Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 erfuhr die sog. „Mantelkauf-Regelung“ des § 8 Abs. 4 KStG a.F. mit der Einführung des § 8c KStG eine erhebliche Verschärfung. Die Einführung dieser neuen Vorschrift sorgte wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit für Kritik und führte im Zuge der aktuellen Finanzkrise, nach der weiteren Verschärfung im Jahressteuergesetz 2009, zur Einführung der sogenannten „Sanierungsklausel“ des § 8c Abs. 1a KStG. Durch den Abs. 1a bleiben, bei der Ermittlung der schädlichen Beteiligungsgrenze, nunmehr gewisse Erwerbe außer Ansatz, so dass der Beteiligungserwerb, unter gewissen Umständen, nicht mehr „schädlich“ ist.
Der Nachteil des § 8c KStG a.F. war, dass er ohne die Sanierungsklausel des Abs. 1a die Suche nach sanierungswilligen Investoren in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise enorm erschwerte, da die bisherigen Verlustvorträge untergingen und auch der Erwerb zum Zweck der Sanierung steuerlich mit dem (teilweisen) Untergang bestehender Verlustvorträge bestraft wurde. Der Verlustuntergang führt bei den Anteilseignern zum Verlust der Liquidität und hat immense Wettbewerbsnachteile gegenüber den Unternehmen zur Folge, welche keinen Anteilswechsel benötigen um die Krise zu meistern.
Die Regelung des § 8c Abs. 1a KStG soll also die Anwendung des § 8c Satz 1 KStG a.F. unter bestimmten Voraussetzungen verhindern. Dann nämlich, wenn der Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung der Körperschaft erfolgt. Dazu müssen, die Maßnahmen die zur Sanierung ergriffen werden auch geeignet sein, die bestehende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung zu vermeiden oder zu beseitigen. Dabei ist zu beachten, dass die wesentlichen Betriebsstrukturen der Körperschaft erhalten bleiben.
Im Folgenden soll dargestellt werden, wie sich die Regelung des § 8 Abs. 4 KStG in den letzten Jahren verändert hat, welchen Zweck die unterschiedlichen Vorschriften verfolgen, wie sie funktionieren, warum es zu Nachbesserungen kam und welche Konsequenzen diese Nachbesserungen für die Körperschaften mit sich gebracht haben und noch bringen werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. PROBLEMSTELLUNG
- 2. RECHTSENTWICKLUNG
- 3. DIE MANTELKAUFREGELUNG NACH § 8 ABS. 4 KSTG
- 3.1 BEGRIFF
- 3.2 ANWENDUNGSBEREICH
- 3.2.1 Grundsatz
- 3.2.2 Zeitliche Anwendung
- 3.3 TATBESTANDSMERKMALE
- 3.3.1 Rechtliche Identität
- 3.3.2 Wirtschaftliche Identität
- 3.3.2.1 Voraussetzungen
- 3.3.2.2 Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile
- 3.3.2.3 Gleichgestellte Vorgänge
- 3.3.3 Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens
- 3.3.4 Verfassungsmäßigkeit des Satz 2
- 3.4 RECHTSFOLGEN
- 3.5 SANIERUNGSFALL ALS AUSNAHME
- 3.5.1 Grundsatzregelung
