Der Autor befasst sich mit dem Widerspruch zwischen den restaurativen und dennoch reformorientierten Bestrebungen Gregors VII. Gregor VII. ist als einer der bedeutendsten Päpste des Mittelalters bis heute vor allem durch seine Auseinandersetzungen mit Heinrich IV. bekannt. Einerseits möchte er Heinrich IV. als Hüter der römischen Kirche einsetzen. Andererseits fühlt er sich selbst in besonderem Maß berufen, die miserablen Zustände der römischen Kirche seiner Zeit zu verändern.
Anhand der Briefe Gregors VII. wird nachgewiesen, dass die geographische wie auch politische Ausweitung seiner Bestrebungen einer Ausweitung seines theologischen Horizontes nachfolgen: So kann z.B. der Plan, einen Feldzug in den Orient zu unternehmen, als Vorbild für alle ab 1095 stattfindenden Unternehmungen dienen. Dass dennoch zu Lebzeiten Gregors niemals ein derartiger Zug realisiert worden ist, wirft indes die Frage auf, ob der – von Petrus Damiani so bezeichnete – „heilige Satan“ nichts mehr ist als ein zahnloser Tiger?
Gregors Ansinnen, den universalen päpstlichen Primat gegenüber Europas Adel durchzusetzen steht in krassem Widerspruch zur Begrenztheit seiner politischen Machtmittel. Somit wird die Frage des Verhältnisses von regnum und sacerdotium als Frage von kirchenpolitischer Restauration und theologischem Horizont - dem Universalitätsanspruch - untersucht. Dabei wird auf wesentliche politische Ereignisse, eingegangen, die eng mit dem Wirken Gregors verbunden sind: Der Sachsenaufstand, das Verhältnis zwischen Philipp I. und dem französischen Episkopat, die Einigung mit Byzanz im Jahre 1074, der Führungsanspruch Gregors "bis an die Enden der bewohnten Welt" und seine Territorialansprüche in Ungarn und Spanien.
Inhalt
Vorwort
I. Forschungsstand
II. Das Register Gregors VII
III. Restauration und Universalität in ausgewählten Briefen
A. Die kirchliche Ordnungsmacht im Sachsenaufstand
B. Die Kritik an Philipp I. in Briefen an das französische Episkopat
C. Die Idee vom Feldzug und der Einigung mit Byzanz im Jahre
D. Der Führungsanspruch bis an die Enden der bewohnten Welt
E. Der Territorialanspruch auf Ungarn und Spanien
IV. Zusammenfassung
V. Ausgewählte Quellen und Literatur
Vorwort
Im Dezember 1074 unterrichtet Gregor VII. den deutschen König Heinrich IV. von seinem Plan, einen Feldzug in den Osten zu unternehmen und Heinrich IV. in dieser Zeit als Hüter der römischen Kirche einsetzen zu wollen.
Bereits ein Jahr vorher hat er im Sachsenaufstand zu vermitteln versucht und wollte die sächsischen Großen auf die Seite Heinrichs zurückbringen.
Im Januar 1075 klagt Gregor in einem Brief an Hugo von Cluny über die allgemeinen Zustände, die das gesamte Reich erfaßt haben. Fühlt er sich in besonderem Maße auserwählt, diese Zustände zu ändern? Welche Zielsetzung liegt seinen die folgenden Jahre bestimmenden Reformplänen zugrunde?
Später, im Juni 1077, erhebt Gregor in einem Schreiben an spanische Könige, Grafen und Fürsten einen Anspruch auf Spanien, das der römischen Kirche auf Recht und Eigentum übertragen sei. Ist dies die bloße Fortführung der Politik vorangegangener Reformpäpste - Leo IX. sei genannt - oder sind Gregors Ansinnen original?
Diese Beispiele aus dem Briefwechsel Gregors VII. lassen schon aufgrund der geographischen Weite seiner Sendungen auf „weltweite“ Ziele schließen. Noch mehr sind die Inhalte der Schreiben auch auf Länder außerhalb der Gebiete gerichtet, die unter direktem Einfluß der römischen Kirche stehen.
