September im Jahr 2008. Die Vereinigten Staaten befinden sich, ausgelöst von Hypothekenkrediten an Gläubiger ohne ausreichende Sicherheiten, den so genannten Subrimes, in einer schwerwiegenden Bankenkrise. Am 10. September vermeldet die US-Investmentbank Lehman Brothers einen Verlust von 3,9 Milliarden Dollar im dritten Quartal. Fünf Tage später muss die Bank in den USA Insolvenz anmelden und die Finanzaufsicht Bafin schloss daraufhin die deutsche Tochter von Lehman Brothers.
Diese Fakten gelten mit als Auslöser der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise.
Im Zuge dieser Krise sahen sich die nationalen Regierungen gezwungen, Förderprogramme für die Wirtschaft aufzulegen, um so die Konjunktur und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung anzukurbeln.
In Deutschland geschieht dies durch die Konjunkturpakete I und II. Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen wurde durch das Konjunkturpaket II die staatliche Umweltprämie beschlossen.
Ziel dieser Arbeit ist, die Auswirkung der staatlichen Umweltprämie auf den Automobilhandel zu untersuchen. Es wird betrachtet, welche Chancen und Risiken im Einsatz der Umweltprämie für die Automobilbranche liegen und welcher Erfolg bis jetzt schon erzielt werden konnte. Durch die Auswertung der Zulassungszahlen und der Umweltprämienantragsstatistiken soll die Auswirkung anhand konkreter Zahlen genauer betrachtet und ausgewertet werden.
Die Konjunkturpakete der Bundesregierung bilden die Grundlage für eine staatliche Unterstützung der Automobilbranche. Daher werden sie auch genauer beschrieben und es wird ebenso analysiert, welche Maßnahmen neben der Umweltprämie für die Automobilindustrie und die Gesamtwirtschaft getroffen worden sind.
Im Rahmen dieser Arbeit wird die Umweltprämie auch kritisch betrachtet. Welche Kritikpunkte gibt es bei ihrem Einsatz? Wer sind die potentiellen Verlierer durch die staatliche Förderung?
Aber auch die zukünftige Entwicklung des Automobilmarktes nach der Umweltprämie wird erörtert. Mit welchen Schwierigkeiten muss der Automobilhandel im Geschäftsjahr 2010 rechnen und wie sehen die Prognosen von Branchenkennern und Instituten für das kommende Jahr aus?
Inhaltsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1 PROBLEMSTELLUNG
2 KONJUNKTURPROGRAMME DER BUNDESREGIERUNG
2.1 Konjunkturpakete
2.2 REFORM DER KFZ-STEUER
3 DIE STAATLICHE UMWELTPRÄMIE
3.1 Gesetzliche Grundlage
3.2 Ziele
3.3 Antragsvoraussetzungen
3.3.1 Personelle Voraussetzungen
3.3.2 Voraussetzungen des Altfahrzeugs
3.3.3 Voraussetzungen des Neufahrzeugs
3.4 Antragsstellung
3.5 Kritik an der Umweltprämie
4 AUSWIRKUNG AUF DIE AUTOMOBILBRANCHE
4.1 Auswertung der Zulassungszahlen
4.2 Auswirkung auf das Preisgefüge
4.2.1 Vorbemerkungen
4.2.2 Ecoplus Bonus von Fiat
4.2.3 Umweltprämie plus von Volkswagen
4.2.4 Flatrate von Ford
4.2.5 Schlussfolgerungen der Auswertung
4.3 Gewinner und Verlierer der Umweltprämie
4.3.1 Vorbemerkungen
4.3.2 Markenungebunde Werkstätten
4.3.3 Freie Automobilhändler
4.3.4 Zertifizierte Autoverwerter
5 ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG DES AUTOMOBILHANDELS
5.1 Vorbemerkungen
5.2 Auswertung von Prognosen für das Jahr
5.3 Entwicklung des Rabattkampfes
6 RESÜMEE
LITERATURVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Kfz-Steuerreform
Abb. 2: Vergleich der Luftschadstoffemissionen
Abb. 3: Zulassungszahlen nach CO2-AussTOß
Abb. 4: Zulassungszahlen August
Abb. 5: Zulassungen nach haltergruppen
Abb. 6: Eckdaten der IFA-Prognose
1 Problemstellung
September im Jahr 2008. Die Vereinigten Staaten befinden sich, ausgelöst von Hypothekenkrediten an Gläubiger ohne ausreichende Sicherheiten, den so genannten Subrimes, in einer schwerwiegenden Bankenkrise. Am 10. September vermeldet die US- Investmentbank Lehman Brothers einen Verlust von 3,9 Milliarden Dollar im dritten Quartal.[1] Fünf Tage später muss die Bank in den USA Insolvenz anmelden und die Finanzaufsicht Bafin schloss daraufhin die deutsche Tochter von Lehman Brothers.[2]
Diese Fakten gelten mit als Auslöser der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise.
