Die demografische Entwicklung weist daraufhin, dass es mehr alte, als junge Menschen in der Bundesrepublik Deutschland gibt und zukünftig geben wird. Dieser Verlauf wird sich in den nächsten Jahren noch einschneidender fortsetzen (vgl. Kapitel 2). Der Trend der Alterung der Gesellschaft wird vor geistig behinderten Menschen nicht innehalten. Erstmalig hat diese Bevölkerungsgruppe die Chance alt zu werden.
Bis ins letzte Jahrhundert hinein war ein „alt werden“ durch nicht ausreichende medizinische und psychosoziale Versorgung schlechter und viel seltener möglich. Zudem wurden insgesamt 120.000 geistig behinderte und psychisch kranke Menschen in der Zeit des NS-Regimes getötet (vgl. Stöppler, 2004, S.20).
Ausgehend von diesen Fakten ergibt sich die Aktualität des oben angeführten Themas. Denn erstmalig stehen die Einrichtungen der Behindertenhilfe vor der Aufgabe, ein adäquates Wohn- und Betreuungsangebot für alte Menschen mit geistiger Behinderung schaffen zu müssen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Begriffsbestimmung „geistige Behinderung“
2. Demografische Entwicklungen
2.1 Bevölkerungsstruktur und -entwicklung
2.2 Menschen mit (geistiger) Behinderung
2.2.1 Demografische Entwicklung von (geistig) behinderten Menschen
2.2.2 Die Lebenserwartung
2.3 Zwischenbilanz
3. Lebensphase Alter - Grundlagen
3.1 Allgemeine Darstellungen zum Thema Alter
3.2 Altersstrukturmerkmale
3.3 Krankheiten im Alter
3.4 Pflegebedürftigkeit
3.5 Materielle Lage im Alter
3.6 Zwischenbilanz
4. Geistig behinderte Menschen und Altern
4.1 Biografische Merkmale
4.2 Altersstrukturmerkmale von geistig behinderten Menschen
4.3 Entwicklungsbesonderheiten
4.3.1 Genetische Besonderheiten
4.3.2 Somatische Besonderheiten
4.3.3 Psychische Besonderheiten
Exkurs: Ältere Menschen mit Down-Syndrom und Demenz
4.4 Pflegebedürftigkeit
4.5 Materielle Lage (geistig) behinderter Menschen
4.6 Zwischenbilanz
5. Wohnen
5.1 Wohnbedürfnisse älterer Menschen
5.1.1 Anforderungen an das Wohnen älterer geistig behinderter Menschen
5.2 Aktuelle Wohnsituation älterer geistig behinderter Menschen
5.3 Zwischenbilanz
6. Stationäres Wohnen
6.1 Einteilung der stationären Wohnformen
6.2 Rechtliche Dimensionen
6.3 Statistischer Überblick
6.3.1 Schlussfolgerungen
6.4 Anforderungen an das stationäre Wohnen
6.4.1 Strukturelle Anforderungen
6.4.1.1 Beispiel: Seniorengruppe im Wohnbereich Herrenberg
6.4.2 Fachliche und personelle Anforderungen
6.5 Altenheim oder Behindertenhilfe?
6.6 Zwischenbilanz
7. Privates und/oder betreutes Wohnen
7.1 Leben in der Herkunftsfamilie
7.1.1 Allgemeines
7.1.2 Anforderungen an das Leben in der Herkunftsfamilie
7.2 Betreute Wohngruppen und -gemeinschaften
7.2.1 Allgemeines
7.2.1.1 Beispiel: "Wohnen im Drubbel” in Münster
7.2.2 Anforderungen an betreute Wohngruppen und -gemeinschaften
7.3 Zwischenbilanz
8. Alternative Wohnformen
8.1 Dorfgemeinschaften
8.1.1 Die Camphill-Bewegung
8.1.2 Die Camphill-Bewegung in Deutschland
8.1.2.1 Die Dorfgemeinschaft Hermannsberg
8.1.3 Anforderungen an die Dorfgemeinschaften
8.2 Quartiersbezogene Wohnprojekte
8.2.1 Allgemeines
8.2.2 „Wohnen mit Service“ in Neuss-Meertal
8.3 Zwischenbilanz
9. Werkstätten für Behinderte
9.1 Allgemeines
9.1.1 Die Altersstruktur in Werkstätten
9.2 Anforderungen an die Werkstätten
9.2.1 Anforderungen bezüglich der Angebote im Produktionsbereich
9.2.2 Anforderungen bezüglich der Angebote außerhalb des Produktionsbereichs
9.2.3 Anforderungen bezüglich der Weiterbeschäftigung im Rentenalter
9.3 Zwischenbilanz
10. Case Management
10.1 Allgemeines
10.2 Projekt: Unterstützter Ruhestand
10.3 Zwischenbilanz
11. Schlussfolgerungen und Ausblick
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Abbildungen
1. Einleitung
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der Fragestellung;
„Welche Anforderungen stellt die wachsende Zahl älterer geistig behinderter Menschen an deren Wohn- und Betreuungsformen?“
Die demografische Entwicklung weist daraufhin, dass es mehr alte, als junge Menschen in der Bundesrepublik Deutschland gibt und zukünftig geben wird. Dieser Verlauf wird sich in den nächsten Jahren noch einschneidender fortsetzen (vgl. Kapitel 2). Der Trend der Alterung der Gesellschaft wird vor geistig behinderten Menschen nicht innehalten. Erstmalig hat diese Bevölkerungsgruppe die Chance alt zu werden.
Bis ins letzte Jahrhundert hinein war ein „alt werden“ durch nicht ausreichende medizinische und psychosoziale Versorgung schlechter und viel seltener möglich. Zudem wurden insgesamt 120.000 geistig behinderte und psychisch kranke Menschen in der Zeit des NS-Regimes getötet (vgl. Stöppler, 2004, S.20).
Ausgehend von diesen Fakten ergibt sich die Aktualität des oben angeführten Themas. Denn erstmalig stehen die Einrichtungen der Behindertenhilfe vor der Aufgabe, ein adäquates Wohn- und Betreuungsangebot für alte Menschen mit geistiger Behinderung schaffen zu müssen.
Grundsätzlich vertrete ich die Meinung, der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dennoch wird in dieser Arbeit nicht explizit auf die weibliche Form verwiesen. Dieses geschieht angesichts der Übersichtlichkeit des Fließtextes.
Diese Arbeit kann nur einen kleinen Einblick in die Thematik bieten und erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständig- und Allgemeingültigkeit. In vielen Fällen gibt es für die Beschreibung der Wohn- und Betreuungsformen, vor allem in Bezug auf ältere geistig Behinderte, nur spärliche Informationen. Dennoch reichen die erschlossenen Daten aus, um für das Thema wichtige Schlussfolgerungen ableiten zu können.
