Einleitung zum Thema Mediation
In Deutschland wurden im Jahr 2005 mehr als 200000 Ehen geschieden. Es waren ca. 150000 minderjährige Kinder von diesen Trennungen betroffen.
(vgl. Zeitungsbericht „Chronisch auf Entzug“ der Süddeutschen Zeitung vom 28.11.2007)
In einer Langzeitstudie von Wallerstein und Blakeslee über die kindliche Sicht von sich ändernden familiären Beziehungen fand man heraus, dass Kinder, auch bei einer konfliktfreien Trennung, häufig einen Schock erleben, der Angst und Unsicherheit auslöst. Dieses hat zur Folge, dass die psychische und physische Entwicklung massiv und durchaus nachhaltig beeinträchtigt werden kann.
(vgl. Mielke/Pietsch/Abeltshauser, 2003, S.88)
Aber auch die Elternteile leiden oftmals sehr unter der Trennung. Die Psychologin Esther Katona von der Universität Freiburg analysierte in einer umfangreichen Arbeit, wie es Vätern und Müttern geht, die von ihren Kindern getrennt leben. Sie kam u.a. zu dem Ergebnis, dass 64 Prozent der Teilnehmer ihre Lebensqualität als mittelmäßig bis schlecht beurteilten und 45 Prozent der Befragten ihre körperliche Befindlichkeit als „stark beeinträchtigt“ sahen.
(vgl. Zeitungsbericht „Chronisch auf Entzug“ der Süddeutschen Zeitung vom 28.11.2007)
Es wird deutlich, dass Familienkonflikte nach wie vor der bedeutsamste Anwendungsbereich von Mediation ist, da sie an Komplexität kaum zu übertreffen sind. Die Rechtssprechung kann nicht sämtliche Aspekte dieser Konflikte integrieren und idealerweise auch befriedigen.
(vgl. Mielke/Pietsch/Abeltshauser, 2003, S.85-86)
Definition für den Begriff der Mediation
Mediation ist ein informelles nicht-öffentliches Verfahren, in dem ein neutraler Dritter- der Mediator- die Verhandlung zwischen Parteien fördert, um- ohne eigene Entscheidung- eine von beiden Parteien akzeptierte Lösung zu finden.
(Ponschab/Schweizer, 2008, S.240)
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung zum Thema Mediation
2 Definition für den Begriff der Mediation
3 Anwendungsgebiet e für das Mediationsverfahren
4 Erste Entwicklung der Mediation in Deutschland
5 Gesetze zur Mediation
6 Grundsätze des Mediationsverfahrens
7 Die 5 Stufen der Mediation
8 Ausbildung zum Mediator
9 Interviewleitfaden
10 Auswertung des Interviews
11 Fazit
12 Literaturverzeichnis
1 Einleitung zum Thema Mediation
In Deutschland wurden im Jahr 2005 mehr als 200.000 Ehen geschieden. Es waren ca. 150.000 minderjährige Kinder von diesen Trennungen betroffen.
(vgl. Zeitungsbericht „Chronisch auf Entzug“ der Süddeutschen Zeitung vom 28.11.2007)
In einer Langzeitstudie von Wallerstein und Blakeslee über die kindliche Sicht von sich ändernden familiären Beziehungen fand man heraus, dass Kinder, auch bei einer konfliktfreien Trennung, häufig einen Schock erleben, der Angst und Unsicherheit auslöst. Dieses hat zur Folge, dass die psychische und physische Entwicklung massiv und durchaus nachhaltig beeinträchtigt werden kann.
(vgl. Mielke/Pietsch/Abeltshauser, 2003, S.88)
Aber auch die Elternteile leiden oftmals sehr unter der Trennung. Die Psychologin Esther Katona von der Universität Freiburg analysierte in einer umfangreichen Arbeit, wie es Vätern und Müttern geht, die von ihren Kindern getrennt leben. Sie kam u.a. zu dem Ergebnis, dass 64 Prozent der Teilnehmer ihre Lebensqualität als mittelmäßig bis schlecht beurteilten und 45 Prozent der Befragten ihre körperliche Befindlichkeit als „stark beeinträchtigt“ sahen.
(vgl. Zeitungsbericht „Chronisch auf Entzug“ der Süddeutschen Zeitung vom 28.11.2007)
Es wird deutlich, dass Familienkonflikte nach wie vor der bedeutsamste Anwendungsbereich von Mediation ist, da sie an Komplexität kaum zu übertreffen sind. Die Rechtssprechung kann nicht sämtliche Aspekte dieser Konflikte integrieren und idealerweise auch befriedigen.
(vgl. Mielke/Pietsch/Abeltshauser, 2003, S.85-86)
2 Definition für den Begriff der Mediation
Mediation ist ein informelles nicht-öffentliches Verfahren, in dem ein neutraler Dritter- der Mediator- die Verhandlung zwischen Parteien fördert, um- ohne eigene Entscheidung- eine von beiden Parteien akzeptierte Lösung zu finden.
(Ponschab/Schweizer, 2008, S.240)
3 Anwendungsgebiet e für das Mediationsverfahren
Die Anwendungsfelder der Mediation sind sehr vielfältig. Häufig wird auf das Mediationsverfahren bei Wirtschafts-, Umwelt-, Nachbarschafts- und Familienkonflikten zurückgegriffen.