Der Plan, einen Feldzug in den Orient zu unternehmen, ist ein Vorbild für alle ab 1095 stattfindenden Unternehmungen und in der Forschung als erster Kreuzzugsgedanke viel diskutiert worden. Dennoch ist zu Lebzeiten Gregors niemals ein derartiger Zug realisiert worden, geschweige denn unter seiner Teilnahme ein Heer ausgezogen. Ist der – von Petrus Damiani so bezeichnete – „heilige Satan“ also nichts mehr als ein zahnloser Tiger?
Der Sachsenaufstand wurde nach einem Sieg Heinrichs bei Homburg an der Unstrut 1075 entschieden, ohne daß ein päpstlicher Erlaß Wirkung bei den Sächsischen Großen gezeigt hätte. Hier wie im gesamten regnum teutonicum gewinnt vielmehr der König bald gewaltigeren Einfluß als der Papst und im daraufhin ausbrechenden Investiturstreit gelingt Heinrich eine Zeit lang gar die Inanspruchnahme des deutschen Episkopats gegen den Heiligen Stuhl. Der noch ein Jahr zuvor designierte Stellvertreter des Papstes wird bald gebannt. Dieser Teilsieg der weltlichen Macht kehrte sich erst unter Gregors Nachfolgern wieder zugunsten Roms um.
Doch nicht nur hier, auch in anderen Teilen der „bewohnten Welt“ muß Gregor beständig um seinen Einfluß kämpfen. Der französische König Philipp I. ist Ziel seiner Kritik. Er redet von den „Ländern des Westens, des Südens und des Nordens“, in denen kaum Bischöfe rechtmäßig eingesetzt sind. Gregor hat selbst bei denen, unter denen er wohnt (Römer, Normannen und Lombarden), einen schweren Stand und der Lateranpalast ist ihm kein sicherer Hort.
Das von der heidnischen Bedrohung im Osten erfaßte Heilige Land findet seine westliche Entsprechung in Spanien. Die iberische Halbinsel lag als „Grenzmark“ seit Karl dem Großen außerhalb des römischen Einflußbereiches und wird nun Schritt für Schritt von den christlichen Herrschern zurückerobert und genau jetzt erhebt Gregor einen Anspruch auf dieses Land. Beweist er damit ein parasitenhaftes Wesen?
Doch in all diesen Bestrebungen zeigt sich ein universaler Gedanke, der durch das Pontifikat Gregors VII. für die katholische Kirche besondere Bedeutungsschwere erlangt hat: Die einzig rechtmäßige Herrscherin im sacerdotium zu sein. Dieses soll die gesamte bewohnte Welt umfassen. Es steht in der Tradition des imperium romanorum und erhält seine Legitimation zur Herrschaftsausübung direkt von Gott. Doch die Briefe Gregors zeigen in ihrem ständigen Drängen nach der Durchsetzung dieses Anspruches, daß selbiger eben nicht verwirklicht werden konnte. Gerade bei Gregor VII. zeigt sich damit ein Defizit zwischen seinem Anspruch nach Herrschaftsausweitung und -ausübung, der er sowohl als Bischof wie auch als Politiker und Feldherr nachkommen wollte und der Wirklichkeit in der Umsetzung durch die Begrenztheit seiner (Macht-)Mittel. Die Persönlichkeit stellt sich völlig in den Dienst der Idee, das Gottesreich auf Erden unter der Leitung des Papstes zu verwirklichen. Der Machtanspruch, entspricht dabei aber nicht den vorhandenen Machtmitteln.
Welche Auswirkungen hat dieses Defizit auf die Wahl der politischen Mittel? Gregor war ja bestrebt, ebendiese nicht nur voll auszunutzen, sondern sie auch beständig auszubauen. Dafür war es nötig, etwa im theologischen Sinn, die Idee des päpstlichen Krieges zu entwickeln. Doch wie passen dies und die Kritik an den Zuständen der Zeit, auch den weltlichen Streitigkeiten und dem Blutvergießen zusammen?
In der Forschung wird Gregor VII. als herausragender Reformpapst dargestellt. Er selbst betont jedoch immer wieder die Wiederherstellung der alten Ordnung und sieht sich an der Verwirklichung der restauratio beteiligt. Inwieweit ist sein Tun also von dem Streben nach Tradition und Kontinuität, inwieweit von Erneuerung geprägt?
