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Erklärung und Einordnung neuer technischer Erscheinungsformen der Neuen Medien

Title: Erklärung und Einordnung neuer technischer Erscheinungsformen der Neuen Medien

Seminar Paper , 2007 , 38 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Christopher Fey (Author), Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Marco Lapré (Author)

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Rechtsfragen zum Internet und Online-Diensten gewinnen in der täglichen Nutzungspraxis stetig an Bedeutung. Millionen Anwender nutzen bereits Online-Dienste und Angebote im Internet. Mit dem Sammelbegriff Neue Medien wurden bis vor kurzem einerseits Erscheinungsformen des Rundfunks (Hörfunk und Fernsehen), die an neue Verbreitungsformen wie Kabel und Satellit anknüpfen oder der elektronischen Kommunikation bezeichnet. Anderseits wurden auch neue Formen der Speicherung audiovisueller Inhalte (Video) mit hinzugerechnet. Auch heute noch kann man den Begriff der Neuen Medien daran festmachen, dass verschiedene elektronische Verbreitungsformen oder bestimmte Speicherungsformen für die Inhalte Verwendung finden. Die technische Gemeinsamkeit dieser Kommunikationsformen liegt in der unkörperlichen Signalübermittlung. Zu ergänzen ist dieser Bereich allerdings um eine neue Rubrik, die auf die Digitalisierung der Inhalte abstellt. Zudem nimmt die Vielfalt der Erscheinungsformen der Neuen Medien stetig zu. Dies gilt schon für den Bereich des Fernsehens, wo sich neben herkömmlichen Fernsehprogrammen besondere Angebots- und Programmformen wie z.B. Pay-TV, Pay per View oder Near Video on Demand herausgebildet haben.
Dies gilt vor allem aber für den Bereich des Internet mit seinen inhaltlichen Angeboten, die sich in ihrer Vielfalt nur schwer kategorisieren lassen. Die vorliegende Seminararbeit soll die rechtlichen Grundlagen und technischen Erklärungen für einige elektronische Dienstleistungen wie Online-Dienste und Pay-TV, insbesondere Near Video on Demand, darstellen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Der Rundfunkbegriff und neue techn. Entwicklungen

1. Rundfunkbegriff

2. Programmliche Erscheinungsformen

2.1 Voll-, Sparten-, Fensterprogramme

2.2 Pay TV

2.3 Pay per View

2.4 Near Video on Demand

C. Mediendienste

1. Teleshopping

2. Datendienste

3. Video on Demand, Audio on Demand

D. Teledienste

1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation

§ 2 Abs. 2 Nr. 1 TDG a.F.

2. Angebote zur Information oder Kommunikation

§ 2 Abs. 2 Nr. 2 TDG a.F.

3. Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze

§ 2 Abs. 2 Nr. 3 TDG a.F.

4. Angebote zur Nutzung von Telespielen

§ 2 Abs. 2 Ziff. 4 TDG a.F.

5. On Demand- Dienste

§ 2 Abs. 2 Ziff. 5 TDG a.F.

E. Beteiligte in Tele- und Mediendiensten

1. Nutzer

2. Anbieter

2.1 Content- Provider

2.2 Service- Provider

2.3 Access- Provider

3. Regeln der Verantwortlichkeit in den Tele- und Mediendiensten

F. Angebote im Internet

1. Suchmaschinen

2. Hyperlinks

3. Internetangebote mit tendenziell massen kommunikativen Charakter

4. Internetangebote mit tendenziell individuellem Charakter

4.1. E- Mail- Kommunikation

4.2. Download von Software

4.3. Sprachtelefonie und Videotelefonie mittels Internet

5. Internetangebote im Grenzbereich zwischen Individual- und Massenkommunikation

5.1. Homepages

5.2. Push- Dienste

5.3. Chat

G. Schlussbemerkung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung neuer technischer Erscheinungsformen im Bereich der Medien, insbesondere im Kontext von Rundfunk, Tele- und Mediendiensten, und analysiert die dabei geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, wie sich moderne digitale Dienstleistungen in die bestehenden gesetzlichen Begrifflichkeiten einordnen lassen und welche Verantwortlichkeiten für die beteiligten Akteure daraus resultieren.

  • Rechtliche Abgrenzung von Rundfunk, Mediendiensten und Telediensten
  • Technische und regulatorische Analyse von Pay-TV, Video on Demand und Internetangeboten
  • Struktur der Verantwortlichkeit von Internet-Providern (Content, Service, Access)
  • Konvergenz von Kommunikationsmedien und deren rechtliche Implikationen

Auszug aus dem Buch

1. Rundfunkbegriff

Rundfunk ist, so haben es die Länder in § 2 Abs. 1 RStV festgelegt, die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitungen oder längs oder mittels eines Leiters. Zum Rundfunk zählen nicht nur der Hörfunk mit seinen Programmangeboten sondern auch sämtliche Angebote des Fernsehens.

