In der vorliegenden Arbeit soll versucht werden, anhand der Betrachtung der Geschichte
Entwicklungslinien aufzuzeigen, die für bestimmte Epochen kennzeichnend sind. In Ermangelung
einer besseren Alternative werden die festgestellten großen Blöcke historischer
Entwicklung in den recht unglücklichen Begriffen der Vormoderne und der Moderne
zusammengefaßt.
Zur Beschreibung der Äußerungen des Konfliktes, der zwischen den Funktionen von
Vormoderne und Moderne bestanden zu haben scheint, ist es nötig, die Entwicklung einer
Politik zu beschreiben, die auf den ersten Blick keine direkte Relevanz für die französisch-
deutsche Grenze zu haben scheint. Die Entstehung der nationalen Identität in
Deutschland, die Reaktion des Wiener Kongreß sowie die Politik Bismarcks werden aus
diesem Grunde etwas genauer betrachtet, obwohl all diese Phänomene ihre Bedeutung für
die Grenze nur auf indirektem Wege erhalten.
Schwerpunkt der Arbeit soll ebendiese Beschreibung der Spannung zwischen Vormoderne
und Moderne sein. Anlaß der hierzu angestellten Überlegungen ist das Problem der
Grenze. Doch ähnliche Ansätze sind auch für Betrachtungen der Kulturgeschichte oder
der Entwicklung des Charakters von Staatlichkeit denkbar. Mag die vorliegende Arbeit
auch zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen, so sollte doch diese weitreichende
Relevanz der Grenzproblematik bei Studierenden und Wissenschaftlern das Interesse an
einer erfolgreicheren Beschäftigung mit diesem Themenkreis wecken.
Inhalt
2. Vorwort
3. Historische Entwicklung in der Vormoderne
3.1 Der 30jährige Krieg
3.2 Die Streitigkeiten nach der Westfälischen Neuordnung
3.3 Die Reunion
3.4 Die Zurücknahme der Reunion
3.5 Der spanische Erbfolgekrieg
3.6 Der polnische Erbfolgekrieg
3.7 Der Siebenjährige Krieg
4. Vormoderner Charakter der Grenzen im Allgemeinen
5. Historische Entwicklung in der Moderne
5.1 Die Modernisierung des Absolutismus
5.2 Die Idee von der natürlichen Grenze als Stifter nationaler Identität Frankreichs
5.3 Die Rheingrenze und der Franzosenhaß als Stifter deutsch-nationaler Identität
5.4 Der Widerstreit zwischen Funktionen der Vormoderne und der Moderne
5.4.1 Die Reaktion des Wiener Kongreß
5.4.2 Die Revolution von 1848
5.5 Die Grenzdebatte als Stifter deutsch-nationaler Identität und als Instrument der Machtpolitik
5.6 Die Annexion Elsaß-Lothringens in ihrer Bedeutung für den Ersten Weltkrieg
5.7 Die Grenze vor und nach dem Zweiten Weltkrieg
5.8 Die Staatsgrenze mit „schwachem Grenzcharakter“
6. Moderner Charakter der Grenzen im Allgemeinen
6.1 Die Entstehung des Nationalstaates
6.2 Der Staatscharakter in der Moderne
6.3 Die Relevanz des Staatscharakters der Moderne für die Staatsgrenzen
7. Grenzen in der Gegenwart und in der Zukunft
8. Literatur
2. Vorwort
In der vorliegenden Arbeit soll versucht werden, anhand der Betrachtung der Geschichte Entwicklungslinien aufzuzeigen, die für bestimmte Epochen kennzeichnend sind. In Ermangelung einer besseren Alternative werden die festgestellten großen Blöcke historischer Entwicklung in den recht unglücklichen Begriffen der Vormoderne und der Moderne zusammengefaßt.
Zur Beschreibung der Äußerungen des Konfliktes, der zwischen den Funktionen von Vormoderne und Moderne bestanden zu haben scheint, ist es nötig, die Entwicklung einer Politik zu beschreiben, die auf den ersten Blick keine direkte Relevanz für die französisch-deutsche Grenze zu haben scheint. Die Entstehung der nationalen Identität in Deutschland, die Reaktion des Wiener Kongreß sowie die Politik Bismarcks werden aus diesem Grunde etwas genauer betrachtet, obwohl all diese Phänomene ihre Bedeutung für die Grenze nur auf indirektem Wege erhalten.