Die Publikation des unumschränkten päpstlichen Herrschaftsanspruches offenbart zweifellos eine neue Qualität im Verhältnis zwischen regnum und sacerdotium, das später im Investiturstreit zugunsten des sacerdotium grundlegend erneuert wurde. Während der Streit zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. hier nur am Rande Erwähnung finden soll, wird diese Qualität an mehreren Konfliktsituationen, so dem Sachsenaufstand, der Kritik an Philipp I. von Frankreich, dem Kreuzzugsgedanken des Jahres 1074 und der Grundsatzeinstellung Gregors zu weltlichen Herrschern außerhalb Deutschlands untersucht. Dies soll anhand einer Auswahl von Briefen aus dem Register Gregors VII. erfolgen und zuvor in einer Diskussion des Forschungsstandes dokumentiert werden.
Axel Siegemund
I.Forschungsstand
Die zeitliche Länge seines Pontifikats verursacht, daß Gregors Politik in vielen Feldern der Forschung zum ausgehenden 11. Jahrhundert zwangsläufig beachtet wird. So findet sich eine kurze Einführung zur Persönlichkeit Gregors bei Hampe, der die Bezeichnung Gregors als „heiliger Satan“ auf Petrus Damiani[1] zurückführt. Er beklagt die bis ins 19. Jahrhundert hinein übliche - durch konfessionell geprägte Urteile bestimmte - Bewertung Gregors oft als selbstsüchtiger Kirchentyrann.
Lange Zeit gab es keine deutschsprachige Biographie zu Gregor VII. Nachdem H. E. J. Cowdrey diese für den englischsprachigen Bereich 1998 publizierte, liegt seit 2001 die Papstbiographie von Uta-Renate Blumenthal „Gregor VII. Papst zwischen Canossa und Kirchenreform“ vor. Sie liefert eine resümierende Zusammenfassung, die vor allem dem gängigen Mönchsbild über Gregors VII. widerspricht. Blumenthal sieht ihn als Kanoniker, der der Strenge der Kirchenreform verpflichtet ist und daraus seine Politik definiert. Sie bescheinigt dem Papst eine „geniale Direktheit“, mit der er, „religiöse Erfahrung, die ans Mystische grenzt“ in die Wirklichkeit umzusetzen. Dieselbe Autorin weist im Beitrag Gregor VII. der TRE[2], wie auch R. Schieffer im LThK[3] auf den geringen Niederschlag hin, den Gregor bei den Kanonisten gefunden hat.
Vorstellungen und Handlungen Gregors waren lt. Hampe durch die Hingabe an die Idee der Verwirklichung des Gottesreiches unter Papstleitung bestimmt. Neben ihm durfte es keine selbstständigen Persönlichkeiten geben. Widerstand machte Gregor nur mißtrauisch, gegen Kritik war er immun, so daß sich moralische Maßstäbe immer zu seinen Gunsten verschoben.
Ein Beispiel dafür liefert Boshof, der auf die unbedingte Führungsstellung des römischen Bischofs aufgrund der Verdienste des Apostelfürsten und eine im Amt begründete Heiligkeit verweist. Er verweist ferner auf einen Auftrag an Petrus Damiani, die Geschichte der römischen Bischöfe daraufhin zu untersuchen, „was im besonderen der Autorität des apostolischen Stuhles zukomme“. Das zeigt, wie bedeutend für Gregor nicht die bloße Reform, sondern die Wiederherstellung der alten, in seinem Sinne richtigen, Ordnung ist. Dies drückt sich ebenso in dem Satz „Christus hat nicht gesagt, ich bin die Gewohnheit, sondern ich bin die Wahrheit“ aus[4]. Ihre Übertragung auf den Papst findet diese Wahrheit in der Nichtjudizierbarkeit des Pontifex.
Während Gregor hier die initiierende Rolle zugeschrieben wird, sieht Moeller in ihm den „Vollstrecker des Programms“, das Humbert von Silva Candida in seiner Schrift „Adversus Simoniacos“ 1058 aufgestellt hat. Ein maßgebliches Motiv sieht er in Gregors Sendungsbewußtsein und bescheinigt ihm das Umschlagen der Reformbewegung „vom Mönchischen ins Priesterlich-Sakramentale“[5].