Im Zuge dieser Krise sahen sich die nationalen Regierungen gezwungen, Förderprogramme für die Wirtschaft aufzulegen, um so die Konjunktur und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung anzukurbeln.
In Deutschland geschieht dies durch die Konjunkturpakete I und II. Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen wurde durch das Konjunkturpaket II die staatliche Umweltprämie beschlossen.
Ziel dieser Arbeit ist, die Auswirkung der staatlichen Umweltprämie auf den Automobilhandel zu untersuchen. Es wird betrachtet, welche Chancen und Risiken im Einsatz der Umweltprämie für die Automobilbranche liegen und welcher Erfolg bis jetzt schon erzielt werden konnte. Durch die Auswertung der Zulassungszahlen und der Umweltprämienantragsstatistiken soll die Auswirkung anhand konkreter Zahlen genauer betrachtet und ausgewertet werden.
Die Konjunkturpakete der Bundesregierung bilden die Grundlage für eine staatliche Unterstützung der Automobilbranche. Daher werden sie auch genauer beschrieben und es wird ebenso analysiert, welche Maßnahmen neben der Umweltprämie für die Automobilindustrie und die Gesamtwirtschaft getroffen worden sind.
Im Rahmen dieser Arbeit wird die Umweltprämie auch kritisch betrachtet. Welche Kritikpunkte gibt es bei ihrem Einsatz? Wer sind die potentiellen Verlierer durch die staatliche Förderung?
Aber auch die zukünftige Entwicklung des Automobilmarktes nach der Umweltprämie wird erörtert. Mit welchen Schwierigkeiten muss der Automobilhandel im Geschäftsjahr 2010 rechnen und wie sehen die Prognosen von Branchenkennern und Instituten für das kommende Jahr aus?
2 Konjunkturprogramme der Bundesregierung
2.1 Konjunkturpakete
Aufgrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sah sich die Bundesregierung gezwungen, Konzepte und Wirtschaftshilfen zu entwickeln um so die Wirtschaft und die Konjunktur anzuschieben. Grundlage hierfür bilden die Konjunkturpakete I und II. In beiden Paketen sind Maßnahmen enthalten, die die Automobilwirtschaft unterstützen sollen.
Als erste Maßnahme wurde das Konjunkturpaket I am 5. November 2008 beschlossen. Hauptziele dieses Pakets sind die Förderungen von Investitionen und Aufträgen von Unternehmen, Kommunen und privaten Haushalten. Als Maßnahmen wurden unter anderem beschlossen:
- Die Förderung energieeffizienter Gebäudebauweise und -sanierung,
- „Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen“[3]
- die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes,
- zusätzliche Finanzierungsinstrumente für Unternehmen
- und ein Infrastrukturförderprogramm für Kommunen.[4]
Für die Automobilindustrie wurde beschlossen, dass neuzugelassene PKW für einen begrenzten Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit sind. Diese Anordnung ist zeitlich begrenzt bis zum 30. Juni 2009.[5]
Inhalt der Maßnahme ist, dass Autokäufer, die ein neues Fahrzeug zulassen, für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit werden. Für Neufahrzeuge, welche die Euro 5 oder Euro 6 Abgasnorm erfüllen, gilt die Steuerbefreiung für zwei Jahre ab Zeitpunkt der Zulassung. Ende der Steuerbefreiung ist spätestens der 31. Dezember 2010. Bürger, die schon ein Fahrzeug der Abgasnorm Euro 5 fahren, erhalten ab dem 1. Januar 2009 auch eine Steuerbefreiung von einem Jahr. Hintergrund dieser Neuregelung ist die Überarbeitung der Kfz-Steuer.