Die Recherchen zu dieser Arbeit wiesen einige Schwierigkeiten auf. So war die Erlangung von aktuellen Daten zu einzelnen Themen, wie z. B. der Anzahl geistig behinderter Menschen etc. Problem behaftet. Dieses hängt vor allem damit zusammen, dass es an Untersuchungen zu diesem Personenkreis mangelt.
Es muss unterschieden werden zwischen Menschen, welche erst im späteren Verlauf ihres Lebens an einer geistigen Behinderung erkranken und solchen mit lebenslanger beziehungsweise in frühen Lebensjahren erworbener Behinderung. Letztere haben in den meisten Fällen schon ihr Leben lang Einschränkungen hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten und/oder ihrer Selbstbestimmung hinnehmen müssen (vgl. Kapitel 4.1). Trotzdem lassen sich die Alterserscheinungen beider Personengruppen durchaus miteinander vergleichen (vgl. Skiba, 2006, S.38). In der vorliegenden Arbeit wird der Fokus auf Menschen mit lebenslanger geistiger Behinderung gelegt.
Da sich diese Arbeit vornehmlich mit älteren geistig behinderten Menschen beschäftigt, muss zunächst der Personenkreis näher beschrieben werden. Hierzu wird in Kapitel 1.1 der Begriff „geistige Behinderung“ grundlegend definiert.
Um die genauen Ausmaße der Alterung der Gesellschaft darstellen zu können, widmet sich das 2. Kapitel zunächst der Darstellung der demografischen Entwicklung der Gesamtbevölkerung (Kapitel 2.1). Des Weiteren wird speziell auf die Entwicklung, von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung eingegangen (Kapitel 2.2).
Das Alter an sich kann als eine eigenständige Lebensphase verstanden werden. Die Besonderheiten dieser Lebensphase werden in Kapitel 3 beschrieben. Ausgehend von den Merkmalen der Lebensphase Alter, bezogen auf die Gesamtbevölkerung (Kapitel 3), werden in einem weiteren Schritt die Merkmale der Gruppe von geistig behinderten Menschen (Kapitel 4) herausgearbeitet. Zur Veranschaulichung der Besonderheiten der Personengruppen wird in Kapitel 4.1 unter anderem eine Biografie eines geistig behinderten Menschen vorgestellt.
Aus den vorangegangen Kapiteln (2+3+4) konnte unter anderem erschlossen werden, dass es in Zukunft einen enormen Anstieg der Anzahl älterer geistig behinderter Menschen geben wird. Dieses wird Auswirkungen auf deren Wohn- und Betreuungsorte haben. Die Ausrichtung dieser muss auf die Bedürfnisse des Klientels ausgerichtet sein. Um diese wiederum ermitteln zu können, werden in Kapitel 5.1 zunächst die Wohnbedürfnisse älterer Menschen beschrieben. Darauf aufbauend werden in Kapitel 5.1.1 die Anforderungen an das Wohnen seitens älterer geistig behinderter Menschen abgeleitet. Das Kapitel endet mit der Darstellung der aktuellen Wohnsituation älterer geistig behinderter Menschen (Kapitel 5.2).
Demzufolge werden ab Kapitel 6 die verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen beschrieben. Aufbauend auf eine einleitende Beschreibung der Wohn- und Betreuungsformen, werden in den jeweiligen Kapiteln die Anforderungen bezüglich der wachsenden Zahl älterer geistig behinderter Menschen aufgezeigt.
Zunächst werden die stationären Wohnformen (Kapitel 6) beschrieben. Die Aufteilung dieser Wohnform in Wohnstätten, Wohnheime und Wohngruppen stellt keine allgemeingültige Klassifikation dar. Diese Einordnung wird dennoch aufgezeigt, da sie eine klare Ordnung innerhalb des vielfältigen Angebots des Wohnens schafft.
Kapitel 7 bezieht sich inhaltlich auf das Leben in privaten und/oder betreuten Wohnformen. Anhand der Darstellungen des Lebens in der Herkunftsfamilie und in betreuten Wohngruppen und -gemeinschaften wird versucht, die Anforderungen dieser Wohnformen bezüglich der steigenden Zahl älterer geistig behinderter Menschen zu erläutern. Weitere beziehungsweise alternative Wohnformen werden in Kapitel 8 beschrieben. Beispielhaft hierfür werden die Dorfgemeinschaft „Camphill“ (Kapitel 8.1) und quartiersbezogene Wohnprojekte (Kapitel 8.2) aufgeführt.
Anschließend an die Wohnformen werden Werkstätten für Behinderte als Arbeits- und Betreuungsort in Kapitel 9.1 zunächst grundsätzlich beschrieben. Des Weiteren werden die Anforderungen (Kapitel 9.2) an die Werkstätten in Bezug auf die wachsende Zahl älterer Menschen mit geistiger Behinderung aufgeführt.
Das Case Management stelle eine Form der Bedarfsermittlung und Beratungsinstanz in der sozialen Arbeit dar. Es wird gegenwärtig auch in der Behindertenarbeit angewandt. In Kapitel 10.1 werden die Grundzüge dieser Arbeitsweise erläutert. In einem weiteren Schritt wird diese auf die Arbeit mit älteren geistig behinderten Menschen bezogen. Hierzu wird ein Modellprojekt vorgestellt (Kapitel 10.2), welches mit Case Management, als Handlungsorientierung gearbeitet hat.
Schlussfolgernd aus allen Abschnitten werden in Kapitel 11 die bisherigen Ergebnisse zusammengefasst. Die Anforderungen, hinsichtlich der wachsenden Zahl von älteren geistig behinderten Menschen, an deren Wohn- und Betreuungsformen werden aufgegriffen und kritisch diskutiert. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf weitere Herausforderungen für die Einrichtungen der Behindertenhilfe bezüglich der wachsenden Zahl älterer geistig behinderter Menschen.
1.1 Begriffsbestimmung „geistige Behinderung“
Um eine genaue Antwort auf die Frage („Welche Anforderungen stellt die wachsende Zahl älterer geistig behinderter Menschen an deren Wohn- und Betreuungsformen?“) der Arbeit zu erhalten, bedarf es zunächst einer Begriffsabstimmung des zu untersuchenden Personenkreises.
Innerhalb des §2, Absatz 1 SGB IX wird festgelegt, welche Umstände gegeben sein müssen, um als „behindert“ zu gelten. Demnach werden Personen als behindert bezeichnet,
„wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“ (SGB IX, 2006, S.6).