Auf die Bedeutung des Simonieproblems als Ordnungsproblem ebenso wie auf das „Ausfechten der politischen Konsequenzen“ päpstlicher Politik verweist Mertens. Er betont aber, daß Gregor „kein theoretischer Denker“ war und die Reform somit erst nach ihm von Innozenz III. fundiert begründet worden sei[6]. Es sei „das Paradox der im 11. Jahrhundert durchdringenden Kirchenreform, daß die Kirche zur Erlangung ihrer geistlichen Identität stärker als je zuvor politisch werden mußte“. So gab es vor Gregor keinen politischeren Papst.
Die Wirksamkeit seiner Politik, besonders im deutschen Reich, hat Vogel[7] [8] untersucht. Er geht insbesondere auf die Wirkung der päpstlichen Legaten ein und erläutert, inwieweit die Schwäche des Kaisers Auswirkungen auf den Bestand des Papsttums bzw. Gegenpapsttums hat. Ebenso werden das Scheitern von Reformversuchen durch innerkirchliche Widerstände einerseits und die Fürstenopposition andererseits zueinander in Bezug gesetzt.
Bereits Sergius IV. soll, so nahm man lange Zeit an, bereits zu Beginn des elften Jahrhunderts eine Kreuzzugs-Enzyklika, die neben dem Feldzug auch einen allgemeinen Gottesfrieden proklamierte, eine Initiative italienischer Seestädte aufgreifend, erlassen haben. In den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde diese jedoch als eine 1096 entstandene Fälschung aus dem Kloster St. Pierre de Moissac bei Toulouse entlarvt[9]. So ist es Gregor VII., der vor dem Clermonter Konzil 1095 den Kreuzzugsgedanken am deutlichsten vertrat und insbesondere mit der Transformation der militia Christi in die militia Sancti Petri die theoretischen Grundlagen für die nachfolgenden Kreuzzüge schuf. Aus diesem Grunde ist die Erforschung des Kreuzzugsgedankens sehr eng mit den Herrschaftsvorstellungen Gregors VII. verknüpft.
Daher finden sich schon in Erdmanns Standardwerk[10] entsprechende Untersuchungen. Ausgehend von den Anfängen des Reformpapsttums hebt er die unterschiedlichen Positionen des kurialen Theoretikers Petrus Damiani und Humberts von Silva Candida hervor. Während ersterer sich entschieden gegen den heiligen Krieg ausgesprochen hätte, sei letzterer eine entschiedener Verfechter desselben, der gleichzeitig der weltlichen Gewalt viel weniger Rechte zugestand, was ihn zu einem Hauptvertreter der Kirchenreform werden ließ. Dabei zieht Erdmann aus dem fehlenden Aufruf zum Glaubenskampf der Laien den Schluß, „daß die Theorie des Kreuzzugsgedankens der tatsächlichen Ausbildung erst nachgefolgt ist.“[11]
Dies sei am Beispiel der militia Christi und der militia Sancti Petri erläutert: Die friedliche Ausprägung der Ritterschaft Christ war der Gegenentwurf zur militia saecularis und bestand als solcher „in Gebet und Askese, in guten Werken und geistlicher Wirksamkeit oder auch im Martyrium für den Glauben; mit dem Waffenhandwerk vertrug sie sich nicht“[12]. Die Umformung des Begriffes in einen solchen, der den bewaffneten Kampf für die Kirche als Gottesdienst sanktioniert, geschah durch Gregor erst nachdem der Kampf gegen die Mailänder Pataria bereits mit beiden, geistlichen und weltlichen Waffen, geführt worden war. Mayer weist außerdem auf den Katalog Bonizo´s von Sutri[13] hin, in dem die Pflichten des christlichen Ritters erstmals zusammengefaßt wurden. Bischöfe wurden von Gregor etwa auch milites Christi genannt und es finden sich lt. Erdmann keine Belege für ein päpstliches Waffenverbot für das Episkopat.