Zum Zeitpunkt der Entstehung des Konjunkturpaketes I, also im September/Oktober 2008, befand sich die Reform der Kfz-Steuer gerade in der Diskussion, vor allem auch in den Medien. Sie wurde zum damaligen Zeitpunkt noch rein nach Hubraumgröße berechnet. Je nach Abgasnorm wurde der Hubraum mit einer festen Größe multipliziert und stellte so die Zahllast für den Steuerpflichtigen dar.
Nun gab es aber Befürchtungen seitens der Bundesregierung, die Bürger könnten sich aufgrund der noch unsicheren Berechnungsgrundlage für die neue Kfz-Steuer mit dem Kauf neuer Fahrzeuge bis zur endgültigen Ausgestaltung der Kfz-Steuerreform zurückhalten. Somit sollte die Steuerbefreiung einen Anreiz zum Kauf eines neuen Fahrzeugs in dieser Zeit darstellen.
Über den Nutzen dieser Steuerbefreiung lässt sich diskutieren. Zu diesem Zeitpunkt gab es kaum Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, ganz zu schweigen von Fahrzeugen mit Euro 6. Also bestand der Anreiz für die Kunden zum Großteil in einer einjährigen Steuerbefreiung. Geht man von einem durchschnittlichen Fahrzeug mit einem Hubraum von zwei Litern und der Abgasnorm Euro 4 aus, bedeutet dies für einen Benziner ca. 135,00 Euro Ersparnis, für einen Diesel mit serienmäßigem Partikelfilter ca. 308,00 Euro. Alles in allem sind es nur niedrige dreistellige Eurobeträge, die sich für den durchschnittlichen Kunden dank dieser Maßnahme sparen lassen.
Allein diese Steuerbefreiung bietet für die Kunden wenig Anreiz, in solch schwierigen Zeiten sich zu einem Autokauf bewegen zu lassen. Die meisten Kunden schauen zuerst auf den Fahrzeugpreis. Die Folgekosten wie Kfz-Steuer oder Wartungen aufgrund unterschiedlicher Wartungsintervalle sind für viele Kunden nicht unbedingt ausschlaggebend. Daher ist diese Maßnahme als erster kleiner Schritt zur Förderung der Automobilwirtschaft anzusehen.
Vor allem für die Automobilbranche interessant ist das Konjunkturpaket II, welches von der Bundesregierung am 14. Januar 2009 beschlossen wurde. Hier finden sich die Regelungen zur Umweltprämie und zur Reform der Kfz-Steuer. Nähere Informationen zur Umweltprämie findet der Leser in Punkt 3, Informationen zur Reform der Kfz-Steuer in Punkt 2.2 dieser Arbeit.
Das zweite Konjunkturpaket ist als „Pakt für Beschäftigung und Stabilität“ tituliert. In diesem Paket finden sich die fünf folgenden Maßnahmen:
- „Stärkung der Bürger, Entlastung der Privathaushalte und des Mittelstandes, [Bun09c]
- Beschäftigungssicherung und Qualifizierungsoffensive,
- nachhaltige Finanzpolitik für zukünftige Generationen,
- kommunales Investitionsprogramm sowie
- Förderung von Investitionen, Innovationen und Nachfrage in der Wirtschaft.“
Die für den Automobilhandel relevanten Informationen verstecken sich im letzten Punkt der oben genannten Aufzählungen. Sie werden in den folgenden Punkten näher beschrieben.
