Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Aktuell entsteht hierüber sowohl in Deutschland als auch international eine hitzige Debatte. Begründen kann man dies zum Einen anhand der aktuellen Medienberichte zu Vorfällen in England und Deutschland, zum Anderen liegen vielfältige Dimensionen von Sterbehilfe vor, die eine exakte Abgrenzung des Begriffes und der Rechtsdimension erschweren.
In jüngster Zeit fand das Thema Sterbehilfe in Deutschland erneut vor allem aufgrund der Geschehnisse um Roger Kusch, Ex-Justizsenator Hamburgs, der einer älteren Dame Sterbehilfe leistete, indem er ihr die entsprechenden Medikamente verabreichte, öffentliche Aufmerksamkeit. Diese Arbeit bietet nun eine kurze juristische Betrachtung zur Sterbehilfe in Deutschland.
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