Zu Beginn wird der Begriff Wohnen definiert und hergeleitet. Anschließend werden relevante Unterscheidungen der Begriffe akute, bevorstehende, potenzielle (...) Wohnungslosigkeit vorgenommen. Des weiteren beschäftigt sich diese Arbeit mit Ursachen der Wohnungslosigkeit und den Lebensbedigungen betroffener Menschen. Am Schluss sind außerdem noch einige Daten in Bezug auf Österreich angeführt.
Inhaltsverzeichnis
1. Wohnen
1.1. Etymologische Herleitung des Begriffes Wohnen
1.2. Die Bedeutung von Wohnen
1.3. Unterscheidung Obdach/ Wohnung
2. Definitionen
2.1. Nichtsesshaftigkeit
2.2. Wohnungslosigkeit/ Obdachlosigkeit
2.2.1. Akute Wohnungslosigkeit:
2.2.2. Wohnungslosigkeit:
2.2.3. Bevorstehende Wohnungslosigkeit:
2.2.4. Potenzielle Wohnungslosigkeit:
2.2.5. Versteckte Wohnungslosigkeit:
2.3. Wohnfähigkeit
3. Ursachen von Wohnungslosigkeit/ Obdachlosigkeit
3.1. Einkommensarmut
3.2. Belastungsspirale
3.3. Haushaltsentwicklung
3.4. Soziale Dienstleistungen
3.5. Binnenwanderung
4. Lebensbedingungen
5. Zahlen zur Wohnungslosigkeit in Oberösterreich
Quellenverzeichnis:
Abbildungsverzeichnis:
1. Wohnen
1.1. Etymologische Herleitung des Begriffes Wohnen
Wenn man den Begriff „Wohnen“ etymologisch ableitet, bedeutet er so viel wie „einen Wohnsitz haben, sich aufhalten, weilen, hausen, bleiben, leben, ruhen.[1]
Es lässt sich daher daraus ableiten, dass mit Wohnen ein Ort gemeint ist, an dem man nicht nur schläft und seine persönlichen Güter aufbewahrt, sondern vielmehr ein Platz ist, an dem man Privatheit leben kann.
1.2. Die Bedeutung von Wohnen
In der Deklaration der Menschenrechte von 1948 ist in Artikel 25 neben dem Recht auf Nahrung, Kleidung, ärztliche Versorgung, soziale Leistungen und anderen das Recht auf eine Wohnung im Grundrechtskatalog verankert.[2]
Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis des Menschen, das die Lebensumstände durch unterschiedliche Wohnbedingungen beeinflusst.
Ein Zusammenspiel aus Faktoren - wie z.B. die Größe der Wohnung, Ausstattung und Lage ist ausschlagend für die Auslebung der familiären Interaktion, den Regenerationsmöglichkeiten oder die soziale Anerkennung. Einkommens-schwächere Haushalte sind in Bezug auf Wohnverhältnisse oftmals benachteiligt. Sie leben tendenziell eher in Wohnungen mit mangelnder Luftqualität, Infrastruktur und Verkehrssicherheit und sind eher Lärmbelästigung ausgesetzt.[3] „Mit dem Verlust der Wohnung eskaliert die Wohnungsarmut.“[4]
1.3. Unterscheidung Obdach/ Wohnung
Als Obdach kann man eine kurzzeitige Unterbringung bezeichnen, in der man die wichtigsten Lebensbedürfnisse erfüllen kann. Jedoch steht diese in keinem Verhältnis zu einer normalen, dauerhaften Wohnung, die sich in Lage; Größe; Einrichtung und sonstigen Verhältnissen grundlegend unterscheidet.[5]
2. Definitionen
2.1. Nichtsesshaftigkeit
Sesshaftigkeit beinhaltet das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes oder der Gebundenheit an einen bestimmten Ort. Daher bedeutet Nichtsesshaftigkeit das Fehlen eines örtlichen Lebensmittelpunktes.[6]
Im 18. und 19. Jahrhundert wurde Nichtsesshaftigkeit und mobile Lebensweise als mögliche Form der Armenexistenz gesellschaftlich akzeptiert.[7]
Ende der 1920er Jahre tauchte der Begriff auf, als Arbeitslose in verschiedenen Orten nach Arbeit suchten. Ihre Unterstützung bekamen sie von den jeweiligen Arbeitsämtern.[8]
