmodell nach Christian Tischner (2008)
4. Die Reflexion des Jahres 1989 in Festreden - drei Fallbeispiele
4.1 Ansprache von Bundespräsident Richard von Weizsäcker (03.10.1990)
4.2 Rede von Bundespräsident Johannes Rau (03.10.2002)
4.3 Ansprache von Bundespräsident Horst Köhler (09.11.2009)
4.4 Vergleich der drei Reden
5. Fazit - Didaktische Potenziale von Festreden zum Herbst
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
Anhang
1. Einleitung
Eine der zentralen Fähigkeiten, die der Geschichtsunterricht seit geraumer Zeit zu vermitteln hat, betrifft die geschichtskulturelle Kompetenz. Schülerinnen und Schüler werden außerhalb der Schule und auch über ihre Schulzeit hinaus zunehmend mit geschichtskulturellen und weniger mit -wissenschaftlichen Phänomenen konfrontiert. So werden „Mythen und Legenden, Vorurteile und Feindbilder, Feste und Feiertage […] zum Gegenstand historischen Lernens“[1] Der kritische Umgang mit den diversen populärwissenschaftlich aufbereiteten historischen Darstellungen sowie die kompetente Teilnahme am geschichtskulturellen Diskurs bilden einen neuen Schwerpunkt im Geschichtsunterricht. Dabei spielen auch zeitgeschichtliche Ereignisse eine große Rolle, wie erst jüngst die historisch-politischen Gedenktage mit ihren zahllosen Festreden zu den Friedensdemonstrationen und zum ,Mauerfall’ im November 1989 eindrucksvoll unter Beweis stellten. Die zum ,Fest der Freiheit’ am 09.11.2009 in Berlin zusammengekommenen 250.000 Menschen belegen das ungebrochene Interesse für das Ereignisjahr 1989. Ansprachen der politischen Funktionsträger zu diesem Festakt und ähnlichen Veranstaltungen gehören zu den gesellschaftlichen Höhepunkten der Feierlichkeiten. Die Legitimation einer geschichtsdidaktischen Auseinandersetzung mit der Gattung Festrede ergibt sich aus der dringenden Notwendigkeit, Schülerinnen und Schüler zu einer kritischen Rezeption solcher Ansprachen zu befähigen.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden zunächst zentrale Merkmale von Reden im Allgemeinen sowie der Gattung Festrede im Speziellen dargelegt, um anschließend didaktische und methodische Erwägungen zum Einsatz von Festreden anzuführen. Dabei soll erläutert werden, welche unterrichtlichen Perspektiven und Chancen die Beschäftigung mit Festansprachen bieten, aber auch, welche Schwierigkeiten zu beachten sind.
Im zweiten Teil erfolgt dann eine exemplarische Analyse und Interpretation dreier Festreden deutscher Bundespräsidenten. Im Zuge dessen soll besonders auf die von den jeweiligen Rednern vorgenommene Reflexion des Jahres 1989 eingegangen werden und im Vergleich die Frage beantwortet werden, inwiefern sich die Darstellungen ähneln bzw. unterscheiden und ob eine Veränderung der Deutung der Ereignisse vom Herbst 1989 stattgefunden hat. Dabei spielen auch die im ersten Teil der Arbeit vorgestellten Merkmale der epideiktischen Rede eine nicht unerhebliche Rolle. Die Analyse wird zeigen, inwiefern die Ansprachen einen typischen Festredencharakter aufweisen und welche Intentionen damit verknüpft sind. Abschließend werden die Reden noch einmal im Hinblick auf ihre geschichtsdidaktischen Potenziale befragt sowie Vor- und Nachteile ihres Einsatzes im Geschichtsunterricht diskutiert.
Als Beispiele für Festreden wurden ausgewählt: die Ansprache von Bundespräsident Richard von Weizsäcker beim Staatsakt zum Tag der Deutschen Einheit (03.10.1990), die Rede von Bundespräsident Johannes Rau beim Festakt zum Jahrestag der Deutschen Einheit (03.10.2002) sowie die Ansprache von Bundespräsident Horst Köhler beim Empfang zur Feier des 20. Jahrestags des Mauerfalls (09.11.2009). Alle Reden liegen in ihrer schriftlichen Präsentationsform zu Grunde, was den Vorteil einer besseren Vergleichbarkeit bietet. Dennoch wird für den Einsatz von Reden im Unterricht ausdrücklich empfohlen, auch Ton- oder Filmdokumente zu integrieren. Diese dienen zum einen der Motivation der Lerngruppe, zum anderen können weitergehende Erkenntnisse zum Redner, dem Vortragsstil sowie den Publikumsreaktionen gewonnen werden.