Auf den Grad der Behinderung (Gdß) wird innerhalb des SGB IX hingewiesen. Hier finden sich Tabellen, welche „alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet“ (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, 1999, S.385) darstellen. Der Einzelfall steht bei jeder Begutachtung zur Einordnung in den Schweregrad im Vordergrund. Die Bemessung des GdB's wird zwischen den Werten 20 und 100 eingeordnet.
Thimm definiert geistige Behinderung als einen komplexen Zustand,
„der sich unter dem vielfältigen Einfluss sozialer Faktoren aus medizinisch beschreibbaren Störungen entwickelt hat“ (Zit. nach: Lindemann/Vossler, 2000, S.101).
Bach geht von drei Komponenten aus, welche für eine geistige Behinderung ausschlaggebend sind:
- „individuale Disposition und deren Schäden,
- Verhaltens- und Erlebensbedingungen und entsprechende Benachteiligungen sowie
- Umfeldanforderungen und entsprechende Belastungen“ (Bach, 2001, S.219. Zit. nach: Buchka, 2003, S.19).
Geistige Behinderung ist demnach kein eindeutig beschreibbares Faktum, sondern eine individuelle Gegebenheit.
Innerhalb des „Wörterbuch Pädagogik“ wird geistige Behinderung als „[S]schwere dauerhafte Beeinträchtigung der Lernfähigkeit“ (Schaub/Zenke, 2002, S.228) definiert:
„Gemessen am Standardwert 100 des Intelligenzquotienten (IQ) für das entsprechende Lebensalter erreichen geistig Behinderte nur 60 oder weniger Punkte“ (Schaub/Zenke, 2002, S.228).
Schon diese kleine Auswahl an Definitionen zeigt, wie breit gefächert die Ansichten zu dem Terminus geistige Behinderung sind. Es gibt somit keine allgemein gültige Definition von geistiger Behinderung. Sie reichen von eher verallgemeinernden, über individuelle, bis hin zu kategorisierenden (vgl. IQ) Ansätzen.
Innerhalb dieser Arbeit wird die Auffassung vertreten, dass geistig behinderte Menschen keine homogene Gruppe darstellen, sondern durch ihre Individualiät nur schwer in Schemata zusammengefasst werden können. Intelligenztests stellen zwar viel versprechende Ansätze zur oberflächlichen Eingliederung dar, können jedoch letztendlich nur bedingt geistige Behinderung beschreiben. Die Zuordnung des Grades der Behinderung und die Begriffsbestimmung von Bach stellen die Individualität des behinderten Menschen in den Vordergrund. Sie entsprechen somit am ehesten der Vorstellung von behinderten Menschen, wie sie in der vorliegenden Arbeit zugrunde gelegt wird.
2. Demografische Entwicklungen
Um den Anforderungen der wachsenden Zahl älterer geistig behinderter Menschen bezüglich ihrer Wohn- und Betreuungsformen nachgehen zu können, bedarf es zunächst einer Situationsanalyse. Wie sieht die Bevölkerungsstruktur Deutschlands allgemein aus? Sind geistig behinderte Menschen gleichermaßen von den Tendenzen der Gesamtbevölkerung betroffen? Diesen und weiteren Fragen widmet sich das nächste Kapitel.
2.1 Bevölkerungsstruktur und -entwicklung
Der Altersaufbau der Bevölkerung hat sich von der Pyramide (Anfang des 20. Jahrhunderts) bis hin zum gegenwärtigen Bild eines Pilzes (vgl. Abbildung 1) ausgebildet (vgl. Backes/Clemens, 2003, S.32). Diese Entwicklung wird durch eine doppelte Bevölkerungsdynamik begünstigt. Auf der einen Seite nimmt die Bevölkerung Deutschlands allgemein ab und auf der anderen Seite wird sie immer älter (vgl. Driller/Pfaff, 2006, S.27). Ausschlaggebend dafür ist die geringe Geburtenhäufigkeit pro Frau, welche derzeit bei 1,4 Kindern liegt sowie die verbesserte medizinische Versorgung, die unter anderem für eine höhere Lebenserwartung der Bevölkerung verantwortlich ist (vgl. Statistisches Bundesamt, 2006 (a), S.38).
Abbildung 1: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland 2004 und 2050
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2006 (b), S.1.
Bevölkerungsvorausberechnungen stellen die Entwicklung der Bevölkerung bis zum Jahr 2050 dar. Die Kalkulationen werden unter Berücksichtigung verschiedener Zuwanderungszahlen aufgestellt, sodass sich mehrere Varianten für die Berechnungen ergeben. Laut Variante I (Zuwanderungssaldo ca. 100.000 pro Jahr) „sinkt die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 von heute 82 Mio. auf 65 Mio.“ (Statistisches Bundesamt, 2003, S.94). Bei Durchführung der Berechnung ohne Zuwanderungssaldo schrumpft die Bevölkerung dagegen auf 59 Millionen (vgl. ebd.).
Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung wird „von 16 Prozent im Jahr 2000 auf 29 Prozent im Jahr 2050“ (ebd., S.95) steigen. Ein weiterer Aspekt, welcher einen großen Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung hat, ist die erhöhte Lebenserwartung. Anfang des 20. Jahrhunderts lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei 48 Jahren. Die 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung hat für Neugeborene der Jahre 2002-2004 eine Lebenserwartung für Mädchen von 81,5 und für Jungen von 75,9 Jahren ermittelt (vgl. Statistisches Bundesamt, 2006 (a), S.7).
Die fernere Lebenserwartung eines 60-Jährigen Mannes betrug in den Jahren 2002-2004 durchschnittlich 20 Jahre. Für Frauen lag dieser Wert bei 24,1 Jahren. Ein heute 60-Jähriger Mann wird somit 80 Jahre alt, eine Frau sogar 84,1 Jahre. Bei den 70-Jährigen liegt die fernere Lebenserwartung für Männer bei 12,8 und für Frauen bei 15,7 Jahren. Bei
Menschen mit 90 Jahren liegt sie bei 3,6 Jahren für Männer und 4 Jahren bei Frauen (vgl. ebd., S.12). Somit wird ein Großteil der älteren Bevölkerung auch noch im hohen Alter über eine vergrößerte Lebenserwartung verfügen. Frauen haben durchschnittlich eine höhere Lebenserwartung als Männer.
2.2 Menschen mit (geistiger) Behinderung
Wie in der Einleitung bereits erwähnt, ist die Datenlage in Bezug auf die demografische Entwicklung geistig behinderter Menschen sehr spärlich. Dieses liegt unter anderem daran, dass „weder eine Meldepflicht noch eine spezielle Behindertenstatistik existiert“ (Stöppler, 2004, S.20). Es sind vor allem Behinderteneinrichtungen, anhand derer bundes- und landesweite Erhebungen durchgeführt werden (vgl. Theunissen, 2002, S.12f.). Die meisten Quellen nehmen keinen oder nur sehr geringen Bezug auf geistig behinderte Personen im Speziellen. Die Erhebungen haben eine konkrete Fragestellung, auf deren Hintergrund eine eigens abgestimmte Unterteilung der zu Befragenden vorgenommen wird, wie z. B. die Einteilung nach dem Grad der Behinderung (vgl. Kapitel 1.1).