Schwerpunkt der Arbeit soll ebendiese Beschreibung der Spannung zwischen Vormoderne und Moderne sein. Anlaß der hierzu angestellten Überlegungen ist das Problem der Grenze. Doch ähnliche Ansätze sind auch für Betrachtungen der Kulturgeschichte oder der Entwicklung des Charakters von Staatlichkeit denkbar. Mag die vorliegende Arbeit auch zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen, so sollte doch diese weitreichende Relevanz der Grenzproblematik bei Studierenden und Wissenschaftlern das Interesse an einer erfolgreicheren Beschäftigung mit diesem Themenkreis wecken.
3. Historische Entwicklung in der Vormoderne
3.1 Der 30jährige Krieg
Ludwig XII. (1610-1643) baute das System des Absolutismus weiter aus. Als leitender Minister bekämpfte Richelieu (1624-1642) die Opposition. Das außenpolitische Ziel war unterdessen „die Lösung aus der Umklammerung“[1] durch Habsburg und die Wiederherstellung der natürlichen Grenzen des Rheins und der Pyrenäen. So wurde Frankreich im 30jährigen Krieg also zur treibenden Kraft im Kampf gegen Habsburg. 1635 trat Frankreich offen in den Krieg ein.[2]
Seit Dezember 1633 hatten französische Truppen nach und nach das Elsaß besetzt. Rechtlich wurde dies durch einzelne Verträge mit den jeweiligen Territorialherren abgesichert. Innerhalb von drei Jahren wurde auf diese Weise fast das gesamte Elsaß außer Straßburg französisches Schutzgebiet.[3]
1638 kam es zu einem französisch-schwedischen Bündnis. Der Verbündete Bernhard von Weimar eroberte im gleichen Jahr das Herzogtum Elsaß. Durch den Sieg bei Tuttlingen wurde jedoch 1643 das französische Vordringen durch den bayrischen General Mercy aufgehalten. 1645 kam es zu französich-schwedischen Siegen. Ein Zangenangriff auf Bayern beendete den Krieg, worauf die Verhandlungen zum Westfälischen Frieden von 1648 folgten.[4]
3.2 Die Streitigkeiten nach der Westfälischen Neuordnung
Seit 1645 verhandelte man in Münster über das Elsaß.[5] Seit 1499 war die Schweiz faktisch schon selbständig, die Niederlande seit 1548. Dies wurde durch die Verhandlungen rechtlich bestätigt. Das französische Verhandlungsziel war seit 1640, die habsburgischen Rechte im Elsaß zurückzudrängen. Breisach wurde wegen der strategisch bedeutsamen Rheinbrücke beansprucht.[6] Der Kaiser verzichtete auf den Sungau, die Landvogtei Unterelsaß, das rechtsrheinische Breisach und auf die Landgrafschaften Ober- und Unterelsaß.[7] Mit Ausnahme von Gebieten, in denen Habsburg keine Rechte hatte, wurde damit das Elsaß französisch.
