Discountaktionen, die mit zwei Bestattungen zum Preis von einer locken, eine „StarTrek-Beerdigung“ mit Special Effects oder eine Event-Bestattung in Stil einer Broadway-Show – mit derartigen, scheinbar skurrilen Angebote wartet Bestatter Frank Featherbed in der britischen Komödie „Grabgeflüster“ auf. Auf mich, als „Kind vom Land“, wirkte diese Art von Begräbnis-Inszenierung zunächst eher befremdlich, war doch für mich von klein auf das kirchliche Begräbnis die „normale“ Form des letzten Abschieds von einem Verstorbenen. Dennoch war dadurch mein Interesse geweckt, herauszufinden, was den Anstoß gab, dass derartige alternative Angebote entstanden und was diese scheinbar so attraktiv gegenüber der kirchlichen Begräbnisfeier macht.
So beschloss ich, mich in meiner Diplomarbeit näher mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen. Unter dem Titel Seelsorgliche Chancen und Grenzen katholischer Bestattungsriten (als wesentliches Element kirchlicher Trauerbegleitung) gegenüber außerkirchlichem „Ritualdesign“ verfolge ich in dieser Arbeit das Ziel, zu klären: Warum braucht der Mensch (in Zeiten der Trauer) Rituale? Welche außerkirchlichen Angebote gibt es und worin liegt die Attraktivität außerkirchlicher Rituale? Welche Stärken hat demgegenüber das kirchliche Begräbnis vorzuweisen, was ist sein Proprium und Ziel? Welche Chancen kann die Kirche nutzen?
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Einleitung
1 Bestattungs- und Trauerkultur im Wandel der Zeit
1.1 Der Abschied von den Verstorbenen - Damals und Heute
1.2 Weltliche und Kirchliche Rahmenbedingungen
1.2.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Bestattung in Deutschland