Der Fokus der folgenden Ausführungen wird zunächst auf die demografische Entwicklung von behinderten Menschen allgemein gelegt. Darauf aufbauend wird die Datenlage bezüglich geistig behinderter Menschen erweitert. Anschließend wird die Entwicklung der Lebenserwartung der zu beschreibenden Personengruppe aufgegriffen.
2.2.1 Demografische Entwicklung von (geistig) behinderten Menschen
Im Jahr 2005 lebten in Deutschland, laut Mikrozensus, rund 8,6 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung. 54% dieser Menschen waren männlichen Geschlechts. 6,7 Millionen waren schwer und 1,7 Millionen Menschen leicht behindert (vgl. Pfaff u.a., 2005 (a), S.194).
Die Zahl der geistig behinderten Menschen, welche in Deutschland leben, beläuft sich schätzungsweise auf 353.000 Personen (vgl. Stöppler, 2004, S.21). Aufgrund der geringen Datenlage lässt sich die Altersstruktur dieser
Personengruppe nur ansatzweise darstellen. Es wird kaum zwischen angeborener und im Alter erworbener geistiger Behinderung unterschieden. Darüber hinaus können keine eindeutigen Aussagen darüber getroffen werden, wie sich die Zahl älterer (geistig) behinderter Menschen in den nächsten Jahren insgesamt entwickeln wird.
Tabelle 1 stellt die Alters- und Geschlechtsstruktur behinderter Menschen dar. Durch die Erhebung des Mikrozensus konnte eine Häufung von Behinderung bei Menschen mit 45-55 Jahren (1.217.000 Betroffene), 6065 (1.139.000), 65-70 (1.162.000) und Menschen über 80 Jahren (1.197.000) festgehalten werden. Darüber hinaus ist auffällig, dass Männer bis zum 80. Lebensjahr (w: 752.000, m: 445.000) deutlich häufiger von Behinderung betroffen sind als Frauen. Es ist zu vermerken, dass es gegenwärtig mehr ältere (ab dem 45. Lebensjahr) als jüngere behinderte Menschen gibt. Dieses verhält sich komplementär zu der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung.
Tabelle 1: Behinderte Menschen nach Alter und Geschlecht
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Pfaff u.a., 2005 (a), S.194.
Bezogen auf den Personenkreis geistig Behinderter, wiesen Studien darauf hin, dass bis zum Alter von 55 bis 64 Jahren noch ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis vorherrscht. Die darauf folgenden Alterskohorten wiesen einen erheblichen Frauenüberschuss auf (vgl. Wacker, 2001(a), S.54). Dieses verhält sich homogen zur restlichen Bevölkerungsentwicklung. In diesem Zusammenhang wird auch von der Feminisierung des Alters gesprochen.
2.2.2 Die Lebenserwartung
Schon seit den 1980er Jahren gibt es einschlägige Untersuchungen (z. B. Oesterreich 1988, Carter & Jancar 1983) zur Entwicklung der Lebenserwartung von geistig behinderten Menschen (vgl. Theunissen, 2002, S.12). Es wurde festgestellt, dass sich die Lebenserwartung der zu beschreibenden Personengruppe, derjenigen der „Normalbevölkerung“ angleicht. So stieg die Lebenserwartung seit den 1920er Jahren (hier gibt es nur Schätzungen) von ca. 20 auf durchschnittlich 58 Jahre in den 1980er Jahren (vgl. ebd., S.12f.).
Im Allgemeinen muss festgehalten werden, dass es sich bei geistig behinderten Menschen nicht um eine homogene Gruppe handelt. Vor allem bei der Darstellung der Lebenserwartung ist der Schweregrad der Behinderung von großer Bedeutung. So lässt sich bei Personen mit leichter bis mittlerer Behinderung kaum ein Unterschied zu der Lebenswartung der übrigen Bevölkerung festhalten. Menschen mit einer schweren Behinderung weisen dagegen eine stark dezimierte Lebenserwartung auf (vgl. Driller/Pfaff, 2006, S.43f.). Die Sterblichkeitsrate von geistig Behinderten verläuft u-förmig. In den ersten Lebensjahren ist sie sehr hoch nimmt dann ab und steigt mit zunehmendem Alter wieder an (vgl. ebd., S.47).
Die Lebenserwartung von Menschen mit Down Syndrom (DS), ist in den letzten Jahrzehnten beachtlich angestiegen. 1947 lag die Lebenserwartung eines Neugeborenen mit DS bei 15 Jahren. Bis zu den 90er Jahren hat sich diese Zahl ungefähr verdreifacht auf durchschnittlich 50 Jahre. Die Sterblichkeitsrate von Menschen mit Down-Syndrom ist in den ersten 10 Jahren und ab dem 50. Lebensjahr sehr hoch (vgl. ebd., S.45ff).
2.3 Zwischenbilanz
insgesamt lässt sich eine Alterung der deutschen Bevölkerung feststellen. Dieses liegt zum einen an der geringen Geburtenhäufigkeit und zum anderen an der steigenden Lebenserwartung. Folgende Generationen werden zahlenmäßig kleiner. Zusätzlich werden Menschen immer häufiger alt beziehungsweise hochaltrig.
Da anzunehmen ist, dass sich die Altersstruktur und die Lebenserwartung von behinderten Menschen allgemein und von geistig behinderten Menschen im Speziellen, derjenigen der Gesamtbevölkerung angleichen wird, kann man von einer assimilierenden Alterseinteilung sprechen. Gegenwärtig gibt es einen zahlenmäßig kleinen Personenkreis von älteren (geistig) behinderten Menschen. Die besondere zukünftige Herausforderung besteht in der zu erwartenden quantitativen Ausweitung von älteren Menschen mit geistiger Behinderung. Darüber hinaus wird auch bei geistig Behinderten im Alter, ein deutlicher Frauenüberschuss im Alter wahrgenommen. Der Behindertenhilfe obliegt die Aufgabe sich auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe einzustellen.
Um eine möglichst realitätsnahe Ermittlung der Anforderung vornehmen zu können, bedarf es zunächst der Erfassung der besonderen Lebenslagen der älteren Menschen allgemein (Kapitel 3). Darauf aufbauend können die Besonderheiten der älteren Menschen mit geistiger Behinderung abgeleitet werden (Kapitel 4).