Für den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff kommt es vor allem auf die Funktion des Rundfunks als Medium und Faktor der persönlichen und öffentlichen Meinungsbildung sowie auf die Breitenwirkung des Rundfunks an, die für die Funktion der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit von allergrößter Bedeutung sind. Deshalb geht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) von einem weiten und dynamischen Rundfunkbegriff aus, der dann auch neue technische Mittel und Verbreitungsformen mit einschließt, wenn sie der Funktion dieses Mediums zu dienen bestimmt sind.

Zu den konstituierenden Merkmalen des Rundfunks zählt zunächst die Verbreitung an die Allgemeinheit. Damit ist die Verbreitung an eine unbestimmte und beliebige Vielzahl von Empfängern gemeint.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Beschreibt die zunehmende Relevanz von Online-Diensten und die Herausforderung, diese unter den Begriff der "Neuen Medien" zu subsummieren.

B. Der Rundfunkbegriff und neue techn. Entwicklungen: Erläutert die rechtliche Definition von Rundfunk und analysiert moderne Erscheinungsformen wie Pay-TV und Near Video on Demand.

C. Mediendienste: Differenziert Mediendienste vom Rundfunk und thematisiert unter anderem Teleshopping sowie Abrufdienste wie Video on Demand.

D. Teledienste: Definiert Teledienste als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste für die individuelle Nutzung und erläutert die verschiedenen Kategorien und Anbieterregeln.

E. Beteiligte in Tele- und Mediendiensten: Analysiert die Rollen von Nutzern und Providern (Content, Service, Access) sowie die damit verbundene rechtliche Verantwortlichkeit.

F. Angebote im Internet: Untersucht spezifische Internetdienste wie Suchmaschinen, Hyperlinks und Kommunikationsformen im Hinblick auf ihre Einordnung.

G. Schlussbemerkung: Reflektiert über die medienrechtliche Konvergenz und die Notwendigkeit differenzierter Regulierungsstrukturen.

Schlüsselwörter

Rundfunkbegriff, Neue Medien, Mediendienste, Teledienste, Rundfunkstaatsvertrag, Online-Dienste, Pay-TV, Content-Provider, Service-Provider, Access-Provider, Haftung, Internetrecht, Meinungsbildung, Konvergenz, Digitalisierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Einordnung neuer technischer Erscheinungsformen in den "Neuen Medien" unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen für Rundfunk und Internetdienste.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Rundfunk, Mediendiensten und Telediensten sowie der rechtlichen Verantwortlichkeit der am Datenaustausch beteiligten Akteure.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, technische Entwicklungen rechtlich zu kategorisieren und die Anwendbarkeit bestehender Gesetze auf diese neuen Dienste zu prüfen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine juristische Analyse, basierend auf Gesetzestexten (wie RStV, TDG/TMG) und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Mediendiensten, die Analyse von Telediensten, die Rollenverteilung zwischen Nutzern und Providern sowie die rechtliche Einordnung von Interneterzeugnissen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Rundfunkbegriff, Mediendienste, Teledienste, Providerhaftung und Medienkonvergenz.

Wie unterscheidet sich die Haftung bei verschiedenen Provider-Typen?

Die Haftung ist gestuft: Content-Provider haften voll für eigene Inhalte, Service-Provider nur bei Kenntnis fremder rechtswidriger Inhalte, während Access-Provider aufgrund ihrer Rolle als Zugangsvermittler privilegiert sind.

Welche Bedeutung hat das "Schliersee-Papier" im Kontext dieser Arbeit?

Es wird als historischer Beleg dafür angeführt, dass Pay-TV bereits frühzeitig von den Rundfunkreferenten der Länder als Rundfunk eingeordnet wurde.

Warum ist die Einordnung von "Video on Demand" rechtlich so schwierig?

Die Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung, da es zwar individuell abrufbar ist, aber aufgrund seiner publizistischen Funktion in gewissen Fällen durchaus dem Rundfunkbegriff unterfallen kann.

Welchen Einfluss hat die Konvergenz von Rundfunk und Internet auf das Recht?

Die technische Konvergenz führt dazu, dass herkömmliche medienrechtliche Regelungen an ihre Grenzen stoßen und eine differenzierte Regulierungsstruktur erfordern, um den Schutz der Meinungsbildung zu gewährleisten.

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Details

Title
Erklärung und Einordnung neuer technischer Erscheinungsformen der Neuen Medien
College
University of Applied Sciences Trier; Environment - Campus
Grade
2,0
Authors
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Christopher Fey (Author), Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Marco Lapré (Author)
Publication Year
2007
Pages
38
Catalog Number
V145158
ISBN (eBook)
9783640562091
ISBN (Book)
9783668121478
Language
German
Tags
Rundfunkrecht Medienrecht Neue Medien Teledienste Mediendienste Telekommunikationsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Christopher Fey (Author), Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Marco Lapré (Author), 2007, Erklärung und Einordnung neuer technischer Erscheinungsformen der Neuen Medien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145158
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