6 n. Chr. gründete Augustus die Aerarium militare zur Versorgung der Veteranen? Doch wie kam es zum Wandel von der missio agraria zur missio nummaria? [...] Dies bedeutet jedoch nicht, dass erstmals Augustus den Gedanken einer Veteranenversorgung aufgriff. Bereits in der Republik versorgten einige Feldherren, wie Gaius Marius oder Sulla, ihre Soldaten mit Land. Die Innovation unter Augustus war eine allgemeine Reglung der Dienstzeit und die Zusicherung einer finanziellen Versorgung, was zuvor noch nicht der Fall gewesen war.
Die Art der Veteranenversorgung unterlag einem grundlegenden Wandel seit der späten Republik. Innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne wurden die Veteranen nicht mehr allein durch Land versorgt, sondern überwiegend durch eine festgesetzte und zugesicherte Geldsumme. Dies lässt die Frage aufkommen, warum dieser Wandel vollzogen wurde und vor allen Dingen, wie die Veteranenversorgung nun finan-ziert wurde, wenn man bedenkt, dass in der Republik im Idealfall die einzelnen Feldherren für die Versorgung aufgekommen waren.
Im ersten Teil dieser Arbeit wird rückblickend die Versorgung der Soldaten in republikanischer Zeit betrachtet. D. h., erst einmal wird geklärt, wer als Veteran galt. Weiter, welche Anrechte hatten diese auf eine Versorgung und wenn sie versorgt wurden, auf welche Art und Weise geschah dies?
Nachfolgend wird auf die Entlassungsprämien, die praemia militiae, der Veteranen in der frühen Kaiserzeit eingegangen. Es wird erörtert, warum von einer Abfindung mit Land, der missio agraria, zu einer monetären Versorgung, der missio nummaria, übergegangen wurde. Im letzten Teil dieser Arbeit wird gesondert die Institution zur Finanzierung der Ver-sorgungsbeträge betrachtet. Dies bedeutet eine Darlegung der Umstände zur Kas-sengründung, der Struktur und Finanzierungsmittel der Kasse. Zudem wird ausgeführt, wie erfolgreich die missio nummaria und deren Finanzierung umgesetzt werden konnte. Als bedeutende Quellen für diese Arbeit sind besonders die Annalen von Tacitus, die Kaiserviten von Sueton, die Römische Geschichte von Cassius Dio und die Res Gestae von Augustus hervorzuheben. Diese ergeben zusammen ein Bild über den Wandel der Veteranenversorgung, deren Finanzierung und Erfolg.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entwicklung der Veteranenversorgung in der späten Repbulik
2.1. Veteranus
2.2. Ansprüche der Soldaten in der Republik
3. Entwicklung der Veteranenversorgung in der frühen Kaiserzeit
3.1. Missio agraria in der frühen Kaiserzeit
3.2. Einführung der missio nummaria
4. Pensionskasse
4.1. Erhöhung der Dienstzeit
4.2. Gründung und Funktion
4.3. Struktur
4.4. Finanzierung
4.5. Umsetzung
5. Fazit
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Das Bild der späten Republik wurde mitgeprägt durch die fortwährende Forderung der Soldaten nach Land und die daraus resultierenden Diskussionen über Landrechte. Unter Augustus fanden diese Forderungen eine allgemeine Anerkennung und mit den ergriffenen Maßnahmen, an deren Ende die Einrichtung der Pensionskasse 5/6 n. Chr. steht, wurde die bereits begonnene Umwandlung des Milizheeres zu einer stehenden Berufsarmee abgeschlossen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass erstmals Augustus den Gedanken einer Veteranenversorgung aufgriff. Bereits in der Republik versorgten einige Feldherren, wie Gaius Marius oder Sulla, ihre Soldaten mit Land. Die Innovation unter Augustus war eine allgemeine Reglung der Dienstzeit und die Zusicherung einer finanziellen Versorgung, was zuvor noch nicht der Fall gewesen war.[1]
Die Art der Veteranenversorgung unterlag einem grundlegenden Wandel seit der späten Republik. Innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne wurden die Veteranen nicht mehr allein durch Land versorgt, sondern überwiegend durch eine festgesetzte und zugesicherte Geldsumme. Dies lässt die Frage aufkommen, warum dieser Wandel vollzogen wurde und vor allen Dingen, wie die Veteranenversorgung nun finanziert wurde, wenn man bedenkt, dass in der Republik im Idealfall die einzelnen Feldherren für die Versorgung aufgekommen waren.
Im ersten Teil dieser Arbeit wird rückblickend die Versorgung der Soldaten in republikanischer Zeit betrachtet. D. h., erst einmal wird geklärt, wer als Veteran galt. Weiter, welche Anrechte hatten diese auf eine Versorgung und wenn sie versorgt wurden, auf welche Art und Weise geschah dies?