1.2.1.1 Bestattungs- und Friedhofszwang, Bestattungspflicht und Verantwortlichkeiten
1.2.1.2 Das Verfahren bis zur Bestattung
1.2.2 Kirchenrechtliche Bestimmungen zur Bestattung nach dem CIC/1983
1.2.3 Der Tod als Geschäft? - Beruf und Perspektive eines Bestatters
2 Die Begriffe Ritus, Ritual und Ritualdesign
2.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Bedeutungsinhalte
2.1.1 Der Ritualbegriff
2.1.2 Ritus/Riten
2.1.3 Riten-/Ritualdesign
2.2 Die Funktion religiöser und kirchlicher Rituale
2.3 Ritual und Ritualdesign in ihrer Bedeutung für den Trauerkontext
3 Der katholische Bestattungsritus: "Die kirchliche Begräbnisfeier" nach dem II. Vatikanischen Konzil
3.1 Zur Geschichte der christlichen Sterbe- und Begräbnisliturgie
3.1.1 Bestattungskultur des christlichen Altertums
3.1.2 Die römische Sterbe- und Begräbnisliturgie in ihrer ältesten erhaltenen Gestalt (7./8. Jhd)
3.1.3 Die Sterbe- und Begräbnisliturgie nach dem Rituale Romanum (1614)
3.2 „Die Kirchliche Begräbnisfeier“ von 1972/73
3.3 Das neue Rituale-Faszikel „Die Kirchliche Begräbnisfeier“ ab dem 1. Advent 2009
3.3.1 Liturgische Formen der kirchlichen Begräbnisfeier
3.3.2 Elemente der kirchlichen Begräbnisfeier
3.3.2.1 Messe oder Wort-Gottes-Feier
3.3.2.2 Osterkerze
3.3.2.3 Schriftlesungen
3.3.2.4 Homilie (Predigt)
3.3.2.5 Gesänge
3.3.2.6 Gedenkworte und außerliturgische Formen der Verabschiedung
3.3.2.7 Prozessionen
3.3.2.8 Liturgische Kleidung
3.3.2.9 Weihwasser & Weihrauch
3.3.2.10 Segnung des Grabes
3.3.2.11 Absenken des Sarges
3.3.2.12 Nennung des Namens
3.3.2.13 Ansehen der Person und äußerer Aufwand
3.3.2.14 Friedhof und Grab
3.3.3 Verschiedene Dienste bei der kirchlichen Begräbnisfeier
3.3.3.1 Gemeinde
3.3.3.2 Leitung
3.3.3.3 Liturgische Dienste
4 Symbole und außerkirchliche Rituale für den Abschied
4.1 Abschiedsfeiern und -rituale nach Martina Görke-Sauer
4.1.1 „Bianca“
4.1.1.1 Offene Aufbahrung
4.1.1.2 „Zeichen aus dem Leben“
4.1.1.3 Kerzen
4.1.1.4 Symbol für die Trennung
4.1.1.5 Musikauswahl
4.1.1.6 Leichenschmaus
4.1.1.7 Gemeinsames Aufräumen
4.1.2 „Der alte Malermeister“
4.1.2.1 Farbige Trauerkleidung
4.1.2.2 Christliche Feier
4.1.2.3 Malerpalette und Farben als Symbol für das Leben des Malermeisters
4.1.3 „Felix“
4.1.3.1 Felix direkt nach dem Unfall sehen
4.1.3.2 Längere Aufbahrungszeit und Aussegnung
4.1.3.3 Sarg- und Grabbeigaben
4.1.3.4 Aufstellen eines Kreuzes an der Unfallstelle
4.1.3.5 Symbol des Regenbogens
4.1.4 „Der Herr Professor“
4.1.4.1 Auswahl der Trauergäste
4.1.4.2 Sitzordnung
4.1.4.3 Mitgebrachte Texte und Gedichte
4.1.4.4 Sarg ohne Schmuck
4.1.4.5 Rosen
4.2 Weitere Symbole des Abschieds
4.2.1 Symbolik der Farben
4.2.2 Sprache der Blumen, Fertigung von Kränzen und Gestecken
4.2.3 Fertigen, Bemalen und Schmücken des Sarges/der Urne
4.2.4 Traueranzeige gestalten
4.2.5 (Mit-)Gestaltung der Trauerfeier
4.2.6 Totengedenken im Internet
4.3 Bestattungsarten
4.3.1 Erdbestattung
4.3.2 Feuerbestattung
4.3.3 Seebestattung
4.3.4 Baum- oder Waldbestattung im FriedWald® oder RuheForst®
4.3.5 Anonyme Bestattung
4.3.6 Naturbestattungen
4.3.7 Weltraumbestattung
4.3.8 Luftbestattung
4.3.9 Diamantenbestattung
4.3.10 Körperspende für wissenschaftliche Zwecke
4.3.11 Zusammenfassung
5 Chancen und Grenzen außerkirchlichen Ritualdesigns und kirchlicher Begräbnisfeier
5.1 Innovativität und Individualität außerkirchlichen Ritualdesigns?
5.2 Grenzen der christlichen Begräbnisliturgie gegenüber außerkirchlichen Riten
5.2.1 Eucharistie als Höhepunkt der Begräbnisliturgie
5.2.2 „Priestermangel“ und Laienbeauftragung zum Begräbnisdienst
5.2.3 Alternative Bestattungsformen
5.2.4 Verständnis und Wirkung von Symbolen und Ritualen
5.3 (Bestehende und bleibende) Seelsorgliche Stärken und Chancen der Kirchlichen Begräbnisfeier als wesentliches Element kirchlicher Trauerbegleitung
5.3.1 Die kirchliche Begräbnisfeier als wesentliches Element kirchlicher Trauerbegleitung
5.3.2 Stärken und Chancen der kirchlichen Begräbnisfeier
5.3.2.1 Das kirchliche Begräbnis ist Dienst am Verstorbenen
5.3.2.2 Ritualkontingent der Kirche
5.3.2.3 Vergegenwärtigung der Realität des Todes und Anerkennung des neuen Status
5.3.2.4 Sterben und begraben werden in der Gemeinschaft der Kirche
5.3.2.5 Individualität und Persönlichkeit des christlichen Begräbnisses
5.3.2.6 Gleichbehandlung aller Verstorbener
5.3.2.7 Missionarische Dimension der Begräbnisfeier
5.3.2.8 Vernetzung kirchlicher Angebote im Trauerfall
5.3.2.9 Den kirchlichen Verkündigungsauftrag wahrnehmen
6 Resümee und Ausblick
7 Verzeichnisse
7.1 Literatur
7.2 Internet-Quellen
7.3 Abbildungen
Anhang A:Statistische Daten 2007 zu den kirchlichen Kasualien
A.1 Katholische Taufen ab 1960
A.2 Erstkommunion ab 1977
A.3 Katholische Trauungen ab 1960
A.4 Katholische Bestattungen ab 1960
Anhang B:Bestattungsverfügungen
B.1 „Vorsorgliche“ Bestattungsverfügung
B.2 Vorlage für eine Kremationsverfügung
Anhang C:Überblick Bestattungskosten
Anhang D:Mustervorlagen für Todesanzeigen
Vorwort
Diese Diplomarbeit entstand im Rahmen meines Diplom-Studiums im Fach Katholische Theologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
An dieser Stelle möchte ich mich bei meinen betreuenden Dozenten des Arbeitsbereichs für Pastoraltheologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Herrn Prof. Dr. Hubert Windisch und Frau Dr. Michaela Christine Hastetter, für ihre fachliche Unterstützung während der Abfassung meiner Diplomarbeit bedanken.
Mein besonderer Dank richtet sich an meine Familie und Freunde, die mich auch während meines Studiums und der Erstellung dieser Arbeit auf vielfältige Weise unterstützt haben.
Freiburg, im Januar 2010 Nicole Kaiser
Einleitung
Discountaktionen, die mit zwei Bestattungen zum Preis von einer locken, eine „StarTrek-Beerdigung“ mit Special Effects oder eine Event-Bestattung in Stil einer Broadway-Show – mit derartigen, scheinbar skurrilen Angebote wartet Bestatter Frank Featherbed in der britischen Komödie „Grabgeflüster“ auf. Auf mich, als „Kind vom Land“, wirkte diese Art von Begräbnis-Inszenierung zunächst eher befremdlich, war doch für mich von klein auf das kirchliche Begräbnis die „normale“ Form des letzten Abschieds von einem Verstorbenen. Dennoch war dadurch mein Interesse geweckt, herauszufinden, was den Anstoß gab, dass derartige alternative Angebote entstanden und was diese scheinbar so attraktiv gegenüber der kirchlichen Begräbnisfeier macht.
So beschloss ich, mich in meiner Diplomarbeit näher mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen. Unter dem Titel Seelsorgliche Chancen und Grenzen katholischer Bestattungsriten (als wesentliches Element kirchlicher Trauerbegleitung) gegenüber außerkirchlichem „Ritualdesign“ verfolge ich in dieser Arbeit das Ziel, zu klären: Warum braucht der Mensch (in Zeiten der Trauer) Rituale? Welche außerkirchlichen Angebote gibt es und worin liegt die Attraktivität außerkirchlicher Rituale? Welche Stärken hat demgegenüber das kirchliche Begräbnis vorzuweisen, was ist sein Proprium und Ziel? Welche Chancen kann die Kirche nutzen?
