Gibt es ein ein Copyright auf Sprache? Diese Frage versucht die Arbeit beispielhaft anhand des Streits von Charles Bliss um seine erfundene Sprache Blisssymbolics zu beantworten. Es werden verschiedene Aspekte des Urheberrechts untersucht, sowie ethische Aspekte und einige Präzedenzfälle in der Rechtsprechung betrachtet.
Blissymbolics ist eine Plansprache, die Charles Bliss 1949 erfunden hat, damit Personen aus unterschiedlichen Kulturen und sprachlichen Hintergründen kommunizieren können. Grundlegend dient sie der einfachen Verständigung mit Hilfe von grafischen Symbolen, welche auf Konzepte und Objekte referieren und kombinatorisch zu neuen Bedeutungen addiert werden können. Aufgrund ihrer Eigenschaften wurde die Sprache erfolgreich dazu eingesetzt, dass sich Menschen mit kommunikativen Einschränkungen, z.B. Menschen mit Zerebralparese, verständlich machen können. Im weiteren Verlauf der Verwendung von Blissymbolics wurde die Sprache abgewandelt von den ursprünglich in Charles Bliss' Werk Semantography festgehaltenen Kombinationen, wogegen Charles Bliss versuchte vorzugehen. Die Abwandlung von Blissymbolics entspricht allerdings nach Jakobson nur der logischen Entwicklung von Sprachen, die ihrem Verwendungszweck angepasst werden und einen natürlichen Prozess der Abwandlung durchlaufen. Die sich stellende Frage ist nun: „Gibt es ein Urheberrecht auf Sprache?“.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Definition von Copyright und seine Anwendungsbereiche
- 3. Übertragbarkeit von Copyright auf Sprache
- 4. Anwendbarkeit von Urheberrecht auf Blissymbolics
- 5. Ethische Überlegungen
- 6. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Frage des Urheberrechts auf Sprache am Beispiel der Plansprache Blissymbolics. Ziel ist es, die Anwendbarkeit des Urheberrechts auf künstliche Sprachen zu analysieren und die damit verbundenen ethischen Implikationen zu beleuchten.
- Definition und Anwendungsbereich des Urheberrechts
- Übertragbarkeit des Urheberrechts auf Sprachen im Allgemeinen
- Analyse der Anwendbarkeit des Urheberrechts auf Blissymbolics
- Rechtliche und ethische Aspekte der Verwendung von Blissymbolics
- Vergleich mit ähnlichen Fällen (z.B. Klingonisch, Programmiersprachen)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in Blissymbolics, eine Plansprache, die für die Kommunikation zwischen Menschen mit unterschiedlichen sprachlichen Hintergründen entwickelt wurde. Die besondere Eignung für Menschen mit kommunikativen Einschränkungen wird hervorgehoben, ebenso wie die spätere Abwandlung der Sprache von den ursprünglichen Konzepten Charles Bliss'. Die zentrale Forschungsfrage lautet: Gibt es ein Urheberrecht auf Sprache?
2. Definition von Copyright und seine Anwendungsbereiche: Dieses Kapitel definiert das Urheberrecht anhand des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und des Berner Abkommens. Es wird erläutert, dass das UrhG zwar Kunstwerke schützt, die Frage des Schutzes von Sprachen selbst aber offenlässt. Der Schutz von Werken *in* einer Sprache wird hingegen behandelt, und die mögliche Einordnung von Kunstsprachen unter diesen Schutz wird diskutiert.
3. Übertragbarkeit von Copyright auf Sprache: Dieses Kapitel untersucht die Übertragbarkeit des Urheberrechts auf Sprache anhand von Beispielen wie Programmiersprachen und Klingonisch. Es wird dargelegt, dass Programmiersprachen selbst nicht urheberrechtlich geschützt sind, wohl aber deren Implementierung und Dokumentation. Der Rechtsstreit um Klingonisch wird als Beispiel für die Komplexität der Thematik analysiert, wobei die außergerichtliche Einigung und die Unsicherheit bezüglich des Schutzes von Schriftzeichen hervorgehoben werden.
