Wie viele andere Universitäten unterlag auch die Universität Rostock dem Wandel der Zeit. Hierbei zeigte sich die größte Diskrepanz bei der Umwälzung von einer Institution der Weimarer Republik hin zu einer nationalsozialistischen Universität. Die Einführung des „Führerprinzips“ durchzog die gesamte Universität vom Rektor, über die Dozenten bis hin zur Studierendenschaft. Der Rektor, welcher diese Umwälzung maßgeblich unterstützte, war Prof. Dr. Paul Schulze. Die Einführung des „Führerprinzips“ wurde allerdings von den Studenten auf dem Königsberger Studententag im Juli 1932 beschlossen und deutschlandweit im Sommer 1933 eingeführt. Hier fasste man den Beschluss, die Studentenschaftswahlen abzuschaffen und dies ebnete wiederum den Weg für die Abschaffung der studentischen Selbstverwaltung und die Einführung des „Führerprinzips“.
Dieser Ausarbeitung liegen Dokumente aus dem Universitätsarchiv der Universität Rostock zu Grunde. Diese wurden eigens für die vorliegende Arbeit aufbereitet und ausgewertet, um den Unterschied der Hochschulpolitik zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus zu verdeutlichen.
Während Friedrich Brunstäd noch den Versuch unternahm eine demokratisch geprägte, der Weimarer Republik entsprechende, Satzung für die Universität zu gestalten, warf Paul Schulze dieses Konzept während seiner Amtszeit als Rektor in den Jahren 1933 bis 1936 vollständig um. Er orientierte sich dabei an einer Entscheidung der Studentenschaft, die besagte, dass das „Führerprinzip“ auch an der Universität Rostock einzuführen sei. In einer Akte mit der Aufschrift: „Hochschulreform 1933“ finden sich verschiedene Entwürfe, die verdeutlichen, wie der organisatorische Aufbau der Universität zu regeln sei, um das „Führerprinzip“ durchführen zu können. Zu diesen Entwürfen gehören unter anderem: ein Disziplinargesetz für die Studierenden der Deutschen Hochschulen, ein Vorschlag zur Reform des Kolleggeldwesens oder auch das „Politische Semester“.
Der so genannte „Berliner Entwurf“ sollte eine Sammlung all dieser Vorschläge darstellen. Der endgültigen nationalsozialistisch geprägten Satzung lag eben dieser „Berliner Entwurf“ zu Grunde.
Im wesentlichen wird sich die Bakkalaureus Artium Arbeit auf die hochschulpolitischen Maßnahmen des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volkbildung stützen und deren Umsetzung an der Universität Rostock darbieten. Dabei werden die führenden akademischen Persönlichkeiten vorgestellt und in die Betrachtung eingebunden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Die Hochschulpolitik
1.1.1. Die Universitäten in der ausgehenden Weimarer Republik
1.1.2. Die Universitäten im Verlauf der Errichtung einer faschistischen Diktatur
1.2. Die Rektoren an der Universität Rostock in der Zeit zwischen 1930 und
1.2.1. Prof. Dr. Friedrich Brunstäd
1.2.2. Prof. Dr. Curt Elze
1.2.3. Prof. Dr. Kurt Poppe
1.2.4. Prof. Dr. Paul Schulze
2. Hauptteil
2.1. Die „Brunstäd-Verfassung“
2.2. Die Einführung des Nationalsozialismus an der Universität Rostock
3. Schlussbetrachtung
4. Quellen- und Literaturverzeichnis
4.1. Archivalien
4.2. Dokumente
4.3. Sekundärliteratur
4.4. Onlineliteratur
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Thema: Die Universität Rostock im Übergang von der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus
1. Einleitung
Wie viele andere Universitäten unterlag auch die Universität Rostock dem Wandel der Zeit. Hierbei zeigte sich die größte Diskrepanz bei der Umwälzung von einer Institution der Weimarer Republik hin zu einer nationalsozialistischen Universität. Die Einführung des „Führerprinzips“[1] durchzog die gesamte Universität vom Rektor, über die Dozenten bis hin zur Studierendenschaft. Der Rektor, welcher diese Umwälzung maßgeblich unterstützte, war Prof. Dr. Paul Schulze. Die Einführung des „Führerprinzips“ wurde allerdings von den Studenten auf dem Königsberger Studententag im Juli 1932 beschlossen und deutschlandweit im Sommer 1933 eingeführt. Hier fasste man den Beschluss, die Studentenschaftswahlen abzuschaffen und dies ebnete wiederum den Weg für die Abschaffung der studentischen Selbstverwaltung und die Einführung des „Führerprinzips“.
