Was tun wir eigentlich, wenn wir etwas sagen? Diese Frage beschäftigte bereits eine Vielzahl von Philosophen und Sprachwissenschaftlern. Zwei von ihnen sollen in dieser Arbeit vorgestellt werden.
Zum einen ist das John Langshaw Austin und seine Theorie der Sprechakte, welche er im Jahre 1962 unter dem Titel „How to do things with words“ in Oxford veröffentlichte. Sie beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Distinktion zwischen performativ und konstativ, auf die in den folgenden Kapiteln eingegangen wird. Es geht um die Frage, was performative Äußerungen sind und wann diese wirksam vollzogen werden. Des Weiteren wird Austins Lehre von den Fehlschlägen betrachtet. Hierbei wird näher beleuchtet, wann eine Äußerung als misslungen gilt und ob eine konstatierende Äußerung mit einem Sprechakt gleichzusetzen ist.
Die Sprechakttheorie von John Rogers Searle, welche er im Jahre 1969 in London publizierte, ist eine kritische Auseinandersetzung und – wenn man so will – Weiterentwicklung der Austin'schen Sprechakttheorie. Searles Kritik an Austins Theorie führte dazu, dass er eine eigene Klassifikation von Sprechakten entwickelte, auf die in dieser Arbeit intensiver eingegangen wird.
Inhalt
Einleitung
Zum Gegensatz von konstativen und performativen Äußerungen nach Austin
Konstatierende Äußerungen
Performative Äußerungen
Erkennungsmerkmale einer performativen Äußerung
Wann sind performative Äußerungen wirksam vollzogen?
Austins Lehre von den Fehlschlägen
Ist eine konstatierende Äußerung mit einem Akt gleichzusetzen?
Zur Sprechakttheorie
Sprechakttheorie nach J.R. Searle
Zur Klassifikation von Sprechakten
Literatur
Einleitung
Was tun wir eigentlich, wenn wir etwas sagen? Diese Frage beschäftigte bereits eine Vielzahl von Philosophen und Sprachwissenschaftlern. Zwei von ihnen möchte ich in dieser Arbeit vorstellen.
Zum Einen stelle ich John Langshaw Austin und seine Theorie der Sprechakte vor, welche er im Jahre 1962 unter dem Titel „How to do things with words“ in Oxford veröffentlichte. Sie beschäftigt sich im Wesentlichen mit der performativ – kontativ Distinktion, auf die ich in den folgenden Kapiteln eingehen werde. Es geht um die Frage, was performative Äußerungen sind und wann diese wirksam vollzogen werden. Des Weiteren betrachte ich Austins Lehre von den Fehlschlägen. Hierbei wird näher beleuchtet, wann eine Äußerung als misslungen gilt und ob eine konstatierende Äußerung mit einem Akt gleichzusetzen ist.
Die Sprechakttheorie von John Rogers Searle, welche er im Jahre 1969 in London publizierte, ist eine kritische Auseinandersetzung und – wenn man so will – Weiterentwicklung der Austin'schen Sprechakttheorie. Searles Kritik an Austins Theorie führte dazu, dass er eine eigene Klassifikation von Sprechakten entwickelte, auf die in dieser Arbeit intensiver eingegangen wird.
Zum Formalen bleibt zu erwähnen, dass – mit Ausnahme von Zitaten – in dieser Arbeit die Regeln der neuen Rechtschreibung angewandt wurden. Selbstverständlich sind alle direkten und indirekten Zitate als solche gekennzeichnet.
Zum Gegensatz von konstativen und performativen Äußerungen nach Austin
In der Regel dienen Sprachen nicht nur dazu, die Welt zu beschreiben. Vielmehr geht Austin in seinen Reflektionen in „How to do things with words“ davon aus, dass die Sätze natürlicher Sprachen nicht immer deskriptiv sind. Manche von ihnen haben die Eigenschaft, dass sie weder wahr noch falsch sein können. In diesem Fall spricht man von performativen Sätzen. Andere wiederum können nur eines von beiden sein, also entweder wahr oder falsch. Diese Aussagen bezeichnet man als konstativ.