Dabei blieben jedoch die reichsunmittelbaren Stände mit Straßburg, der Dekapolis mit ihren Abteien, Klöstern, Grafen, Freiherren und der Gesamten Ritterschaft bestehen. Das französische Königshaus hatte den Vorrang vor der Reichsunmittelbarkeit. Von französischer Seite wurde dies in dem Sinne interpretiert, daß der oberste Lehnsherr das Königshaus sei. Eine solche Auslegung des Vertrags konnte sich erst nach 25 Jahren durchsetzen. Durch den Krieg mit Spanien, der Devolutionskrieg und den Fronde Aufstand war die militärische Kraft des französischen Königshauses zunächst gebunden, und die elsässischen Stände betonten ihre Reichsunmittelbarkeit. Die Befugnis und Macht der französischen Administration im Elsaß blieb damit eingeschränkt.[8] Erst als Frankreich im Krieg mit den Niederlanden die Verteidigungssysteme an Rhein und Mosel aufbaute, erfolgte 1673 die militärische Unterwerfung des Elsaß. Die Dekapolis wurden entwaffnet, die Festungen Colmar, Hagenau und Schlettstadt zerstört. Durch das Kriegsrecht konnte sich die französische Administration endgültig installieren. Da die französische Auffassung Verhandlungen bezüglich des Elsaß ablehnte, wurde im Vertrag von Nimwegen die Vereinbarung von 1648 lediglich wiederholt.[9]
3.3 Die Reunion
Ziel der Politik Ludwig XIV. war die Hegemonie in Europa und „die Abrundung der Staatsgrenze“ bis zum Rhein. Er stützte sich auf die mit Habsburg verfeindete Rheinische Allianz und versuchte, durch politische Hilfsgelder - sogenannte Subsidien - die „Nachbarn der Nachbarn“ für sich zu gewinnen - nämlich Schweden, Ungarn, Polen und die Türkei. 1667 kam es zu dem erwähnten Krieg gegen das habsburgische Spanien, 1668 folgte der Friede von Aachen. 1670 besetzte Frankreich Lothringen. 1672 begann der Krieg gegen die Niederlanden, das zum spanischen Besitz Habsburgs gehörte. Im erwähnten Frieden von Nimweg blieben die Niederlanden zwar ungeschmälert, doch Spanien mußte die Freigrafschaft Burgund abtreten. Brandenburg verzichtete trotz der militärischen Erfolge auf das schwedische Vorpommern.[10] „Verbittert über die kaiserliche Politik, schließt der Große Kurfürst ein Subsidienbündnis mit Ludwig XIV. und duldet dessen Reunionspolitik zur `friedlichen Eroberung der Rheingrenze`.“[11]
Ludwig XIV. vergrößerte seit 1648 das französische Territorium im Norden und Nordosten. Im Pyrenäenfrieden von 1659 gewann er Gravelingen, das Atrois, die Grafschaft Hennegau und mehrere Festungen innerhalb der spanischen Niederlande. Im Frieden von Aachen erwarb Frankreich 1668 die Gebiete von Lille und Tournai; 1678 kamen Valenciennes, Cambrai, St. Omer, Yper, Maubeuge, Charlemonte usw. hinzu.[12] Unterstützt durch den Kriegsminister Louvois betrieb Ludwig XIV. eine Annexion zum Ausbau der Defensivsysteme.[13] Reunionskammern verfügten die Zugehörigkeit bestimmter Gebiete zu Frankreich. Der Besitzergreifung durch Militär folgte dann die Eidesleistung der Bevölkerung. Diese Praktik wurde in Lothringen, der Freigrafschaft, im nordfranzösisch-belgischen Raum sowie im Elsaß durchgeführt. 1681 annektierte man auf die Weise sogar Straßburg.
In Frankfurt scheiterte ein Vermittlungsversuch, da Ludwig XIV. nicht einräumte, daß die Reunion den Verträgen von 1648 und 1678/79 widerspreche.[14] Aufgrund der Bedrohung durch türkische Truppen mußte der Reichstag 1684 die Annexionen anerkennen, auch wenn man dieses auf 20 Jahre begrenzte.