Nachfolgend wird auf die Entlassungsprämien, die praemia militiae, der Veteranen in der frühen Kaiserzeit eingegangen. Es wird erörtert, warum von einer Abfindung mit Land, der missio agraria, zu einer monetären Versorgung, der missio nummaria, übergegangen wurde.
Im letzten Teil dieser Arbeit wird gesondert die Institution zur Finanzierung der Versorgungsbeträge betrachtet. Dies bedeutet eine Darlegung der Umstände zur Kassengründung, der Struktur und Finanzierungsmittel der Kasse. Zudem wird ausgeführt, wie erfolgreich die missio nummaria und deren Finanzierung umgesetzt werden konnte.
Als bedeutende Quellen für diese Arbeit sind besonders die Annalen von Tacitus, die Kaiserviten von Sueton, die Römische Geschichte von Cassius Dio und die Res Gestae von Augustus hervorzuheben. Diese ergeben zusammen ein Bild über den Wandel der Veteranenversorgung, deren Finanzierung und Erfolg.
2. Entwicklung der Veteranenversorgung in der späten Republik
2.1 Veteranus
Die Bezeichnung veteranus wurde erstmals in der späten Republik benutzt für einen Soldaten – vom miles bis zum centurio -, der seinen Militärdienst in der Milizarmee ehrenhaft ableistete.[2]
In der Republik wurden Bürgergruppen für bestimmte militärische Aktionen aufgestellt und nach Beendigung dieser wurde die gesamte Truppe von ihrem Feldherrn entlassen.[3]
Theoretisch erfolgte in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik eine Entbindung von der Wehrpflicht nach dem 46. Lebensjahr, also nach 16 bzw. 20jähriger Dienstzeit. Praktisch hingegen lässt sich nur schwer die Dienstzeitlänge der Soldaten beziffern, da diese schwankte und wohl der Dienst auch nicht in einem Stück abgeleistet werden musste und Verkürzungen möglich waren. Zudem wurden in der Praxis viele Entlassene erneut aufgestellt, wenn neue Truppen ausgehoben wurden.[4]
2.2 Ansprüche der Soldaten in der Republik
Es war üblich, die Soldaten durch einen Anteil an der Beute für ihren Dienst zu entlohnen.[5] So schrieb Livius über den Beuteanteil der Soldaten an dem Triumph des Q. Fabius über die Gallier, Etrusker und Samniten: „Aus der Beute wurden jedem Soldaten 82 Aes, ein Militärmantel und eine Tunika gegeben, Belohnungen für den Kriegsdienst, wie sie für diese Zeit nicht zu verachten waren.“[6] Ein anderes Mal berichtet Livius über den Beuteanteil von 270 Aes pro Soldat, den M. Porcius Cato bei seinem Triumph über Spanien austeilte.[7]
Dass ein Beuteanteil für die Soldaten erwartet wurde, zeigen die Geschehnisse um den Triumphzug des Lucius Papirius Cursor:
[…] dem Soldaten [wurde] von dieser Beute nichts gegeben. Und die Erbitterung bei der Plebs wuchs noch dadurch, daß man sogar eine Kriegssteuer für den Sold der Soldaten erhob; dabei hätte man von der Beute sowohl den Soldaten ein Geschenk machen wie auch den Sold für die Soldaten ausbezahlen können, wenn man auf den Ruhm, das erbeutete Geld in die Staatskasse zu legen, verzichtet hätte.[8]
Eine Belohnung über diesen Mitanteil hinaus war nicht die Regel.[9] Polybios berichtete aber bereits im 2. Jahrhundert v. Chr. von Soldzahlungen an Soldaten und Bundesgenossen.[10] Die Soldaten besaßen auch selbstbewußt Ansprüche bezüglich der Höhe ihrer Soldzahlung, wie die Reaktion Antonius Truppe zeigt, als er jeden Mann 100 Denare für den Zug nach Gallien versprach: „Die Soldaten aber lachten nur über seine Knausrigkeit.“[11].