Konstatierende Äußerungen
Betrachten wir einmal einige Beispiele: „Der Tisch ist grün.“
Dieser Satz beinhaltet eine ganz klare Beschreibung der realen Welt, die für den Hörer leicht zu überprüfen ist; denn es müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:
1. es ist ein Tisch vorhanden, sowie
2. die Farbe ist tatsächlich grün.
Trifft nur eine von beiden Voraussetzungen nicht zu, so ist die Aussage falsch. Man trifft also Feststellungen, die es mit Tatsachen zu tun haben, welche entweder wahr oder falsch sein können.
Performative Äußerungen
Im Gegensatz zu den konstatierenden Äußerungen können performative Sätze weder wahr noch falsch sein. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Tatsache, dass sie für den Vollzug von Handlungen benötigt werden.
Betrachten wir auch hier einige Beispiele. Einem gläubigen Christen wird, so er die Kirche besucht, folgender Satz bekannt vorkommen: „Ich taufe Dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Rein formal betrachtet, beschreibt dieser Satz die Handlung des Taufens. Aber es sind zum Gelingen dieser Äußerung noch weitere Voraussetzungen zu beachten. So würde es beispielsweise ein erhebliches Befremden auslösen, wenn der Taufende ein Muslime wäre, oder der getaufte ein Pinguin. Ersteres würde eventuell zu einem Aufstand innerhalb der Kirchengemeinde führen, letzteres wohl eher zu einer allgemeinen Erheiterung. In beiden Fällen wäre die Äußerung missglückt. Es kann jedoch kaum bestritten werden, dass der Pfarrer zum Taufen berechtigt ist.
In einer Beratung mit einem Rechtsanwalt wird häufig folgender Satz fallen: „Ich rate dazu, gegen diesen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen.“ Diesem Satz liegt nicht nur die Tatsache zugrunde, dass offensichtlich ein Bußgeldbescheid vorliegt und der Anwalt etwas rät. Vielmehr sitzt man einer Person gegenüber, die über ausreichend juristische Sachkenntnis verfügt und von daher berechtigt ist, jemandem etwas zu raten. Einem Nicht-Juristen hingegen würde man in dieser Frage wohl eher misstrauen, da er wohl kaum über die erforderliche Sachkenntnis verfügt.
Bei dem Satz „Ich bitte um Verzeihung“ muss, wenn der Satz nicht provokativ gemeint ist, zum Gelingen der Äußerung die Voraussetzung gegeben sein, dass ich etwas Böses getan habe und damit berechtigt bin, um Verzeihung zu bitten.
„Zunächst einmal kann unsere performative Äußerung wie jedes andere Ritual […] null und nichtig sein, um mit den Juristen zu sprechen.“[1] Nach Austin gilt dies besonders dann, wenn der Redner nicht in der Lage ist, den gemeinten performativen Akt zu vollziehen. Fehlt beispielsweise dem Taufenden die Berechtigung, oder ist gar kein Täufling anwesend, so ist die Äußerung „Ich taufe Dich...“ missglückt. Eine performative Äußerung kann auch dann misslingen, wenn sie unaufrichtig vorgetragen wird. So gilt beispielsweise ein gebrochenes Versprechen immer dann als missglückte Äußerung, wenn der Sprecher gar nicht vor hatte, es einzuhalten. Austin spricht in diesem Fall von einem Missbrauch der Formel, genauer gesagt von einem Bruch der Verpflichtung. Daraus lässt sich also die folgende allgemeine Voraussetzung ableiten: Der Sprecher muss willens und in der Lage sein, den gemeinten Akt zu vollziehen.
Erkennungsmerkmale einer performativen Äußerung
„Einen Sprechakt explizit performativ zu vollziehen heißt, das zu tun, wovon man sagt, dass man es tut, indem man sagt, dass man es tut.“[2] Damit geht Austin davon aus, dass es im Wesentlichen zwei grammatische Normalformen für explizit performative Äußerungen gibt:
1. die Äußerung beginnt mit der ersten Person Singular oder Plural des Präsens Indikativ Aktiv: „Ich verspreche...“; „Wir, die Königin, versprechen...“.