2. Reden als (Text-)Quellen
2.1 Merkmale und Funktionen der Rede
Seit der Antike spielen Reden eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen. Schon damals war man sich der Macht bewusst, die eine gelungene Rede auf die Zuhörer auszuüben vermag. Der römische Rhetoriklehrer Quintilian (42-117 n. Chr.) verstand unter Rhetorik „die Kunst, gut zu reden“[2]. Neben dieser praktischen Seite des mündlichen Vortrags umfasst die Rhetorik jedoch auch eine theoretische Ebene. Beide werden in der Definition von Clemens Ottmers deutlich:
Rhetorik ist die Kunst des wirkungsvollen und auf Überzeugung beziehungsweise Plausibilität gerichteten, des moralisch integren und des ästhetisch anspruchsvollen Redens und Schreibens, und zwar als Anleitung und Analyseinstrumentarium persuasiver (überredender) Kommunikation.[3]
Der Autor stellt in seiner Beschreibung den Idealfall einer gelungenen Rede dar. In ihr vereinen sich sowohl Plausibilität, d.h. eine rationale, nachvollziehbare Argumentation, als auch Ästhetik, welche beispielsweise auf den Einsatz von verbalen Mitteln, wie Metaphern, Symbolen oder Ironie zielt. Rhetorische Figuren allein machen keine gute Rede aus, jedoch „würzen“ sie diese und sprechen neben dem Verstand die emotionale Seite des Hörers an. Aus einer solchen Rede sollen schließlich Akzeptanz, Zustimmung und Überzeugung erwachsen - die Hauptziele des Vortragenden, unabhängig vom konkreten Redeanlass.[4]
Obgleich Reden gattungstechnisch zu den schriftlichen Quellen zählen, sind außertextliche Elemente von enormer Wichtigkeit. Denn die Zuhörer sind unmittelbar anwesend; der Redner muss seinen Vortrag adressatenbezogen präsentieren und auch durch non-verbales Auftreten überzeugen. So können auch schwächere Argumente beim Reden anders als beim Schreiben durch die Art des Vortragens wettgemacht werden.[5] In diesem Zusammenhang ist das Stichwort „Charisma“ von Relevanz - John F. Kennedy oder Martin Luther King sind nur zwei Beispiele für brillante Redner, die das Publikum vor allem durch ihre Stimme, ihren Gesichtsausdruck, ihre Körperhaltung sowie durch ihre enthusiastische Art nachhaltig beeindruckten. Wenn also häufig von der Rede gesagt wird, dass sie eine typische Form des monologischen Sprechens ist, muss diese Feststellung hinsichtlich des Adressatenbezugs relativiert werden: Ein Redner verfolgt stets bestimmte Absichten und ruft beim Publikum Reaktionen hervor, die sich z. B. in Form von Applaus oder Zwischenrufen äußern können. Vortragender und Zuhörer treten so in Kommunikation. Daher ist für die Rede festzuhalten, dass sie „latent dialogisch“[6] ist.
Neben der Unmittelbarkeit, die seit der Ausbreitung von Funk und Fernsehen auch aufgehoben sein kann, ist die konkrete Redesituation ein zu berücksichtigender Faktor bei der Beschäftigung mit Reden. Eine Rede steht immer im Zusammenhang mit Anlass, Ort und Zeit und wird entsprechend gedeutet bzw. eingeschätzt. Oft sind Redesituationen fest institutionalisiert. So war es im antiken Griechenland die Agora, in Rom das Forum, in denen offizielle Reden gehalten wurden. Andere Vorträge wiederum ergaben sich spontan aus besonderen Situationen, so z.B. die Rede von Napoleon auf dem Schlachtfeld unter den Pyramiden von Ägypten.[7]
Hinsichtlich ihrer Wirkung können Reden auf dreierlei Weise den Zuhörer beeinflussen: Erstens kann der Vortragende die Zuhörer belehren (docere) und ihnen etwas beweisen (probare), zweitens kann der Schwerpunkt auf Unterhaltung (delectare) und Verbindung (conciliare) liegen. Und drittens kann eine Rede Leidenschaft erregen, indem sie bewegt (movere) oder sogar aufstachelt (concitare). Nicht selten sind diese drei Wirkungsabsichten vermischt.[8]
2.2 Redegattungen