Der nun folgenden Ausarbeitungen liegen Dokumente aus dem Universitätsarchiv der Universität Rostock zu Grunde. Diese wurden eigens für die vorliegende Arbeit aufbereitet und ausgewertet, um den Unterschied der Hochschulpolitik zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus zu verdeutlichen.
Während Friedrich Brunstäd noch den Versuch unternahm eine demokratisch geprägte, der Weimarer Republik entsprechende, Satzung für die Universität zu gestalten, warf Paul Schulze dieses Konzept während seiner Amtszeit als Rektor in den Jahren 1933 bis 1936 vollständig um. Er orientierte sich dabei an einer Entscheidung der Studentenschaft, die besagte, dass das „Führerprinzip“ auch an der Universität Rostock einzuführen sei. In einer Akte mit der Aufschrift: „Hochschulreform 1933“ finden sich verschiedene Entwürfe, die verdeutlichen, wie der organisatorische Aufbau der Universität zu regeln sei, um das „Führerprinzip“ durchführen zu können. Zu diesen Entwürfen gehören unter anderem: ein Disziplinargesetz für die Studierenden der Deutschen Hochschulen, ein Vorschlag zur Reform des Kolleggeldwesens oder auch das „Politische Semester“.
Der so genannte „Berliner Entwurf“ sollte eine Sammlung all dieser Vorschläge darstellen. Der endgültigen nationalsozialistisch geprägten Satzung lag eben dieser „Berliner Entwurf“ zu Grunde.
Nach einer Vorstellung der ehemaligen Rektoren Brunstäd, Elze, Poppe und Schulze soll zunächst die Universitätssatzung des Rektorats Brunstäd dargeboten werden. Im Anschluss daran widmet sich die Ausarbeitung der Satzung des Rektorats Schulze. So können in der Schlussbetrachtung die Unterschiede beider herausgearbeitet werden.
Dabei soll die Frage geklärt werden, ob es eine Chance gab, die Demokratie in die Universitätsverfassung zu integrieren und inwiefern die sogenannte „Brunstäd-Verfassung“ demokratische Elemente aufwies. Darüber hinaus soll geklärt werden, welche Begleitumstände dazu führten, dass die Idee einer nationalsozialistisch geprägten Hochschule in Deutschland fußte und inwiefern die Universität Rostock umgestaltet worden ist.
Die Quellenlage und der Forschungsstand sind differenziert zu beurteilen. Es gibt einige vergleichende Studien zu der Hochschulpolitik in der Weimarer Zeit und der in der nationalsozialistischen Zeit. Diese entstanden hauptsächlich in den 1980er und 1990er Jahren. Darüber hinaus finden sich Dissertationen[2] zu diesem Thema, welche sich jedoch weitestgehend auf die Zeit des Nationalsozialismus konzentrieren. Eine mögliche Ursache hierfür könnte die verhältnismäßig schlechte Primärquellenlage aus der Weimarer Zeit sein. Die Quellen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind wesentlich detaillierter und ermöglichen dem Leser eine genaue Rekonstruktion der politischen Ereignisse und der damit verbundenen Umwälzungen in der Hochschulpolitik. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Propaganda der Nationalsozialisten eine signifikante Rolle spielte und somit zahlreiche schriftlich formulierte universitäre Aushänge, Befehle, Informationen und Ankündigungen verbreitet wurden und noch heute erhalten sind. Nicht zuletzt durch seine Präsenz und das Aufgreifen vorherrschender Missstände erreichte der Nationalsozialismus seine Integration in den Hochschulbetrieb.