2.2 Reform der Kfz-Steuer
Die Reform der Kfz-Steuer wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes II getroffen. Sie tritt am 1Juli 2009 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt zugelassenen Neufahrzeuge. Wurde das Neufahrzeug im Zeitraum zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 zugelassen, so gilt eine ein- bis zweijährige Steuerbefreiung. Nach Ablauf der steuerfreien Zeit kann sich der Bürger entscheiden, ob er nach der alten oder der neuen Kfz-Steuer besteuert wird, es gilt quasi ein Günstigkeitsprinzip. Die alten Fahrzeuge werden weiterhin nach dem alten System berechnet und werden erst ab 2013 nach dem neuen System besteuert.[6] [7]
Im Gegensatz zur reinen Hubraumbesteuerung des alten Systems steht bei der neuen Kfz- Steuer der CO2-Ausstoß im Vordergrund, der Hubraum fließt dagegen als Nebenbedingung mit in die Berechnung ein.
Wie wird nun die neue Steuer berechnet? Es gibt eine Zielvorgabe für den CO2-Ausstoß. Sie kann der Leser aus folgender Übersicht entnehmen:
- Bis zum Jahr 2011 beträgt sie 120 Gramm pro Kilometer (g/km),
- in den Jahren 2012 bis 2013 beträgt sie 110 g/km und
- ab dem Jahr 2014 beträgt sie 95 g/km.[8]
Innerhalb dieser Freigrenzen ist das Fahrzeug in Bezug auf den CO2-Ausstoß von der Steuer befreit. Liegt der CO2-Ausstoß über der Zielvorgabe, dann greift der lineare Steuertarif, in dem jedes Gramm über der Freigrenze mit pauschal 2,00 Euro berechnet wird.
Immer berechnet wird der Hubraum der Fahrzeuge. So wird je angefangene 100 cm für Benzinmotoren ein Betrag von 2,00 Euro erhoben, für Dieselmotoren beträgt er 9,50 Euro.
In der folgenden Übersicht wird die gesamte Steuerreform für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis spätestens 31. Dezember 2011 zusammengefasst.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Kfz-Steuerreform Quelle: [Buf09b]
Wie wirkt sich nun diese Steuerreform auf die verschiedenen Fahrzeuge aus?
Vereinfacht lässt sich sagen, dass Dieselfahrzeuge fast immer günstiger in der Steuer sind als vor der Reform. So beträgt die Steuer für einen Mercedes-Benz E 220 CDI Blue Effiency nur noch 247,00 Euro statt 339,00 Euro, oder für einen Audi Q5 3,0 TDI Quattro statt 463,00 Euro nun 443,00 Euro. Bei Benzinfahrzeugen sind die kleinmotorigen Fahrzeuge immer günstiger als vor der Reform. Nur für Fahrzeuge mit sehr großen Motoren wird eine höhere Steuer als vor der Reform fällig. Zum Beispiel kostet ein smart fortwo 45kw statt 67,00 Euro nun nur noch 20,00 Euro. Dagegen erhöht sich die Steuer bei einem Mercedes-Benz ML 63 AMG von 425,00 Euro auf nun 670,00 Euro.
Aufgrund dieser Beispielrechnungen wird deutlich, dass für die meisten Kunden die Kfz- Steuer bei Zulassung eines Neufahrzeugs günstiger wird als im Vergleich zur alten Steuerberechnung. Mit der sinkenden Freigrenze für den CO2-Ausstoß will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Entwicklung benzinsparender Fahrzeuge vorangetrieben wird und das die Umweltbelastung durch den CO2-Ausstoß von Fahrzeugen gesenkt wird. Durch diese Freigrenze soll auch der Blick der Kunden auf den Verbrauch gelenkt werden, denn ein geringerer CO2-Ausstoß bedeutet auch einen geringeren Verbrauch.
Hier gilt es ebenso wie bei der Kfz-Steuerbefreiung, dass diese Maßnahme allein schwer hilft, die Konjunktur anzukurbeln und Kunden zum Kauf zu bewegen, wie schon im Punkt 2.1 beschrieben. Aber sie stellt die Weichen für eine zukünftige gerechtere Besteuerung von Automobilen und lenkt den Blick der Automobilhersteller und Kunden auf die Sparsamkeit der Fahrzeuge.
Die Stärkung der Konjunktur und die Erhöhung der Nachfrage bei den Automobilhändlern soll mit der folgenden Maßnahme erreicht werden, der staatlichen Umweltprämie.