3.4 Die Zurücknahme der Reunion
1684 erhob Ludwig XIV. Erbansprüche auf die Pfalz, 1688 kam es dann zum Pfälzischen Krieg. Die Pfalz wurde verwüstet und Worms, das Heidelberger Schloß, die Kaisergräber in Speyer zerstört. Nach der Niederlage der französischen Flotte gegen die große Allianz erlitt Frankreich territoriale Verluste[15]:
Im Frieden von Rijewijk verpflichtete sich Frankreich jedoch 1697 zur Rückgabe der reunierten Gebiete. Ausnahme blieben Straßburg und die eroberten Gebiete im Elsaß. Im Vertrag wurden damit die Grenzen festgelegt, die bis zur französischen Revolution bestanden. Im Vergleich zu 1648 war sie weit in die spanischen Niederlande hineingerückt worden, und im Elsaß war die Rechtslage bezüglich der Grenze schon etwas klarer.[16] Im Vertrag wird die völkerrechtliche Abtrennung des gesamten Elsaß angedeutet, der ganz exakte Grenzverlauf blieb dabei noch vage. Aus diesem Grund entstand zum Beispiel um die besetzte Festung und Stadt Landau ein Streit. Nur schrittweise konnte Frankreich die militärisch motivierten Ansprüche auf Landau gegen das deutsche Reich durchsetzen.[17]
3.5 Der spanische Erbfolgekrieg
Nach dem Tode des Habsburgers Karl II. war es zum Erbfolgekrieg um die spanische Krone gekommen. Zur Abwehr französischer Ansprüche bildete man 1701 zwischen Großbritannien, Holland, Österreich, Preußen, Hannover, Portugal, dem deutschen Reich und Savoyen eine große Allianz, um eine französische Hegemonie zu verhindern. Das Haus Wittelsbach mit Bayern und Kurköln stand auf der französischen Seite. Nach sieben Kriegsjahren war Frankreich auch wegen der Überlastung durch den Merkantilismus, der Steuerlast und den inneren Aufständen (Hugenotten) erschöpft.[18] „Friedensangebote Ludwigs XIV. unter Verzicht auf Spanien und Räumung des Elsaß scheitern an überspannten Forderungen der Sieger.“[19]
Mit dem Tod Kaiser Josephs I. wurde Karl VI. sein Nachfolger. Durch die engere Verbindung Spaniens mit Österreich ergab sich nun die Gefahr einer habsburgischen Weltmacht, so daß es 1711 zur Einigung Frankreichs mit den Seemächten kam. Im Frieden von Utrecht wurde 1713 Spanien geteilt. Nach einem militärischen Nachspiel mußten der Kaiser und das Reich diese Neuordnung im Frieden von Rastatt und Baden anerkennen.[20] „Das Hauptland und die Kolonien gingen an Philipp V. von Anjou, die Nebenlande an Österreich und Sizilien an Savoyen; die Niederlande erhielten belgische Sperrfestungen. Großbritannien erwarb das Monopol für Sklavenhandel mit spanisch Amerika, die Hudson-Bay-Länder, Menorca, Neufundland und Gibraltar.“[21]
3.6 Der polnische Erbfolgekrieg
Im polnischen Erbfolgekrieg von 1733 gegen die Ansprüche des französischen Kandidaten wurde durch russische Truppen der österreichisch-russische Kandidat August III. von Sachsen durchgesetzt. Im Frieden von Wien fiel 1738 Lothringen an Stanislaus Leszenski, später an Frankreich.[22] Seit dem Frieden von Rijewik machte „...der Gewinn des Elsaß [...] Lothringen für Frankreich noch dringender.“[23] Doch auch wenn es nicht mehr um die deutsche Westgrenze ging - was einen nicht mehr so harten Widerstand des Kaisers vermuten ließe -, konnte Frankreich das Herzogtum erst 1766 eingliedern. Es starb nämlich der erwähnte polnische Titularkönig Stanislaus Leszenski, dem 1735 als Schwiegervater von Ludwig XV. das Herzogtum Lothringer als Versorgungsterritorium zugeschanzt worden war.[24]
3.7 Der Siebenjährige Krieg
Der Einmarsch Friedrich II. von Preußen in Schlesien löste 1740 den österreichischen Erbfolgekrieg aus. Im Sonderfrieden von Breslau mußte Österreich auf Schlesien verzichten, und 1748 gab Frankreich im Frieden von Aachen die österreichischen Niederlande zurück.[25]
Der Friede von Aachen brachte jedoch keine Entspannung; der Anstoß zum Siebenjährigen Krieg 1756 bis 1763 ging von den Kolonialmächten und Österreich aus. Die Konflikte wurden zugleich in Europa und in Übersee ausgetragen, doch der Siebenjährige Krieg in Europa war ein Krieg um das preußische Schlesien. Auf der einen Seite standen Großbritannien, Preußen, Hannover, Braunschweig und Hessen-Kassel, auf der anderen das französisch-östereichische Offensivbündnis mit Rußland, Schweden, Sachsen und dem übrigen deutschen Reich. Die Uneinigkeit der Sieger rettete Preußen vor der endgültigen Auslöschung nach der Schlacht bei Kunersdorf 1759. Nach den Siegen von Liegnitz und Torgau traten 1760 Anzeichen der allgemeinen Kriegserschöpfung auf. Rußlands Abkehr von der Koalition 1762 brachte schließlich die Wende. Der Kräftemangel zwang Frankreich und Schweden zur Aufgabe; Österreich mußte Verhandlungen einleiten. Mit dem Frieden zu Hubertusburg 1763 waren keine territorialen Veränderungen verbunden, jedoch wurde das europäische Gleichgewicht durch das zur fünften Großmacht aufgestiegene Preußen komplizierter. Bis zu Bismarcks kleindeutschen Lösung bestimmte der preußisch-österreichische Machtgegensatz die deutsche Politik.[26]
