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Die Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften im Wandel der Zeit

Bestandsaufnahme und Auswirkungen für die Gestaltungspraxis

Title: Die Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften im Wandel der Zeit

Master's Thesis , 2010 , 94 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Susanne Eck (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Summary Excerpt Details

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 erfuhr die sog. „Mantelkauf-Regelung“ des § 8 Abs. 4 KStG a.F. mit der Einführung des § 8c KStG eine erhebliche Verschärfung. Die Einführung dieser neuen Vorschrift sorgte wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit für Kritik und führte im Zuge der aktuellen Finanzkrise, nach der weiteren Verschärfung im Jahressteuergesetz 2009, zur Einführung der sogenannten „Sanierungsklausel“ des § 8c Abs. 1a KStG. Durch den Abs. 1a bleiben, bei der Ermittlung der schädlichen Beteiligungsgrenze, nunmehr gewisse Erwerbe außer Ansatz, so dass der Beteiligungserwerb, unter gewissen Umständen, nicht mehr „schädlich“ ist.
Der Nachteil des § 8c KStG a.F. war, dass er ohne die Sanierungsklausel des Abs. 1a die Suche nach sanierungswilligen Investoren in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise enorm erschwerte, da die bisherigen Verlustvorträge untergingen und auch der Erwerb zum Zweck der Sanierung steuerlich mit dem (teilweisen) Untergang bestehender Verlustvorträge bestraft wurde. Der Verlustuntergang führt bei den Anteilseignern zum Verlust der Liquidität und hat immense Wettbewerbsnachteile gegenüber den Unternehmen zur Folge, welche keinen Anteilswechsel benötigen um die Krise zu meistern.
Die Regelung des § 8c Abs. 1a KStG soll also die Anwendung des § 8c Satz 1 KStG a.F. unter bestimmten Voraussetzungen verhindern. Dann nämlich, wenn der Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung der Körperschaft erfolgt. Dazu müssen, die Maßnahmen die zur Sanierung ergriffen werden auch geeignet sein, die bestehende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung zu vermeiden oder zu beseitigen. Dabei ist zu beachten, dass die wesentlichen Betriebsstrukturen der Körperschaft erhalten bleiben.
Im Folgenden soll dargestellt werden, wie sich die Regelung des § 8 Abs. 4 KStG in den letzten Jahren verändert hat, welchen Zweck die unterschiedlichen Vorschriften verfolgen, wie sie funktionieren, warum es zu Nachbesserungen kam und welche Konsequenzen diese Nachbesserungen für die Körperschaften mit sich gebracht haben und noch bringen werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. PROBLEMSTELLUNG