Traditionell werden nach Aristotoles drei klassische Redegattungen unterschieden: Die Gerichtsrede (genus iudicale), die Beratungsrede (genus deliberativum) und die Gelegenheits- oder Festrede (genus demonstrativum). Die Gerichtsrede hatte in der Antike die höchste Bedeutung. Um den Richter zu überzeugen, war nicht allein die Fähigkeit des Argumentierens entscheidend, sondern auch der geschickte Einsatz von stilistischen Mitteln. Im attischen Gericht konkurrierten Ankläger und Verteidiger so um die Gunst der täglich neu erlosten Laienrichter.[9]
Die Beratungsrede, auch Parlamentsrede genannt, hatte ursprünglich die Funktion, „nützliche“ von „schädlichen“ Entscheidungen zu trennen. Künftige Sachverhalte wurden vor einem Publikum mit Entscheidungsgewalt anhand von Rede und Gegenrede thematisiert. Als eine Blütezeit der Parlamentsrede hebt Hans-Jürgen Pandel die Französische Revolution hervor, denn es scheint beinahe so, als sei die Revolution „eine ununterbrochene Kette von Reden“ gewesen.[10] Als ein wesentliches Instrument der Macht- und Herrschaftsausübung dient die Parlamentsrede bis heute der Darstellung von Politik und Legitimation von Herrschaft.[11]
Als letzten Typus der klassischen aristotelischen Redegattungen sei noch die Fest- bzw. Gelegenheitsrede genannt, die auch als epideiktische Rede bekannt ist. Da die Gattung im Zentrum dieser Arbeit stehen soll, ist ihr im Anschluss ein eigenes Kapitel gewidmet. Erwähnt sei an dieser Stelle nur, dass diese Art der Rede im Gegensatz zu den vorherigen nicht die Entscheidungs- oder Urteilsfindung zum Ziel hat, sondern in erster Linie das Erfreuen. Der Zuhörer soll den Vortrag ästhetisch genießen. Er ist dem Redner von vorn herein positiv gegenübergestellt.[12]
Die antike Gattungseinteilung ist im Rahmen der aktuellen Kommunikations-bedingungen nicht ohne weiteres aufrechtzuerhalten. So haben sich im Laufe der Zeit andere Gattungen entwickelt, wie die Kanzelrede aus dem christlichen Mittelalter und die Lehrrede, die der Reformation entspringt.[13] In jüngster Zeit übt das Medienzeitalter eine nicht unerhebliche Wirkung auf die Gattungsbestimmung aus. Wie z.B. sollen Kommentare, Debatten und Talkrunden in Zeitungen, TV-Programmen und Podcasts bewertet werden? Hier steht eine systematische Darstellung noch aus, auch wenn vereinzelte Autoren bereits Versuche der Gattungserweiterung und -modifikation unternommen haben.[14]
2.3 Die Festrede
2.3.1 Ritualisierung
Festreden, zu deren Unterkategorien beispielsweise die Gedenk-, die Hochzeits- und die Totenrede zählen, sind fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Besonders in der frühen Neuzeit entstand eine Vielzahl von höfischen Reden, wie die Huldigungsreden und die diplomatische Reden, die den Zweck erfüllten, der „institutionellen Beziehungspflege“ zu dienen. Sie waren stets in einen strengen zeremoniellen Prozess integriert.[15]
Das Prinzip der Regelhaftigkeit gilt auch heute. In bestimmten Situationen gehören festliche Ansprachen zum guten Ton. Rolf Eigenwald, der sich in seiner extrem sozial- und ideologiekritischen Arbeit mit der spezifischen ,Lügenhaftigkeit der Festredner’ auseinandersetzt, stellt als ein erstes Kennzeichen der epideiktischen Rede ihre Regelhaftigkeit heraus:
Die Festredensituation ist bekannt und, unabhängig vom konkreten Einzelfall, in ihrem Ablauf voraussehbar. Mit unabgesprochener Regelhaftigkeit läuft das Zeremoniell - freudig oder traurig oder auf Stimmung angelegt - ab. Das regelgerechte Verhalten aller Beteiligten ermöglicht weitergehende Planung, denn das Publikum begegnet dem Festredner mit einer gewissen Erwartungshaltung.[16]
Anders also als bei der Gerichts- oder der Parlamentsrede geht es bei der Festrede weniger um eine sachlogische Argumentation des Vortragenden, sondern die „Stimmung“, d.h. die feierliche Atmosphäre, hervorgerufen durch die Vermittlung positiver oder melancholischer Emotionen, ist ein entscheidender Faktor. Gerade bei Jubiläumsreden, wie bei denen zum Gedenken an den Mauerfall vom 9. November 1989, wird vom Sprecher erwartet, dass positive Aspekte hervorgehoben und negative möglichst ausgeblendet werden.