3. Lebensphase Alter - Grundlagen
Um die besondere Bedarfslage von geistig behinderten Menschen im Alter darstellen zu können, ist es zunächst wichtig, sich über allgemeine Gegebenheiten des Alters zu informieren. Durch sie lassen sich einige Erfordernisse von älteren geistig behinderten Menschen ableiten (z. B. Umgangsformen bei alterstypischen Krankheiten). Im Folgenden werden zunächst einige generelle Informationen zum Thema Alter gegeben, um diese anschließend auf die zu beschreibende Personengruppe auszuweiten.
3.1 Allgemeine Darstellungen zum Thema Alter
Bis vor einigen Jahren ordnete man diejenigen Menschen der Lebensphase Alter zu, welche in den Ruhestand gingen. Somit gab es eine definierbare Grenze im Lebenslauf zum Übergang vom mittleren zum hohen Erwachsenenalter, welche bei einem Alter von 60-65 Jahren lag (vgl. Backes/Clemens, 2003, S.14). In der gegenwärtigen Gesellschaft gibt es diese scharfe Trennung nicht mehr. Nicht alle Menschen, die in den Ruhestand gehen, sind oder fühlen sich „alt“. Dieses liegt unter anderem an den in den 1970er Jahren eingeführten Frühverrentungssystemen. In den letzten Jahrzehnten ist jedoch ein entgegengesetzter Trend seitens der Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu vermerken. Einige haben das Potenzial der älteren Arbeitnehmer erkannt und suchen nach Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Personen für die Zeitspanne des Ruhestandes (vgl, ebd., S.67). Dieses Moment und das Faktum der Ausdifferenzierung von Lebenswelten erschweren zunehmend eine exakte Zuteilung in die Lebensphase Alter.
Laut WHO gibt es keine allgemein gültige Definition von „Alter“. Der Mensch beginnt „mit 45 Jahren zu altern, zählt mit 61 zu den alten und mit 91 zu den sehr alten Menschen“ (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg, 2007, S.9). Es wird jedoch angefügt, dass trotz dieser kategorisierenden Einordnung der älteren Menschen, jeder Alterungsprozess individuell verläuft. Ausschlaggebend hierfür sind „unterschiedliche Biografien, Lebensbedingungen und Lebensstile“ (ebd.).
Ulmann Lindenberger teilt das Erwachsenenalter in vier Bereiche ein. Als erstes ist das junge Erwachsenenalter zu nennen, das bis zum 35. Lebensjahr geht. Darauf folgt das mittlere Erwachsenenalter, welches in etwa die Altersspanne vom 35. bis zum 65. Lebensalter umfasst. Das höhere Erwachsenenalter (von 65 bis 80 Jahren) bildet den dritten Bereich des Erwachsenenalters. Der vierte Bereich ist der Zeitraum nach dem 80. Lebensjahr. Es wird hohes Alter genannt (vgl. Lindenberger, 2002, S.350).
Es gibt darüber hinaus eine zusätzliche Differenzierung innerhalb der Lebensphase Alter. Zum einen gibt es die jungen und aktiven und zum anderen die hochaltrigen pflegebedürftigen Alten, welche auch als „alte Alte“ bezeichnet werden können (vgl. Backes/Clemens, 2003, S.116). „Junge Alte“ (Menschen im dritten Lebensalter) sind diejenigen, welche sich „zehn bis fünfzehn Jahre(n) nach ihrem Austritt aus dem Erwerbsleben [...]“ (BMFSFJ, 2001, S.66) befinden. Sie sind körperlich und geistig fit, besitzen sowohl finanzielle als auch soziokulturelle Kapazitäten. Ihr Leben wird durchweg positiv, z. B. in den Medien, dargestellt (vgl. ebd.).
Dem gegenüber stehen die „alten Alten“ (Menschen im vierten Lebensalter). Ihr Bild in der Gesellschaft ist von körperlichen Gebrechen und im Extremfall von sozialem Ausschluss gekennzeichnet (vgl. ebd.). Diese Einteilung wird jedoch den vielen Lebenswelten der älteren Generation nicht gerecht. Zwar ist das Risiko im Alter von Krankheiten betroffen zu sein erhöht, doch es ist illegitim eine solche Verallgemeinerung vorzunehmen, indem „man behauptet, im dritten Lebensalter seien die Menschen grundsätzlich „kompetent“, im vierten Lebensalter hingegen grundsätzlich „inkompetent“ (vgl, ebd.).
3.2 Altersstrukturmerkmale
Die heutige, und vermutlich auch folgende Generation der älteren Menschen weisen eine Vielzahl von Kennzeichen auf, welche allgemein als Altersstrukturmerkmale zusammengefasst werden können. Zu ihnen zählen:
1. Entberuflichung,
2. Feminisierung,
3. Verjüngung,
4. Singularisierung und
5. Hochaltrigkeit (vgl. Tesch-Römer/Wurm, 2006, S.11 f.).
Die Entwicklung der Entberuflichung wurde schon eingangs dieses Kapitels erläutert. Anzumerken ist noch die Bedeutung des Ruhestands für die Psyche des einzelnen Menschen. Mit dem Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt findet ein radikaler Bruch im Leben statt. In den meisten Fällen geht mit dem Übergang in den Ruhestand ein Rollenverlust einher, welcher nur schwer kompensierbar ist. Somit kann diese Veränderung auch als „kritisches Lebensereignis“ (Backes/Clemens, 2003, S.173) bezeichnet werden. Wie und ob es verarbeitet wird, hängt von den bislang erworbenen Bewältigungsstrategien ab (vgl. Lindenberger, 2002, S.390). Die Feminisierung des Alters spiegelt den Überschuss des weiblichen Geschlechts, vor allem im hohen Alter wieder. Dieser lässt sich zum einen auf die kriegsbedingten männlichen Opfer und zum anderen auf die allgemein höhere Lebenserwartung von Frauen zurückführen (vgl. Tesch- Römer/Wurm u.a., 2006, S.11). Knapp 67% der über 60-Jährigen sind weiblichen Geschlechts, bei den über 75-Jährigen sind es 75% (vgl. Backes/Clemens, 2003, S.88). Da die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges die nächsten Generationen nicht mehr betreffen, wird sich dieser Trend in den nächsten Jahren nicht mehr mit den bisherigen Auswirkungen fortsetzen. Lediglich die abweichende Lebenserwartung der Geschlechter wird weiterhin bestehen bleiben.