Die Arbeit beginnt im ersten Kapitel mit einem Überblick über dem Umgang mit Tod und Bestattung in der Geschichte, um davon ausgehend die gegenwärtigen gesetzlichen und kirchenrechtlichen Bestimmungen zu Tod und Bestattung darzustellen. Auch das zweite Kapitel dient als Grundlage für die weitere Arbeit. Neben der Begriffsbestimmung von Ritual, Ritus/Riten und Riten-/Ritualdesign, wird die allgemeine Funktion religiöser und kirchlicher Rituale, sowie die spezielle Funktion von Ritualen und Ritualdesign für den Trauerkontext erläutert. Das dritte Kapitel skizziert den kirchlichen Bestattungsritus in seiner Form nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Ausgehend von einer kurzen Entstehungsgeschichte der christlichen Sterbe- und Begräbnisliturgie, werden anhand der Rituale-Ausgaben von 1972/73 und von 2009 die Formen, Elemente und Dienste der „Kirchlichen Begräbnisfeier“ dargestellt. Im vierten Kapitel werden auf Grundlage des Buches „Im Land der Trauer“ von Martina Görke- Sauer im ersten Abschnitt vier Beispiele für alternative Abschiedsfeiern und die dabei verwendeten Rituale und Symbole vorgestellt. Neben weiteren Symbolen des Abschieds im zweiten Abschnitt, gibt der dritte Abschnitt einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsformen. Nachdem in den ersten vier Kapiteln die Diskussionsgrundlagen für das fünfte Kapitel zusammengetragen wurden, kann schließlich der Frage nachgegangen werden, wo die Grenzen, aber auch die Chancen der kirchlichen Begräbnisfeier gegenüber außerkirchlichen Formen des Abschieds liegen: der erste Abschnitt dieses Kapitels klärt, wie innovativ und individuell das außerkirchliche Ritualdesign tatsächlich ist. Wo demgegenüber die christliche Begräbnisliturgie an ihre Grenzen stößt, erläutert der zweite Abschnitt. Im dritten Abschnitt wird sich zeigen, dass die Kirchliche Begräbnisfeier nach wie vor über seelsorgliche Stärken verfügt und weitere Chancen nutzen kann. Die gewonnenen Erkenntnisse werden schließlich im sechsten Kapitel resümiert und zusammengefasst.
1 Bestattungs- und Trauerkultur im Wandel der Zeit
1.1 Der Abschied von den Verstorbenen - Damals und Heute
„Das älteste und facettenreichste Erbe vergangener Zeiten und Kulturen bilden die Beerdigungszeugnisse“1. Von frühesten Zeiten an galt es als heilige Pflicht, den Verstorbenen eine würdige Bestattung zu bereiten und so wurden die Toten auf vielfältige Art und Weise geehrt. „Mannigfach sind die Arten der Bestattung: Aussetzen der Toten, Höhlen-, Wasser- oder Hausbegräbnis, Erdbegräbnis, Verbrennung.“2
Im Alten Israel wurde das Sterben als natürlicher, zum Leben gehörender Vorgang und der natürliche Tod als Ende eines erfüllten Lebens angesehen.3 Die dominante Grabform dieser Zeit war das Felsengrab mit mehreren Liegeplätzen. Wohlhabende Familien besaßen ein Familiengrab, die Bestattung darin galt als Zeichen eines gotterfüllten Lebens, die die Sozialform der Lebenden fortführt. Nicht im Grab der Vorfahren bestattet zu werden, ein ‚Eselsbegräbnis’, die Bestattung in der Fremde oder überhaupt kein Begräbnis zu bekommen galt als Zeichen des Fluches. In ritualisierter Form brachten die Hinterbliebenen ihre Beziehung zum Verstorbenen in ‚Selbstminderungsriten’ zum Ausdruck, wie Scheren der Haare, Hauteinritzungen, Streuen von Asche auf das Haupt und Zerreißen der Kleider. Die Trauer wurde durch lautes Klagen und Schreien zum Ausdruck gebracht. Mit der Aufkommenden Vorstellung, dass Jahwe ein Oberwelt Gott sei, der allein verehrt werden darf, kam es zu einer Tabuisierung des Bereichs des Todes. Aber „wo es nur einen Gott gibt, lässt sich dieser nicht aus einem Bereich des Kosmos ausschließen. Auch die Unterwelt kann nicht gott-los sein“. Der ursprüngliche Herrschaftsbereich Jahwes wurde von der Oberwelt auf die Unterwelt ausgeweitet. Ab dem babylonischen Exil wurde „die Forderung der Alleinverehrung Jahwes zum Gedanken weiterentwickelt, dass er der einzige Gott überhaupt ist. Mit einem neuzeitlichen Begriff nennt man das Monotheismus“4. Unter diesem Verständnis Jahwes als alleiniger Gott, stellte sich jedoch eine neue, nämlich die Theodizee-Frage im Zusammenhang des aufkommenden Phänomens der Märtyrer, die um ihres Glaubens willen sterben. Kann ihr Tod das letzte Wort sein kann, während ihre Mörder weiterleben? Gibt es für die Märtyrer ein Weiterleben nach dem Tod und ein Gericht über die Mörder? Aus diesen Gedanken entstand die Hoffnung, dass in der Endzeit der Tod selbst vernichtet wird.5
„Von der so im Alten Testament formulierten Hoffnung auf Auferstehung der Toten, der Erwartung eines Endgerichts und dem Glauben an eine letztendliche Vernichtung des Todes führt eine direkte Linie zu den Vorstellungen in Judentum, Christentum und Islam.“6
In der Vorstellungswelt des antiken Griechenlands des 8. - 4. Jahrhunderts vor Christus, bestimmte der Umgang mit den Toten, welche unmittelbar in den Bereich der Lebenden hineinwirken, das pflichtgemäße Handeln der Menschen. Die Totenfürsorge war bestimmt einerseits von der Sorge um die Toten, andererseits von der Angst vor den Toten, sowie der Angst um das Wohlergehen der eigenen Seele nach dem Tod. Das Wissen um das eigene Sterben war allgegenwärtig.7