In der Untersuchung des kriegerischen Wesens Gregors folgt er dabei den Ansichten Hauck´s[14] und stützt diese mit der der Politik des Mönches Hildebrand unter Leo IX., Nikolaus II. und Alexander II. Unter letzterem schloß Hildebrand einen Vertrag mit Graf Ebolus von Roucy, in dem dieser eroberte spanische Gebiete dem heiligen Petrus unterstellte. Der Krieg wurde für Hildebrand somit zu einer gerechten Sache dadurch, daß er hierarchisch für die Rechte des Papsttums geführt wurde[15]. Da aber eine aktive Teilnahme des Papsttums an diesem Krieg nicht nachweisbar ist, ist selbiger für Mayer auch nicht unter der Kategorie Kreuzzug einzuordnen[16]. Damit ist eine Voraussetzung für den Kreuzzug als Mittel reformpäpstlicher Politik genannt, abhängig davon, ob der Pontifex persönlich daran teil nimmt oder nicht. Später nimmt Gregor an einem solchen teil – es ist dies der Normannenfeldzug 1074. Erdmann weist auf die Datierung der Briefe aus diesem Zeitraum hin („Data in expeditione“ – aus dem Feldlager).
Erdmann kommt, gestützt auf die Sanktionierung weltlicher Kämpfe durch die Kurie und auf die Planung eigener Kriege, zu dem Schluß, daß Gregor „der kriegerischste Papst, der je auf Petri Stuhl gesessen hat“[17], war. Erdmann geht davon aus, daß Gregor (und später Urban II.) die Idee des ritterlichen Heidenkrieges aufgegriffen hat und diese mit dem Feldzug ins Heilige Land verknüpfte. Demgegenüber verweist Mayer darauf, daß es leichter sei, eine Wallfahrt zu bewaffnen, als „einen Krieger, und kämpfe er für noch so heilige Zwecke, in die von vornherein friedlichen Formen der Wallfahrt zu zwängen“[18]. Damit geht er den umgekehrten Weg. Bezüglich des Orientplanes sieht Mayer durchaus die Möglichkeit gegeben, daß dabei der Unionsgedanke zwischen Rom und Byzanz eine entscheidende Rolle gespielt hat und weist weiter darauf hin, daß im späteren Vollzug der Kreuzzugsidee unter Urban II. die militia Sancti Petri der militia Christi wieder gewichen war[19]. Auch widerspricht er Erdmann und hält die Überbewertung der Ausbildung eines heiligen Krieges für die Entstehung der Kreuzzüge für verfehlt.
[...]
[1] K. Hampe, Deutsche Kaisergeschichte, S. 45
[2] U.-R. Blumenthal, Gregor VII., in: TRE, Bd.14, Berlin, 1985, S. 152
[3] R. Schieffer, Gregor VII., in: LThK, Bd.4, Freiburg, 1995, S.1015, Sp.2
[4] E. Boshof, Salier, S. 210
[5] B. Moeller, Geschichte des Christentums, S. 161
[6] D. Mertens, Weltverantwortung, in: Geschichte der politischen Ideen, S. 198
[7] J. Vogel, Kirchenpolitik, in: FMSt 16, 1982
[8] J. Vogel, Gregor VII. und Heinrich IV. nach Canossa, 1983
[9] H.-E. Mayer, Geschichte der Kreuzzüge, Stuttgart, 2000, S. 22
[10] C. Erdmann, Die Entstehung des Kreuzzugsgedankens, Berlin, 1935
[11] ebd., S. 133
[12] C. Erdmann, Entstehung, S. 185
[13] H.-E. Mayer, Geschichte der Kreuzzüge, S. 24
[14] A. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands III, Leipzig, 1904
[15] vgl. u.: Briefe an spanische Fürsten
[16] H.-E. Mayer, Geschichte der Kreuzzüge, S. 23
[17] C. Erdmann, Entstehung, S. 11
[18] H.-E. Mayer, Geschichte der Kreuzzüge, S. 32
[19] H.-E. Mayer, Geschichte der Kreuzzüge, S. 25
- Quote paper
- Axel Siegemund (Author), 2003, Der Universalitätsanspruch des heiligen Satans - Die Nachordnung des regnum und die Restauration des sacerdotium bei Gregor VII. 1073/80, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15339
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