Als ergiebigster Ort der Quellensuche erwies sich das Universitätsarchiv Rostock. Hier standen Personalakten, Rektoratsakten und Satzungen sowie Satzungsentwürfe zur Einsicht zur Verfügung. Die aktuellste Bearbeitung dieser Zeit lieferte Juliane Deinert mit ihrer Dissertation zu dem Thema: „Die Rostocker Studentenschaft im Dritten Reich“ aus dem Mai 2008. Da diese Dissertation jedoch bislang weder im Universitätsarchiv Rostock noch in der Universitätsbibliothek verzeichnet worden ist, durfte sie für diese Arbeit aus rechtlichen Gründen nicht herangezogen werden.
Da die Quellenlage im Bereich der Weimarer Republik im Vergleich zum Nationalsozialismus, wie bereits erwähnt, wenig ergiebig ist, wären weiterführende Forschungen im Bereich der Hochschulpolitik in der Zeit der Weimarer Republik, der „Brunstäd-Verfassung“ aus dem Jahr 1932 und der Universität Rostock am Vorabend der Machtergreifung wünschenswert.
1.1. Die Hochschulpolitik
Um über die konkreten Auswirkungen und Veränderungen an der Universität Rostock angemessen berichten und diskutieren zu können, ist eine Kenntnis der Hochschulpolitik innerhalb der Weimarer Republik als Ausgangslage notwendig, um die anschließenden Umwälzungen durch die Nationalsozialisten erfassen zu können.
Im Folgenden werden die hochschulpolitischen Gegebenheiten beider Systeme sowie die Begleitumstände des Wechsels von der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus dargeboten. Die Zeit des Übergangs lässt sich schlichtweg mit den Termini „Machtverfall und Machergreifung“[3] umschreiben. Allgemein lässt sich feststellen, dass das Scheitern der Weimarer Republik und der Aufstieg des Nationalsozialismus einander bedingt haben. Die Gründe für den Verfall und die anschließende Ergreifung werden im Folgenden näher beleuchtet.
1.1.1. Die Universitäten in der ausgehenden Weimarer Republik
Das erste Drittel des 20. Jahrhunderts wurde von zahlreichen strukturellen Veränderungen gekennzeichnet. Mit ihnen veränderten sich auch die Strukturen der Universitäten.[4] Die Hochschulen des Landes sahen sich mit zahlreichen Problemen konfrontiert. So gab es neben quantitativen Problemen, wie dem Zuwachs an Hochschulen, Studenten und Fachrichtungen, auch qualitative Probleme, da die Veränderung von Wissenschaft und Lehre vielfach als negativ empfunden wurde. Darüber hinaus empfand man die staatliche Hochschulpolitik als unzureichend und sah Reformbedarf innerhalb dieser[5].
Eines der maßgeblichsten Probleme war die sogenannte „Überfüllung“. Die Studentenzahlen stiegen so stark an, dass sich die Studienbedingungen verschlechterten und die Berufsaussichten für Akademiker sanken. Hinzu kam die schlechte Lebensqualität der Studenten.[6] Man ermöglichte zwar zunehmend Kindern aus sozial schwachen Elternhäusern ein Hochschulstudium, jedoch steckten die Fördermaßnahmen noch in den Kinderschuhen. Auch die Hochschullehrer litten unter der staatlichen Sparpolitik. Sie fühlten sich in ihrer wirtschaftlichen Lage benachteiligt. Dies verstärkte zusätzlich ihre Distanz zum Weimarer Staat.[7] Im Besonderen waren alle diejenigen Professoren betroffen, die noch im Kaiserreich ausgebildet worden waren. Sie waren eng mit der kaiserlichen Staats- und Gesellschaftsordnung verbunden und verwanden den Niedergang der alten Ordnung nur sehr schwer.[8] Die reale Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, des sozialen Ansehens und der schwindende Einfluss verstärkten die „antiparlamentarischen, antidemokratischen, antiliberalen, antisozialistischen [sowie] antisemitischen“[9] Strömungen erneut. Allgemein kann man davon sprechen, dass die Professorenschaft in einigen Grundhaltungen eine gewisse Nähe zum Nationalsozialismus aufwies. Sie hegten eine Abneigung gegenüber der Republik und dem Parlamentarismus und wiesen eine ausgeprägte nationale Gesinnung auf, die sich vor allem in der Sehnsucht nach der Wiederherstellung der deutschen Größe, wie zu Zeiten des Kaiserreichs, widerspiegelte. Hinzu kam der Wunsch nach einer „Volksgemeinschaft“ ohne Parteienstreit und nach klaren und festen Zielen für die Jugend.[10]