3 Die staatliche Umweltprämie
3.1 Gesetzliche Grundlage
Als Rechtsgrundlage der staatlichen Umweltprämie gilt die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009 und vom 26. Juni 2009.“[9]
Die Umweltprämie stand zu Beginn erst nur in einer Höhe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Anfang April wurde die Aufstockung auf insgesamt 5 Milliarden Euro beschlossen.
Die Höhe der Umweltprämie beträgt 2.500,00 Euro. So sind insgesamt 2.000.000 Anträge möglich. Es werden aber weniger Anträge bewilligt werden können, da die administrativen Kosten der Umweltprämie mit von den bereitgestellten 5 Milliarden Euro gedeckt werden müssen.
Die Richtlinie der Umweltprämie hat sich zweimal geändert. Diese Änderungen sollen nun kurz beschrieben werden.
- In der Veränderung von 17. März 2009 wurde zum einen der Antrag der Umweltprämie von der Papierform auf einen Onlineantrag umgestellt. Als zweite Veränderung wurde beschlossen, dass von nun an das Original der von der Zulassungsstelle entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II, der frühere Fahrzeugbrief, an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschickt werden muss.
- Am 26. Juni 2009 änderte sich die Bestimmung für die Jahreswagen. Sie dürfen nun maximal 14 Monate ab Zulassungsdatum alt sein.
3.2 Ziele
Insgesamt lassen sich drei Ziele der staatlichen Umweltprämie erkennen.
Als erstes Ziel sieht die Bundesregierung, dass der Absatz neuer Fahrzeuge im Privatkundensegment gefördert wird, da es abzusehen ist, dass vor allem gewerbliche Kunden sich mit dem Kauf neuer Fahrzeuge zurückhalten werden. Zweites Ziel ist die Umweltförderung, da es mit der Verschrottung von alten Fahrzeugen und gleichzeitiger Neuzulassung von modernen und sparsamen Fahrzeugen zu einer Reduzierung der Schadstoffe und der Umweltbelastungen kommt. Ziel Nummer drei ist die Sicherung der Beschäftigtenanzahl in der Automobilindustrie und dem -handel.
Hierfür lohnt ein Blick auf die Zahl der Beschäftigten. So waren im Jahr 2008 in der Automobilindustrie 756.500 Menschen tätig , im Automobilhandel und Kfz-Gewerbe 461.900 Menschen. Insgesamt sind also 1.218.400 Menschen direkt in der Automobilbranche beschäftigt. Nicht zu vergessen sind dabei die Beschäftigten, die indirekt mit der Automobilbranche zu tun haben, wie zum Beispiel in Zuliefererbetrieben. In der September-Ausgabe der ADAC Motorwelt sprechen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier davon, dass in Deutschland jeder siebte Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom Auto abhängig ist.[10] Demzufolge ist insgesamt die deutsche Wirtschaft stark von der Automobilbranche abhängig.
Da auch die Exporte der Fahrzeughersteller eingebrochen sind, versucht die Bundesregierung, die Inlandsnachfrage nach Fahrzeugen anzukurbeln. So will sie sicherstellen, dass es nicht zu einer großen Zahl an Entlassungen in der Automobilbranche kommt.
3.3 Antragsvoraussetzungen
3.3.1 Personelle Voraussetzungen
Die personellen Voraussetzungen sind schnell beschrieben. Generell können nur Privatpersonen von der Prämie profitieren, die ein altes Fahrzeug verschrotten und ein Neufahrzeug zulassen. Außerdem muss die Person, die Halter des alten Fahrzeugs ist, auch Halter des neuen Fahrzeugs werden. Die Personenidentität muss gewährleistet sein.
3.3.2 Voraussetzungen des Altfahrzeugs
Grundvoraussetzung ist, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Personenkraftwagen handelt.
[...]
[1] [Wel09]
[2] [Spi09]
[Bun09a]
[Bun09a]
[Bun09a]
[Bun09b]
[6] [Bun09c]
[7] [Buf09]
[8] [Buf09]
[9] [Bun09d]
[10] [Ver09] [Wir09], S. 4 [Ada09]
- Quote paper
- Sören Ebers (Author), 2009, Die Umweltprämie und ihre Auswirkung auf den Automobilhandel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147228
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.