2.3.2 Konfliktneutralisierung
Wenn Henrik Ibsen über den Festredner sagt, er sei „unwahr“ und Rolf Eigenwald die „Lügenhaftigkeit“ des Festredners zu entlarven sucht[17], führen die Autoren - wenn auch äußerst kritisch - vor Augen, dass diese Redegattung in der Regel auf Harmonisierung und Vermeidung von Konflikten aus ist. Tatsächlich folgt die Festrede gewissen Spielregeln, die auch in zahllosen populärwissenschaftlichen Ratgebern anhand von Tipps zum guten Reden und Mustervorträgen dargestellt werden.
Entscheidend für eine gelungene Festrede ist, dass der Sprecher den jeweils gültigen Wertekanon seiner Zuhörer kennt und diesen mit seinen Worten entspricht. Insofern ist die Rede bestätigend-affirmativ, nicht agonal-kontrovers wie die anderen Redegattungen. Die gemeinschaftsbildende und -erhaltende Funktion ist ein wesentliches Charakteristikum von epideiktischen Reden; d.h., sie wirken identitätsstiftend. Der Redner ist eine Art Sprachrohr für das Publikum, drückt stellvertretend aus, „was das Publikum denkt und fühlt“.[18] Dabei bleiben, laut Eigenwald, Problematisierungen unerwünscht. Festreden seien erbaulich und unverbindlich, besänftigend und vertraut. An die Stelle von Reflexion und Selbstreflexion trete eine Art „harmonische Solidarität“ zwischen Zuhörer und Redner.[19] Wenn im zweiten Teil dieser Arbeit drei Gedenkreden deutscher Bundespräsidenten exemplarisch analysiert werden, zeigt sich, ob die hier genannten Merkmale auch auf diese zutreffen.
[...]
[1] Voit, Hartmut: „Zeitgeschichte als Aufgabe“ - Überlegungen in geschichtsdidaktischer Absicht, in: Demontowsky, Marko, Schönemann, Bernd (Hrsg.): Zeitgeschichte und Geschichtsdidaktik: Schnittmengen - Problemhorizonte - Lernpotentiale, Bochum, Freiburg 2004, S. 34.
[2] Quintilian: Ausbildung des Redners, in: Rahn, Helmuth (übers. u. hrsg.), 2. Bd., Darmstadt 1988.
[3] Ottmers, Clemens: Rhetorik, Stuttgart/ Weimar 1996, S. 13.
[4] Vgl. Simon, Gunhild: Grundzüge einer Rede, in: dcic (Hrsg.): Magazin Deutsch - Rhetorik, Wilhelmshaven 2007, URL: http://www.magazin.institut1.de/681_Rhetorik_Grundzuege_einer_Rede .html, Stand: 21.12.2009.
[5] Vgl. Pandel, Hans-Jürgen: Reden als Quellengattung, in: Geschichte lernen, Heft 85 (2002), S. 6.
[6] Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (Hrsg.): Handreichungen praxisorientierte Rhetorik, Donauwörth 1995, S. 286.
[7] Vgl. Pandel, S. 12.
[8] Vgl. ebd., S. 13.
[9] Vgl. Tischner, Christian K.: Historische Reden im Geschichtsunterricht, Schwalbach/ Ts. 2008, S. 23.
[10] Vgl. Pandel, S. 7.
[11] Vgl. Giesewell, Detlef: Politische Rhetorik. Macht der Rede, öffentliche Legitimation, Stiftung von Konsens, Wiesbaden 2000, S. 33.
[12] Vgl. Tischner, S. 23.
[13] Vgl. Pandel, S. 9-10.
[14] Vgl. Tischner, S. 26.
[15] Vgl. Pandel, S. 7.
[16] Eigenwald, Rolf: Festrede. Theorie und Analyse, in: Dyck, Joachim (Hrsg.): Rhetorik in der Schule, Kronberg/ Ts. 1974, S. 159-160.
[17] Vgl. Eigenwald, S. 157.
[18] Vgl. Mayer, Heike: Das epideiktische Prinzip. oder: Das Gesetz der Sonntagsbrille gilt auch im Alltag, in: RhetOn. Online Zeitschrift für Rhetorik & Wissenstransfer 1 (2005), URL: http://www.rheton. sbg.ac.at/rhetonneu/index.php?option=com_content&task=view&id=68&Itemid=26, Stand: 29.12.2009.
[19] Vgl. Eigenwald, S. 160.
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