In der späten Republik hatte weiterhin das Bild einer Rekrutierung wehrpflichtiger Bürger für eine bestimmte militärische Handlung fortbestand. In der Realität hatte bereits der Wandel zum Berufsheer begonnen. Seit dem Feldherrn Gaius Marius (157 – 86 v. Chr.) rekrutierten immer mehr Feldherren offiziell Freiwillige zur Aufstockung ihrer Legionen. Diese Soldaten absolvierten zumeist einen jahrelangen Dienst, den der fortwährende Krieg und die Sicherung des Grenzraumes erforderten. Bei jenen Freiwilligen handelte es sich meist um Besitzlose aus dem ländlichen Proletariat, die sich für ihre Pflichterfüllung vom Staat ein beneficium erhofften. Diese Erwartungen banden sie besonders an ihren Feldherrn, ihren Patron. Die Bindung an den Kommandeur stieg mit dessen Freigiebigkeit. Der Militärdienst wurde den Soldaten mit Vergünstigungen materieller, monetärer und immaterieller Art bereichert und durch Versprechungen einer Entlohnung nach Kriegsbeendigung oder Absolvierung der Dienstzeit reizvoll gemacht. So schufen sich jene Feldherren „besonders treue Anhänger, selbst über den Tod hinaus“[12]. Die Käuflichkeit der Soldaten ist jedoch kein Produkt des Bürgerkrieges, sondern Ergebnis einer langen Entwicklung.[13] Die Unterhaltung seiner Truppe war für den Feldherrn eine bedeutende finanzielle Belastung, wie Plutarch berichtet.[14]
[...]
[1] Siehe Thomas H. Watkins, Coloniae and Ius Italicum in the Early Empire, in: The Classical Journal 78 (1983), 319–336, hier 322: 147; George Ronald Watson, Discharge and resettlement in the Roman army: The praemia militiae, in: Elisabeth Charlotte Welskopf (Hg.), Neue Beiträge zur Geschichte der alten Welt. Band II, Römisches Reich, Berlin 1965, 147–162
[2] Vgl. A. Neumann, veterani, in: RE IX (1962), 1597
[3] Siehe Edith Fijala, Die Veteranenversorgung im römischen Heer vom Tod des Augustus bis zum Ausgang der Severerdynastie, Wien 1955, 5 f.
[4] Pat Southern, The Roman army. A social and institutional history, Santa Barbara, Calif. 2006, 162; vgl. auch Hartmut Wolff, Die Entwicklung der Veteranenprivilegien vom Beginn des 1. Jahrhunderts v. Chr. bis auf Konstantin d. Gr., in: Werner Eck, Hartmut Wolff (Hg.), Heer und Integrationspolitik. Die römischen Militärdiplome als historische Quelle, Passau 1986, 44–115, hier 4, 17 (Passauer historische Forschungen 2), siehe auch zur Länge des Wehrdienstes: Kate Gilliver, The Augustan Reform and the Structure of the Imperial Army, in: Paul Erdkamp (Hg.), A companion to the Roman army, Malden, Mass. ²2008, 183–200, hier 186 (Blackwell companions to the ancient world); vgl. auch Lawrence Keppie, Colonisation and veteran settlement in Italy. 47-14 B.C, London 1983, 35 f.; vgl. ferner A. Neumann, veterani, in: RE IX (1962), 1598.
[5] Siehe Wolff, Entwicklung der Veteranenprivilegien, 44–45.
[6] Liv. 10, 30 8-10.
[7] Liv. 34, 46, 2 f.
[8] Liv. 10, 46, 26.
[9] Siehe Wolff, Entwicklung der Veteranenprivilegien, 44–45.
[10] Pol. 6, 39: „An Sold erhalten die Infanteristen täglich zwei Obolen […], bei den Bundesgenossen die Infanteristen das gleiche […]. Die Bundesgenossen bekommen das als Geschenk, den Römern dagegen zieht der Quästor für Getreide, Kleidung oder ein Waffenstück, wenn es zusätzlich verlangt wird, den festgesetzten Preis von der Löhnung ab.“
[11] App. civ. 3, 43, 177.
[12] App. civ. 1, 96, 448
[13] Siehe Wolff, Entwicklung der Veteranenprivilegien, 45; siehe auch Kurt Raaflaub, Die Militärreformen des Augustus und die politische Problematik des frühen Prinzipats, in: Gerhard Binder (Hg.), SAECULUM AUGUSTUM I. Herrschaft und Gesellschaft, Darmstadt 1987, 246–307, hier 252 f. (Wege der Forschung 266); vgl. auch Southern, Roman Army, 167; vgl. auch Friedrich Vittinghoff, Römische Kolonisation und Bürgerrechtspolitik. unter Caesar und Augustus, in: Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Klasse 1951, 3–148, hier 50, 87; siehe auch App. civ. 3, 48, 197: „Außerdem versprach er den Leuten für den Kriegsfall und wenn sie siegen sollten 5000 Drachmen. So vermochte Octavian durch Großzügigkeit die Söldner an sich zu fesseln.“
[14] Plut. Ant. 23, 1: „Antonius ging, um in den gegen Osten gelegenen Provinzen Geld einzutreiben, an der Spitze eines großen Heeres nach Griechenland. Sie hatten nämlich jedem Soldaten 5 000 Denare versprochen und mussten daher zu scharfen Maßnahmen bei der Geldbeschaffung und Steuereintreibung schreiten.“
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