Ein weiteres Altersstrukturmerkmal ist die Singularisierung. Ausschlaggebend hierfür ist die allgemein hohe Zahl der Einpersonenhaushalte, welche mit Mobilitätseinbußen und anderem im Alter zur Vereinsamung führen kann. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für das Jahr 2000 einen Wert von insgesamt 13,8 Millionen Einpersonenhaushalten ermittelt. Gemessen an der gesamten Bevölkerung machte dieser Wert 16,7% aus. 57,9% der Alleinlebenden waren Frauen (42,1% Männer). Davon waren insgesamt 48,4% Witwen ab einem Alter von 55 Jahren. Mit zunehmendem Alter leben Frauen vermehrt in Einpersonenhaushalten (ab dem 75. Lebensjahr 65,7%). Männliche Alleinlebende lassen sich vornehmlich im jungen und mittleren Erwachsenenalter finden. 22,2% der Alleinlebenden Männer sind 30 Jahre und jünger, 49,1% sind zwischen 30 und 55 Jahren alt. Dieses lässt sich mit der hohen Zahl der ledigen Männer in diesen Altersabschnitten erklären (vgl. BMFSFJ, 2003, S.48ff).
Der Trend der Verjüngung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Lebensphase Alter sich immer weiter ausdehnt. Dieses liegt zum einen an der verlängerten Lebenserwartung und zum anderen an der oben beschriebenen Frühverrentung. Daher wird die Altersspanne der Lebensphase Alter immer größer (vgl. Tesch-Römer/Wurm u.a., 2006, S.12).
Die Lebenserwartung der Menschen ist in den letzten Jahren enorm angestiegen, sodass es zu einem Anstieg der Anzahl von hochaltrigen Menschen gekommen ist.
Wenn man sich diese Punkte vor Augen führt, ist zu bemerken, dass Altwerden allgemein nicht nur als eine rein biologische Entwicklung (körperliche Veränderung), sondern als ein multifunktional angelegtes Phänomen beschrieben werden kann. „Altern als Prozess umfasst körperliche, psychische, soziale und gesellschaftliche Aspekte“ (Clemens/Backes, 2003, S.15f.). Somit wird die Einteilung in Jung und Alt dem derzeitigen Zustand nicht mehr gerecht. Vielmehr bedarf es einer präziseren Differenzierung des Erwachsenenalters in unterschiedliche Phasen welche nicht starr, sondern variabel und somit auf individuelle Lebenswelten ausgerichtet sein sollen.
3.3 Krankheiten im Alter
Alter ist nicht mit Krankheit gleichzusetzen. Nicht jeder alte Mensch ist oder wird von Krankheit(en) betroffen sein. Jedoch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer chronischen Erkrankung und Multimorbidität mit steigendem Lebensalter.
„Auch die lange Latenzzeit mancher Krankheiten führt dazu, dass diese erst im mittleren und höheren Erwachsenenalter gehäuft auftreten“ (Tesch-Römer/Wurm, 2006, S.335).
Hierzu zählen „Krebserkrankungen und arteriosklerotische Gefäßerkrankungen“ (Backes/Clemens, 2003, S.110). Zu den häufigsten Krankheiten der über 70-Jährigen zählen:
1. Körperliche Krankheiten
z. B. Herz- und Kreislauferkrankungen, Magen und Darm Störungen, bösartige Neubildungen von Krebserkrankungen, Hör- und Sehstörungen
2. Psychische Krankheiten
z. B. psychische Veränderungen basierend auf einer demenziellen Erkrankung, Depression, Suchterkrankungen (vgl. ebd., S.203ff).
Die häufigste psychische Erkrankung im Alter ist die Demenz. Es gibt viele verschiedene Formen dieser, auf welche in dieser Arbeit, aufgrund des großen Spektrums, nicht eingegangen werden kann. Zum Verständnis der Erkrankung sind jedoch die Definition und ein Überblick über die häufigsten Begleiterscheinungen zu erwähnen.
Demenz heißt übersetzt “frei von Geist“ (vgl, Böhler/Pfundstein, 2002, S.36). Eine demenzielle Erkrankung geht in den meisten Fällen mit einer degenerativen Erkrankung des Gehirns einher. Man kann den Krankheitsverlauf einer Demenz allgemein in drei Stufen aufteilen. Es muss jedoch angemerkt werden, dass sich die Entwicklung einer Demenz sehr individuell gestaltet. Eine Einteilung in Stufen kann lediglich einen geringfügigen Eindruck in das gesamte Spektrum der Krankheit geben (vgl. ebd.).
Die erste Stufe ist die leichte Demenz. Die Betroffenen weisen eine Störung von erworbenen kognitiven Leistungen auf. Hierzu zählt unter anderem, „das vorübergehende Vergessen von aktuellen Ereignissen“ (ebd.). Es besteht keine Notwendigkeit einer ganztätigen Betreuung. Innerhalb der zweiten Stufe, mittlere Demenz, sind die Betroffenen auf eine ganztätige Betreuung angewiesen. Sie besitzen noch Fähigkeiten, wie z. B. selbstständiges Essen, Laufen. Diese sind jedoch stark eingeschränkt (z. B. verstärkte Gangunsicherheit mit Sturzgefahr) (vgl. ebd.). Als letzte Stufe ist die schwere Demenz zu erwähnen. Erkrankte Personen sind auf eine intensive Hilfe und Pflege angewiesen. Der Patient benötigt „auch für einfache tägliche Verrichtungen Hilfe“ (ebd., S.37).
Die “International Classification of Diseases“ ICD-10, hat sieben Hauptkriterien herausgearbeitet, welche begleitend mit einer Demenz auftreten. Hierzu zählen:
- „Störung des Gedächtnisses
- Störung des Denkvermögens
Störung des Ideenflusses Störung des Urteilsvermögens
- Störung der Alltagskompetenz
- Störung der Informationsverarbeitung
- Störung der Aufmerksamkeit
- Keine Störung des Bewusstseins
- Dauer mindestens sechs Monate“ (Zit. nach: Gutzmann/Zank, 2005, S.25).
Von den 60-64-Jährigen sind knapp ein Prozent von einer demenziellen Erkrankung betroffen. Mit zunehmendem Alter steigt die Prävalenz dieser. Beinah 25% der 85-89-Jährigen und ein Drittel der über 90-Jährigen sind von diesem Verfall betroffen. Man kann im Allgemeinen festhalten, dass sich ab dem 65. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit der Demenz jedes fünfte Jahr verdoppelt (vgl. ebd., S.28). Die durchschnittliche Dauer von Erkrankung bis Tod einer Alzheimerdemenz beträgt 20 Jahre (vgl. ebd., S.59).
Die Berliner Altersstudie (BASE) gibt unter anderem einen Einblick über die Häufigkeit des Vorkommens verschiedener Erkrankungen im Alter. Demnach leiden Menschen im Alter häufig an Herz- und Gelenkerkrankungen. Darüber hinaus sind 40% der 70-84-Jährigen und 50% der 85-100-Jährigen von Dorsopathien (Rückenschmerzen) und Ostearthrose (Gelenkveränderung) betroffen. 40% 70-84-Jährigen, haben die Diagnose Hypertonie und 50% Herzinsuffizienz. Die Ergebnisse der 85-100-Jährigen liegen bei 50% (Hypertonie) beziehungsweise 80% (Herzinsuffizienz) (vgl. Skiba, 2006, S.58f.).