2. Die zweite Form beginnt mit der zweiten oder dritten Person Präsens Indikativ Passiv. Sie wird häufig in schriftlichen Aussagen benutzt. „Die Reisenden werden aufgefordert, auf ihr Gepäck zu achten.“; „Der Reisende ist verpflichtet, selbst für die nötigen Visa zu sorgen.“
Beide Formen sind von ihrer Wertigkeit her gleich. Ist aber die Anwendung dieser Formen zwingend erforderlich, um einen explizit performativen Sprechakt zu vollziehen? Dies ist zu verneinen.
Derjenige, der in einer militärischen Einheit gedient hat, kennt beispielsweise den folgenden Satz: „Die Augen Links!“ Hierbei handelt es sich zweifelsohne nicht um eine konstatierende Äußerung, denn schließlich beschreibt der Vorgesetzte hier keinen Ort, an dem sich die Augen befinden. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen Befehl, der dem Rekruten mitteilt, dass er die Augen nach links zu drehen hat.
Ähnlich verhält es sich bei Warnungen. Die Äußerung „Achtung Auto!“ soll den Hörer beispielsweise warnen, dass ein Auto im Anrollen ist und ihn darauf aufmerksam machen, dass er –wenn ihm seine Gesundheit am Herzen liegt – tunlichst zur Seite springen sollte.
Wann sind performative Äußerungen wirksam vollzogen?
Performative Äußerungen sind immer dann wirksam vollzogen, wenn das Ergebnis „in Ordnung“ ist. Betrachten wir dazu das folgende Beispiel: „Ich verspreche um acht Uhr dort zu sein“, habe dies aber gar nicht vor. In diesem Fall habe ich ein unaufrichtiges Versprechen abgegeben, durch welches diese Äußerung mißlungen, also nicht wirksam vollzogen ist.
Ähnlich ist es, wenn ich jemanden mit „Herzlich Willkommen!“ begrüße und anschließend mit einer körperlichen oder verbalen Auseinandersetzung beginne, die nicht auf gegenseitiger Zuneigung beruht, sondern auf Feindseligkeiten. Beide Fälle stellen einen Bruch der Verpflichtung dar.
Austins Lehre von den Fehlschlägen
Während es bei konstativen Äußerungen primär um die Frage des „wahr“ und „falsch“ geht, steht bei performativen Äußerungen die Klärung der Frage des Glückens oder Nicht-Glückens im Vordergrund. Wie oben bereits erwähnt wurde, kann beispielsweise der Akt der Taufe dann misslingen, wenn derjenige, der den Akt ausführen soll, gar nicht dazu berechtigt ist. Versprechen gelingen immer dann nicht, wenn der Sprecher nicht in der Lage ist, das Versprochene zu tun.
Grewendorf geht davon aus, dass in Austins Theorie der Fehlschläge eine erste Systematisierung der Fehlertypen hervorgeht, aus denen sich die folgenden Bedingungen ergeben, die für einen erfolgreichen Vollzug sprachlicher Handlungen notwendig sind[3]:
Es muss eine Konvention geben, kraft derer wir mit der Äußerung bestimmter Wörter eine bestimmte Handlung vollziehen können. Die Konvention muss im richtigen Kontext angewandt sein. Beispielsweise kann nur derjenige einen Befehl erteilen, der dazu berechtigt ist. Die von der Konvention geforderte Prozedur muss korrekt ausgeführt worden sein. Die Prozedur muss vollständig sein. Zum Abschließen einer Wette gehören beispielsweise zwei Personen oder mehr.
Dass eine performative Äußerung misslingen, also zu einem Fehlschlag führen kann, habe ich bereits in den vorangegangenen Kapiteln gezeigt. Wie aber verhält es sich bei konstatierenden Äußerungen? Können diese genauso misslingen? Diese Frage bejaht Austin[4]. Er geht davon aus, dass sie auf mehrere Arten misslingen können. Zum Einen kann eine solche Äußerung entweder wahr oder falsch sein. Aber sie kann, bezogen auf ihren Inhalt, auch absurd sein.
