Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung internationaler Rechnungslegungsstandards und der Verzahnung der internationalen Kapitalmärkte, beschäftigt sich diese Arbeit mit dem IAS Standard 33, der nach den IFRS die Ermittlung und den Ausweis des Ergebnisses je Aktie regelt.
Die Arbeit soll einen Überblick über den Standard ermöglichen, sowie dessen Regelungen verständlich machen. Zu Beginn werden die Grundlagen zum Aufbau, der Zielsetzung sowie dem Anwendungsbereich des Standards erläutert. Anschließend werden die Ermittlungsvarianten dargestellt und anhand von Beispielen verdeutlicht, bevor abschließend die Regelungen zum Ausweis und den Angabepflichten erläutert werden sowie eine Zusammenfassung und ein Ausblick gegeben wird.
Das Ergebnis je Aktie, nach dem englischen Begriff Earnings Per Share oft auch kurz als EPS bezeichnet ist eine häufig verwendete Finanzkennzahl zur Beurteilung der Ertragskraft einer Aktiengesellschaft. Es soll die Adressaten eines Jahresabschlusses darüber informieren, wie hoch der Erfolg in einer Periode bezogen auf eine einzelne Aktie ausgefallen ist. Mit Hilfe dieser Kennzahl können Unternehmensbewertungen vorgenommen werden. Die absolute Höhe der Kennzahl alleine hat allerdings nur eine geringe Aussagekraft. Diese ist gegeben, wenn man das Ergebnis je Aktie in Relation zum aktuellen Marktwert, also dem Börsenkurs, setzt. Nimmt man das Ergebnis je Aktie und dividiert es durch den aktuellen Börsenkurs der Aktie, so erhält man eine Renditekennzahl, zu der man das Unternehmen im Moment kaufen könnte. Häufiger allerdings wird der Kehrwert dieser Formel verwendet, das sogenannte Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV). Diese Kennzahl trifft eine Aussage darüber, wie teuer ein Unternehmen ist.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Grundlagen IFRS
1.2. Einführung in das Thema
1.3. Aufbau und Zielsetzung der Arbeit
2. Grundlagen des IAS
2.1. Aufbau
2.2. Zielsetzung
2.3. Anwendungsbereich
3. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
3.1. Ermittlung des Ergebnisses
3.2. Ermittlung der Aktienanzahl
4. Verwässertes Ergebnis je Aktie
4.1. Ermittlung des Ergebnisses
4.2. Ermittlung der Aktienanzahl
5. Ausweis- und Angabepflichten des Ergebnisses je Aktie
6. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Formel Kurs-Gewinn-Verhältnis
Abbildung 2: Kurs-Gewinn-Verhältnis S&P
Abbildung 3: Formel Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Abbildung 4: Ergebnis je Aktie Volkswagen Konzern
Abbildung 5: Unverwässertes Ergebnis Beispiel Eins AG
Abbildung 6: Unverwässerte Aktienanzahl Beispiel Eins AG
Abbildung 7: Unverwässertes Ergebnis je Aktie Beispiel Eins AG
Abbildung 8: Formel Verwässertes Ergebnis je Aktie
Abbildung 9: Verwässertes Ergebnis Beispiel Zwei AG
Abbildung 10: Verwässerte Aktienanzahl Beispiel Zwei AG
Abbildung 11: Verwässertes Ergebnis je Aktie Beispiel Zwei AG
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1. Grundlagen IFRS
Seit dem Jahr 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union (EU) nach der EU-Verordnung 1606/2002 zur Veröffentlichung von Konzernabschlüssen nach International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet. Für Unternehmen, deren Wertpapiere zum Zeitpunkt des Inkrafttretens auch an einer nicht europäischen Börse notiert waren gilt die Pflicht zur IFRS- Rechnungslegung erst seit 2007.1 Die Rechnungslegung nach internationalen Standards dient der Verbesserung der Effizienz der internationalen Kapitalmärkte. Ziel ist unter anderem eine bessere Vergleichbarkeit von Unternehmen, sowie eine erhöhte Transparenz von Jahresabschlüssen bei der Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen an Investoren.2
Die IFRS umfassen momentan acht IFRS sowie 41 International Accounting Standards (IAS), die jeweils bestimmte Themengebiete regeln. Seit März 2002 werden die Standards IFRS genannt, die zuvor erstellten Standards tragen die Bezeichnung IAS. Von den 41 IAS Standards haben noch 31 Gültigkeit.3
Die Standards werden vom International Accounting Standards Board (IASB), entwickelt und vor Umsetzung in europäisches Recht in einem Anerkennungsverfahren auf Übereinstimmung mit den Richtlinien der EU geprüft. Das Regelwerk des IASB hat einen dreistufigen Aufbau. Dieser umfasst die Einzelstandards, Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), sowie ein Framework, in dem Ziele und Anforderungen der Rechnungslegung beschrieben sowie die Elemente der Rechnungslegung definiert werden.4
