Einleitung
Im Rahmen des Studiums der Pädagogik ist es unerlässlich, sich mit
den pädagogische n Handlungsspielräumen in der Realität auseinander
zu setzten. Speziell im Jugendstrafvollzug eröffnen sich einem
Sozialpädagogen dank neuer Ideen und Projekte neue Möglichkeiten
und Aktionsfreiräume. Zu diesen zählt der sogenannte Täter-Opfer-
Ausgleich, mit dem sich diese Hausarbeit im näheren befassen soll.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2.Historischer Abriss
3.Zielsetzung
4.Vorraussetzungen für die Anwendung des TOA
5.Umsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs
6.Fallbeispiele
7. Zahlen zur Erfolgsquote und Entwicklung des TOA
8.Fazit und Schlussteil
9.Literaturverzeichnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit dem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als pädagogische und strafrechtliche Alternative zur klassischen Bestrafung auseinander und untersucht dessen Umsetzung, Erfolgsaussichten sowie die präventive Wirkung auf jugendliche und heranwachsende Straftäter.
- Historische Entwicklung und rechtliche Verankerung des TOA in Deutschland
- Zielsetzungen des Konzepts hinsichtlich Täterresozialisierung und Opferbedürfnissen
- Voraussetzungen und strukturelle Abläufe bei der Durchführung von Ausgleichsverfahren
- Analyse praktischer Fallbeispiele zur Veranschaulichung des Schlichtungsprozesses
- Auswertung von Erfolgsquoten und Entwicklungstendenzen anhand statistischer Daten
Auszug aus dem Buch
6. Fallbeispiele
Im folgenden sollen verschiedene Fallbeispiele kurz vorgestellt werden, die aus Herzog-Bastian, Brigitte, 1988 S. 89ff. entnommen sind:
„1. Ein jugendlicher Schüler und ein heranwachsender Lehrling haben aus der Wohnung des Lehrlings mit Druckluftpistolen geschossen und dabei einen weiblichen und einen männlichen Passanten getroffen und leicht verletzt.
Die Sachlage ist klar, die beiden Täter geständig, so daß die Staatsanwaltschaft den Fall an das Projekt „Ausgleich“ gibt, weil der Fall für einen Täter-Opfer-Ausgleich geeignet erscheint. Zunächst wird mit den beiden Geschädigten Kontakt aufgenommen. Die weibliche Passantin, eine junge Frau, will noch mehr Einzelheiten wissen und kommt daher zu einem Vorgespräch in die Brücke e.V. Sie erklärt sich dann auch bereit, am TOA mitzuwirken, ebenso der andere Passant, der seine Einwilligung telefonisch mitteilt.
Daraufhin werden die beiden Täter zu einem Gesprächstermin geladen. Es stellt sich bei diesem Gespräch heraus, daß die beiden nicht absichtlich auf die Passanten geschossen hatten, sondern Zielschießen auf einen Gegenstand am Fenster der Wohnung veranstalteten. Die Bleigeschosse haben die beiden Geschädigten unbeabsichtigt und ungewollt getroffen. Mit den beiden Tätern wird vereinbart, daß sie an die Geschädigten als Schadenswiedergutmachung je 100 DM zahlen, was im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten liegt; außerdem sollen sie zum gemeinschaftlichen Ausgleichsgespräch als Zeichen der Entschuldigung je ein Geschenk ihrer Wahl mitbringen.
Bei einem gemeinsamen Gespräch nehmen die Geschädigten die Gelegenheit wahr, den Tätern ihre Ängste zum Zeitpunkt der Straftat zu schildern. Die Täter können erklären, wie es zur Straftat gekommen ist. Die Geschädigten können die Erklärung akzeptieren, nehmen die Entschuldigung der beiden Täter an wie auch die Wiedergutmachungssumme.
Zusammenfassung der Kapitel
1.Einleitung: Einführung in die pädagogischen Handlungsspielräume und Vorstellung der Hausarbeit zum Täter-Opfer-Ausgleich.
2.Historischer Abriss: Darstellung der Entstehung des Konzepts aus Modellprojekten der 80er Jahre bis hin zur gesetzlichen Verankerung.
3.Zielsetzung: Erläuterung der Intentionen, wie soziale Konfliktschlichtung, Opferentschädigung und die Vermeidung krimineller Karrieren.
4.Vorraussetzungen für die Anwendung des TOA: Definition der notwendigen Rahmenbedingungen wie Freiwilligkeit und zweifelsfreie Sachverhaltsaufklärung.
5.Umsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs: Beschreibung des prozessualen Ablaufs vom Erstgespräch bis zur Verfahrenseinstellung.
6.Fallbeispiele: Konkrete Illustration des Ausgleichsverfahrens anhand zweier dokumentierter Straftaten.
7. Zahlen zur Erfolgsquote und Entwicklung des TOA: Statistische Analyse zur Anwendung und Wirksamkeit des TOA in verschiedenen Bundesländern.
8.Fazit und Schlussteil: Zusammenfassende Bewertung des Konzepts als wertvolle Ergänzung zur Strafrechtspflege und pädagogische Einflussnahme.
9.Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Fachliteratur und Internetquellen.
Schlüsselwörter
Täter-Opfer-Ausgleich, TOA, Resozialisierung, Wiedergutmachung, Jugendstrafrecht, Konfliktschlichtung, Kriminalprävention, Opferrechte, Strafverfahren, Pädagogik, Mediation, Deliktsverarbeitung, Rechtsfrieden.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Konzept des Täter-Opfer-Ausgleichs als pädagogisch orientiertes Instrument zur Bewältigung von Straftaten außerhalb oder begleitend zum klassischen Strafverfahren.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung, den rechtlichen Voraussetzungen, den konkreten Zielen für Täter und Opfer sowie der praktischen Umsetzung des Verfahrens.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Nutzen des Täter-Opfer-Ausgleichs für eine konstruktive Konfliktbewältigung aufzuzeigen und zu prüfen, wie das Konzept zur Resozialisierung und Schadenswiedergutmachung beitragen kann.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Der Autor nutzt eine Literatur- und Projektanalyse, bei der er auf existierende Studien, Gesetzestexte sowie Berichte aus Modellprojekten und der Kriminologie zurückgreift.
Welche Inhalte werden im Hauptteil vermittelt?
Im Hauptteil werden neben den theoretischen Grundlagen auch der Ablauf eines Ausgleichsverfahrens sowie Statistiken zur Wirksamkeit und Fallbeispiele aus der Praxis detailliert dargelegt.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Täter-Opfer-Ausgleich, Wiedergutmachung, Konfliktschlichtung und Resozialisierung geprägt.
Wie verhält sich der TOA zum klassischen Strafprozess bei Bagatellfällen?
Der Autor stellt klar, dass ein TOA nicht bei Bagatellfällen angewendet werden soll, da hierdurch keine soziale Kontrolle ausgeweitet werden darf und eine Einstellung des Verfahrens aus Geringfügigkeit ohnehin ohne Ausgleich möglich wäre.
Was unterscheidet den Umgang mit verschiedenen Deliktsarten im Ausgleichsgespräch?
Wie an den Fallbeispielen gezeigt wird, hängt die Vorbereitung und Handhabung stark vom Aggressionspotenzial der Tat ab; während bei Versehen ein direktes Gespräch möglich ist, erfordern aggressive Taten eine vorsichtigere Vorbereitung durch den Schlichter.
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- Dipl.-Päd. Frank Stula (Author), 2000, Täter-Opfer-Ausgleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1464