- 3.5.2 Zuführung neuen Betriebsvermögens zu Sanierungszwecken
- 3.5.3 Erhaltung des Geschäftsbetriebs & Fortführung in vergleichbarem Umfang
- 3.6 FORDERUNGSVERZICHT MIT BESSERUNGSSCHEIN
- 3.7 VERFASSUNGSRECHTLICHE ASPEKTE DES § 8 ABS. 4 KSTG
- 4. DIE NEUREGELUNG DURCH DAS UNTSTREFG 2008 - § 8C KSTG- DAS VERLUSTABZUGSVERBOT-
- 4.1 ANWENDUNGSBEREICH & ANWENDUNGSZEITRAUM
- 4.2 SCHÄDLICHER BETEILIGUNGSERWERB
- 4.2.1 Allgemeines
- 4.2.2 Anteilseigner Wechsel
- 4.2.2.1 Definitionen
- 4.2.2.2 Vergleichbare Sachverhalte
- 4.2.2.3 Kapitalerhöhung
- 4.2.2.4 Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungserwerb
- 4.2.2.4.1 Unmittelbare Erwerb durch Dritte
- 4.2.2.4.2 Mittelbarer Erwerb durch Dritte
- 4.2.3 Schädliche Umstrukturierung im Konzern
- 4.2.3.1 Quotenberechnung
- 4.2.3.2 Schädlicher Erwerb durch Umwandlung
- 4.2.3.3 Fünfjahresfrist
- 4.2.4 Zeitpunkt des Erwerbs
- 4.2.5 Erwerber
- 4.2.5.1 Nahestehende Person
- 4.2.5.2 Gleichgerichtete Interessen
- 4.3 AUSWIRKUNG DES § 8C KSTG AUF GEWERBESTEUERLICHE FEHLBETRÄGE
- 4.4 RECHTSFOLGEN
- 4.4.1 Gestreckter Anteilserwerb
- 4.4.1.1 Anwendung des Satz 1
- 4.4.1.2 Anwendung des Satz 2
- 4.4.1.3 Verluste, die erst nach dem schädlichem Beteiligungserwerb entstanden sind
- 4.4.1.4 Übersicht zur Wirkungsweise des § 8c KStG
- 4.4.2 Mehrfache Übertragung des nämlichen Anteils
- 4.4.3 Kombinierte Anwendung der Sätze 1 und 2
- 4.4.4 Unterjähriger Beteiligungserwerb
- 4.4.4.1 Behandlung der körperschaftsteuerlichen Fehlbeträge und laufenden körperschaftsteuerlichen Verluste
- 4.4.4.2 Behandlung der gewerbesteuerlichen Fehlbeträge und laufenden gewerbesteuerlichen Verluste
- 4.5 GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN & VERMEIDUNGSSTRATEGIEN
- 4.5.1 Allgemeines
- 4.5.2 Maßnahmen vor einer schädlichen Übertragung
- 4.5.2.1 Realisierung steuerlicher Gewinne
- 4.5.2.2 Zuführung von Ertragspotenzial
- 4.5.2.3 Strukturierung von Beteiligungserwerben
- 4.5.2.4 Umwandlungsmaßnahmen
- 4.5.2.5 Möglichkeiten bei Gesellschaftsverträgen
- 4.5.2.6 Rechtsformabhängige Gestaltungsmöglichkeiten
- 4.6 VERFASSUNGSRECHTLICHE ASPEKTE DES § 8c KSTG A.F.
- 4.7 AUSNAHMEREGELUNGEN
- 5. EINFÜHRUNG DES SANIERUNGSPRIVILEGS: ABS. 1A
- 5.1 ZIELSETZUNG
- 5.2 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN VORSCHRIFTEN
- 5.2.1 Verhältnis zur Übergangsregelung des § 8 Abs. 4 KStG
- 5.2.2 Verhältnis zum Sanierungserlass
- 5.3 SANIERUNGSBEGÜNSTIGUNG
- 5.3.1 Begünstigte Maßnahme
- 5.3.1.1 Prinzip & Begriff
- 5.3.1.2 Zielsetzung
- 5.3.2 Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen
- 5.3.2.1 Die Betriebsvereinbarung
- 5.3.2.2 Charakter
- 5.3.2.3 Durchführung
- 5.3.3 Betriebsvermögen
- 5.3.3.1 Prinzip
- 5.3.3.2 Merkmale
- 5.3.3.3 Vergleich zur Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG a.F.