2. RECHTSENTWICKLUNG

3. DIE MANTELKAUFREGELUNG NACH § 8 ABS. 4 KSTG

3.1 BEGRIFF

3.2 ANWENDUNGSBEREICH

3.2.1 Grundsatz

3.2.2 Zeitliche Anwendung

3.3 TATBESTANDSMERKMALE

3.3.1 Rechtliche Identität

3.3.2 Wirtschaftliche Identität

3.3.2.1 Voraussetzungen

3.3.2.2 Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile

3.3.2.3 Gleichgestellte Vorgänge

3.3.3 Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens

3.3.4 Verfassungsmäßigkeit des Satz 2

3.4 RECHTSFOLGEN

3.5 SANIERUNGSFALL ALS AUSNAHME

3.5.1 Grundsatzregelung

3.5.2 Zuführung neuen Betriebsvermögens zu Sanierungszwecken

3.5.3 Erhaltung des Geschäftsbetriebs & Fortführung in vergleichbarem Umfang

3.6 FORDERUNGSVERZICHT MIT BESSERUNGSSCHEIN

3.7 VERFASSUNGSRECHTLICHE ASPEKTE DES § 8 ABS. 4 KSTG

4. DIE NEUREGELUNG DURCH DAS UNTSTREFG 2008 - § 8C KSTG- DAS VERLUSTABZUGSVERBOT-

4.1 ANWENDUNGSBEREICH & ANWENDUNGSZEITRAUM

4.2 SCHÄDLICHER BETEILIGUNGSERWERB

4.2.1 Allgemeines

4.2.2 Anteilseigner Wechsel

4.2.2.1 Definitionen

4.2.2.2 Vergleichbare Sachverhalte

4.2.2.3 Kapitalerhöhung

4.2.2.4 Quotenberechnung

4.2.3 Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungserwerb

4.2.3.1 Unmittelbarer Erwerb durch Dritte

4.2.3.2 Mittelbarer Erwerb durch Dritte

4.2.3.3 Schädliche Umstrukturierung im Konzern

4.2.3.4 Schädlicher Erwerb durch Umwandlung

4.2.4 Zeitpunkt des Erwerbs

4.2.5 Fünfjahresfrist

4.3 ERWERBER

4.3.1 Nahestehende Person

4.3.2 Gleichgerichtete Interessen

4.4 AUSWIRKUNG DES § 8C KSTG AUF GEWERBESTEUERLICHE FEHLBETRÄGE

4.5 RECHTSFOLGEN

4.5.1 Gestreckter Anteilserwerb

4.5.1.1 Anwendung des Satz 1

4.5.1.2 Anwendung des Satz 2

4.5.1.3 Verluste, die erst nach dem schädlichem Beteiligungserwerb entstanden sind

4.5.1.4 Übersicht zur Wirkungsweise des § 8c KStG

4.5.2 Mehrfache Übertragung des nämlichen Anteils

4.5.3 Kombinierte Anwendung der Sätze 1 und 2

4.5.4 Unterjähriger Beteiligungserwerb

4.5.4.1 Behandlung der körperschaftsteuerlichen Fehlbeträge und laufenden körperschaftsteuerlichen Verluste

4.5.4.2 Behandlung der gewerbesteuerlichen Fehlbeträge und laufenden gewerbesteuerlichen Verluste

4.6 GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN & VERMEIDUNGSSTRATEGIEN

4.6.1 Allgemeines

4.6.2 Maßnahmen vor einer schädlichen Übertragung

4.6.2.1 Realisierung steuerlicher Gewinne

4.6.2.2 Zuführung von Ertragspotenzial

4.6.2.3 Strukturierung von Beteiligungserwerben

4.6.2.4 Umwandlungsmaßnahmen

4.6.2.5 Möglichkeiten bei Gesellschaftsverträgen

4.6.2.6 Rechtsformabhängige Gestaltungsmöglichkeiten

4.7 VERFASSUNGSRECHTLICHE ASPEKTE DES § 8C KSTG A.F.

4.8 AUSNAHMEREGELUNGEN

5. EINFÜHRUNG DES SANIERUNGSPRIVILEGS: ABS. 1A

5.1 ZIELSETZUNG

5.2 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN VORSCHRIFTEN

5.2.1 Verhältnis zur Übergangsregelung des § 8 Abs. 4 KStG

