RS C 480/06 EuGH- Urteil vom 9 Juni 2009
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft stellt mit ihrer Klage das Gesuch, daß die Bundesrepublik Deutschland, aufgrund der Tatsache, daß die Landkreise Rotenburg / Wümme, Stade, Soltau-Fallingborstel und Harburg der Stadtreinigung Hamburg direkt einen Auftrag zur Abfallentsorgung erteilt haben, ohne diesen in einem förmlichen Verfahren gemeinschaftsweit auszu-schreiben, gegen die Verpflichtungen aus Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 verstoßen hat .
Gliederung
Inhalt des EuGH-Urteils
Der Hintergrund der Entscheidung
Das Vergaberecht
Der Wettbewerbsgrundsatz
Grundsätzliches zur Abfallentsorgung
Der Umweltschutz
Grundsätzliches zu In-House-Geschäften
Interkommunale Zusammenarbeit
Schlußbetrachtung
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