Homers Epen Ilias und Odyssee spiegeln die Totenbräuche der damaligen Zeit wider. 8 Den Toten standen Ehren zu und es war das Allerwichtigste, sie nach den überkommenen Bräuchen zu bestatten Die schlimmste Angstvorstellung der Antike war es, die gefallenen Krieger unbestattet auf dem Schlachtfeld liegen lassen zu müssen. Diese konnten nicht in den Hades eingehen und brachten als Ruhelose Unglück über die Lebenden. Im Augenblick des Todes trennte sich nach der damaligen Vorstellung die Seele vom Körper und verweilte im Hades, um einst Ruhe zu finden. Dies war aber nur möglich, wenn der Leichnam den Bräuchen entsprechend bestattet und der Totenkult geehrt wurde. Andernfalls musste die Seele am Rande der Unterwelt Qualen erleiden und über die Angehörigen kommt Unheil. Verantwortlich für die Totenfürsorge waren die nächsten Angehörigen, vor allem die legitimen – ehelichen – männlichen Nachkommen. Sie waren gesetzlich verpflichtet im Alter für ihre Eltern und gegebenenfalls auch Großeltern zu sorgen und deren nicht immer billiges Begräbnis und den Grabkult durchzuführen und sie hatten dafür zu sorgen, dass der familiäre Besitz nicht in fremde Hände überging. Diese Regelungen machen verständlich, welch hartes Los es sein musste, ehelos und ohne legitime Nachkommen zu sterben.9
War es noch bis ins zweite Jahrhundert nach Christus üblich, die Toten zu verbrennen und deren Asche in verschiedensten Arten von Gefäßen zu bestatten,10 ging man ab dieser Zeit, wahrscheinlich bedingt durch die christliche Vorstellung der leiblichen Auferstehung, zur Beisetzung der Leichen über, vorzugsweise in einem Sarg, bzw. Sarkophag. Diese bestanden aus Ton, Holz, Blei, Stein oder begehrterweise aus Marmor und waren in den meisten Fällen mit figürlichem oder dekorativem Relief geschmückt.11 Auch die ersten Christen hatten dieselben Bestattungs-Sitten, wie ihr Umfeld, wonach die Bestattung im Anschluss an die Gedankenwelt der griechisch- römischen Antike Aufgabe der Familie ist. Erst um 200 n. Chr., als die Bestattung im Laufe der Zeit als Gemeindesache angesehen wird, gab es Bemühungen der Christen, in eigenen Grab-Bezirken bestattet zu werden. Dieser geistige Wandel ist darauf zurückzuführen, „dass der römische Familienbegriff unter dem Postulat der Christokratie, also der Bruderschaft in Christo, eine Ausweitung erfährt. Wenn danach allein durch das Christ-Sein eine verwandtschaftsähnliche Beziehung zum Toten besteht, ist die christliche Gemeinde als solche schon auf Grund der alten, in der Familie begründeten Forderung der pietas zur Bestattung der Toten verpflichtet“12.
Das starke Anwachsen der christlichen Gemeinde, führte zur Notwendigkeit ein „Coemetrium“ – einen Friedhof – für die christliche Gemeinde zu organisieren. Da es für die Gemeinde finanziell wohl nicht möglich war, ein größeres Gelände zu erwerben, entstand die erste Katakombe. So konnten sie mit einer kleinen Grundfläche auskommen und in die Tiefe gehen.13
Im Frühchristentum verbreitete sich außerdem die Sitte, die Reliquien der Märtyrer beizusetzen und durch ein kleines Monument hervorzuheben. Durch das Pilgern zu deren Gräbern und Reliquien erhofften sich die Menschen Fürsprache beim Jüngsten Gericht.14 Viele Christen waren überzeugt, „daß am Jüngsten Tage nur die auferstehen würden, die ein angemessenes und unversehrtes Grab erhalten hatten“15 und man erhoffte sich, dass „die Märtyrer, die einzigen Heiligen (d.h. Gläubigen), die sofort ihres Platzes im Himmel sicher waren, über die Leiber wachten und die Grabschänder bannten“16.
Ebenso durch die Sorge um das Wohl der eigenen Seele nach dem Tod motiviert, war es ab dem 5. bis zum 7. Jh. für wohlhabendere Menschen üblich, die Kirchen durch Schenkungen von kostbaren liturgischen Geräten zu unterstützen oder Kirchen oder Teile ihrer Ausstattung zu stiften, „in der Hoffnung und Erwartung, damit die Rettung ihrer Seelen erwirkt zu haben“17.
„Die allermeisten [Toten des Mittelalters] verschwanden in schlicht markierten Einzel- oder anonymen Massengräbern.“18 Die bereits in frühchristlicher Zeit herausgebildete, allerdings noch nicht allgemein gültig formulierte Vorstellung vom Fegefeuer, ließ im Hoch- und Spätmittelalter die Anzahl der Seelenmessen stark ansteigen, die als notwendig betrachtet wurden, „um den Seelen der Verstorbenen die Zeit im Fegefeuer zu verkürzen“19, die Messstiftungen wurden dabei als Vertrag mit Gott angesehen.20
Im Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit „ist der Anspruch auf eine kirchliche Bestattung voll ausgebildet.“ Die Bestattung soll durch die Kirche, unter Durchführung eines Bestattungsrituals, auf einem Kirchhof erfolgen, diese Haltung zeigt sich auch darin, dass in dieser Zeit eine verbindliche Bestattungsordnung, das Rituale Romanum, ausgebildet wird. „Blickt man auf die christlich-abendländische Tradition, so gehörten Tod und Bestattung Jahrhunderte lang zur Domäne der Kirchen. Bis in die Neuzeit hinein waren die Muster der Trauerkultur vom christlichen Glauben und kirchlichen Institutionen geprägt“21, sie legen die Voraussetzungen und Bedingungen für eine kirchliche Bestattung fest.22 Doch bereits zur Zeit der Reformation bahnen sich in Deutschland Veränderungen an, die in den folgenden Jahrhunderten, in der Zeit der Aufklärung und dann vor allem im 19. und 20. Jahrhundert, weiter zunehmen.23
‚Individualisierung’, ‚Technisierung’ und ‚Säkularisierung’ charakterisieren diese Zeit.
