Am 1. Januar 1999 trennten sich elf Länder von ihren Landeswährungen. Die geldpolitische Verantwortung in der Europäischen Währungsunion ging auf das Eurosystem über. Die Europäische Zentralbank ist seitdem für die Durchführung der Geldpolitik im zweitgrößten Währungsgebiet der Welt nach den Vereinigten Staaten – dem Euro-Währungsgebiet – verantwortlich. Neben den Lira, Franc und Gulden wurden auch immer mehr Deutsche Mark in der jeweiligen nationalen Bank gegen Euro getauscht. Nahezu jeder der damals über 300.000 Millionen Bürger hatte im Jahr 2000 immer einen Taschenrechner bei sich, um nachprüfen zu können, ob die Preise denn stabil geblieben waren und ob nicht vielleicht der eine oder andere Gastronom oder Einzelhandelskaufmann mit Hilfe der Umstellung zusätzliche Gewinne in die eigene Tasche zu machen versuchte. Keiner traute dem neuen Geld.
Heute, im Jahr 2009, hat man sich längst an den Euro, die gemeinsame europäische Währung, gewöhnt. Und mittlerweile ist nicht nur die Europäische Union auf 27 Mitgliedsstaaten angewachsen, auch hat sich das Euro-Währungsgebiet vergrößert und sechzehn Staaten dürfen nun den Euro ihre Landeswährung nennen. Die Prägung der Münzen ist zwar in jedem dieser Staaten eine andere, doch ist der Wert jeder Euromünze überall derselbe und sie müssen auf der ganzen Welt als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Um die Bedeutung der Europäischen Zentralbank und ihres Aufgabenbereichs aufzuzeigen, sollen die wichtigsten Eckdaten in dieser Arbeit festgehalten werden.
Als Einstieg wird hierfür ein Abriss der historischen Entwicklung der Europäischen Währungsunion in folgendem Kapitel dargestellt. Darauf wird die Klärung bzw. Abgrenzung einiger in diesem Zusammenhang wichtiger Begriffe folgen. Dem schließt sich das Kernstück dieser Arbeit an. Dort werden nicht nur der Aufbau und die Entscheidungsstruktur der Europäischen Zentralbank und des Eurosystems abgehandelt, auch werden die Aufgaben der nationalen Banken und vor allem die der Europäischen Zentralbank aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Historische Entwicklung
II. 1 Eckdaten der Entwicklung der Europäischen Union
II. 2 Vom Werner-Plan zum Maastricht Vertrag
III. Die Europäische Zentralbank
III. 1 Abgrenzung wichtiger Begriffe
III. 2 Aufbau und Entscheidungsstruktur
III. 3 Aufgaben
III. 3. 1 Grundlegende Aufgaben
III. 3. 3 Unabhängigkeit der EZB
III. 3. 2 weitere Aufgaben
IV. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Am 1. Januar 1999 trennten sich elf Länder von ihren Landeswährungen. Die geldpolitische Verantwortung in der Europäischen Währungsunion ging auf das Eurosystem über. Die Europäische Zentralbank ist seitdem für die Durchführung der Geldpolitik im zweitgrößten Währungsgebiet der Welt nach den Vereinigten Staaten – dem Euro-Währungsgebiet – verantwortlich. Neben den Lira, Franc und Gulden wurden auch immer mehr Deutsche Mark in der jeweiligen nationalen Bank gegen Euro getauscht. Nahezu jeder der damals über 300.000 Millionen Bürger hatte im Jahr 2000 immer einen Taschenrechner bei sich, um nachprüfen zu können, ob die Preise denn stabil geblieben waren und ob nicht vielleicht der eine oder andere Gastronom oder Einzelhandelskaufmann mit Hilfe der Umstellung zusätzliche Gewinne in die eigene Tasche zu machen versuchte. Keiner traute dem neuen Geld.
Heute, im Jahr 2009, hat man sich längst an den Euro, die gemeinsame europäische Währung, gewöhnt. Und mittlerweile ist nicht nur die Europäische Union auf 27 Mitgliedsstaaten angewachsen, auch hat sich das Euro-Währungsgebiet vergrößert und sechzehn Staaten dürfen nun den Euro ihre Landeswährung nennen. Die Prägung der Münzen ist zwar in jedem dieser Staaten eine andere, doch ist der Wert jeder Euromünze überall derselbe und sie müssen auf der ganzen Welt als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Um die Bedeutung der Europäischen Zentralbank und ihres Aufgabenbereichs aufzuzeigen, sollen die wichtigsten Eckdaten in dieser Arbeit festgehalten werden.
Als Einstieg wird hierfür ein Abriss der historischen Entwicklung der Europäischen Währungsunion in folgendem Kapitel dargestellt. Darauf wird die Klärung bzw. Abgrenzung einiger in diesem Zusammenhang wichtiger Begriffe folgen. Dem schließt sich das Kernstück dieser Arbeit an. Dort werden nicht nur der Aufbau und die Entscheidungsstruktur der Europäischen Zentralbank und des Eurosystems abgehandelt, auch werden die Aufgaben der nationalen Banken und vor allem die der Europäischen Zentralbank aufgezeigt.
II. Historische Entwicklung
Um die Entwicklung der Europäischen Währungsunion darlegen zu können, werden im Vorfeld zunächst einige Eckdaten der Entstehung der Europäischen Union genannt, um den Einstieg abzurunden.