4. Vormoderner Charakter der Grenzen im Allgemeinen
Grenzen wurden noch immer nicht geographisch und linear, sondern durch Beschreibungen von Besitzständen festgelegt. Im Elsaß war hierbei eine Abstufung des französischen Hoheitsrechts wirksam, die das Elsaß zollpolitisch als Ausland behandelte und Sonderrechte einräumte. So gab es bis zur Revolution im Norden Gebiete, in denen sich die französische Souveränität auf eine Militärhoheit beschränkte. Von fiskalen Abgaben an die französische Krone war man weitgehend befreit.[27]
Dieser Charakter der Grenze kann als kennzeichnend für die Epochen verstanden werden, die hier behelfsmäßig unter dem Begriff der Vormoderne zusammengefaßt wurden. Die Politik hatte die Bevölkerung noch nicht als Objekt des planmäßigen, staatlichen Eingreifens im großen Stile entdeckt. Insofern war vor dem Entstehen der nationalen Identität der Bevölkerung ein anderer Umgang mit der Grenze möglich.
Territorien wurden vererbt und konnten auf diese Weise dem konkurrierenden Machtzentrum zufallen. Ergebnis, der hieraus entstehenden Konflikte, waren die beschriebenen Erbfolgekriege.
Gebiete konnten aber auch zum Beispiel gegen Kompensationen verschiedenster Art in gegenseitigem Einvernehmen erworben werden. Versteht man dies als Funktion der Vormoderne, darf das allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß solche Mechanismen auch später noch wirksam bleiben. So zum Beispiel, als Napoleon III. 1866 im Rahmen seiner unklaren Kompensationswünsche Luxemburg von Holland zu kaufen wünscht, dabei jedoch nicht erfolgreich ist. Ein ähnliches Phänomen dürfte in den zahlreichen Verträgen zum Ausdruck kommen, mit denen Herrscher kleinere Gebiete tauschten.
Eine weitere für die Vormoderne kennzeichnende Funktion der Grenze mag die Chance eines Loslösen von Grenzgebieten zumindest bei einer zeitweiligen Schwäche der Zentralgewalt darstellen. So werden zum Beispiel im ausgehenden Mittelalter die Schweiz und die Niederlande durch die Ausnutzung ihrer Lage zwischen den zwei Machtzentren faktisch selbständig und die im 30jährigen Krieg annektierten Gebiete können wegen der momentanen Schwäche Frankreichs 25 Jahre lang ein Eigenleben führen. Doch natürlich wirkt auch dieser Mechanismus noch in der Moderne, als Luxemburg trotz der beginnenden Hegemoniebestrebungen Preußens aus dem deutschen Bund ausscheren kann.
Betrachtet man lediglich das Ergebnis, nicht aber die verworrene und scheinbar durch ganz andere Einflüsse determinierte Entwicklung zu der heutigen Karte der Nationalstaaten, so mag noch ein weiterer Unterschied zwischen dem vormodernen - und dem modernen Grenzcharakter ins Auge fallen: Machtbereiche waren nicht unbedingt territorial geschlossen. Eine Abrundung der Grenzen wird erst unter Ludwig XIV. zum machtpolitischen Ziel, das sich auch in der Idee von der „natürlichen Grenze“ der französischen Revolution verwirklichen will. Zum Beispiel Habsburg richtete dagegen seine Politik nicht nach diesem Gesichtspunkt der Moderne aus. Die beherrschten Territorien sind weit verstreut. Für das deutsche Gebiet mag diese Tatsache der territorial nicht geschlossenen Staatsgebiete ein Ausdruck dafür sein, daß zum einen keine Zentralgewalt aktiv war, zum anderen die moderne nationale Identität erst später entstanden war und sich dann zunächst gegen die Reaktion Metternichs nicht durchsetzte. Bestreben der nationalen Bewegung war - gemäß dem Programm der Moderne - unter anderem eine Revision dieser Grenzen der Kleinstaaterei durch eine nationale Einigung. Für den Einflußbereich Habsburgs mußte man das vormoderne Festhalten an der übernationalen Monarchie bis zum Ersten Weltkrieg als historischen Sonderweg verstehen. Doch zeigt die Geschichte, daß aus dem Widerstreit der vormodernen - mit den modernen, gesellschaftlichen oder politischen Kräften nicht nur das Potential der großen Revolutionen und Aufstände entstanden war. Das Festhalten an der übernationalen Monarchie baute ein derart hohes Konfliktpotential auf, daß - als sich dieses entlud - die folgenden Ereignisse neben anderen Gründen zum Ersten Weltkrieg führten.