Zum Obdachlosen werden laut deutschem SBG XII Nichtsesshafte, wenn sie sich auf die Suche nach einer langfristigen Unterkunft machen und dabei die bisherige Lebensweise aufgeben wollen. In diesem Fall muss ihm die Gemeinde eine Unterbringung ermöglichen und ihn somit mit allen anderen Obdachlosen gleichsetzen. Betreute Wohneinrichtungen sind hierbei oft von Vorteil, da der Übergang vom Auf- der- Straße- leben zum Menschen mit Wohnung nicht immer einfach ist.[9]
2.2. Wohnungslosigkeit/ Obdachlosigkeit
Der Begriff Wohnungslosigkeit wird oft mit Obdachlosigkeit gleichgesetzt, ist aber klar zu unterscheiden. Wem keine eigenen Räume zur Verfügung stehen, die zum Wohnen, vor allem zum Aufenthalt, Schlafen, Kochen und Essen geeignet sind und dabei kein Nutzungsrecht besteht, ist wohnungslos.[10]
Laut Lutz/ Simon ist der Begriff Obdachlosigkeit dann zu gebrauchen, wenn Menschen, jegliche Ursachen außer Acht lassend, ihre Wohnung verlieren. Ob dies aufgrund von Naturkatastrophen oder Delogierung passiert spielt keine Rolle. Nicht die Schuld ist es, um die es sich handelt. Die zuständigen Kommunen sind in diesem Fall dazu aufgefordert, zur Unterbringung in einer Notunterkunft bzw. Ersatzunterkunft zu verhelfen.[11]
Die ETHOS Typologie (Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung), die von FEANTSA (European Federation of National Organisations working with the Homeless) entwickelt wurde, fasst unter Obdachlosigkeit zwei Varianten zusammen: Diejenigen die entweder ohne eine Unterkunft auf der Straße leben und an öffentlichen Plätzen wohnen oder jene Menschen in Notunterkünften, die über keinen festen Wohnsitz verfügen und in Notschlafstellen sowie niederschwellige Einrichtungen übernachten.[12]
Der von FEANTSA beschriebene Begriff der Obdachlosigkeit bezeichnet die BAWO (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe) als akute Wohnungslosigkeit und unterscheidet in fünf Kategorien der Wohnungslosigkeit:
2.2.1. Akute Wohnungslosigkeit:
Damit sind Menschen gemeint, die auf der Straße, in Abbruchhäusern, in Tiefgaragen, in der Waggonie etc. leben oder übernachten. Sie nutzen keine Angebote wie Notschlafstellen oder Asyle.
[...]
[1] Vgl. URL: http://www.koeblergerhard.de/der/DERW.pdf (Stand 27.07.2009)
[2] Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948, Artikel 25
[3] Vgl. Hradil, St. (2001): Soziale Ungleichheit in Deutschland, S.311f, zit. nach Ansen , Harald (2006): S.61,
[4] Ansen, Harald (2006): Soziale Beratung bei Armut, S.65
[5] Vgl. Ehmann (1995): Anforderungen an gemeindeeigene Obdachlosenunterkünfte, KommPrax, S.128, zit. nach Ehmann (2006): Obdachlosigkeit. Ein Leitfaden für Kommunen, S.89
[6] Vgl. Könen, Ralf (1990): Wohnungsnot und Obdachlosigkeit im Sozialstaat, S.16
[7] Vgl. Lutz, Ronald/ Titus, Simon (2007): Lehrbuch der Wohnungslosenhilfe. Eine Einführung in Praxis, Positionen und Perspektiven, S. 59
[8] Vgl. Holtmannspötter, Hilfsangebote für Nicht- Sesshafte, 1979a, S.125- 135, zit. nach Stark, Christian (2007): Verwahrung von Armut oder Integration?, S.27
[9] Vgl. SGB XII Deutsches Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe), §§ 67, 68, zit. nach Ehmann, Eugen (2000): Obdachlosigkeit. Ein Leitfaden für Kommunen, S.19f
[10] Vgl. Ehmann, Eugen (2006): Obdachlosigkeit. Ein Leitfaden für Kommunen, S.20
[11] Vgl. Lutz, Simon/ Simon, Titus (2007): Lehrbuch der Wohnungslosenhilfe. Eine Einführung in Praxis, Positionen und Perspektiven, S.90f
[12] Vgl. URL: http://www.feantsa.org/files/freshstart/Toolkits/Ethos/Leaflet/AT.pdf (Stand 19.10.2009)
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