Im Laufe des 19. Jahrhunderts gewann die Bürgerliche Gesellschaft stark an Einfluss. Der Verlust der Vormachtstellung des Adels, die Einführung der Gewerbefreiheit und die Ausbreitung mechanisierter Produktionsmethoden veränderte das soziale und wirtschaftliche Leben. Für die Bürger wurde neben einem ökonomischen Machtzuwachs auch wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Einfluss möglich.
Allerdings galt dies nur für einen Teil der Bevölkerung. Der ganze Mensch als Bürger scheint auf-gespalten zu sein in zwei konkurrierende Ideale, das Ideal der männlichen Stärke und Rücksichtslosigkeit und das Ideal der weiblichen Schwäche und Nachgiebigkeit.“ Die Aufgaben der Frau waren sogar im „Preußischen Allgemeinen Landrecht“ (ALR) festgehalten, „Sie (die Frau) ist schuldig, dem Hauswesen des Mannes nach dessen Stand und Range vorzustehen“ Politisch erhielt die Frau dafür keinerlei Rechte.
Auch im „Bürgerlichen Gesetzbuch“ von 1900 blieb die schlechte rechtliche Lage für die Frau erhalten. Sie war entmündigt und ökonomisch abhängig. Erst 1957 wurde schließlich der Gleichheitsgrundsatz eingeführt.
J.S. Mill brachte 1869 den Widerspruch zwischen der freien Bürgerlichen Gesellschaft und der Rolle der Frau als Hausfrau und Mutter auf den Punkt. „The law of servitude is a monstrous contradiction to all the principles of the modern world. ...There remain no legal slaves except the mistress of every house.“
Die bürgerliche Hausfrau war allerdings, im Gegensatz zur „Hausmutter“ vergangener Zeiten und zur Hausfrau in Arbeiterfamilien, fast reine Konsumentin. Während in Arbeiterfamilien und am Land die Güter für den täglichen Bedarf und Kleidung noch selbst produziert wurden, erwarb die bürgerliche Hausfrau diese auf Märkten, im Laden um die Ecke oder später im Kaufhaus. „’Nur’-Konsumentin sein zu können, geriet zum Prestigeindiz und zur Definitionskomponente der Bürgerfrau.“
Obwohl die Rolle der Bürgerlichen Frau als Hausfrau und Mutter als wichtig für die Familie und den Staat angesehen wurde, erhielt die Arbeit der Hausfrau an sich durch den Verlust der produktiven Funktionen eine Abwertung. Konsum galt, im Gegensatz zur Produktion, nicht als Arbeit.
Im folgenden wird die Entstehung des bürgerlichen Hausfrauenbildes, seine Bewertung in der Literatur und anschließend einige Aufgaben der bürgerlichen Hausfrau, u.a. als Konsumexpertin, beschrieben, wobei auch die Verschleierung der Arbeit und der schleppende Beginn der Frauenbewegung eine Rolle spielen wird.
INHALTSVERZEICHNIS
I. VORBEMERKUNG
II. Entstehung und Begründung des Hausfrauenbildes im 19. Jahrhunderts
1. Geschichtliche Entwicklung
2. Begründung der Hausfrauenrolle in der Literatur
3. Aufgaben der bürgerlichen Hausfrau vor und hinter den Kulissen
a) Versorgung des physischen Bedarfs der Familie
b) Festigung des Familiensinns
c) Darstellung der Familie nach außen – Repräsentation
d) Verschleierung - zwischen Müßiggang und Arbeit
III. EXKURS: FRAUENBEWEGUNG
IV. ZUSAMMENFASSUNG
1. Die Frau zwischen Ausbeutung und Verantwortung
V. BIBLIOGRAPHIE
I. VORBEMERKUNG
Im Laufe des 19. Jahrhunderts gewann die Bürgerliche Gesellschaft stark an Einfluss. Der Verlust der Vormachtstellung des Adels, die Einführung der Gewerbefreiheit und die Ausbreitung mechanisierter Produktionsmethoden veränderte das soziale und wirtschaftliche Leben. Für die Bürger wurde neben einem ökonomischen Machtzuwachs auch wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Einfluss möglich.
Allerdings galt dies nur für einen Teil der Bevölkerung. Der ganze Mensch als Bürger scheint aufgespalten zu sein in zwei konkurrierende Ideale, das Ideal der männlichen Stärke und Rücksichtslosigkeit und das Ideal der weiblichen Schwäche und Nachgiebigkeit.“ Die Aufgaben der Frau waren sogar im „Preußischen Allgemeinen Landrecht“ (ALR) festgehalten, „Sie (die Frau) ist schuldig, dem Hauswesen des Mannes nach dessen Stand und Range vorzustehen“[1] Politisch erhielt die Frau dafür keinerlei Rechte.
Auch im „Bürgerlichen Gesetzbuch“ von 1900 blieb die schlechte rechtliche Lage für die Frau erhalten. Sie war entmündigt und ökonomisch abhängig. Erst 1957 wurde schließlich der Gleichheitsgrundsatz eingeführt.