Die folgende Abbildung 2 zeigt, dass mit zunehmendem Alter die Anzahl der diagnostizierten Krankheiten deutlich ansteigt. 32% der 40-54Jährigen gaben an, dass sie an keiner Krankheit leiden. 35% dieser Altersgruppe wiesen zwei bis vier Erkrankungen auf. Von den 55-69 Jährigen gaben 14% an keine und 50% zwei bis vier Krankheiten zu haben. Bei den 70-85-Jährigen waren 7% frei von Krankheiten. 56% der ältesten Gruppe (70-85 Jahre) wiesen zwei bis vier und 24% fünf und mehr Krankheiten auf.
Abbildung 2: Anzahl von Erkrankungen in verschiedenen Altersstufen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle; Deutsches Zentrum für Altersfragen, 2002 (a), S.2.
Abbildung 2 untermauert daher die eingangs festgehaltene Erkenntnis, dass Menschen im Alter durchaus frei von Krankheiten leben können. Darüber hinaus kann es durchaus Vorkommen, dass bereits bei jüngeren Menschen gleichzeitig mehrere Krankheiten diagnostiziert werden können. Dessen ungeachtet ist festzuhalten, dass eine Tendenz zu bemerken ist, welche mit steigendem Alter eine steigende Wahrscheinlichkeit von Multimorbidität aufzeigt. Aufgrund dieser Tendenz und anderen Gegebenheiten steigt im Alter die Möglichkeit von Pflegebedürftigkeit. Der folgende Unterpunkt erläutert dieses Faktum eingehender.
3.4 Pflegebedürftigkeit
„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen“ (BMGS, 2004, S.11).
Insgesamt wird zwischen drei Pflegestufen unterschieden. Die verschiedenen Einstufungen werden aufgrund einer individuellen Begutachtung seitens des „Medizinischen Dienstes der Krankenkassen“ (MDK) durchgeführt (vgl. ebd., S.17).
Der Grad der Einstufung bemisst sich nach Umfang des Pflegeaufwands. Personen der Pflegestufe I weisen eine erhebliche Pflegebedürftigkeit auf. Der ermittelte Hilfebedarf (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung), muss mindestens 1,5 Stunden pro Tag erfassen, wobei mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege fallen müssen.
Der Pflegestufe II werden schwer pflegebedürftige Personen zugeordnet. Pro Tag muss ein Unterstützungsbedarf von wenigstens drei Stunden vorhanden sein. Zwei Stunden müssen für die Grundpflege aufgebracht werden.
Als schwerst pflegebedürftig werden Personen der Pflegestufe III eingestuft. Der Hilfebedarf liegt bei fünf Stunden pro Tag. Vier Stunden müssen auf die Grundpflege fallen. Zusätzlich muss bei der Pflegestufe III ein nächtlicher Hilfebedarf nachweisbar sein.
Darüber hinaus kann bei einem außergewöhnlichen Pflegebedarf ein Antrag auf Härtefallregelung gestellt werden (vgl. ebd., S.13). Pflegebedürftige Personen in stationären Einrichtungen erhalten von der Pflegekasse Leistungen für die Grundpflege, soziale Betreuung und medizinische Behandlung. Die sogenannten Hotelkosten und Investitionskosten müssen von den Betroffenen selber, oder bei Anspruch auf Sozialhilfe vom Sozialamt verrichtet werden (vgl. ebd., S.30f.).
Die monatlichen Leistungen, aus der Pflegeversicherung teilen sich wie folgt auf:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Darüber hinaus gibt es im Fall der häuslichen Versorgung und der Pflege durch Angehörige Leistungen seitens der Pflegekasse. Zu den Verrichtungen zählen unter anderem das Pflegegeld (Pflege durch Angehörige), die Pflegesachleistungen (Pflege wird durch einen Pflegedienst gewährleistet) oder die Kombinationsleistung von beiden. In diesem Fall wird der Restbetrag anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Tabelle 2: Bezugssätze der häuslichen Pflege
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: BMGS, 2004, S.34.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind weitere Leistungen bei einer Pflegestufe. Hierfür stehen den pflegenden Angehörigen 1.432 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die Zahl der Pflegebedürftigen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) lag, laut Statistischem Bundesamt, im Dezember 2005 bei 2,13 Millionen Menschen (vgl. Statistisches Bundesamt, 2005, S.4). Die Prognosen für die nächsten Jahrzehnte weisen auf einen stark steigenden Wert der pflegebedürftigen Personen hin. Für das Jahr 2030 werden zwischen 2,3 und 2,5 Millionen Pflegebedürftige erwartet (vgl. BMFSFJ, 2001, S.56). „82% der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter; 33% 85 Jahre und älter“ (vgl. Statistisches Bundesamt, 2005, S.4).
Tabelle 3 zeigt, dass der Anteil der Pflegebedürftigen zunächst in der Bevölkerungsgruppe der unter 15-Jährigen bei einem Wert von 0,5% liegt und bis zu der Gruppe der 85-90-Jährigen auf 36,9% ansteigt. Danach steigt der Anteil der Pflegebedürftigen rapide auf 60,8% (58,5%) bei den 90-95-Jährigen (95 Jahre und älter). Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Anteil der pflegebedürftigen Frauen insgesamt höher ist, als derjenige der Männer. Bis zum 75. Lebensjahr sind die Werte in etwa gleich. Danach weisen die Frauen einen erhöhten Anteil an Pflegebedürftigkeit, in Bezugnahme auf die männliche Bevölkerung, auf. Die größte Differenz findet sich bei den 85-90-Jährigen. Von diesen sind 99,7% der Frauen und 26,9% der Männer pflegebedürftig.
Tabelle 3: Pflegebedürftige (2005). Anteil an der jeweiligen Altersgruppe
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2005, S.13.
Abschließend ist festzuhalten, dass vor allem ältere Menschen von Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Der Anteil von Frauen innerhalb dieser Gruppe dominiert. Es gibt jedoch nicht nur Menschen, welche im Alter von Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Alter ist somit nicht mit Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen.
3.5 Materielle Lage im Alter
Es gibt insgesamt drei Systeme, welche zusammen die „Säulen der Alterssicherung“ darstellen:
1.Regelsysteme (z. B. gesetzliche Rentenversicherung),
2.Zusatzsysteme (z. B. betriebliche Altersvorsorge),
3.Private Vorsorge (z. B. Vermögen, Immobilien)
(vgl. Backes/Clemens, 2003, S.195).