So entstanden vor allem in den Städten neue Orte der Trauer: außerstädtische Friedhöfe, Leichenhallen, Krematorien.
„Der durch die neuzeitliche Entwicklung bedingten räumlichen Trennung des Begräbnisplatzes von der Kirche entsprach eine geistige Loslösung von dem Grundgedanken des Kirchhofs. Die Bestattung menschlicher Leichen wurde mehr und mehr ihres Charakters als rein kirchliche Angelegenheit entkleidet und ging als öffentliche Aufgabe immer mehr in die Hände des Staates und der Gemeinden über.“24
„Kirchen- und kultusfeindliche Gedanken führen zu einer Schwächung der kirchlichen Position und zur Stärkung des Anspruchs des Staates, über die bürgerliche Ehre des Toten selbst zu wachen.“25
Die Leichenhallen, die ursprünglich dazu dienten die Angst vor dem Scheintod auszuräumen, lösten nach und nach die hygienisch bedenklichen Hausaufbahrungen ab, wurden teilweise sogar zwingend vorgeschrieben. 26 Die Technisierung der Bestattung durch die Entstehung von Krematorien ermöglichte eine hygienische, platzsparendere und preisgünstigere Bestattung. Dies entsprach ganz dem Sinn des aufgeklärten Denkens der Säkularisierung und dem Bevölkerungswachstum zur Zeit der Industrialisierung. Das 1886 erlassene Feuerbestattungsverbot der Kirche, hatte die Möglichkeit und ebenso die Notwendigkeit zur Folge, dass nicht-kirchliche, alternative, weltliche Feierlichkeiten entstanden.
„Das Erleben von Sterben und Tod gehörte noch vor wenigen Generationen zu den grundlegenden Erfahrungen, die selbst Kinder daheim natürlicherweise machten. Nicht nur bei bedeutenden Persönlichkeiten versammelten sich die Angehörigen am Sterbebett, vielmehr war es in Stadt und Land selbstverständlich, das Leben im Schoße der Familie zu beschließen. Aber wie heute der Tod an die Grenze eines langen Lebens verdrängt wird, so ist auch das Sterben, vor allem in den Städten, aus den Wohnungen in die isolierten Randzonen der Gesellschaft, in die Krankenhäuser, die Alten- und Pflegeheime verbannt und die Betreuung der alten Menschen, Kranken und Sterbenden einem Fachpersonal überlassen. Dabei soll nicht verkannt werden, dass die durch Krieg und die Nachkriegszeit bedingten Änderungen unserer Gesellschaftsstruktur, die Entwicklung zur modernen Industriegesellschaft mit ihrer Mobilität und den damit verbundenen ‚Änderungen der Familien-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit ursächlich dafür sind, dass sich unsere Einstellung zum Tode so „neutralisiert“ hat.“27 Die Versorgung der Verstorbenen ist längst nicht mehr (alleinige) Aufgabe der Familie, Bestatter regeln heute nicht nur die Vorbereitung, Ausgestaltung und Durchführung der Bestattung, sondern sind zugleich Berater und Helfer in der Krisensituation der Trauer.28
1.2 Weltliche und Kirchliche Rahmenbedingungen
1.2.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Bestattung in Deutschland
Bis Ende des 18. Jahrhunderts war die Totenbestattung selbstverständlich kirchliche Angelegenheit. 29 Die neue Situation während und nach der Reformation erforderte, dass der Staat in das Bestattungswesen eingriff. Bedingt durch wirtschaftliche und soziale Entwicklungen des 19. Jahrhunderts, hatte die Monopolstellung der Kirchen in Bestattungsangelegenheiten weitere Einbrüche zu verzeichnen. Aufgrund gesundheitlicher und hygienischer Gründe, sahen es die politischen Gemeinden als ihre Aufgabe an, eigene kommunale Friedhöfe anzulegen und mit rechtlichen Bestimmungen auch diesen Teil der öffentlichen Verwaltung zu regeln.
1.2.1.1 Bestattungs- und Friedhofszwang, Bestattungspflicht und Verantwortlichkeiten
Grundsätzlich besteht in Deutschland Bestattungs- bzw. Beisetzungszwang30 für alle menschlichen Leichen oder Aschereste. Erd- und Feuerbestattung stehen als gleichberechtigte Bestattungsarten nebeneinander. Grundsätzlich hat die Bestattung oder Beisetzung auf einem öffentlichen Bestattungsplatz, also einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof zu erfolgen, wobei die Entscheidung für einen bestimmten Friedhof nicht weiter festgelegt ist. Diesem Friedhofszwang steht ein Rechtsanspruch jedes Gemeindeeinwohners auf Benutzung der Friedhöfe gegenüber: Jedem Gemeindeeinwohner steht die Gewährung einer Grabstelle und einer Bestattung unter für alle gleichen Voraussetzungen und Bedingungen zu.