II. 1 Eckdaten der Entwicklung der Europäischen Union
Im nahezu völlig zerstörten Nachkriegseuropa bemühte man sich um eine friedliche Einigung. Die Umstellung von Kriegswirtschaft auf den wieder angestrebten ´Normalzustand´ war eine große Herausforderung. Zudem herrschte eine Zweiteilung vor, die den durch eine zentrale Planwirtschaft geprägten Osten von dem auf eine liberale Marktwirtschaft ausgerichteten Westen trennte. Der Marshall-Plan sollte ursprünglich für alle Länder Europas gelten, wurde jedoch von der Sowjetunion und den dem Kommunismus unterworfenen Staaten wie beispielsweise Polen und Ungarn nicht umgesetzt. Durch die Gründung des Rates der Gegenseitigen Wirtschaftshilfe (RGW) sollte unter der Führung der Sowjetunion nach Kriegsende ein wirtschaftliches Imperium aufgebaut werden. Als Antwort darauf wurde 1948 die Organisation for European Economic Co-operation (OEEC) als wirtschaftliche Organisation gegründet um den Wiederaufbau durch die Koordinierung der Verteilung der Hilfen in Westeuropa zu garantieren. Daneben diente 1949 die Gründung der North Atlantic Treaty Organisation (NATO) der militärisch-politischen Absicherung des Westens.
1951 schlossen sich auf Initiative von Robert Schuman und Jean Monnet Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande zur ersten supranationalen europäischen Organisation, der ´Gemeinschaft der Sechs´ oder auch der ´Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl´ (EGKS Montanunion) zusammen und unterstellten durch die Unterzeichnung des sogenannten Montanvertrages die gesamte Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Aufsichtsbehörde.
1957 ist das Jahr das man wohl als Beginn der Europäischen Union bezeichnen kann. In diesem Jahr wurden die römischen Verträge über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) besiegelt. Die EWG, Euratom und die EGKS schlossen sich 1967 zur Europäischen Gemeinschaft (EG) mit den gemeinsamen Einrichtungen Rat, Kommission, Parlament und Gerichtshof zusammen. Es wurde 1970 eine Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) eingeführt und eine Vereinheitlichung der Währungspolitik durch den Werner-Plan fand statt, auf den in folgendem Untergliederungspunkt näher eingegangen wird.
In den kommenden Jahren folgten einige Beitrittsrunden. So traten 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark, 1981 Griechenland und 1986 Spanien und Portugal der EG bei. Im selben Jahr wurde die Einheitliche Europäische Akte (EEA) unterzeichnet, die den zwölf Vertragsstaaten als umfassende Reform der römischen Verträge diente.
Als Anfang der 90er-Jahre die Sowjetunion zusammenbrach und das osteuropäische Staatensystem aufgelöst wurde, musste die politische Landkarte völlig neu geordnet werden. Die EG sah sich großen Herausforderungen ausgesetzt. Es wurde eine Regierungskonferenz zum Thema Wirtschafts- und Währungsunion abgehalten, in einer anderen wurde über die politische Union getagt. Die Übereinkünfte wurden 1992 im Vertrag über die Europäische Union oder Maastricht-Vertrag festgehalten. Danach ist der Aufbau der Union ein Tempelkonstrukt mit drei Säulen und einem Dach, wobei sich die neuentstandene Union - das übergreifende Dach - auf den drei Säulen: Europäische Gemeinschaften, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres stützt. Da eine Reihe von Mitgliedsstaaten jedoch das Ergebnis von Maastricht als unzureichend bewertete, wurde 1997 der Vertrag von Amsterdam unterzeichnet, der modifiziert als Vertrag von Nizza seit 2000 die bis heute gültige Vertragsgrundlage der Europäischen Union (EU) ist.
2004 traten der EU zehn osteuropäische Staaten bei. Die Osterweiterung war die fünfte und bisher größte Erweiterung der Europäischen Union. Seither sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitgliedsstaaten der EU. Seit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Jahr 2007 können sich 27 Staaten Mitglied der EU nennen.
Bislang konnte noch immer keine Einigung über eine einheitliche Verfassung für Europa getroffen werden. 2003 wurde vom Konvent zwar ein Entwurf für einen Vertrag über eine Verfassung für Europa vorgelegt, Frankreich und die Niederlande hatten diesen jedoch nicht ratifiziert und so konnte der Vertrag nicht in Kraft treten. Schon ein einziger, nicht zustimmender Mitgliedsstaat hätte genügt um den Prozess zu stoppen. 2007 beschloss der Europäische Rat die bisherigen EU-Verträge lediglich zu einem Reformvertrag zu ändern und nicht durch eine Verfassung zu ersetzten.[1]
Um nun dem Thema dieser Arbeit ein Stück näher zu kommen, werden im Folgenden die wichtigsten Merkmale der Entstehung der Europäischen Wirtschaftsunion benannt und wichtige Begriffe gegeneinander abgegrenzt um danach konkret auf die Europäische Zentralbank zu sprechen zu kommen.
[...]
[1] vgl. Gömmel, R. (2009) Grundzüge der europäischen Wirtschaftsgeschichte; Skript; Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät; Lehrstuhl für Wirtschaftsgeschichte
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- BA Sabine Stary (Author), 2008, Die Europäische Zentralbank und das Eurosystem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150788
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