1.2. Einführung in das Thema
Das Ergebnis je Aktie, nach dem englischen Begriff Earnings Per Share oft auch kurz als EPS bezeichnet ist eine häufig verwendete Finanzkennzahl zur Beurteilung der Ertragskraft einer Aktiengesellschaft. Es soll die Adressaten eines Jahresabschlusses darüber informieren, wie hoch der Erfolg in einer Periode bezogen auf eine einzelne Aktie ausgefallen ist. Mit Hilfe dieser Kennzahl können Unternehmensbewertungen vorgenommen werden. Die absolute Höhe der Kennzahl alleine hat allerdings nur eine geringe Aussagekraft. Diese ist gegeben, wenn man das Ergebnis je Aktie in Relation zum aktuellen Marktwert, also dem Börsenkurs, setzt. Nimmt man das Ergebnis je Aktie und dividiert es durch den aktuellen Börsenkurs der Aktie, so erhält man eine Renditekennzahl, zu der man das Unternehmen im Moment kaufen könnte. Häufiger allerdings wird der Kehrwert dieser Formel verwendet, das sogenannte Kurs-Gewinn- Verhältnis (KGV). Diese Kennzahl trifft eine Aussage darüber, wie teuer ein Unternehmen ist. Genau gesagt gibt das KGV an, wie viele Jahresgewinne man aktuell für das Unternehmen zahlen muss.5
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Formel Kurs-Gewinn-Verhältnis, In Anlehnung an: Busse, Franz-Joseph (2003): Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft, 5. Auflage, München, S.212
Anhand des KGV können Unternehmen verglichen werden. Man versucht zu beurteilen ob ein Unternehmen über- oder unterbewertet ist. Allerdings macht ein Vergleich von Unternehmen anhand des KGV nur bei vergleichbaren Unternehmen Sinn. So hat zum Beispiel ein junges innovatives Unternehmen aus einer Wachstumsbranche unter Umständen ein sehr hohes KGV, weil es aktuell noch keinen Gewinn erzielt, man aber die in Zukunft erwarteten stark steigenden Gewinne bezahlen muss. Ein bereits ertragsstarkes Unternehmen aus einer etablierten Branche hingegen kann hohe Gewinne einfahren, hat aber unter Umständen ein im Vergleich zum vorherigen Unternehmen niedrigeres KGV. Der Grund ist, dass man in Zukunft keine hohen Gewinnsteigerungen erwartet. Der Vergleich von Unternehmen mithilfe des KGV, zur Beurteilung ob ein Unternehmen über- oder unterbewertet ist, eignet sich also nur bei vergleichbaren Unternehmen aus vergleichbaren Branchen. Allgemein lässt sich festhalten, dass bei der Erwartung steigender Gewinne der Aktienmarkt diese bereits im Voraus einpreist und das KGV hoch ist, beziehungsweise im Umkehrschluss niedrig, bei sinkenden Gewinnen.6
In Abbildung 2 ist die Entwicklung des durchschnittlichen KGV des S&P 500 Aktienindex im Zeitverlauf dargestellt. Deutlich wird beispielsweise das hohe KGV um das Jahr 2000, als die Erwartung hoher zukünftiger Gewinnsteigerungen eine Euphorie am Aktienmarkt auslöste.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Kurs- Gewinn-Verhältnis S&P 500, In Anlehnung an: Online Data Robert Shiller (2009): http://www.econ.yale.edu/~shiller/data/ie_data.xls, Abruf am 08.12.2009
Durch das Ergebnis je Aktie wird zusammengefasst die Geschäftsentwicklung des Unternehmens für den Aktionär kommuniziert. Dabei haben diese und dadurch ermittelte andere Kennzahlen, wie das KGV, einen erheblichen Einfluss auf Investorenentscheidungen und somit auf den Kapitalmarkt.7
1.3. Aufbau und Zielsetzung der Arbeit
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung internationaler Rechnungslegungsstandards und der Verzahnung der internationalen Kapitalmärkte, beschäftigt sich diese Arbeit mit dem IAS Standard 33, der nach den IFRS die Ermittlung und den Ausweis des Ergebnisses je Aktie regelt.
Die Arbeit soll einen Überblick über den Standard ermöglichen, sowie dessen Regelungen verständlich machen. Zu Beginn werden die Grundlagen zum Aufbau, der Zielsetzung sowie dem Anwendungsbereich des Standards erläutert. Anschließend werden die Ermittlungsvarianten dargestellt und anhand von Beispielen verdeutlicht, bevor abschließend die Regelungen zum Ausweis und den Angabepflichten erläutert werden sowie eine Zusammenfassung und ein Ausblick gegeben wird.
