Als Unternehmenszusammenschluss soll die völlige oder beschränkte wirtschaftliche Verbindung
mehrerer, rechtlich meist selbständig bleibender Unternehmen bezeichnet werden. Die
Bezeichnung Unternehmenzusammenschluss trifft auch dann zu, wenn an einem
Zusammenschluss nur Teile einem Unternehmen beteiligt sind- z.B. Konzerngliedbetrieb
(Konzerngesellschaft) – oder der Gegenstand des Zusammenschlusses nicht nur wirtschaftlich,
sonder auch rechtlich unselbständige Teile einem Unternehmen betrifft – z .B. bei Pacht- und
Überlassungsverträge. Je nach Strenge der Regelungen bezüglich der Zusammenarbeit der Unternehmen
spricht man auch von Kooperation (loser Zusammenschluss) oder Konzentration (fester
Zusammenschluss mit einheitlicher Leitung).
Inhaltsverzeichnis
1. Definition von Unternehmenszusammenschluss
2. Ziele von Unternehmenszusammenschlüssen
3. Formen des Unternehmenszusammenschlusses nach derwirtschaftlichen und der rechtlichen Selbstständigkeit
3.1. Einteilung
3.2. Vergleich zwischen Kooperation und Konzentration
3.3. Vergleich verschiedener Formen von Kooperationszusammenschlüssen
3.4. Vergleich verschiedener Formen von Konzentrationszusammenschlüssen
1. Definition von Unternehmenszusammenschluss
Als Unternehmenszusammenschluss soll die völlige oder beschränkte wirtschaftliche Verbindung mehrerer, rechtlich meist selbständig bleibender Unternehmen bezeichnet werden. Die Bezeichnung Unternehmenzusammenschluss trifft auch dann zu, wenn an einem Zusammenschluss nur Teile einem Unternehmen beteiligt sind- z.B. Konzerngliedbetrieb (Konzerngesellschaft) - oder der Gegenstand des Zusammenschlusses nicht nur wirtschaftlich, sonder auch rechtlich unselbständige Teile einem Unternehmen betrifft - z .B. bei Pacht- und Überlassungsverträge. Je nach Strenge der Regelungen bezüglich derZusammenarbeit der Unternehmen spricht man auch von Kooperation (loser Zusammenschluss) oder Konzentration (fester Zusammenschluss mit einheitlicher Leitung).
2. Ziele von Unternehmenszusammenschlüssen
Ziel von Unternehmenszusammenschlüssen ist allgemein die Sicherung oder Expasion der wirtschaftlichen Tätigkeit einer oder mehrerer Unternehmungen. Dieses Ziel ist jedoch in zweierlei Hinsicht zu beurteilen:
- Durch die Sicherung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmungen können verschiedene Produkte kostengünstiger produziert und dazu billiger angeboten werden. Arbeitsplätze werden erhalten oder erst geschaffen.Aus dem Erfolg der Unternehmung können Steuern entrichtet, die zur Finanzierung der Staatsaufgaben benötigt werden.
- Durch die Sicherung der wirtschaftlichen Tätigkeiten von einzelnen Unternehmungen wird der Wettbewerb eingeschränkt. Die Produktvielfalt wird abgebaut. Durch Monopolisierung werden hohen Gewinnen für die Anteilseigner der Unternehmungen führen. Weiterentwicklungen und Rationalisierungen innerhalb der Unternehmungen werden vernachlässigt, weil aufgrund der günstigen Gewinnsituation der Zwang hierzu entfällt. Die Arbeitsplätze in anderen, nicht mit dem Zusammenschluss angehörenden Unternehmungen werden möglicherweise durch Schließung fortgesetzt. Das Steueraufkommen kann dadurch wider reduziert werden.
Die mit Unternehmenszusammenschlüssen verfolgten Ziele erstrecken sich auf alle Funktionsbereiche eines Unternehmens. Dabei kann nur ein Ziel für den Zusammenschluss ausschlaggebend sein, z.B die Rationalisierung im Fertigungsbereich oder die Koordinierung der Beschaffung oder des Absatzes. Es können auch nebeneinander mehrere Ziele verfolgt werden. Die Rangordnung der Ziele ist stets die Tendenz der größtmögliche Gewinn zu erzielen. Das verfolgte Ziel oder die verfolgte Zielkombination bestimmt auch die rechtliche Form, die Intensität und die Dauer des Zusammenschlusses.
- Ziele im Beschaffungsbereich: Ein gemeinsamer Einkauf durch einen Zusammenschluss auf dem Beschaffungssektor (Einkaufgenossenschaft, -syndikat) erhöht die Nachfragemacht der beteiligten Unternehmen.
Ein anderes Argument ist die Sicherung der Rohstoffversorgung. Dies gilt besonders für Unternehmen, die in starkem Maße von Ihren Lieferanten abhängig sind.
- Ziele im Produktionsbereich: Zu den Zielen im Produktionsbereich gehören eine wirkungsvollere Auslastung und Steuerung der Produktion sowie die Ausnutzung von Degressionseffekten (z.B Kostensenkungen).
Die Zusammenlegung der Forschungs- und Entwicklungsabteilungen mehrerer Unternehmen ermöglicht die Entwicklung neuer Produkte und Produktionsverfahren.
- Ziele im Absatzbereich: Ein Zusammenschluss auf der Absatzseite mit der Bildung einer gemeinsamen Vertriebsorganisation (z.B Verkaufssyndikat, Kartell) stärkt und verbessert die Marktstellung. Diese Zielsetzung ist mit entsprechender Wirkung auf den Wettbewerb gerichtet und kann bis zur Monopolstellung führen.
Weitere Ziele sind Nutzung gemeinsamer Distributionswege, Spezialisierungseffekte bei der Distribution sowie eine gemeinsame Cooperate identity.
- Ziele im Finanzierungsbereich: Geplante große und kapitalintensive Investitionsvorhaben werden erst nach einem Zusammenschluss kleinerer und mittlerer Unternehmen durch die gemeinsame Aufbringung hoher Kapitalbeträge durchführbar. Zusätzlich hat eine Verbesserung der Eigenkapitalbasis und der Fremdfinanzierungsmöglichkeiten durch Stärkung der ]Kreditwürdigkeit eines Unternehmenszusammenschlusses zu Folge.
3. Formen des Unternehmenszusammenschlusses nach der wirtschaftlichen und der rechtlichen Selbstständigkeit
3.1. Einteilung
Die verschiedensten Arten von Unternehmenszusammenschlüssen resultieren aus der Notwendigkeit einer Anpassung an veränderte Umweltbedingungen, die von einem Unternehmen allein nicht vollzogen werden kann. Die Zusammenarbeit ist auf die verschiedensten Ebenen und mit unterschiedlichem Abhängigkeitsgrad möglich. Eine Einteilung erfolgt nach dem Grad der Beeinflussung der wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit und der Intensität der Bindung der betroffenen Unternehmen. Diese Intensität reicht von losen und zeitlich begrenzten Absprachen, über die vertragliche Koordinierung und Ausgliederung von Funktionen und die Bildung von Gemeinschaftensunter- nehmen bis zur vollständigen wirtschaftlichen Unterordnung unter eine einheitliche Leitung und schließlich bis zur Aufgabe der rechtlichen Selbstständigkeit eines Unternehmens.
Laut [2] existieren grundsätzlich zwei unterschiedlichen Formen von Unternehmenszusammenschlüssen, nämlich Kooperation und Konzentration.
Abbildung 1 zeigtdie existierenden unterschiedlichen Kooperationsformen.
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