Die Weimarer Reichsverfassung, welche am 11. August 1919 verabschiedet wurde, erklärte im Artikel 142 die „Freiheit von Wissenschaft und Lehre“. Dieser Artikel stellte ein Novum für das gesamte Universitätssystem dar und stärkte die akademische Selbstverwaltung.[11] Dies war ein enormer Eingriff in die Strukturen der Hochschulen. Die Wissenschaftsbereiche wurden aufgegliedert und konnten sich somit stärker differenzieren und spezialisieren. Was folgte, war die Gründung neuer Lehrstühle, Institute, Seminare und Kliniken. Diese Veränderungen wurden einerseits begrüßt, da sich sowohl Personal als auch universitäre Gebäude erweiterten. Andererseits war diese Erweiterung selbstverständlich mit einem Arbeitsaufwand für Lehrende und Verwaltung verbunden, was zu einer Unzufriedenheit führte.[12] Darüber hinaus empfand man diese Spezialisierung als eine Gefahr für die Universitätsidee[13] als solche und man befürchtete den Bezug zum Ganzen zu verlieren.[14] Die Universitäten sollten eine maßgebliche Rolle im Stabilisierungsprozess der Gesellschaft übernehmen. Die Hochschulpolitik der KPD sah dabei folgende Punkte vor: es sollten Grundlinien eines eigenen Hochschulprogramms entwickelt werden, man wollte den Klassencharakter der Universitäten und Hochschulen herausarbeiten, reaktionäre Kräfte entlarven und zurückdrängen, alle Möglichkeiten der bürgerlich-demokratischen Herrschaftsform voll ausschöpfen und den Kindern Werktätiger den Hochschulzugang ermöglichen.[15] So wurden bereits 1919 Rufe nach einer Hochschulreform laut, welche durchaus kontroverse Zielsetzungen hervor brachten. So gab es einerseits Aufforderungen zur Demokratisierung des Hochschulwesens und der damit verbundenen Zugangserleichterung sozial schwacher Schichten zur Universität, andererseits gab es aber die Ideen der „Gelehrtenrepublik“ und der „geistigen Aristokratie“, wobei der elitäre Charakter der Hochschulen im Vordergrund stehen sollte.[16] Man entschied sich für den Weg der „sozialen Demokratisierung“, welcher sich als äußerst steinig erwies, da in den Jahren der Weimarer Republik ein allgemeiner materieller Notstand herrschte, sodass das Studium für die Mittel- und Unterschicht oftmals unerschwinglich blieb und ihnen wenn überhaupt, dann nur mit äußerster Genügsamkeit sowie Werk- und Ferienarbeit möglich war. Um dieses Konzept dennoch zum Erfolg zu führen, bildeten sich zahlreiche soziale Einrichtungen heraus. So unter anderem die „Wirtschaftshilfe der deutschen Studentenschaft“ 1921[17], die „Studienstiftung des deutschen Volkes“ 1925 und die „Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft“ 1920[18], um nur einige zu nennen.[19]
Zu den wichtigsten Reformpunkten gehörte die Pädagogisierung des Hochschulunterrichts, wobei das Studium berufsbezogener gestaltet werden sollte[20], da die Berufsausbildung über der Persönlichkeitsbildung zu stehen habe. Im Zuge dessen sollten die Lehrpläne gestrafft und das Examenswesen reorganisiert werden. Dieser neue Ansatz sollte das Hochschulstudium effizienter gestalten.[21] Die Praxisorientierung der Berufsausbildung ging auf den wichtigsten Hochschulpolitiker dieser Zeit, Carl Heinrich Becker, zurück. Bereits in seinen „Gedanken zur Hochschulreform“ aus dem Jahre 1919 forderte er die Überwindung des Gegensatzes zwischen Theorie und Praxis und sprach sich für die Wiederherstellung der Einheit von Wissenschaft und Bildung aus.[22]