Kennzeichnend für alle Mediationsfälle ist, dass die Beteiligten in Zukunft weiter miteinander in Verbindung stehen, sei es aus zwingenden Gründen wie bei einer Scheidung, wenn gemeinsame Kinder versorgt werden müssen, bei gesellschaftlichen Verflechtungen oder die wirtschaftliche Zusammenarbeit für die Parteien von Nutzen wäre.
(vgl. Ewig, 2000, S.V)
Jedoch wird das Mediationsverfahren vorwiegend von Trennungs- und Scheidungsfamilien in Anspruch genommen, da die neue Alltagssituation geklärt werden muss. Relevante Themen sind u.a., wer die gemeinsame Wohnung bekommt, wer schwerpunktmäßig mit den Kindern lebt, wie viel Unterhalt gezahlt werden muss und wer welchen Teil des Hausrates bekommt.
(vgl. Diez/Krabbe/Thomsen, 2002, S. 20)
In keinem anderen Bereich begegnen dem Mediator so viele Emotionen wie auf diesem Anwendungsgebiet. Diese Emotionen dominieren die Behandlung, denn bei nahezu jeder Trennung geht eine längere Phase der Unstimmigkeit und Streitigkeit voraus.
Die Familienmediation hat dafür ein umfassendes Repertoire an Methoden und Techniken zur Unterstützung entwickelt.
(vgl. Mielke/Pietsch/Abeltshauser, 2003, S.87)
4 Erste Entwicklung der Mediation in Deutschland
In Deutschland ist seit Beginn der 80er Jahre ein zunehmendes Interesse an der Mediation bei Familienkonflikten festzustellen. 1989 wurden erstmals Mediationsseminare unter der Anleitung amerikanischer Trainer gehalten.
Anfang 1992 wurde in der Evangelischen Akademie Bad Boll die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien- Mediation (BAFM) gegründet. Die BAFM ist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert. Unter ihren bisherigen Arbeitsergebnissen verdienen besondere Beachtung die „Richtlinien der BAFM für Mediation in Familienkonflikten“ und die „Ausbildung der BAFM für Familienmediation“.
Ein Pilotprojekt zum Einsatz von Mediation als außergerichtliche Streitbeilegung startete das baden-württembergische Justizministerium am Landgericht Stuttgart. Es sah sich hierzu ermuntert durch die Ergebnisse der ersten wissenschaftlichen Untersuchung (Februar 1999) von Mediation in Scheidungs- und Trennungsangelegenheiten durch die Universität Heidelberg.
Sie bestätigte eine höhere Bestandskraft der Vereinbarungen und einen hohen Zufriedenheitsgrad der Medianten.
(vgl. Ewig, 2000, S.VIII)
Auch in den für die Familien-Mediation relevanten Rechtsgebieten gab es in den letzten Jahren zahlreiche bedeutsame Veränderungen. Es sind hier vor allem zu nennen das Kindschaftsrechtsreformgesetzt, das Kindesunterhaltsgesetz und das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder aus dem Jahr 1998.
Um die Belastung der Kinder bei familiengerichtlichen Konflikten zu reduzieren, ist es ein Hauptanliegen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes, die Spannungen und Streitigkeiten zwischen Eltern abzubauen. Die Autonomie der Scheidungsfamilie gegenüber dem Staat wird gestärkt und die Elternverantwortlichkeit gefördert. Daher trifft das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens nicht mehr automatisch eine Regelung zur elterlichen Sorge. Es kommt nur dazu, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Auch das Jugendamt wird nicht mehr automatisch tätig. Die Neuregelung hat also mehr Raum für eigene Entscheidungen der Scheidungsfamilie- etwa mittels einer Mediation- in Fragen der elterlichen Sorge geschaffen.
Tatsächlich haben die streitigen Sorgerechtsverfahren zahlenmäßig abgenommen.
(vgl. Diez/Krabbe/Thomsen, 2002, S. 29-30)
5 Gesetze zur Mediation
§ 17 SGB VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
(1) Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen,
ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, im Fall der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
(2) Im Fall der Trennung oder Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen.
(3) Die Gerichte teilen die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind (§ 622 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung), sowie Namen und Anschriften der Parteien dem Jugendamt mit, damit dieses die Eltern über das Leistungsangebot der Jugendhilfe nach Absatz 2 unterrichtet.
Erläuterung des Gesetzes
Das Gericht gibt Eltern und deren Kindern die Möglichkeit eine außergerichtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um ein partnerschaftliches Zusammenleben aufzubauen, Konflikte in der Familie zu bewältigen oder im Falle einer Trennung/Scheidung eine förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung in Bezug auf die Kinder/Jugendlichen zu schaffen. Diese wird in der Regel durch das Jugendamt durchgeführt.
Diese Beratung soll dazu dienen, dass bei einer Trennung/Scheidung ein einvernehmliches Konzept entwickelt wird. Dieses Konzept unterstützt die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und kann als Entscheidungsgrundlage bei Gericht dienen.
Ein Zwang zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Mediation geht hiervon aber nicht aus.
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- Quote paper
- Martina Gürster (Author), 2009, Mediation bei Familien-, Trennungs- und Scheidungskonflikten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147907
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