J.S. Mill brachte 1869 den Widerspruch zwischen der freien Bürgerlichen Gesellschaft und der Rolle der Frau als Hausfrau und Mutter auf den Punkt. „The law of servitude is a monstrous contradiction to all the principles of the modern world. ...There remain no legal slaves except the mistress of every house.“[2]
Die bürgerliche Hausfrau war allerdings, im Gegensatz zur „Hausmutter“ vergangener Zeiten und zur Hausfrau in Arbeiterfamilien, fast reine Konsumentin. Während in Arbeiterfamilien und am Land die Güter für den täglichen Bedarf und Kleidung noch selbst produziert wurden, erwarb die bürgerliche Hausfrau diese auf Märkten, im Laden um die Ecke oder später im Kaufhaus. „’Nur’-Konsumentin sein zu können, geriet zum Prestigeindiz und zur Definitionskomponente der Bürgerfrau.“[3]
Obwohl die Rolle der Bürgerlichen Frau als Hausfrau und Mutter als wichtig für die Familie und den Staat (vgl. Campe in Schlegel-Matthies, S. 14) angesehen wurde, erhielt die Arbeit der Hausfrau an sich durch den Verlust der produktiven Funktionen eine Abwertung. Konsum galt, im Gegensatz zur Produktion, nicht als Arbeit.
Im folgenden wird die Entstehung des bürgerlichen Hausfrauenbildes, seine Bewertung in der Literatur und anschließend einige Aufgaben der bürgerlichen Hausfrau, u.a. als Konsumexpertin, beschrieben, wobei auch die Verschleierung der Arbeit und der schleppende Beginn der Frauenbewegung eine Rolle spielen wird.
II. Entstehung und Begründung des Hausfrauenbildes im 19. Jahrhunderts
1. Geschichtliche Entwicklung
Im Laufe des 19. Jahrhunderts begann die Trennung von Wohn- und Arbeitsbereich und zudem entwickelte sich eine Tendenz, Waren großteils am Markt zu erwerben statt diese selber zu produzieren. Das Haus wurde zum reinen Wohnhaus, das „ganze Haus“, wie es bis dorthin üblich war, löste sich auf.
Im „ganzen Haus“ war jede Arbeit der „Hausmutter“ sichtbar für die ganze Familie und unverzichtbar für die Entwicklung der Wirtschaft. Ihre Arbeit wurde als gleichwertig mit der des „Hausvaters“ angesehen. Mann und Frau arbeiteten Hand in Hand.
Durch die Auflösung der familialen Wirtschaftseinheit wurde das Haus zum reinen Wohnhaus. Der Mann verdiente das Geld außerhalb, und auch die Produktion von Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenständen wie Kleidung fand oft nicht mehr im Haus statt. Aus dem Subsistenzhaushalt wurde ein Konsumhaushalt, aus dem Herrschaftsverband des „ganzen Hauses“ wurde die bürgerliche Kleinfamilie. Die „Hausmutter“ als Leiterin einer produktiven Vorratswirtschaft wurde zur „Hausfrau“ und hatte damit die Verantwortung für die Konsumtionswirtschaft.
Durch den Verlust der produktiven Arbeiten erhielt der Begriff der Hausfrau eine Abwertung. „Der rastlose Hausfleiß sollte deshalb die Zweitrangigkeit ihrer Arbeit aufwiegen.“[4]
Der Einkauf als neue Form der Frauenarbeit wurde eher der Freizeit und dem Vergnügen zugeordnet. Der Arbeitsbereich der Frau enthielt keine Sicherung der Lebensgrundlagen mehr, nur der Mann galt als Ernährer. Die Frau sollte zu Hause für Geborgenheit sorgen und die Hauswirtschaft mit wenig Aufwand an Geld und Zeit gestalten. Hausarbeit war zwar unverzichtbar, galt aber nicht als Arbeit, sondern wurde aus Liebe erledigt.
2. Begründung der Hausfrauenrolle in der Literatur
„Der theoretische und politische Aufwand, der zur Begründung und Disziplinierung der Frauen in die Hausfrauenrolle getrieben wurde, war groß und ist deshalb verdächtig. Er beschäftigte die Vertreter fast aller Disziplinen und reicht von der Philosophie über sie Staats- und Rechtstheorie, die Pädagogik bis hin zu den Anstands- und Kochbüchern und schließlich bis zur Nationalökonomie.“[5]
So leitete Rousseau die Unterwürfigkeit der Frau aus ihrer passiven Rolle beim Sexualakt ab. „In der Vereinigung der Geschlechter trägt jedes zum gemeinsamen Ziel bei, aber nicht auf die gleiche Weise. Aus dieser Verschiedenheit entsteht der erste benennbare Unterschied in ihren gegenseitigen geistigen Beziehungen. Das eine muss aktiv und stark, das andere passiv und schwach sein - notwendigerweise muss das eine (der Mann) wollen und können und es genügt, wenn das andere nur schwachen Widerstand zeigt. Aus diesem festgesetzten Prinzip folgt, dass die Frau eigens dazu geschaffen ist, dem Mann zu gefallen.“[6] Letztendlich schlussfolgert er, „es gibt keine Gleichartigkeit zwischen den Geschlechtern...Der Mann ist nur in gewissen Augenblicken ein Mann, die Frau ist ihre Leben lang Frau...Alles erinnert sie unablässig an ihr Geschlecht.“[7]
[...]
[1] ALR in Rapin, Hildegard, S.126
[2] Vogel, Ursula, in Kocka, Vorwort von J.S. Mill
[3] Budde, Gunilla-Friederike, in Siegrist, Kaelble, Kocka, S. 412
[4] Schlegel-Matthies, Kirsten, S.27
[5] Rapin, Hildegard: „Frauenforschung und Hausarbeit“, S. 124
[6] Rousseau, J.J. in Rapin, S. 124
[7] ebd.
- Arbeit zitieren
- M.A. Annett Rischbieter (Autor:in), 2003, Die Frau im Bürgertum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14883
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