Darüber hinaus wurden ab 1919 für Studenten, Ordinarien, Extraordinarien und Privatdozenten spezielle Interessenvertretungen geschaffen. Hervorzuheben sei hier, dass die Studentenschaft voll in die Universität integriert wurde[23] und die Nichtordinarien mehr Rechte erhielten[24]. Die „Deutsche Studentenschaft“ bildete sich ebenfalls 1919 aus einer Kooperation von Deutschen, Reichsdeutschen, Danzigern, Österreichern und Sudetendeutschen.[25]
Die Studenten zeigten, zu einem noch größeren Teil als ihre Professoren, nationalsozialistische Tendenzen. Diese Gesinnung war vor allem im „Hochschulring deutscher Art“ verbreitet, welcher dem Weimarer Staat offen den Kampf ansagte. In den Jahren 1924 bis 1927 wurden dessen Ansichten zunehmend radikaler und gipfelten in dem Aufstieg des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes.[26]
Schlussendlich kann man den Ausgang der Weimarer Republik mit den Worten Helmut Böhms zusammenfassen: „Die Hochschulen insgesamt fanden kein rechtes Verhältnis zum Weimarer Staat und ein recht ambivalentes Verhältnis zur Gesellschaft.“[27]
Die zunehmende „Faschisierung“[28] der Hochschulen gelang anfangs weniger „von oben“, da den Nationalsozialisten das Terrain von Hochschule und Wissenschaft weitestgehend fremd war und die nationalsozialistische Politik kein präzises Programm für den Umgang mit den Hochschulen vorgab.[29] So ist es bezeichnend, dass Worte wie „Universität“ oder „Hochschule“ in Hitlers „Mein Kampf“ und somit auch in dem Parteiprogramm der NSDAP nicht vorkamen.[30] Die Universitäten wurden weitgehend „von unten“, aus den eigenen Reihen heraus, umgestaltet. Der NSDStB hatte hieran einen wesentlichen Anteil. Die Unzufriedenheit der Studenten mit der gegenwärtigen universitären Situation, der „Überfüllung“ und der „sozialen Öffnung“, sowie der eigenen sozialen Lage, wie ihrer wirtschaftlichen Not und der Akademikerarbeitslosigkeit boten der Sehnsucht nach Veränderung Nahrung und schürten die Bereitschaft, sich radikalen Lösungsversuchen und den politischen Versprechungen der Nationalsozialisten hinzugeben.[31] Die Endphase der Republik war von einem Generationskonflikt gekennzeichnet, da die Vätergeneration in den Augen der Jugend versagt hatte. Man gab ihnen die Schuld an der Niederlage im Ersten Weltkrieg, dem Systemwechsel und der Weltwirtschaftskrise 1929.[32] Unter der Führung Baldur von Schirachs[33] ab 1928 konnten zahlreiche Erfolge bei den AstA-Wahlen verbucht werden. Bis der NSDStB im Jahre 1930 bereits 51% an 25 Hochschulen des Landes erreichte.[34] Schirach reflektierte die „Zeit der AstA-Wahlsiege“ wie folgt: „Die ganze Bewegung hat diese Wahlsiege als eine Botschaft und Verheißung kommender großer Siege für die ganze Partei miterlebt.“[35] Die Wahlerfolge wurden hauptsächlich durch eine attraktive Propaganda und die Durchsetzung populärer Anträge wie den des „Numerus Clausus“ erreicht[36], der die Studentenzahlen und somit die „Überfüllung“ drosseln sollte. Gemeinsame Aktionen zwischen dem AstA und den faschistischen Gruppierungen von Studenten, wie die Kundgebungen gegen den Versailler Vertrag und ein klares Bekenntnis zur offenen terroristischen Herrschaft der Monopole verstärkten die Wahlsiege erneut. So verwundert es nicht, dass im Jahre 1932 „Akademische Blätter“ mit der der Forderung: „Wir wollen das Dritte Reich“ in Umlauf kamen[37] und auf dem Studententag in Königsberg die Einführung des „Führerprinzips“ an den Hochschulen beschlossen wurde.[38]
1.1.2. Die Universitäten im Verlauf der Errichtung einer faschistischen Diktatur
