Innerhalb der Philosophiegeschichte hat es in der praktischen Philosophie seit der Antike einige Moralkonzeptionen gegeben, die sich mit der grundlegenden ethischen Frage auseinandergesetzt haben, welche Handlungen des Menschen als moralisch richtig oder moralisch gut angesehen werden sollen. Bei dieser Beurteilung moralischer Handlungen wurden verschiedenartige Akzente gesetzt, die den moralischen Wert einer Handlung bestimmen sollten: von den faktischen Folgen einer Handlung bis hin zu ihren erfolgreich umgesetzten Absichten und Zwecken. Erst im Zusammenhang der Moralphilosophie Immanuel Kants, in welcher ein eigener Begriff der „Pflicht“ entwickelt wurde, sollte ein neuer Akzent für die Bewertung moralischer Handlungen gesetzt werden. Genau um diese „Pflichtethik“ kreist der thematische Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Dort unterscheidet Kant zwischen „pflichtgemäßen Handlungen“ und „Handlungen aus Pflicht“. Das Ziel dieser Arbeit ist dabei die Untersuchung des Pflichtbegriffs unter der folgenden Fragestellung: Wie unterscheidet Kant pflichtgemäße Handlungen von Handlungen aus Plicht und wie plausibel ist diese Unterscheidung im Hinblick auf die Bewertung moralischer Handlungen? Um diese Frage angemessen beantworten zu können, wird die Arbeit innerhalb des zweiten Kapitels den Pflichtbegriff gründlich untersuchen und dabei die folgende Vorgehensweise verfolgen: Zunächst wird in Kapitel 2.1 sowohl der Begriff des „guten Willens“ als auch bereits grundlegend der Begriff der Pflicht sowie der Zusammenhang beider Begriffe erläutert, der für den weiteren Verlauf der Arbeit entscheidend ist. Im Anschluss daran wird in 2.2 auf dieser Basis die grundlegende Unterscheidung zwischen pflichtgemäßen Handlungen und Handlungen aus Pflicht in moralischer Hinsicht untersucht, um darauf aufbauend in 2.3 diesen Unterschied präzise anhand der Untersuchung des moralischen Werts von Handlungen aus Pflicht zu analysieren. Nachdem die Bedeutung des Pflichtbegriffs für die Bewertung moralischer Handlungen dargestellt wurde, wird sich das dritte Kapitel mit einer kritischen Beurteilung der Plausibilität der Pflichtethik Kants für die Bewertung moralischer Handlungen befassen. Schließlich endet die Arbeit mit einer zusammenfassenden Schlussbetrachtung. Die Textgrundlage dieser Arbeit bildet der erste Abschnitt: „Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen“ aus Kants Schrift: „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (1785).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Begriff der Pflicht in Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
2.1 Der Zusammenhang zwischen dem Begriff des guten Willens und dem Pflichtbegriff 2
2.2 Pflichtgemäße Handlungen vs. Handlungen aus Pflicht
2.3 Der moralische Wert von Handlungen aus Pflicht
3. Kritische Beurteilung des Moralitätsbegriffs bei Kant
4. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Innerhalb der Philosophiegeschichte hat es in der praktischen Philosophie seit der Antike einige Moralkonzeptionen gegeben, die sich mit der grundlegenden ethischen Frage auseinandergesetzt haben, welche Handlungen des Menschen als moralisch richtig oder moralisch gut angesehen werden sollen. Bei dieser Beurteilung moralischer Handlungen wurden verschiedenartige Akzente gesetzt, die den moralischen Wert einer Handlung bestimmen sollten: von den faktischen Folgen einer Handlung bis hin zu ihren erfolgreich umgesetzten Absichten und Zwecken.[1] Erst im Zusammenhang der Moralphilosophie Immanuel Kants, in welcher ein eigener Begriff der „Pflicht“ entwickelt wurde, sollte ein neuer Akzent für die Bewertung moralischer Handlungen gesetzt werden. Genau um diese „Pflichtethik“ kreist der thematische Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Dort unterscheidet Kant zwischen „pflichtgemäßen Handlungen“ und „Handlungen aus Pflicht“. Das Ziel dieser Arbeit ist dabei die Untersuchung des Pflichtbegriffs unter der folgenden Fragestellung: Wie unterscheidet Kant pflichtgemäße Handlungen von Handlungen aus Plicht und wie plausibel ist diese Unterscheidung im Hinblick auf die Bewertung moralischer Handlungen? Um diese Frage angemessen beantworten zu können, wird die Arbeit innerhalb des zweiten Kapitels den Pflichtbegriff gründlich untersuchen und dabei die folgende Vorgehensweise verfolgen: Zunächst wird in Kapitel 2.1 sowohl der Begriff des „guten Willens“ als auch bereits grundlegend der Begriff der Pflicht sowie der Zusammenhang beider Begriffe erläutert, der für den weiteren Verlauf der Arbeit entscheidend ist. Im Anschluss daran wird in 2.2 auf dieser Basis die grundlegende Unterscheidung zwischen pflichtgemäßen Handlungen und Handlungen aus Pflicht in moralischer Hinsicht untersucht, um darauf aufbauend in 2.3 diesen Unterschied präzise anhand der Untersuchung des moralischen Werts von Handlungen aus Pflicht zu analysieren. Nachdem die Bedeutung des Pflichtbegriffs für die Bewertung moralischer Handlungen dargestellt wurde, wird sich das dritte Kapitel mit einer kritischen Beurteilung der Plausibilität der Pflichtethik Kants für die Bewertung moralischer Handlungen befassen. Schließlich endet die Arbeit mit einer zusammenfassenden Schlussbetrachtung. Die Textgrundlage dieser Arbeit bildet der erste Abschnitt: „ Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen“ aus Kants Schrift: „ Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (1785).