2. Grundlagen des IAS 33
2.1. Aufbau
Der Standard IAS 33 ist nach den einzelnen Themen logisch aufgebaut, beginnend mit der Zielsetzung des Standards in IAS 33.1. Anschließend wird in IAS 33.2-4 der Anwendungsbereich beschrieben, also welche Unternehmen den Standard anzuwenden haben. In IAS 33.5-8 werden Definitionen für Begriffe aufgeführt die in diesem Standard von Bedeutung sind. Diese Punkte bilden eine Art Einführung in den Standard, bevor es zum eigentlichen Schwerpunktthema der Bewertung kommt (IAS 33.9-63). Dieser Teil ist unterteilt in die Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie (IAS 33.9-29) und die des verwässerten Ergebnisses je Aktie (IAS 33.30-63). In beiden Punkten geht es um die Ermittlung des korrekten Ergebnisses und der korrekten Aktienanzahl zur Berechnung der jeweiligen Kennzahl. Im Anschluss folgt der Punkt Rückwirkende Anpassungen, in dem geregelt ist inwieweit und ob die Ergebnisse vergangener Berichtsperioden eventuell geändert werden müssen (IAS 33.64-65). Danach folgen die Regelungen zum Ausweis der Kennzahl (IAS 33.66-69) und den dabei zu machenden Angaben (IAS 33.70-73). Abschließend ist in IAS 33.74 der Zeitpunkt des Inkrafttretens, der erste Januar 2005 genannt, sowie in IAS 33.75-76 die Rücknahme anderer Verlautbarungen, also die Rücknahme von Vorgängerstandards. Im Anhang des Standards werden die einzelnen Punkte des IAS 33 näher erläutert und mit Beispielen veranschaulicht.8
2.2. Zielsetzung
Gleich zu Beginn des IAS 33 wird die Zielsetzung des Standards formuliert. Danach ist, „das Ziel dieses Standards .. die Entwicklung von Leitlinien für die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie ...“.9 Es soll also ein einheitliches Muster für die Ermittlung vorliegen, um dadurch den „Vergleich der Ertragskraft zwischen unterschiedlichen Unternehmen für die gleiche Berichtsperiode und unterschiedlichen Berichtsperioden für das gleiche Unternehmen zu verbessern“.10 Zwar gibt es weiterhin Unterschiede aufgrund von verschiedenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Ermittlung des Unternehmensergebnisses zur Anwendung kommen, trotzdem dient der Standard der Verbesserung der Vergleichbarkeit. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf die Ermittlung der korrekten Aktienanzahl gelegt.11
2.3. Anwendungsbereich
Der Standard IAS 33 muss von Unternehmen angewendet werden, deren Stammaktien oder mögliche Stammaktien an einem öffentlichen Markt gehandelt werden. Ebenso muss er von Unternehmen angewendet werden, welche die Ausgabe dieser an einer Wertpapierbörse in die Wege geleitet haben. Ist dies der Fall muss das Unternehmen das Ergebnis je Aktie nach den Regelungen des IAS 33 ermitteln und ausweisen. Entscheidet sich ein nicht börsennotiertes Unternehmen, welches nach IFRS bilanziert, dazu ein Ergebnis je Aktie anzugeben, muss es dies allerdings ebenfalls nach IAS 33 ermitteln. Erstellt ein Unternehmen sowohl einen Konzernabschluss, als auch Einzelabschlüsse, so sind die Ergebniskennzahlen lediglich im konsolidierten Konzernabschluss zu machen. Entscheidet sich ein Unternehmen dazu, Angaben zum Ergebnis je Aktie im Einzelabschluss zu machen, darf diese Kennzahl lediglich im Einzelabschluss, nicht aber im Konzernabschluss ausgewiesen werden.12
[...]
1 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, Artikel 4; Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, Artikel 9.
2 Vgl. Buchholz R. (2004), S. 1-4.
3 Vgl. International Accounting Standards Committee Foundation (2009), http://www.iasb.org/IFRSs/IFRs.htm, Stand 10.12.2009.
4 Vgl. IFRS/IAS Portal (2009), http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/Was_sind_IFRS_IAS/ Was_sind_IFRS_IAS_01.htm, Stand: 10.12.2009; Wengel, T. (2007), S.5.
5 Vgl. FAZ.net (2002), http://www.faz.net/s/Rub4B891837ECD14082816D9E088A2D7CB4/Doc~ E527FA37D210D4B5781AFB3D64487FB56~ATpl~Ecommon~Scontent.html, Stand 14.12.2009; Pellens B. u.a. (2008), S.856.
6 Vgl. Busse F.-J. (2003), S.212; Nowak, K. (2003), S.177 ff; Pellens B. u.a. (2008), S.856.
7 Vgl. Pellens B. u.a. (2008), S.856.
8 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1126/2008, IAS Standard 33.
9 Verordnung (EG) Nr. 1126/2008, IAS Standard 33.1.
10 Ebenda.
11 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1126/2008, IAS Standard 33.1.
12Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1126/2008, IAS Standard 33.2,; Pellens B. u.a. (2008), S.857.
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