Die oben beschriebene „Systemkrise“ der Weimarer Republik trug dazu bei, dass man auf universitärer Seite eine Umwälzung des Systems begrüßte. Das der Nationalsozialismus diese erhoffte positive Veränderung nicht mit sich bringen konnte, war seinen Befürwortern zum Zeitpunkt der Machtergreifung jedoch nicht bewusst. Wie bereits erwähnt, brachte der Nationalsozialismus kein eigenes und sachbezogenes Programm mit sich, sondern bestand einzig und allein aus temporären und punktuell greifenden Einzelbestimmungen.[39] Vielmehr benutzte man die Bestimmungen über das Beamtenrecht, die Studentenschaft und die Verwaltung, um in das komplizierte Gefüge der Universität einzugreifen.[40] Trotzdem diese Einzelbestimmungen zufällig anmuten, waren deren Maßnahmen dennoch wirksam. Binnen eines Jahres verlor die Universität ihr traditionelles Ansehen und verkam zu einem lagerartig organisierten „Wissensdienst“.[41] Jedoch bleibt zu bemerken, dass den nationalsozialistischen Machthabern bewusst war, dass der Weg einer Machtübernahme nicht über die Universitäten und Hochschulen führte. Hans Maier formuliert diesen Umstand wie folgt: „Die Welt der Hochschulen blieb dem Nationalsozialismus innerlich so fremd wie die der Kirchen.“[42] Dieser Aussage folgend wird auch schlüssig, warum während der nationalsozialistischen Herrschaftszeit keine verbindliche Hochschulpolitik geschaffen worden ist. Darüber hinaus besaßen die deutschen Hochschulen einen niederen Stellenwert im politischen Kampf der NSDAP, so wurde die Arbeit der Akademiker geringgeschätzt und die Termini „Akademiker“ und „Intellektueller“ als Schimpfwörter verwand. Der sogenannte „Antiintellektualismus“ wurde zu einem Grundelement der nationalsozialistischen Propaganda.[43]
Der am 11. August 1919 verabschiedete Artikel 142 der Weimarer Reichsverfassung, welcher die „Freiheit von Wissenschaft und Lehre“ sowie das allgemeine Prinzip der akademischen Selbstverwaltung festlegte, wurden sogleich abgeschafft, um den Weg für eine Neuordnung im nationalsozialistischen Sinn zu ebenen. Sämtliche nachfolgenden Eingriffe in das deutsche Hochschulwesen dienten nur einem Ziel: „der Formung des nationalsozialistischen Menschen“.[44]
Die akademische Entscheidungsgewalt oblag dem am 1. Mai 1934 gegründeten „Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung“ in Berlin unter der Leitung des preußischen Kultusministers Bernhard Rust in Personalunion mit dem preußischen Ministeramt. Dieser überwachte alle inhaltlichen, forschungspolitischen und organisatorischen Belange und ihm unterstanden die Kultus- und Unterrichtsministerien der jeweiligen Länder, welche lediglich lokale finanzielle oder bauliche Angelegenheiten regeln sollten. Die ausführenden Organe bildeten die jeweiligen Reichsstatthalter.[45]
Wie bereits an anderer Stelle angeführt, sind Worte wie „Universität“ und „Hochschule“ in Hitlers „Mein Kampf“ nicht zu finden, dennoch skizzierte dieser die Vorstellungen seines bevorzugten Erziehungskonzeptes wie folgt:
„Der völkische Staat hat […] seine gesamte Erziehungsarbeit in erster Linie nicht auf das Einpumpen bloßen Wissens einzustellen, sondern auf das Heranzüchten kerngesunder Körper. Erst in zweiter Linie kommt dann die Ausbildung der geistigen Fähigkeiten. Hier aber wieder an der Spitze die Entwicklung des Charakters, besonders die Förderung der Willens- und Entschlusskraft, verbunden mit der Erziehung zur Verantwortungsfreudigkeit, und erst als Letztes die wissenschaftliche Schulung.“[46]
Auf Grund dieser Forderungen waren vor allem Wissenschaften wie Geschichte, Politologie, Soziologie und Germanistik ideologisch behaftet.[47] Innerhalb der Dozentenschaft wich man schließlich auf weniger ideologieanfällige Themen aus, arrangierte sich so mit dem System und nutzte die vorhandenen Freiräume aus.[48]