[...]
[1] Kinder, H./Hilgemann, W.; Atlas zur Weltgeschichte, Karten und chronologischer Abriß; München; 1991; S. 259
[2] Vgl. ebd.; S. 255
[3] Vgl. Dickmann F.; Der Westfälische Frieden; Münster; 1965; S. 35
[4] Vgl. Kinder, H./Hilgemann, W.; Atlas zur Weltgeschichte, Karten und chronologischer Abriß; München; 1991; S. 255
[5] Vgl. Dickmann F.; Der Westfälische Frieden; Münster; 1965; S. 35
[6] Vgl. ebd.; S. 229-233
[7] Vgl. Mieck Il.; Deutschlands Westgrenze; in: Demandt A. (Hg.); Deutschlands Grenzen in der Geschichte; München; 1990; S. 207
[8] Vgl. Zeller G.; Comment s`est faite la réunion de l`Alsace à la France; Paris; 1948; S. 121
[9] Vgl. Rönnefarth H.K. (Hg.); Konferenzen und Verträge, Bd. 3: Neuere Zeit 1492-1914; Würzburg, Freiburg; 1979; S. 267-269
[10] ebd.; S. 259
[11] Kinder, H./Hilgemann, W.; Atlas zur Weltgeschichte, Karten und chronologischer Abriß; München; 1991; S. 259
[12] Vgl. Rönnefarth H.K. (Hg.); Konferenzen und Verträge, Bd. 3: Neuere Zeit 1492-1914; Würzburg, Freiburg; 1979; S. 267-269
[13] Vgl. Stollwerck D.; Das Problem der Rheingrenze unter besonderer Berücksichtigung Ludwig XIV.; Diss.; München; 1972; S. 195-197; nach: Mieck Il.; Deutschlands Westgrenze; in: Demandt A. (Hg.); Deutschlands Grenzen in der Geschichte; München; 1990; S. 210
[14] Vgl. ebd.; S. 210
[15] Vgl. Kinder, H./Hilgemann, W.; Atlas zur Weltgeschichte, Karten und chronologischer Abriß; München; 1991; S. 259
[16] Vgl. Wysocki J.; Die deutsch-französische Grenze zwischen dem Elsaß und der Südpfalz; in: Franz G. (Hg.); Grenzbildende Faktoren in der Geschichte; Hannover; 1969; S. 80 f.
[17] Vgl. ebd.; S.82
[18] Vgl. Kinder, H./Hilgemann, W.; Atlas zur Weltgeschichte, Karten und chronologischer Abriß; München; 1991; S. 269
[19] ebd.; S. 270
[20] Vgl. ebd.; S. 269
[21] ebd.; S. 273
[22] Vgl. ebd.; S. 281
[23] Mieck Il.; Deutschlands Westgrenze; in: Demandt A. (Hg.); Deutschlands Grenzen in der Geschichte; München; 1990; S. 212
[24] Vgl. ebd.; S. 212
[25] Vgl. Kinder, H./Hilgemann, W.; Atlas zur Weltgeschichte, Karten und chronologischer Abriß; München; 1991; S. 281
[26] Vgl. ebd.; S. 283
[27] Vgl. Erdmannsdörffer B.; Deutsche Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zum Regierungsantritt Friedrich des Großen. 1648-1740; Berlin; 1988; Bd. 1; S. 29
- Quote paper
- Matthias Franke (Author), 1998, Die französisch-deutsche Grenze - Versuch einer Betrachtung der Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zum Zweiten Weltkrieg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14953
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