5.2.2 Verhältnis zum Sanierungserlass

5.3 SANIERUNGSBEGÜNSTIGUNG

5.3.1 Begünstigte Maßnahme

5.3.1.1 Maßnahme

5.3.1.2 Zielsetzung

5.3.2 Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen

5.3.3 Die Betriebsvereinbarung

5.3.3.1 Prinzip & Begriff

5.3.3.2 Charakter

5.3.3.3 Durchführung

5.3.4 Lohnsummenprüfung

5.3.4.1 Prinzip

5.3.4.2 Merkmale

5.3.5 Betriebsvermögen

5.3.5.1 Prinzip

5.3.5.2 Merkmale

5.3.5.3 Vergleich zur Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG a.F.

5.3.5.4 Leistungen der Gesellschaft

5.4 BEGÜNSTIGUNGSVORAUSSETZUNGEN

5.4.1 Beteiligungserwerb

5.4.2 Erwerbszweck

5.4.2.1 Sanierungsbedürftigkeit

5.4.2.2 Sanierungsabsicht und Sanierungszweck

5.4.2.3 Mittelbare Erwerbe

5.4.3 Sanierungsfähigkeit, Sanierungseignung und Sanierungsplan

5.5 RECHTSFOLGEN UND GESTALTUNGSMAßNAHMEN

5.5.1 Rechtsfolgen

5.5.1.1 Erwerb aller Anteile zum Jahreswechsel

5.5.1.2 Erwerb innerhalb des Jahres

5.5.1.3 Nicht vollständiger Erwerb

5.5.1.4 Gestaffelter Erwerb

5.5.1.5 Schädliche Aufstockung nach schädlichem Erwerb

5.5.1.6 Mehrere Erwerber gleichzeitig

5.5.1.7 Nahestehende Personen

5.5.1.8 Mehrfacher Beteiligungserwerb

5.5.1.9 Mittelbarer Erwerb

5.5.1.10 Konzerninterner Kettenerwerb

5.5.2 Gestaltungsmaßnahmen

5.6 ZIELSETZUNG & ANWENDUNGSZEITRAUM

5.6.1 Zielsetzung

5.6.2 Anwendungszeitraum

5.7 ZUSÄTZLICHE ENTSCHÄRFUNG FÜR STABILISIERUNGSMAßNAHMEN

6. AKTUELLE ÄNDERUNG DES § 8C KSTG - WACHSTUMSBESCHLEUNIGUNGSGESETZ V. 18.12.2009 -

6.1 ALLGEMEINES

6.2 UNBEGRENZTE ANWENDBARKEIT DER SANIERUNGSKLAUSEL

6.3 EINFÜHRUNG DER GEFORDERTEN KONZERNKLAUSEL

6.4 EINFÜHRUNG EINER VERLUSTVERSCHONUNG IN HÖHE DER IM INLAND EXISTENTEN STILLEN RESERVEN

6.5 KONSEQUENZEN FÜR DIE PRAXIS

7. SCHLUSSBETRACHTUNG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Entwicklung der Verlustabzugsbeschränkungen für Kapitalgesellschaften, insbesondere die Verschärfungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 und die anschließenden gesetzgeberischen Nachbesserungen durch das Sanierungsprivileg sowie das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Ziel ist es, die steuerliche Systematik des Verlustuntergangs bei Beteiligungswechseln darzustellen und die Auswirkungen dieser Regelungen auf die unternehmerische Gestaltungspraxis in Krisenzeiten zu bewerten.

  • Wandel der Mantelkaufregelung (§ 8 Abs. 4 KStG a.F.) hin zum Verlustabzugsverbot (§ 8c KStG).
  • Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsfähigkeit und die Anwendung der Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG).
  • Auswirkungen von Anteilserwerben und Strukturmaßnahmen auf die steuerliche Verlustnutzung.
  • Gestaltungsmöglichkeiten und Vermeidungsstrategien in der steuerlichen Praxis.
  • Verfassungsrechtliche Aspekte der Verlustabzugsbeschränkungen.