Bereits vor der Machtübernahme Hitlers am 30. Januar 1933 spielte die nationalsozialistische Ideologie an den Hochschulen eine maßgebliche Rolle. Der NSDStB genoss großen Zuwachs und so wurde bereits auf dem Studententag in Königsberg 1932 ein „hochschulpolitisches Programm“ erstellt nicht zuletzt, weil seitens der Regierung vorerst keine konkreten Maßnahmen zu erwarten waren. Dies beinhaltete folgende Punkte: die Abschaffung des Parlamentarischen Systems und die Einführung des „Führerprinzips“ mit zeitgleicher Ausmerzung „geistig und sittlich Auffälliger“. Zudem forderte man die Mitsprache der Studentenschaft bis hin zu Berufungsangelegenheiten.[49] Laut Volker Losemann sei dieses „Programm“ bereits ein Verweis auf die verstärkt 1934 und 1935 auftretenden Säuberungs- und Verdrängungsaktionen, die als bedeutendste Maßnahme der nationalsozialistischen Hochschulpolitik zu werten sei.[50] Als Grundlage für die Ausschaltung rassisch und politisch unliebsamer Personen aus dem öffentlichen Dienst, also auch aus den Hochschulen, trat am 7. April 1933 das berüchtigte „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ in Kraft. Indirekt wollte man so auch eine Basis schaffen, um der Partei genehme Nationalsozialisten in den Ämtern unterzubringen. Dies war ein Ausnahmegesetz im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes vom 24. März 1933 und stellte einen Eingriff in die Rechte der Beamten auf Reichs-, Länder- und kommunaler Ebene dar.[51] Zunächst erfasste es alle Ruhestandsbeamten, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst[52] und wurde später auf Honorarprofessoren, nichtplanmäßige außerordentliche Professoren und Privatdozenten ausgedehnt, welche nicht Beamte im eigentlichen Sinn gewesen waren.[53] Der Paragraph vier, welcher als maßgeblichster Paragraph des Gesetzes zu werten ist, lautete folgendermaßen:
„Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden.“[54]
Diese „Kann-Bestimmung“ wurde zunächst als Ausnahmeregelung bis 30. September 1933 beschlossen und anschließend mehrfach verlängert, sodass sie bis zur Verabschiedung des Deutschen Beamtengesetzes im Januar 1937 in Kraft blieb.[55]
[...]
[1] Das „Führerprinzip“ ist eine hierarchische Struktur, die ihre individuelle Ausprägung in der Zeit des Nationalsozialismus erreichte. Diese staatliche Konzeption mit Adolf Hitler als Führer und Reichskanzler an der Spitze des Dritten Reiches manifestierte sich schließlich auch in den öffentlichen Institutionen. Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit den Umsetzungen dieses Phänomens an den deutschen Universitäten.
[2] Carlsen, Ruth: Zum Prozeß der Faschisierung und den Auswirkungen der faschistischen Diktatur auf die Universität Rostock (1932 – 1935). Rostock 1965.
Deinert, Juliane: Die Rostocker Studentenschaft im Dritten Reich. Bremen 2008.
[3] Böhm, Helmut: Von der Selbstverwaltung zum Führerprinzip. Die Universität München in den ersten Jahren des Dritten Reiches (1933 – 1936). Berlin 1995, S. 27.
[4] Ebenda, S. 28.
[5] Ebenda, S. 29.
[6] Böhm, S. 29.
[7] Ebenda, S. 32.
[8] Ebenda, S. 41.
[9] Ebenda, S. 42.
[10] Ebenda, S. 44.
[11] Müller, Rainer A.: Geschichte der Universität. Von der mittelalterlichen Universitas zur deutschen Hochschule. München 1990, S. 91.
[12] Böhm, S. 30.
[13] „Sie [die Universität] ist eine Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden im Streben nach Wahrheit, nach lebendiger Aneignung und verantwortungsbewusster Mehrung der geistigen Güter.“, in: Satzung der Universität Rostock. Rostock 1932, S 3.