Die Bestattungspflicht umfasst die gesamte Totenfürsorge vom Zeitpunkt des Todes bis zum Abschluss der Bestattung und obliegt an erster Stelle den Ehegatten, Eltern und Kindern. Die Festlegung von Art und Ort der Bestattung kann schon vor dem eigenen Tod durch eine letztwillige Verfügung festgelegt werden, in der Regel wird aber auf das Pietätsgefühl der Angehörigen vertraut. Diese sind, wenn vorab keine Festlegungen getroffen wurden, dazu berechtigt und verpflichtet - im Interesse des Verstorbenen - über die letzte Ruhestätte zu entscheiden und die Einzelheiten der Bestattung zu regeln.31
Mit der Bestattungspflicht, die in erster Linie den Angehörigen obliegt, ist nicht gleichzeitig die Kostentragungspflicht verbunden. Zur Tragung der Kosten sind die Erben verpflichtet und von ihnen kann jeder Dritte Ersatz für die Bestattungskosten fordern. Diese Verpflichtung endet mit der Schaffung der Grabstätte in dauerhafter Form, folgende anfallende Unterhaltungskosten fallen nicht mehr unter die Kostentragungspflicht der Erben.
1.2.1.2 Das Verfahren bis zur Bestattung
In Deutschland ist es allgemein vorgeschrieben, nach Eintritt des Todes eines Menschen, einen Arzt zur Leichenschau zu bestellen.32 Die Leichenschau dient der einwandfreien Feststellung des Todes und ist Grundlage personenstandsrechtlicher Beurkundungen. Todesart und -zeitpunkt können außerdem wichtig sein für eventuelle Organtransplantationen. Die Feststellung der Todesursache dient des weiteren der Ermittlung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und geht in die Todesursachenstatistik mit ein.
Spätestens am folgenden Werktag sind die Hinterbliebenen verpflichtet den Todesfall beim Standesbeamten des Bezirks anzuzeigen, in welchem der Todesfall sich ereignet hat. Daraufhin erfolgt die Eintragung ins Sterbebuch.33
Durch die Angehörigen, oder heutzutage meist durch spezialisierte Leichenbesorger oder Bestattungsunternehmen, hat vor der Bestattung die Leichenbesorgung zu erfolgen. Dazu zählen Reinigung, Ankleiden, ggf. Aufbahrung und Einsargung der Leiche.34
Die Bestattung darf grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden, muss aber nach maximal 96 Stunden stattgefunden haben.35 Allerdings darf die Bestattung keinesfalls vor der Leichenschau, der Anzeige beim zuständigen Standesbeamten und der damit verbundenen Eintragung ins Sterbebuch stattfinden. Zu beachten ist außerdem, dass entsprechend jeweiliger Friedhofssatzungen an bestimmten Tagen keine Bestattungen oder diese allgemein nur zu bestimmten Tageszeiten stattfinden.36
1.2.2 Kirchenrechtliche Bestimmungen zur Bestattung nach dem CIC/1983
Angesichts der Auf- und Umbrüche infolge des II. Vatikanischen Konzils, war es geradezu eine Notwendigkeit und Forderung der Bischöfe auch das damals geltende Recht der Katholischen Kirche, den CIC/1917, einer Revision zu unterziehen. Aufgrund der großen Bedeutung, die das Konzil diesem Vorhaben zumaß, sollte die Revision auch in aller Gründlichkeit erfolgen. So dauerte der Prozess rund 20 Jahre, bis 1983 der neue Codex promulgiert werden konnte. Mit Inkrafttreten des „neuen“ Codex wurde „der im Jahr 1917 promulgierte Codex Iuris Canonici“37 aufgehoben.
War nach dem CIC/1917 geboten, dass Leichen begraben werden müssen und die Feuerbestattung, sei sie auch Wille des Verstorbenen, nicht vorgenommen werden darf38, ist die Feuerbestattung nach dem CIC/1983 nicht mehr verboten. Zwar wird weiterhin empfohlen die Verstorbenen zu beerdigen, dies bedeutet aber kein Verbot der Feuerbestattung, insofern diese nicht aus Gründen gewählt wurde, die der christlichen Lehre widersprechen.39
Wie nach staatlichem Recht jedem Gemeindeeinwohner die Gewährung einer Grabstelle und einer Bestattung unter für alle gleichen Voraussetzungen und Bedingungen zusteht, hat auch nach kirchlichem Recht jeder Gläubige das Recht auf ein kirchliches Begräbnis, welches nach Maßgabe der liturgischen Gesetze zu feiern ist, wobei kein Ansehen von Person und Rang gelten soll. Dementsprechend soll Armen eine gebührende Feier nicht vorenthalten werden.40
Die Begräbnisfeier findet in der Regel in der Kirche der eigenen Pfarrei statt. Es besteht jedoch nach Maßgabe des Rechts für jeden Gläubigen, bzw. Bestattungspflichtigen die Möglichkeit, eine andere Kirche zu wählen. Ereignet sich ein Todesfall außerhalb der eigenen Pfarrei, kann die Feier auch in der dortigen Kirche stattfinden, wenn eine Überführung in die eigene Pfarrei nicht möglich ist.41 Die Bestattung findet im Allgemeinen ebenfalls auf dem Friedhof der eigenen Pfarrei statt, wenn nicht zuvor, wie es das kirchliche Recht ermöglicht, für das eigene Begräbnis ein anderer Friedhof bestimmt wurde.42 Das Begräbnis in einer Kirche ist Päpsten, Kardinälen und Diözesanbischöfen in ihrer je eigenen Kirche vorbehalten.43
