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Abtretung und Befreiungsanspruch (Freistellungsanspruch)

Abtretbarkeit des Befreiungsanspruchs an den Drittgläubiger?

Title: Abtretung und Befreiungsanspruch (Freistellungsanspruch)

Scientific Essay , 2010 , 4 Pages

Autor:in: Rechtsanwalt Dr. Gerald Görmer (Author)

Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law
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Der Befreiungsanspruch (Freistellungsanspruch) ist zwar grundsätzlich wegen § 399 Alt.1 BGB (Inhaltsänderung) unabtretbar. Nach ganz herrschender Meinung kann er aber ausnahmsweise wirksam an den Drittgläubiger abgetreten werden, obgleich er sich auch dabei zwangsläufig in einen Zahlungsanspruch verändert. Das Reichsgericht begründete diese Ausnahme damit, daß sie praktisch sinnvoll sei, da sie dem Drittgläubiger - der ein eigenes Interesse daran habe - einen "Umweg" über den Befreiungsgläubiger und diesem eine Inanspruchnahme des Befreiungsschuldners erspare; zudem bliebe die Zahlstelle gleich. Dieser Meinung folgte der Bundesgerichtshof - unkritisch und ohne eigene Begründung. In jüngsten Urteilen von Oberlandesgerichten verzichtet man auf inhaltliche Argumente und verweist darauf, daß in der Rechtsprechung seit langem eine Abtretung des Befreiungsanspruchs an den Drittgläubiger anerkannt ist.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kritik an der herrschenden Meinung

3. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit der Abtretung von Befreiungsansprüchen an Drittgläubiger und hinterfragt dabei kritisch die in der herrschenden Rechtsprechung anerkannte Ausnahmeregelung, die eine solche Abtretung trotz der gesetzlichen Beschränkungen des § 399 BGB zulässt.

  • Rechtsnatur des Befreiungsanspruchs als höchstpersönlicher Naturalherstellungsanspruch
  • Die Problematik der Inhaltsänderung bei Abtretung gemäß § 399 Alt. 1 BGB
  • Kritische Analyse der Argumentationslinie des Bundesgerichtshofs
  • Abgrenzung zwischen Befreiungsanspruch und Zahlungsanspruch im Dreiecksverhältnis
  • Interessenlage von Befreiungsgläubiger, Befreiungsschuldner und Drittgläubiger

Auszug aus dem Buch

Kritik an der herrschenden Meinung

Der Befreiungsanspruch mit seinem Dreipersonen- bzw. Dreiecksverhältnis mag - gegenüber einer Abtretung an den Drittgläubiger - zwar einen gewissen „Umweg“ für den Drittgläubiger sowie einen Mehraufwand für den Befreiungsgläubiger bedeuten. Dies entspricht aber der Eigenheit des Rechtsinstituts des Befreiungsanspruchs und ist vom Gesetzgeber in Kauf genommen. In bewußter Abweichung vom Entwurf I des BGB ist in den §§ 257, 738 und 775 nicht von Zahlung, sondern von Befreiung die Rede. Dem damit gewollten Befreiungsanspruch ist ein Dreiecksverhältnis immanent; und er ist - als höchstpersönlicher Naturalherstellungsanspruch - „etwas anderes“ als ein Zahlungsanspruch, auch etwas anderes als ein Anspruch auf Zahlung an einen Dritten. Indem die herrschende Meinung eine Abtretung an den Drittgläubiger zuläßt, behandelt sie den Befreiungsanspruch hier im Ergebnis als Zahlungsanspruch an einen Dritten, somit als etwas anderes als er ist.

Wer argumentiert, infolge Abtretung an den Drittgläubiger bliebe die Zahlstelle gleich, verkennt, daß eine Befreiungs- in eine Zahlstelle verändert wird. Da der Befreiungsgläubiger vom Befreiungsschuldner keine Zahlung an den Drittgläubiger verlangen kann, ist es auch ungerechtfertigt, den Befreiungsschuldner infolge Abtretung zu einer Zahlung an den Drittgläubiger zu verpflichten. Daß meist an den Drittgläubiger gezahlt wird, vermag die besondere Rechtsnatur des Befreiungsanspruchs nicht zu ändern, denn der Charakter eines Anspruchs kann nicht davon abhängen, wie üblicherweise erfüllt wird. Ohne bzw. vor Tilgung der Verbindlichkeit darf ein Befreiungsanspruch grundsätzlich nicht in einen Geldanspruch übergehen, zumal der Befreiungsschuldner daran interessiert sein wird, seine liquiden Mittel zu erhalten, solange der Befreiungsgläubiger noch kein Aktivvermögen eingebüßt hat. Infolge Abtretung an den Drittgläubiger ginge der Befreiungsanspruch unangemessen vorzeitig in einen Zahlungsanspruch über. Dies gilt um so mehr, als ein Befreiungsanspruch sehr frühzeitig - vor Fällig werden der Forderung des Drittgläubigers - fällig sein kann.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Darstellung der herrschenden Meinung zur Abtretbarkeit des Befreiungsanspruchs und der bisherigen Argumentationsweise der Rechtsprechung.

