Larry Lässig ist Personalchef der Ratz-Fatz AO. Derzeit hat er viele Beschwerden wegen diverser Zeugnisse zu bearbeiten.
1. Rico Rübezahl hatte bestätigt bekommen, dass er „zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet habe.
Er möchte jedoch, dass es stattdessen heißt: „stets zur vollen Zufriedenheit“. Der Arbeitgeber kann keine Argumente dafür darlegen, dass Ricco unterdurchschnittliche Leistungen erbrachte. Ricco seinerseits kann keine Punkte aufzählen, die dafür sprächen, dass er überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat. Lässig soll untersuchen, ob unter diesen Bedingungen ein Anspruch auf ein geändertes Zeugnis begründet ist.
2. Die Ratz-Fatz AG will ein Zeugnis für einen Arbeitnehmer zurückhalten. Da dieser dem Arbeitgeber die Fahrzeugpapiere und den Schlüssel für den von ihm genutzten Betriebs-Pkw noch nicht zurückgegeben hat. Larry Lässig soll prüfen, ob dies berechtigt ist.
3. Ein Zeugnis hatte durch den Postversand einen Knick, der auch auf einer Kopie sichtbar ist.
Der betreffende Arbeitnehmer möchte ein neues Zeugnis ausgestellt bekommen. Hat er darauf einen Anspruch?
4. Da der bisherige Vorgesetzte des zu beurteilenden Arbeitnehmers Willy Weizenkeim im Urlaub War, hatte das Zeugnis ein anderer Arbeitnehmer unterschrieben, der früher - bis zum Ausscheiden von Willy Weizenkeim - dessen Untergebener war, jetzt aber in der Hierarchie aufgestiegen ist und eine höhere Position einnimmt, als Willy Weizenkeim früher hatte. Willy möchte, dass das Zeugnis von einer anderen Person unterschrieben wird.
5. Arbeitnehmer Willy Weizenkeim möchte ferner, dass in seinem Zeugnis, das sich auf eine sieben Jahre währende Betriebszugehörigkeit erstreckt. u. a. auch erwähnt wird, dass er einmal fünf Wochen lang neben seinem Aufgabengebiet als Verkäufer für den Bereich Nordhessen seinen Kollegen vertreten hat, der für Südhessen zuständig ist.
6. Dem Arbeitnehmer Anton Angenehm wurde bescheinigt, dass er die ihm übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und zur vollsten Zufriedenheit seines Arbeitgebers erfüllt hat.
Der Arbeitnehmer möchte im Zeugnis aber noch den Zusatz haben, „Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Anton Angenehm und danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg'- Die Frage ist nun, ob der Arbeitnehmer auf diesen Zusatz einen Rechtsanspruch hat.
7. Die Ratz-Fatz AG hatte ihrem früheren Buchhalter, der bei ihr 57.000 Euro unterschlagen hatte, im Zeugnis bescheinigt, er sei [...]
Inhaltsverzeichnis
- AUFGABENSTELLUNG DER HAMBURGER FERNHOCHSCHULE - SACHVERHALT
- EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG.
- LITERATURVERZEICHNIS.
- BERICHTIGUNGSANSPRUCH EINES ARBEITSZEUGNIS.
- BEDEUTUNG DES ARBEITSZEUGNIS IM RECHTSVERKEHR.
- Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung..
- Grundsatz der Zeugniswahrheit.......
- VERSTOB GEGEN DAS PRINZIP DER WOHLWOLLENDEN BEURTEILUNG.
- Ermessenspielraum des Arbeitgebers.
- Darlegungs- und Beweispflicht des AG..
- Darlegungs- und Beweispflicht des AN.
- ERGEBNIS DER PRÜFUNG
- ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT VON ARBEITSZEUGNISSEN
- ANSPRUCH AUF ZEUGNISERTEILUNG...
- Anspruchsgrundlage aus § 630 BGB.
- Anspruchsgrundlage aus § 109 I GewO.
- ENTSTEHUNG DES ANSPRUCHS...
- Erlöschen des Anspruchs..
- Unabdingbarkeit des Zeugnisanspruchs.
- ERGEBNIS DER PRÜFUNG
- ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT DES ARBEITGEBERS..
- DAS GEKNICKTE ARBEITSZEUGNIS
- ANSPRUCH AUFGRUND DER HOLPFLICHT GEM. § 269 II BGB ERLOSCHEN...
- NACHVERTRAGLICHE NEBENPFLICHT
- ERGEBNIS DER PRÜFUNG
- WER DARF DAS ARBEITSZEUGNIS AUSSTELLEN?.
- SCHRIFTFORMERFORDERNIS DES ZEUGNISSES.
- UNTERSCHRIFTSBEFUGNIS DES ZEUGNISSES
- ERGEBNIS DER PRÜFUNG
- ANSPRUCH AUF ERWÄHNUNG VON VERTRETUNGSTÄTIGKEITEN
- GRUNDSATZ DER VOLLSTÄNDIGKEIT
- VERFOLGTERGRUND FÜR DIE ERWÄHNUNG IM ARBEITSZEUGNIS..
- Anspruch aufgrund zusätzlicher Tätigkeiten
- Übernahme von Tätigkeiten des Vorgesetzten.
- Übernahme von Tätigkeiten eines Kollegen......
- Anspruch aufgrund aufwertender Leistungskriterien..
- Anspruch auf Erwähnung aufgrund der Berufsgruppe..
- DAUER DER TÄTIGKEIT.
- ERGEBNIS.
- ANSPRUCH AUF SCHLUSSFORMULIERUNG...