Bei der Gewährung eines kirchlichen Begräbnisses sind die Katechumenen den Gläubigen gleichzustellen. Auch ungetauft verstorbene Kinder, die getauft werden sollten, können ein kirchliches Begräbnis erhalten. Sonstigen (nicht-katholisch) Getauften kann nach Ermessen ein kirchliches Begräbnis gewährt werden, wenn dies nicht deren Willen widerspricht und nur sofern ein eigener Amtsträger nicht zu erreichen ist.44
Apostaten, Häretikern und Schismaten ist ein kirchliches Begräbnis zu verweigern, sofern sie nicht vor dem Tod ein Zeichen der Reue zeigten. Auch die Entscheidung für die Feuerbestattung aus anti-christlichen Gründen hat einen Ausschluss vom kirchlichen Begräbnis zur Folge. Öffentlichen Sündern, deren Begräbnis ein öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen wäre, ist ein kirchliches Begräbnis ebenfalls zu verweigern. Im Zweifelsfall hat der Ortsordinarius zu entscheiden. Der Ausschluss vom kirchlichen Begräbnis bedeutet immer gleichzeitig die Verweigerung einer Begräbnismesse.45
1.2.3 Der Tod als Geschäft? - Beruf und Perspektive eines Bestatters
In einer Zeit, in der Sterben und Tod nicht mehr Teil des alltäglichen Lebens bilden, sind Hinterbliebene im Todesfall oft seelischer Erschütterung, Überforderung und Ratlosigkeit ausgesetzt. Der Bestatter kann den Betroffenen in dieser Situation Probleme abnehmen und „die Funktion des Bestatters wird eindeutig als entlastend beschrieben.“46
Auch als die Bestattung noch als selbstverständliches Liebeswerk der Kirche, Gemeinde und Familie galt, gab es Bereiche, wie die Herstellung des Grabmals, die Gewerbetreibenden auferlegt wurde. Die Verweltlichung des Friedhofs- und Bestattungswesens zur Zeit der Säkularisation und Aufklärung, sowie die Loslösung des Friedhofs aus dem Bereich der Kirche und deren Verlagerung aus den Stadtzentren heraus an Orte außerhalb der Stadt im Zusammenhang mit hygienischen und zivilrechtlichen Vorschriften des Staates erschwerten den Laien den Überblick, was im Todesfall zu tun ist. Auch die durch die Industrialisierung bedingte Entstehung von Ballungsräumen, die veränderten Wohn- und Verkehrsverhältnisse und die Loslösung aus ursprünglichen Gemeinschaften wie Familie, Sippe oder Zunft - ein Professionalisierungsprozess ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts47 - machten die Entstehung des Gewerbezweigs der Bestatter möglich und notwendig.48 „Was einst letzter Liebesdienst war, wird in der arbeitsteiligen Gesellschaft für die Trauernden vom Bestattungsinstitut geregelt.“49
Als Vorläufer des Berufsstandes werden oft Schreiner und Fuhrleute genannt: Die Sargtischler einerseits, die zunächst die Särge in Einzelfertigung und von Hand herstellten, und die Fuhrunternehmer andererseits, die den Transport der Verstorbenen zum Friedhof übernahmen. Diese entwickelten sich zunächst zu so genannten Nebenerwerbsbestattern, die außer dem Transport der Verstorbenen auch die amtlichen Formalitäten und die Organisation der Bestattung einschließlich der Trauerfeier übernahmen. Ab etwa 1870 entstanden – zunächst in den Städten – die ersten eigenständigen, privaten Bestattungsunternehmen.50
„Wenn der Tod sich in Deutschland einen Menschen holt – er tut dies seit 1972 häufiger, als ein Kind das Licht der Welt erblickt, 840000-mal im Jahr –, resultiert daraus ein Auftrag für eine der krisenfestesten Branchen überhaupt. 13 Milliarden Euro Gesamtumsatz wird im Friedhofs- und Bestattungsgewerbe jährlich erwirtschaftet. Das Gros fällt zu fast gleichen Teilen auf Bestatter (18%), Gärtner (17%), Steinmetze und Friedhofsverwaltungen (je 16%).“51
[...]
1 Schiller, Gisela: Der organisierte Tod. Beobachtungen zum modernen Bestattungswesen, Düsseldorf 1991, 15.
2 Gaedke, Jürgen: Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, Köln, Berlin, Bonn, München 8 1999, 1.
3 Vgl. dazu und im Folgenden: Kessler, Rainer: Sterben, Tod und Trauer im alten Israel, in: Elsas, Christoph (Hg.): Sterben, Tod und Trauer in den Religionen und Kulturen der Welt. Gemeinsamkeiten und Besonderheiten in Theorie und Praxis, Bd. 1, Hamburg ²2008, 200.
4 Kessler: Sterben, Tod und Trauer, 201.
5 Vgl. Kessler: Sterben, Tod und Trauer, 194-202.
6 Kessler: Sterben, Tod und Trauer, 202.
7 Vgl. dazu und im Folgenden: Froning, Heide: Jenseitsvorstellungen, Tod und Trauer im antiken Griechenland, in: Elsas, Christoph (Hg.): Sterben, Tod und Trauer in den Religionen und Kulturen der Welt. Gemeinsamkeiten und Besonderheiten in Theorie und Praxis (Band 1), Hamburg ²2008, 203.
8 Vgl. dazu und im Folgenden: Froning: Jenseitsvorstellungen, Tod und Trauer, 204-210.
9 Vgl. Froning: Jenseitsvorstellungen, Tod und Trauer, 210.
10 Allerdings war auch hier vorausgesetzt, dass die Angehörigen sich das für die Verbrennung erforderliche Holz und folglich solch eine aufwendigere Bestattungsform leisten konnten. Die Armen hingegen wurden nämlich, lediglich in ein Tuch gehüllt, anonym in den Friedhofs-Bezirken in der Erde beigesetzt.