- 5.3.3.4 Leistungen der Gesellschaft
- 5.3.4 Sanierungsplan
- 5.3.4.1 Prinzip
- 5.3.4.2 Merkmale
- 5.4 BEGÜNSTIGUNGSVORAUSSETZUNGEN
- 5.4.1 Beteiligungserwerb
- 5.4.2 Erwerbszweck
- 5.4.2.1 Sanierungsbedürftigkeit
- 5.4.2.2 Sanierungsabsicht und Sanierungszweck
- 5.4.2.3 Mittelbare Erwerbe
- 5.4.3 Sanierungsfähigkeit, Sanierungseignung und Sanierungsplan
- 5.5 RECHTSFOLGEN UND GESTALTUNGSMABNAHMEN
- 5.5.1 Rechtsfolgen
- 5.5.1.1 Erwerb aller Anteile zum Jahreswechsel
- 5.5.1.2 Erwerb innerhalb des Jahres
- 5.5.1.3 Nicht vollständiger Erwerb
- 5.5.1.4 Gestaffelter Erwerb
- 5.5.1.5 Schädliche Aufstockung nach schädlichem Erwerb
- 5.5.1.6 Mehrere Erwerber gleichzeitig
- 5.5.1.7 Nahestehende Personen
- 5.5.1.8 Mehrfacher Beteiligungserwerb
- 5.5.1.9 Mittelbarer Erwerb
- 5.5.1.10 Konzerninterner Kettenerwerb
- 5.5.2 Gestaltungsmaßnahmen
- 5.6 ZIELSETZUNG & ANWENDUNGSZEITRAUM
- 5.6.1 Zielsetzung
- 5.6.2 Anwendungszeitraum
- 5.7 ZUSÄTZLICHE ENTSCHÄRFUNG FÜR STABILISIERUNGSMAẞNAHMEN
- 6. AKTUELLE ÄNDERUNG DES § 8C KSTG - WACHSTUMSBESCHLEUNIGUNGSGESETZ V. 18.12.2009 -
- 6.1 ALLGEMEINES
- 6.2 UNBEGRENZTE ANWENDBARKEIT DER SANIERUNGSKLAUSEL
- 6.3 EINFÜHRUNG DER GEFORDERTEN KONZERNKLAUSEL
- 6.4 EINFÜHRUNG EINER VERLUSTVERSCHONUNG IN HÖHE DER IM INLAND EXISTENTEN STILLEN RESERVEN
- 6.5 KONSEQUENZEN FÜR DIE PRAXIS
- 7. SCHLUSSBETRACHTUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften im deutschen Steuerrecht. Sie untersucht die historische Entwicklung dieser Regelung, analysiert die aktuelle Rechtslage und beleuchtet die Auswirkungen auf die Gestaltungspraxis. Der Fokus liegt dabei auf der Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 KStG und der Neuregelung durch das UntStRefG 2008 - § 8c KStG.
- Entwicklung der Verlustabzugsbeschränkung im deutschen Steuerrecht
- Analyse der Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 KStG
- Bedeutung der Neuregelung durch das UntStRefG 2008 - § 8c KStG
- Auswirkungen der Verlustabzugsbeschränkung auf die Gestaltungspraxis
- Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit stellt die Problemstellung dar, indem es die Relevanz der Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften im deutschen Steuerrecht herausarbeitet. Kapitel zwei beleuchtet die historische Entwicklung der Verlustabzugsbeschränkung. Das dritte Kapitel analysiert die Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 KStG, wobei es auf den Begriff, den Anwendungsbereich, die Tatbestandsmerkmale und die Rechtsfolgen eingeht. Kapitel vier widmet sich der Neuregelung durch das UntStRefG 2008 - § 8c KStG, das ein Verlustabzugsverbot für schädliche Beteiligungserwerbe einführt. Hier werden die Anwendungsbereiche, die Voraussetzungen für einen schädlichen Beteiligungserwerb, die Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten analysiert. Kapitel fünf behandelt das Sanierungsprivileg nach § 8c Abs. 1a KStG, das eine Ausnahme von der Verlustabzugsbeschränkung für Sanierungsfälle darstellt. Kapitel sechs beleuchtet die aktuelle Änderung des § 8c KStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 18. Dezember 2009. Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung, die die Ergebnisse der Analyse zusammenfasst und einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gibt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen des deutschen Steuerrechts, insbesondere die Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften. Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Verlustabzugsbeschränkung, Mantelkaufregelung, § 8 Abs. 4 KStG, § 8c KStG, UntStRefG 2008, schädlicher Beteiligungserwerb, Sanierungsprivileg, Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Gestaltungspraxis, Steuerrecht, Kapitalgesellschaften.
- Citar trabajo
- Susanne Eck (Autor), 2010, Die Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften im Wandel der Zeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147457