2. Der Begriff der Pflicht in Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“
Im ersten Abschnitt der „ Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ behandelt Kant die grundsätzliche Frage, nach welchem Kriterium Handlungen als unbedingt bzw. „uneingeschränkt“ moralisch gut bewertet werden können.[2] Hierbei spielt der Begriff der Pflicht eine entscheidende Rolle, der in diesem Kapitel daher untersucht werden soll. Zu diesem Zweck muss jedoch erst ein weiterer Begriff behandelt werden, der in enger Verbindung mit dem Pflichtbegriff steht: der Begriff des „guten Willens“. Im Folgenden wird deshalb gezeigt werden, was Kant unter diesem Begriff versteht und wie er mit dem Pflichtbegriff zusammenhängt.
2.1 Der Zusammenhang zwischen dem Begriff des guten Willens und dem Pflichtbegriff
Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außerhalb derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.[3]
Ausgehend von diesem Begriff des guten Willens, den Kant gleich zu Beginn des ersten Abschnitts einführt, unterscheidet er die Güter der „Naturgaben“ und „Glücksgaben“, um zu zeigen, dass „in moralischer Hinsicht“ allein der gute Wille das „höchste“ Gut und daher unbedingt bzw. „uneingeschränkt“ gut ist.[4] Zunächst bezeichnen die Naturgaben die „Talente des Geistes“ wie „Verstand“, „Witz“, „Urteilskraft“ sowie die „Eigenschaften des Temperaments“ wie beispielsweise „Mut“, „Entschlossenheit“, „Beharrlichkeit im Vorsatze“, „Mäßigung in Affekten und Leidenschaften“, „Selbstbeherrschung und nüchterne Überlegung“. Die Glücksgaben hingegen werden charakterisiert durch überwiegend sozial erlangte Gaben wie „Macht“, „Reichtum“, „Ehre“, „Gesundheit“, „Wohlbefinden und Zufriedenheit mit seinem Zustande“, welche in ihrer Summe zu „Glückseligkeit“ führen. Hierbei ist es jetzt entscheidend, dass der moralische Wert sowohl der natürlichen als auch der Glücksgaben relativ bestimmt wird durch den jeweiligen „Gebrauch“ bzw. die Absicht des Willens.[5] „Denn es hängt z. B. [im Falle der Naturgaben, Anm. d. Verf.] vom guten Willen eines Menschen ab, ob die Entschlossenheit, die ihm eigentümlich sein mag, als gut oder böse zu bewerten ist.“[6] Oder im Falle der Glücksgaben kann beispielsweise Macht sowohl verantwortungsbewusst eingesetzt als auch missbraucht werden.[7] An dieser Stelle stellt sich unmittelbar die Frage, wodurch nun der moralische Wert des guten Willens bestimmt wird. Hierzu Kant:
[...]
[1] Vgl. Schönecker, Dieter / Wood, Allen W. (2007): Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar. 3. Auflage. Paderborn: Schöningh, S.49,51.
[2] Vgl. ebd., S.42.
[3] Kant, Immanuel (1999): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785). Herausgegeben von Bernd Kraft und Dieter Schönecker. Hamburg: Meiner, S.11. Hervorhebung im Original.
[4] Vgl. Schönecker, Dieter / Wood, Allen W. (2007): Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar. a.a.O., S.42f sowie Köhl, Harald (1990): Kants Gesinnungsethik. Berlin/New York: de Gruyter, S.26ff.
[5] Vgl. Schönecker, Dieter / Wood, Allen W. (2007): Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar. a.a.O., S.42-48.
[6] Kaulbach, Friedrich (1988): Immanuel Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“: Interpretation und Kommentar. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S.19.
[7] Vgl. Schönecker, Dieter / Wood, Allen W. (2007): Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar. a.a.O., S.47.
- Quote paper
- Christian Reimann (Author), 2009, Moralität aus Pflicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147989
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