2. Kritik an der herrschenden Meinung: Detaillierte juristische Herleitung, warum die Abtretung gegen die Rechtsnatur des Befreiungsanspruchs verstößt und das gesetzliche System des § 399 BGB untergräbt.

3. Fazit: Zusammenfassende Feststellung, dass jede Abtretung des Befreiungsanspruchs aufgrund der zwangsläufigen Inhaltsänderung nach § 399 Alt. 1 BGB rechtlich unwirksam ist.

Schlüsselwörter

Befreiungsanspruch, Freistellungsanspruch, § 399 BGB, Abtretung, Inhaltsänderung, Drittgläubiger, Naturalherstellungsanspruch, Zahlungsanspruch, Dreiecksverhältnis, Rechtsnatur, Vermögensbeeinträchtigung, Bundesgerichtshof, Leistungscharakter, Tilgung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser juristischen Abhandlung primär?

Die Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit der Abtretung von Befreiungsansprüchen an Drittgläubiger unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schranken des BGB.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Im Fokus stehen die Rechtsnatur des Befreiungsanspruchs, das gesetzliche Abtretungsverbot bei Inhaltsänderung sowie die systematische Abgrenzung zum Zahlungsanspruch.

Welches Ziel verfolgt der Autor mit dieser Untersuchung?

Der Autor möchte die bestehende, kritisch hinterfragte Rechtsprechung korrigieren und aufzeigen, warum der Befreiungsanspruch aufgrund seiner Struktur nicht abtretbar sein darf.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dem Text angewandt?

Es handelt sich um eine dogmatische Rechtsanalyse, die auf der Auslegung der §§ 257, 399 BGB und einer kritischen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs basiert.

Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt im Hauptteil?

Der Hauptteil analysiert das Dreiecksverhältnis des Befreiungsanspruchs und argumentiert, dass die Abtretung eine unzulässige Umwandlung in einen Zahlungsanspruch darstellt.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die zentralen Konzepte sind der Befreiungsanspruch, die Inhaltsänderung nach § 399 BGB, der Naturalherstellungsanspruch und die Unwirksamkeit der Abtretung.

Warum hält der Autor die Rechtsprechung für "systemwidrig"?

Da der Befreiungsanspruch in anderen Kontexten wie der Vollstreckung oder Aufrechnung korrekt nicht als Zahlungsanspruch behandelt wird, widerspricht die Anerkennung der Abtretbarkeit diesem System.

Welche Rolle spielt die "Zahlstelle" bei der Argumentation des Autors?

Der Autor weist darauf hin, dass durch eine Abtretung die Natur der Forderung von einer Befreiung in eine reine Zahlung umgewandelt wird, was den Charakter des ursprünglichen Anspruchs verändert.

Wie bewertet der Autor das Bedürfnis des Drittgläubigers an einer Abtretung?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Drittgläubiger kein rechtlich geschütztes Interesse hat, den Befreiungsschuldner direkt in Anspruch zu nehmen, da er bereits einen eigenen Schuldner besitzt.

Wann ist nach Ansicht des Autors ein Befreiungsanspruch fällig?

Der Autor betont, dass der Befreiungsanspruch sehr frühzeitig entstehen kann, noch bevor die Forderung des Drittgläubigers gegen den Befreiungsgläubiger überhaupt fällig oder erfüllbar ist.

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Details

Title
Abtretung und Befreiungsanspruch (Freistellungsanspruch)
Subtitle
Abtretbarkeit des Befreiungsanspruchs an den Drittgläubiger?
Author
Rechtsanwalt Dr. Gerald Görmer (Author)
Publication Year
2010
Pages
4
Catalog Number
V146501
ISBN (eBook)
9783640550333
ISBN (Book)
9783640553082
Language
German
Tags
Zivilrecht Abtretung Drittgläubiger Befreiungsanspruch Freistellungsanspruch Rechtsprechung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Rechtsanwalt Dr. Gerald Görmer (Author), 2010, Abtretung und Befreiungsanspruch (Freistellungsanspruch), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146501
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