- DER GESCHULDETE INHALT DES ARBEITSZEUGNIS
- Der geschuldete Zeugnisinhalt des einfachen Zeugnis (§ 109 12 GewO).
- Der geschuldete Zeugnisinhalt des qualifizierten Zeugnis (§ 109 13 GewO).
- Vollständigkeitsgebot.
- Einheitlichkeit.....
- Zeugnisklarheit / Transparenzgebot..
- EIN UNZULÄSSIGES GEHEIMZEICHEN...
- MEINUNGSSTREIT ZWISCHEN VERSCHIEDENEN VORINSTANZEN UND DER LITERATUR..
- RELATION DER ARBEITSLEISTUNG ZUR FEHLENDEN SCHLUSSFORMULIERUNG
- ERGEBNIS DER PRÜFUNG ..
- HAFTUNG GEGENÜBER KÜNFTIGEN ARBEITGEBERN .
- VORPRÜFUNG: ANWENDBARKEIT DES DELIKTRECHT.
- Haftung aus Vertrag
- Haftung aufgrund § 823BGB.
- Haftung aus § 823 | BGB.
- Haftung aus § 823 II BGB
- HAFTUNG AUS DEM DELIKTSRECHT GEM. § 826 BGB.
- Entstandener Schaden
- Schädigungshandlung.
- Sittenwidrigkeit der Handlung.
- Haftungsbegründende Kausalität.
- Haftung nach der Äquivalenztheorie.
- Haftung nach der Adäquanz.
- Schutzzweck der Norm..
- Vorsatz.
- Vorsatz bezgl. der Sittenwidrigkeit..
- Vorsatz bzgl. des Schadens.
- Rechtsfolge.....
- ERGEBNIS DER PRÜFUNG .
- ANSPRUCH AUF EINE BESTIMMTE FORMULIERUNG TEILI (FALLAKTE 8)..
- BERUFSSPEZIFISCHEN MERKMALE EINES KUNDENBETREUERS
- Freundlichkeit als berufsspezifisches Merkmal...
- Auch in Stresssituationen freundlich als berufsspezifisches Merkmal..
- SELBSTVERSTÄNDLICHE EIGENSCHAFT FÜR DIE BERUFSAUSÜBUNG
- Methoden zur Leistungsbeurteilung.
- Ausweich-Technik
- Leerstellen-Technik.
- Zusammenfassung der Ergebnisse aus den verschiedenen Beurteilungsmethoden
- ERGEBNIS DER ANSPRUCHSPRÜFUNG..
- ANSPRUCH AUF EINE BESTIMMTE FORMULIERUNG TEIL II (FALLAKTE 9)....
- FORMALE ANFORDERUNGEN DES ZEUGNISSES..
- INHALTLICHE ANFORDERUNGEN AM ZEUGNIS
- ERGEBNIS DER PRÜFUNG
- FRAGERECHT DES ARBEITGEBERS ZUR BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNIS.
- FRAGE NACH ABZULEISTENDEM WEHRDIENST
- FRAGE NACH ANERKENNUNG DER SCHWERBEHINDERUNG..
- FRAGE NACH DER SCHWANGERSCHAFT
- FRAGE NACH ERKRANKUNGEN UND DER HÄUFIGKEIT.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit den rechtlichen Aspekten von Arbeitszeugnissen. Sie analysiert die verschiedenen Ansprüche und Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Inhalt von Arbeitszeugnissen.
- Das Prinzip der wohlwollenden Beurteilung und die Grenzen der Zeugniswahrheit
- Die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und die Voraussetzungen für dessen Erteilung
- Die rechtliche Beurteilung von Zurückbehaltungsrechten des Arbeitgebers und die Zulässigkeit von geänderten oder korrigierten Zeugnissen
- Die Formale Anforderungen an das Arbeitszeugnis und die Frage der Unterschriftsbefugnis
- Die rechtlichen Ansprüche des Arbeitnehmers auf die Erwähnung von Vertretungstätigkeiten und auf eine bestimmte Schlussformulierung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Hausarbeit untersucht verschiedene Aspekte des Arbeitszeugnisses. Sie beginnt mit einer Analyse der Bedeutung von Arbeitszeugnissen im Rechtsverkehr und beleuchtet dabei die Grundsätze der wohlwollenden Beurteilung und der Zeugniswahrheit. Anschließend geht sie auf die Frage der Rückbehaltung von Zeugnissen durch Arbeitgeber ein und prüft, unter welchen Umständen dies rechtlich zulässig ist. Des Weiteren werden die Ansprüche des Arbeitnehmers auf ein geändertes Zeugnis sowie auf die Erwähnung bestimmter Tätigkeiten im Zeugnis erörtert. Die Hausarbeit befasst sich außerdem mit der Frage der Haftung des Arbeitgebers gegenüber zukünftigen Arbeitgebern, wenn das Arbeitszeugnis unzutreffende Informationen enthält. Schließlich werden die rechtlichen Anforderungen an die Formulierung von Arbeitszeugnissen und die Frage des Fragerechts des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses untersucht.
Schlüsselwörter
Arbeitszeugnis, Zeugniswahrheit, wohlwollende Beurteilung, Zurückbehaltungsrecht, Anspruch auf Zeugniserteilung, geändertes Zeugnis, Formale Anforderungen, Vertretungstätigkeiten, Schlussformulierung, Haftung, Fragerecht, Arbeitsverhältnis.
- Quote paper
- André Broszio (Author), 2010, Juristische Fragestellung zum Arbeitszeugnis und Fragerecht des Arbeitgebers in der Praxis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148022