Wenn bisher der Inhaber von Urheberrechten in seinen Rechten verletzt wurde und er zur Durchsetzung dieser eine Auskunft von Dritten einholen musste, war dies bislang nicht gesetzlich, sondern nur im Rahmen des Gewohnheitsrechts geregelt. Wenn die angestrebte Auskunft zudem nur unter Verwendung von Verkehrsdaten i. S. v. § 3 Nr. 30 TKG erlangt werden konnte, musste der Rechteinhaber zunächst einen Umweg über das strafrechtliche Verfahren nehmen, um durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft die notwendigen Auskünfte zu erlangen. Damit waren die praktisch hoch relevanten Bereiche der Internetpiraterie und der Auskunftsbegehren gegen Internet-Provider nur unzureichend geregelt.
Um diesen Mangel abzustellen hat der Gesetzgeber mit dem GeistEigVerbG nun in § 101 UrhG erstmals einen Auskunftsanspruch über Dritte normiert und führte in diesem Zusammenhang zugleich ein gesondertes Verfahren zur Verkehrsdatenauskunft ein. Die damit einhergehenden Änderungen sind Gegenstand dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einführung
B. Der Auskunftsanspruch über Dritte nach § 101 UrhG
I. Drittauskunft (§ 101 Abs. 2 UrhG)
1. Zweck und systematische Stellung
2. Berechtigte und Verpflichtete des Drittauskunftsanspruchs
3. Offensichtliche Rechtsverletzung und Klageerhebung
4. Gewerbliches Ausmaß
5. Zeugnisverweigerungsrecht der Verpflichteten
6. Verhältnismäßigkeit (§ 101 Abs. 4 UrhG)
7. Einstweilige Verfügung (§ 101 Abs. 7 UrhG)
8. Umfang des Anspruchs (§ 101 Abs. 3 UrhG)
9. Zwischenbewertung zur Drittauskunft
II. Verkehrsdatenauskunft (§ 101 Abs. 9 UrhG)
1. Verfahren
2. Zuständigkeit
3. Beschwerderecht
4. Problemfelder der Verkehrsdatenauskunft
5. Zwischenbewertung zur Verkehrsdatenauskunft
C. Fazit
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.