Auszug aus dem Buch

3.1 Begriff

Im Gesetz findet sich keine Definition für den Begriff des Mantelkaufs. Er ergibt sich vielmehr aus der Rechtssprechung. Laut BFH versteht man unter einem Mantel das äußere rechtliche Kleid einer Kapitalgesellschaft ohne eigenes Vermögen und ohne wirtschaftliches Leben. Steuerrechtlich versteht man unter Mantelkauf die Teilung der zivilrechtlichen Rechtsform von ihrem wirtschaftlichen Inhalt. Dies trifft bei Unternehmen zu, die in der Form einer juristischen Person zivilrechtlich fortbestehen, jedoch wirtschaftlich komplett neu gegründet wurden. Voraussetzung ist also, dass sich die persönliche und sachliche Zusammensetzung der Gesellschaft geändert hat und die sog. Mantelgesellschaft fortbesteht. Von einer wirtschaftlichen Neugründung ist auszugehen, wenn eine Gesellschaft ihre wirtschaftlichen Tätigkeit nicht mehr ausübt und sie kein bedeutendes Vermögen mehr hält, jedoch nach einer Anteilsveräußerung mit Zuführung von neuem Betriebsvermögen wirtschaftlich wieder tätig wird. Der Mantelkauf wird in Mantelgründung und Verlustmantel unterschieden. Bei der Mantelgründung handelt es sich um die Errichtung einer juristischen Person ohne jegliche wirtschaftliche Tätigkeit. Von einem Verlustmantel ist die Rede, wenn eine juristische Person durch hohe Verluste vermögenslos geworden ist. Zu den sog. Verlustmänteln gehören vor allem die damit verbundenen Verlustvorträge, welche bei einem Mantelkauf übertragen werden und die mit den Gewinnen, welche nach der „Wiederbelebung“ erwirtschaftet werden, verrechnet werden konnten.

Zusammenfassung der Kapitel

1. PROBLEMSTELLUNG: Einführung in die Verschärfung des Verlustabzugs durch die Unternehmenssteuerreform 2008 und die darauf folgende Einführung der Sanierungsklausel zur Milderung negativer Auswirkungen in der Finanzkrise.

2. RECHTSENTWICKLUNG: Historischer Überblick über die Rechtsprechung zum Mantelkauf und die gesetzliche Einführung der Verlustabzugsbeschränkungen durch das Steuerreformgesetz 1990 sowie deren fortlaufende Anpassung.

3. DIE MANTELKAUFREGELUNG NACH § 8 ABS. 4 KSTG: Detaillierte Analyse der alten Rechtslage, ihrer Tatbestandsmerkmale wie wirtschaftliche Identität und Zuführung von Betriebsvermögen sowie der Ausnahmeregelungen für Sanierungsfälle.

4. DIE NEUREGELUNG DURCH DAS UNTSTREFG 2008 - § 8C KSTG- DAS VERLUSTABZUGSVERBOT-: Untersuchung des neuen, strengeren Verlustabzugsverbots, der Definition des schädlichen Beteiligungserwerbs und der Auswirkungen auf steuerliche Fehlbeträge.

5. EINFÜHRUNG DES SANIERUNGSPRIVILEGS: ABS. 1A: Erläuterung der Sanierungsklausel zur Vermeidung des Verlustuntergangs bei Investitionen in sanierungsbedürftige Unternehmen, inklusive Anforderungen an Betriebsvereinbarungen und Lohnsummenprüfungen.

6. AKTUELLE ÄNDERUNG DES § 8C KSTG - WACHSTUMSBESCHLEUNIGUNGSGESETZ V. 18.12.2009 -: Darstellung der jüngsten gesetzlichen Korrekturen, insbesondere der Einführung einer Konzernklausel und einer Verschonung in Höhe stiller Reserven.

7. SCHLUSSBETRACHTUNG: Kritische Würdigung der Wirksamkeit und Systematik der verschiedenen gesetzlichen Regelungen zum Verlustabzug und der verbleibenden Rechtsunsicherheiten in der Praxis.