4. Anwendbarkeit von Urheberrecht auf Blissymbolics: Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Anwendbarkeit des Urheberrechts auf Blissymbolics. Es wird analysiert, inwieweit die von Charles Bliss entwickelten Symbole als urheberrechtlich schützenswerte kreative Leistung betrachtet werden können. Die Ableitung der Symbole aus bekannten, generischen Symbolen und geometrischen Formen wird in Bezug auf den Urheberrechtsschutz diskutiert. Die Möglichkeit eines Schutzes für die Anordnung der Symbole als künstlerisches Gesamtkunstwerk wird ebenfalls erwogen.
Schlüsselwörter
Blissymbolics, Urheberrecht, Copyright, Plansprache, Kunstsprache, geistiges Eigentum, Programmiersprache, Klingonisch, Semantography, UrhG, Berner Abkommen, Rechtsschutz, kreative Leistung, ethische Überlegungen.
Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht an Blissymbolics
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des Urheberrechts auf die Plansprache Blissymbolics und die damit verbundenen ethischen Implikationen. Sie analysiert, ob und inwieweit die Sprache selbst, ihre Symbole oder deren Anordnung urheberrechtlich geschützt sind.
Welche Aspekte des Urheberrechts werden behandelt?
Die Arbeit beleuchtet die Definition und den Anwendungsbereich des Urheberrechts (UrhG, Berner Abkommen), die Übertragbarkeit des Urheberrechts auf Sprachen im Allgemeinen und die spezifische Anwendbarkeit auf Blissymbolics. Es werden rechtliche und ethische Aspekte der Verwendung von Blissymbolics diskutiert.
Wie wird Blissymbolics in der Arbeit behandelt?
Blissymbolics wird als Beispiel für eine Plansprache mit besonderer Eignung für Menschen mit Kommunikationsstörungen vorgestellt. Die Arbeit analysiert die Entstehung und Entwicklung der Sprache und die Frage, ob die von Charles Bliss entwickelten Symbole als urheberrechtlich schützenswerte kreative Leistung gelten können.
Welche anderen Sprachen werden im Vergleich zu Blissymbolics herangezogen?
Die Arbeit vergleicht Blissymbolics mit anderen Sprachen, wie Programmiersprachen und Klingonisch, um die Übertragbarkeit des Urheberrechts auf verschiedene Sprachtypen zu untersuchen. Dabei werden insbesondere die Unterschiede in Bezug auf den Schutz der Sprache selbst und der Werke *in* der Sprache herausgestellt.
Wie wird die Frage des Urheberrechtsschutzes für Blissymbolics beantwortet?
Die Arbeit analysiert, ob die Symbole von Blissymbolics aufgrund ihrer Ableitung von bekannten Symbolen und geometrischen Formen urheberrechtlich geschützt sind. Es wird auch die Möglichkeit eines Schutzes für die Anordnung der Symbole als künstlerisches Gesamtkunstwerk diskutiert. Eine eindeutige Antwort auf die Frage nach dem Urheberrechtsschutz wird jedoch nicht gegeben, da die Thematik komplex und die Rechtslage uneinheitlich ist.
Welche ethischen Aspekte werden berücksichtigt?
Die Arbeit beleuchtet die ethischen Implikationen des Urheberrechts auf Blissymbolics, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu und die Nutzung der Sprache durch Menschen mit Kommunikationsbedürfnissen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Blissymbolics, Urheberrecht, Copyright, Plansprache, Kunstsprache, geistiges Eigentum, Programmiersprache, Klingonisch, Semantography, UrhG, Berner Abkommen, Rechtsschutz, kreative Leistung, ethische Überlegungen.
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- Anonym (Author), 2024, Gibt es ein Copyright auf Sprache? Eine Analyse am Beispiel von Blissymbolics, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1487915