Beispiel: „Die Kinder von Hans sind kahlköpfig, aber er hat gar keine Kinder.“; „Die Katze ist auf der Matratze und ich glaube nicht, dass sie dort ist.“; „Alle Gäste sind Franzosen und einige sind es nicht.“
„Alle Kinder von Hans sind kahlköpfig“ setzt voraus, dass Hans tatsächlich Kinder hat. Dies wird aber im zweiten Hauptsatz, „er hat gar keine Kinder“, negiert. Ebenso ist beim zweiten Beispiel vorauszusetzen, dass sowohl Katze als auch Matratze vorhanden sind. Der Satz „ich glaube nicht, dass sie dort ist“ sagt jedoch aus, dass der Sprecher sich nicht von der Tatsache überzeugt hat, dass die Katze auf der Matratze ist. Ebenso setzt der Satz „alle Gäste sind Franzosen“ voraus, dass tatsächlich alle Gäste die französische Staatsbürgerschaft besitzen. Es kann nicht sein, dass einige keine Franzosen sind. Alle drei Sätze sind demzufolge grammatisch richtig, inhaltlich aber falsch.
Austin „möchte darauf aufmerksam machen, dass diesen Fällen drei Arten des Misslingens performativer Äußerungen entsprechen.“[5] Zum Einen spricht er von der Nichtigkeit aus Mangel an Bezugsobjekten. Wenn Hans keine Kinder hat, dann ist es völlig irrelevant, ob sie Kahlköpfig sind, denn schließlich sind sie ja nicht vorhanden. Zum Anderen spricht er von einem Missbrauch der Verfahrensweise. Dies liegt vor, wenn man aussagt, dass die Katze auf der Matratze liegt, dies aber gleichzeitig nicht glaubt, da der Sprecher offensichtlich nicht die nötige Sachkenntnis hat. Würde der Sprecher etwas versprechen, dies aber nicht einhalten, so wäre dies ein Missbrauch der Verfahrensweise bzw. des Aktes des Versprechens.
Des Weiteren spricht Austin von einem Bruch der Verpflichtungen. Wenn der Sprecher sagt, dass alle Gäste Franzosen sind, so verpflichtet er sich, seine zukünftigen Äußerungen nach dieser Tatsache auszurichten. Wenn er dies aber nicht kann, da nach seinen darauffolgenden Äußerungen eben nicht alle Gäste Franzosen sind, dann begeht er einen Bruch der Verpflichtung.
Ist eine konstatierende Äußerung mit einem Akt gleichzusetzen?
Eine konstatierende Aussage ist immer dann mit einem Akt gleichzusetzen, wenn es sich um die Tatsache des „Etwas Sagens“ handelt. Betrachten wir einmal folgendes Beispiel: „Ich rate Ihnen, diese Aktie zu kaufen.“
Dieser Satz ist wahr bezüglich der Aussage, dass der Sprecher jemandem rät, diese Aktie zu kaufen. Er ist weder wahr noch falsch hinsichtlich der Tatsache des Ratens. Es ist ebenfalls ungeklärt, ob der Rat gut war und ob der Sprecher dazu berechtigt war, jemandem etwas zu raten. Austin hält die Unterscheidung von wahr und falsch für unmöglich, da die Klasse der Äußerungen zu umfangreich ist. Die Wahrheit ist nicht exakt definierbar und wird von Austin als eine Dimension der Kritik betrachtet. Man benötigt eine Theorie, die darlegt, was man tut, wenn man etwas sagt.
Zur Sprechakttheorie
Nach Grewendorf hat Austin mit der performativ – konstativ Distinktion den Blick auf die Tatsache gelenkt, dass mit sprachlichen Äußerungen Handlungen vollzogen werden.[6] Jedoch unterliefen Austin zwei Fehler, welche darin bestehen, dass er zwei verschiedene Unterscheidungen miteinander vermischt hat:
1. die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Handlungen, die mit Äußerungen vollzogen werden können (versprechen vs. Beschreiben / konstatieren), sowie
2. die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Arten, auf die ein und dieselbe Handlung vollzogen werden kann.