11 Die schmückenden Darstellungen waren von Region zu Region ganz unterschiedlich. Girlanden, Szenen aus griechischen Sagen, Abbildung der Verkörperungen der vier Jahreszeiten oder Jagd- und Hirtenszenen. Des Weiteren gab es auch Darstellungen, die sich auf das Leben des Verstorbenen bezogen, wie seinen Beruf, die Tugenden und die Hoffnung auf ein angenehmes Leben nach dem Tod. Je nach Region waren große Flächen für das Anbringen von Inschriften vorgesehen in anderen Regionen hingegen wurde davon überhaupt kein Gebrauch gemacht. „Den Römern war es wichtig, dass die Toten mit Porträts auf dem Sarkophag abgebildet werden konnten.“
12 Feickert, Arne: Rechtsfragen der kirchlichen Bestattung. Mitgliedschaftsanspruch und Totenfürsorgerecht dargestellt für die katholische Kirche und die Evangelische Landeskirche in Baden (Schriften zum Staatskirchenrecht 37), Frankfurt 2007, 31.
13 Vgl. Koch, Guntram: Sterben, Tod und Trauer in der Kunst der römischen Kaiserzeit und der frühchristlichen Zeit, in: Elsas, Christoph (Hg.): Sterben, Tod und Trauer in den Religionen und Kulturen der Welt. Gemeinsamkeiten und Besonderheiten in Theorie und Praxis (Band 1), Hamburg ²2008, 241-248.
14 Vgl. Koch: Sterben, Tod und Trauer, 266.
15 Ariès, Philippe: Geschichte des Todes, München 6 1993, 46.
16 Ariès: Geschichte des Todes, 47.
17 Koch: Sterben, Tod und Trauer, 271.
18 Fehrmann, Antje: Grabmal und Totengedächtnis um westlichen Mittelalter, in: Elsas, Christoph (Hg.): Sterben, Tod und Trauer in den Religionen und Kulturen der Welt. Gemeinsamkeiten und Besonderheiten in Theorie und Praxis (Band 1), Hamburg ²2008, 281.
19 Fehrmann: Grabmal und Totengedächtnis, 291.
20 Vgl.: Fehrmann: Grabmal und Totengedächtnis, 294.
21 Fischer, Norbert: Zur Geschichte weltlicher Bestattungskultur. Vortrag auf dem Kolloquium „Weltliche Bestattungskultur in Berlin“ am 25. Mai 2002 im Krematorium Berlin-Baumschulenweg, in: www.bfg- bayern.de/ethik/download/Bestattung.pdf (28.12.2009).
22 Vgl. Feickert: Rechtsfragen, 34.
23 Vgl. dazu und im Folgenden: Fischer: Geschichte weltlicher Bestattungskultur.
24 Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht, 7.
25 Feickert: Rechtsfragen der kirchlichen Bestattung., 38.
26 Vgl. dazu und im Folgenden: Fischer, Norbert: Zur Geschichte der Trauerkultur in der Neuzeit, in: Herzog, Markwart (Hg.): Totengedenken und Trauerkultur. Geschichte und Zukunft des Umgangs mit Verstorbenen, Stuttgart 2001, 47-49.
27 Gaedke, Jürgen: Zwischen Tod und Bestattung. Das Recht der Totenfürsorge, in: Richter, Klemens (Hg.): Der Umgang mit der Toten. Tod und Bestattung in der christlichen Gemeinde, Freiburg, Basel, Wien 1990, 171-172.
28 Vgl. Baumgartner, Konrad: Bestattungswesen, in: LThK³ 2, Freiburg 1994, 327-328.
29 Vgl. dazu und im Folgenden: Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrechts, 5-7.
30 Dem Bestattungszwang eines menschlichen Leichnams entspricht der Beisetzungszwang für Aschereste, die durch Kremation eines menschlichen Leichnams entstanden sind. Vgl. dazu und im Folgenden: Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht , 113-115, 152-153, 167.
31 Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrechts, 121-125.
32 Vgl. dazu und im Folgenden: Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht , 134-140.
33 Vgl. Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht, 132-133, Zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet ist das Familienoberhaupt, ggf. der Anstaltsleiter, Wohnungsinhaber oder sonstige über den Todesfall unterrichtete Personen, Vgl. ebd.
34 Vgl. Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht, 140-144.
35 bzw. nach 96 Stunden muss die Überführung in die Leichenhalle stattgefunden oder die Überführung in einem anderen Ort auf den Weg gebracht worden sein.
36 Vgl. Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrechts, 150-151.
37 CIC/1983, Can 6.
38 Vgl. CIC/1917, Can 1203 §§ 1-2.
39 Vgl. CIC/1983, Can 1176 § 3.
40 Vgl. CIC/1983, Can 1176 §§ 2-3, Can 1181.
41 Vgl. CIC/1983, Can 1177.
42 Vgl. CIC/1983, Can. 1180.
43 Vgl. CIC/1983, Can 1242.
44 Vgl. CIC/1983, Can 1183.
45 Vgl. CIC/1983, Can 1184-1185.
46 Schiller: Der organisierte Tod, 30
47 Vgl. Fischer: Geschichte der Trauerkultur, 49.
48 Vgl. Schiller: Der organisierte Tod, 25; Vgl. Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrechts, 255.
49 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Tote begraben und Trauernde trösten. Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht (Die Deutschen Bischöfe, Nr. 81), Bonn 2005, 9.
50 Bestattungsfachkraft, in: www.berufenet.arbeitsagentur.de (12.08.2009).
51 Willmann, Urs: Wie man in Deutschland begraben wird, in: DIE ZEIT, 17 (2004), in: http://www.zeit.de/2004/17/Serie-Begraben_werden (12.08.2009).
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- cand. Dipl. Theol. Nicole Kaiser (Author), 2010, Seelsorgliche Chancen und Grenzen katholischer Bestattungsriten gegenüber außerkirchlichem Ritualdesign, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151714
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