Schlüsselwörter

Mantelkauf, Verlustabzug, § 8c KStG, Körperschaftsteuer, Sanierungsklausel, Beteiligungserwerb, Verlustvortrag, Steuerreform, Betriebsvermögen, Sanierungsbedürftigkeit, Umwandlungssteuergesetz, Konzernklausel, gewerbesteuerliche Fehlbeträge, Anteilsübertragung, Unternehmenssteuerreform.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die steuerrechtlichen Beschränkungen der Verlustnutzung bei Kapitalgesellschaften, insbesondere die Regelungen des Mantelkaufs (§ 8 Abs. 4 KStG) und des Verlustabzugsverbots (§ 8c KStG) sowie deren Entwicklung im Kontext der Unternehmenssteuerreformen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der Verlustuntergang bei Beteiligungswechseln, die steuerliche Behandlung von Sanierungsfällen, die Anforderungen an Sanierungspläne sowie die Gestaltungsmöglichkeiten zur Rettung von Verlustvorträgen trotz schädlicher Anteilserwerbe.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die komplexe und sich stetig verändernde Gesetzeslage zur Verlustabzugsbeschränkung zu analysieren und aufzuzeigen, wie Unternehmen und Investoren trotz der strengen Regeln steuerliche Verlustvorträge erhalten oder sanierungsbegünstigte Gestaltungen nutzen können.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte Analyse der relevanten Steuergesetze (KStG, EStG, GewStG, UmwStG), die Auswertung finanzgerichtlicher Urteile (BFH, BVerfG) sowie die Interpretation von Verwaltungsanweisungen und fachwissenschaftlicher Literatur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der ursprünglichen Mantelkaufregelung, die Einführung und Verschärfung durch § 8c KStG, die spezifischen Anforderungen des Sanierungsprivilegs (Sanierungsklausel) und die jüngsten Anpassungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2009.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Mantelkauf, Verlustabzugsbeschränkung, § 8c KStG, Sanierungsklausel, Anteilserwerb, Betriebsvermögen und Verlustvortrag sind die prägenden Begriffe.

Wie wirkt sich ein Gesellschafterwechsel auf den Verlustvortrag aus?

Ein Wechsel der Anteilsinhaber kann gemäß § 8c KStG dazu führen, dass Verlustvorträge anteilig (ab 25% Übertragung) oder vollständig (ab 50% Übertragung) untergehen, sofern keine Ausnahmeregelungen wie die Sanierungsklausel oder Konzernklausel greifen.

Wann ist eine Sanierung im Sinne der gesetzlichen Regelungen begünstigt?

Eine Sanierung ist begünstigt, wenn ein sanierungsbedürftiges und sanierungsfähiges Unternehmen vorliegt, ein Sanierungsplan existiert und der Investor durch definierte Maßnahmen (z.B. Betriebsvereinbarung, Lohnsummenprüfung oder Zuführung von Betriebsvermögen) die wesentlichen Strukturen des Betriebs erhält.

Welche Rolle spielt das Wachstumsbeschleunigungsgesetz für das Thema?

Das Gesetz brachte zum 18.12.2009 wichtige Korrekturen, darunter die unbegrenzte Anwendbarkeit der Sanierungsklausel, die Einführung einer Konzernklausel und die Verlustverschonung in Höhe der stillen Reserven, um die zuvor kritisierten Härten des Verlustabzugsverbots abzumildern.

Warum ist die Abgrenzung zur Gewerbesteuer wichtig?

Die Arbeit verdeutlicht, dass trotz der Annäherung der Konzepte zwischen Körperschaft- und Gewerbesteuer Unterschiede in der Rechtsformbehandlung bestehen, insbesondere bei der Zurechnung von Verlusten, was für die steueroptimierende Gestaltung von besonderer Bedeutung ist.

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Details

Title
Die Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften im Wandel der Zeit
Subtitle
Bestandsaufnahme und Auswirkungen für die Gestaltungspraxis
College
Schmalkalden University of Applied Sciences  (Fachbereich Wirtschaftsrecht)
Course
Steuerplanung und Steuergestaltung
Grade
2,0
Author
Susanne Eck (Author)
Publication Year
2010
Pages
94
Catalog Number
V147457
ISBN (eBook)
9783640581474
Language
German
Tags
Verlustabzugsbeschränkung Kapitalgesellschaften Wandel Zeit Bestandsaufnahme Auswirkungen Gestaltungspraxis
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Susanne Eck (Author), 2010, Die Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften im Wandel der Zeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147457
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