Selbst nachdem Austin in der zweiten Hälfte seiner Theorie der Sprechakte diese Fehler vermieden hat, geht er weiterhin von der wesentlichen Erkenntnis aus, dass mit sprachlichen Äußerungen Handlungen vollzogen werden. Jedoch lautet die Frage jetzt, in welchem Sinne man davon sprechen kann, dass der Sprecher mit Äußerungen etwas tut. Demzufolge betrachtet man zusätzlich zur grammatischen Struktur etc. auch den inhaltlichen Kontext, in dessen Rahmen der Satz geäußert wird.
Im Hinblick auf den lokutionären Akt des „Etwas-Sagens“ sind, wenn man davon ausgeht, dass „Etwas-Sagen“ auch „Etwas-Tun“ bedeutet, weitere Differenzierungen nötig:
Tab. 1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Alle drei Aspekte bilden den lokutionären Akt.
Bekanntlich besteht die Sprache nicht nur aus Aussagen. Man kann lokutionäre Akte auf vielfältige Weise gebrauchen. Betrachten wir einmal das folgende Beispiel: „Die Nordwand ist sehr steil.“ Sicherlich ist dies eine Aussage, welche die örtlichen Gegebenheiten an der Nordwand beschreibt. Jedoch wird wohl kaum einer behaupten, dass der Bergführer seinen Schützlingen lediglich informieren wollte. Vielmehr kann man inhaltlich (so man sich im Gebirge befindet) von einer Warnung ausgehen. Diesen Akt bezeichnet man als illokutionären Akt, dessen Ergebnis eine bestimmte illokutionäre Rolle, wie z.B. Warnung, Rat, Empfehlung, besitzt. Diese Rolle ist abhängig von der Situation, in welcher der Satz geäußert wird.
Ergibt sich aus dem illokutionären Akt eine Reaktion des Hörers, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Äußerung steht, so bezeichnet man dies als einen perlokutionären Akt.
In unserem Beispiel sähe das Schema wie folgt aus:
Tab. 2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Im Gegensatz zu perlokutionären Akten kann man illokutionäre Akte kraft einer Sprachkonvention vollziehen. Letztere können explizit performativ vollzogen werden, so ist es beispielsweise durchaus möglich folgendes zu äußern: „Ich warne Dich davor, dass die Nordwand steil ist.“
Man kann jedoch niemanden von der Gefährlichkeit überzeugen, indem man sagt: „Ich überzeuge Dich davon, dass die Nordwand steil ist.“
Es ist davon auszugehen, dass diese drei Akte nicht notwendigerweise in einer bestimmten in einer bestimmten Reihenfolge nacheinander zu vollziehen sind, damit eine Kommunikation stattfinden kann. „Wirft man im Lichte des der Theorie der Sprechakte einen Blick zurück auf die Performativ / Konstativ Distinktion, so zeigt sich, dass der Unterschied zwischen performativen und konstativen Äußerungen aufgehoben ist in der Unterscheidung zwischen unterschiedlicher Arten illokutionärer Rollen.“[7]
Konstatierende Äußerungen bilden demnach keinen speziellen Äußerungstyp. Sie werden vielmehr für den Vollzug expliziter illokutionärer Akte benötigt.
In der neuen Theorie der Sprechakte sind Relikte der Performativ-Konstativ-Distinktion zu finden. Austin bezeichnet sie als „Zwei-Dimensionen-Theorie“ .
[...]
[1] s. Austin, John Langshaw: „Performative und konstatierende Äußerung“ In: Hoffmann, Ludger: Sprachwissenschaft – ein Reader“,2. Aufl., Berlin / New York 2000, S. 133
[2] s. Staffeldt, Sven; „Einführung in die Sprechakttheorie, Ein Leitfaden für den akademischen Unterricht“, Tübingen 2008, S. 27, Abb 9
[3] Vgl. Grewndorf, Günther u.A.: „Sprachliches Wissen, eine Einführung in moderne Theorien grammatischer Beschreibung, Frankfurt a.M 1987, S. 383
[4] s. Hoffmann, S. 136ff
[5] s. Hoffmann, S. 137
[6] s. Grewendorf, S. 386
[7] s. Grewendorf, S. 388f
- Quote paper
- Michael Breska (Author), 2010, Die Sprechakttheorie nach Austin und Searle. Eine kurze Einführung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148641
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