[14] Böhm, S. 31.
[15] Dieses Programm wurde bereits auf dem Gründungsparteitag der KPD 1918 beschlossen und hatte die „gründliche Umgestaltung des […] Erziehungswesens im Sinne und Geiste der proletarischen Revolution“ zum Ziel. In: Kraus, Aribert: Im Widerstreit zwischen Fortschritt und Reaktion. Universitäten und Hochschulen in der Zeit der Weimarer Republik, in: Magister und Scholaren. Professoren und Studenten. Geschichte Deutscher Universitäten und Hochschulen im Überblick. Leipzig 1981, S. 152.
[16] Müller, S. 91.
[17] Ab 1929 „Studentenwerk“
[18] Ab 1929 „Deutsche Forschungsgemeinschaft“
[19] Müller, S. 92.
[20] „Sie [die Universität] ist die oberste Bildungsstätte des Landes und hat als solche auch die Aufgabe, für den höheren öffentlichen Dienst und andere Berufe vorzubereiten, welche wissenschaftliche Vorbildung erfordern.“, in: Satzung der Universität Rostock, S. 3.
[21] Müller, S. 93.
[22] Kraus: Im Widerstreit, S. 158. vgl. Becker, C.H.: Gedanken zur Hochschulreform. Leipzig 1919, S. 19.
[23] Müller, S. 93. vgl. § 121 (3) „Die Studentenschaft ist in Erfüllung der in der Verfassung ihr zugewiesenen Aufgabe verfassungsmäßiges Glied der Universität.“, in: Satzung der Universität Rostock, S. 30.
[24] Kraus: Im Widerstreit, S. 159.
Unter anderem bekamen sie die Möglichkeit Mitglied des Konzils zu werden. „Das Konzil besteht aus […] nach § 61 Absatz 4 gewählten Vertretern der nichtplanmäßigen Professoren und Privatdozenten.“ § 26, in: Satzung der Universität Rostock, S. 9f.
[25] Kuhn, Helmut: Die deutsche Universität am Vorabend der Machtergreifung, in: Die deutsche Universität im Dritten Reich. Eine Vortragsreihe der Universität München. München 1966, S. 40.
[26] Böhm, S. 50.
[27] Ebenda, S. 32.
[28] Begriff entnommen aus der Dissertation Ruth Carlsens mit dem Titel: „Zum Prozess der Faschisierung und den Auswirkungen der faschistischen Diktatur auf die Universität Rostock (1932-1935)“.
[29] Böhm, S. 89.
[30] Maier, Hans: Nationalsozialistische Hochschulpolitik, in: Die deutsche Universität im Dritten Reich. Eine Vortragsreihe der Universität München. München 1966, S.74.
[31] Böhm, S. 50.
[32] Ebenda, S. 51.
[33] 1928-1932 Reichsführer des NSDStB und ab 1931 zugleich Reichsjugendführer
[34] Böhm, S. 51.
[35] Kuhn, S. 35.
[36] Böhm, S. 51f.
[37] Kraus: Im Widerstreit, S. 172.
[38] Böhm, S. 51.
[39] Müller, S. 94f.
[40] Ebenda, S. 95.
[41] Maier, S.73.
[42] Ebenda, S. 74.
[43] Böhm, S. 86.
[44] Müller, S. 95.
[45] Müller, S. 95.
[46] Ebenda, S. 97.
[47] Ebenda, S. 99.
[48] Ebenda, S. 100.
[49] Losemann, Volker: Reformprojekte nationalsozialistischer Hochschulpolitik, in: Strobel, Karl (Hrsg.): Die deutsche Universität im 20. Jahrhundert. Die Entwicklung einer Institution zwischen Tradition, Autonomie, historischen und sozialen Rahmenbedingungen. Vierow bei Greifswald 1994, S. 97.
[50] Ebenda.
[51] Böhm, S. 105.
[52] Ebenda.
[53] Ebenda, S. 106.
[54] Ebenda, S. 107.
[55] Ebenda, S. 108.
- Quote paper
- Caroline Weißert (Author), 2009, Die Universität Rostock im Wandel von der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148564
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