Regelsysteme erfassen die meisten Personen und machen 70% des Gesamteinkommens älterer Personen aus. Private Vorsorge ist mit ca. 10% die zweitgrößte Alterssicherung. Als Letztes sind die Zusatzsysteme mit rund 8% zu erwähnen (vgl. ebd.}.
Laut Statistischem Bundesamt lag die Armutsgefährdungsgrenze im Jahr 2004 bei 856 € monatlich (vgl. Statistisches Bundesamt, 2006, S.17).
Der Alterssurvey des „Deutschen Zentrum für Altersfragen“, hat für das Jahr 2002 folgende monatlichen Einkünfte ermittelt. Die Altersgruppe der 40-54-Jährigen verfügte durchschnittlich über 1.615 €, die der 55-69Jährigen über 1.536 €. Mit 1.346 € bilden die 70-85-Jährigen das Schlusslicht bei den ermittelten Monatsnettoeinkommen (vgl. Deutsches Zentrum für Altersfragen, 2002 (b), S.1).
Ältere Menschen sind prozentual gesehen weniger von Armut betroffen, als Jugendliche und Kinder. Dieses lässt sich durch den Anteil der einzelnen Altersgruppen feststellen, welche sich in relativer Einkommensarmut befinden. In Armut leben dieser Rechnung zufolge diejenigen, deren Einkommen 50% unter dem durchschnittlichen nationalen Pro-Kopf-Einkommen liegt (vgl. BMFSFJ, 2003, S.155). Insgesamt lebten im Jahr 2000 9,1% der deutschen Bevölkerung in relativer Armut. Der höchste Anteil ließ sich bei den 11-20-Jährigen mit 16,4% der Niedrigste bei Personen über 71 Jahre mit 4,8% feststellen (vgl. ebd.}.
Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass es eine erwähnenswerte Zahl von älteren Menschen gibt, welche eine immense Betroffenheit von Armut aufweist. Die Auswirkungen dieser sind gravierend. Viele Betroffene ziehen sich aus Scham zurück. Darüber hinaus haben sie nicht die finanziellen Möglichkeiten an allen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu partizipieren. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf soziale Kontakte und setzt sie der Gefahr von Vereinsamung aus. Zudem geht mit der Verarmung in den meisten Fällen eine Verschlechterung der Wohnqualität einher. Dieses wiederum kann Auswirkungen auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und soziale Beziehungen haben (vgl. Backes/Clemens, 2003, S.201).
Abschließend ist zu erwähnen, dass Armut vor allem in Verbindung mit Pflegebedürftigkeit auftritt und gehäuft bei weiblichen älteren Personen (ca. 75% der über 60-Jährigen) vorkommt (vgl. ebd., S.200). Es wird in diesem Zusammenhang auch von der „Feminisierung der Altersarmut“ (Backes/Clemens, 2003, S.201) gesprochen.
3.6 Zwischenbilanz
Das Alter an sich ist nicht mit Krankheit oder Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen. Studien haben jedoch belegt, dass mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit von Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit steigt. Es ist dennoch anzunehmen, dass man in vielen Fällen von einer Krankheitsbiografie sprechen kann. Viele Erkrankungen sind schon in früheren Lebensphasen aufgetreten und verschlimmern beziehungsweise verdichten sich im Alter.
Trotz der enormen Pluralität der Lebenswelten lassen sich fünf Altersstrukturmerkmale wahrnehmen: Entberuflichung, Feminisierung, Verjüngung, Singularisierung und Hochaltrigkeit. Sie weisen auf die speziellen Lebenslagen von älteren Menschen hin und müssen vor allem in Hinblick auf Feminisierung und Hochaltrigkeit um den Sachverhalt der Armut ergänzt werden.
4. Geistig behinderte Menschen und Altern
Im vorangegangenen Kapitel 3 wurde die Alterung der Allgemeinbevölkerung skizziert. Doch wie sieht dieser Prozess bei geistig behinderten Menschen aus? Ist er ähnlich, oder vollkommen anders? Wer wird zur Gruppe der geistig behinderten gezählt? Ab wann ist ein geistig behinderter Mensch alt?
Diesen und anderen Fragen widmet sich das nächste Kapitel.
4.1 Biografische Merkmale
Das Leben geistig behinderter Menschen war bis zum Ende der 1960er Jahre geprägt von Hospitalisierung (vgl. Theunissen/Ling, 1999, S.7). Im engeren Sinne bezeichnet dieses die Unterbringung im Hospital, einem
Krankenhaus oder ähnlichem (z. B. Altenpflegeheim). Ferner ist das Leben in solchen Einrichtungen geprägt durch Abhängigkeit und Isolation (von der Gesellschaft). Die Abhängigkeit äußert sich z. B. darin, dass das Personal beinahe alle Entscheidungen für die „Bewohner“ trifft. Die Isolation von der Gesellschaft spiegelt sich unter anderem in der peripheren Lage der Einrichtung wieder. Es kann somit von unmenschlichen Lebensbedingungen gesprochen werden. Seligmann umschreibt die Probleme, welche mit einer Hospitalisierung einhergehen als „erlernte Bedürfnislosigkeit“ oder auch „erlernte Hilflosigkeit“ (vgl. Hoffmann, 1999, S.17ff).
Wetzler hat im Hinblick auf die Normalbiografie eines heute älteren Menschen mit geistiger Behinderung folgende Hauptbestandteile herausgearbeitet:
Ein 1928 geborener Mann mit geistiger Behinderung verbrachte seine Jugend in einer „Zöglingsanstalt“. Dort wurde er verwahrt. Er entging nur knapp den „Todestransporten“ des Naziregimes und lebte von diesem Zeitpunkt ab in einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Bis heute nennt er die Pfleger dort noch liebevoll „Wärter“ (vgl. Wetzler, 2000, S.191).
Die Besonderheiten, welche mit dieser Form der Unterbringung von, und Umgangsweise mit geistig Behinderten einhergingen, waren und sind für die Persönlichkeitsentwicklung der Betroffenen von großer Bedeutung. Die Hauptmerkmale sind:
- „Mangel an Selbstbewußtsein [...];
- eingeschränkte Erfahrungs- und Handlungsspielräume [...];
- eingeschränkte Interessenbereiche [...];
- reduziertes Repertoire an Problemlösungsstrategien [...]“ (ebd.).
Seit den 1970er Jahren prägen Forderungen, wie beispielsweise Enthospitalisierung das Bild der Behindertenarbeit.
[...]
- Arbeit zitieren
- Raphaela Steffens (Autor:in), 2007, Anforderungen der wachsenden Zahl älterer geistig behinderter Menschen an deren Wohn- und Betreuungsformen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148492
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