Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise rückt die Bedeutung von Fremdkapitalfinanzierungen durch Banken auf unterschiedliche Art und Weise wieder vermehrt in den Vordergrund. Besonders die enge Verzahnung und Zusammenarbeit des Kreditinstituts mit dem Unternehmen zeigt sich durch immer mehr vertragliche Regelungen. Hierbei vereinbaren die Gläubigerbanken immer öfter individuelle Vereinbarungen mit dem Kreditnehmer, sog. Covenants. Diese Arbeit stellt deshalb für diese anspruchsvolle Aufgabe zunächst eine Zusammenfassung der verschiedenen Klassen und Arten von Covenants vor. Darauf folgend werden die Bedeutung sowie Wirkungsweisen und damit verbundenen Möglichkeiten aber auch Grenzen beim Einsatz von Covenants erläutert. Auf alle Möglichen Arten und Einsatzmöglichkeiten kann diese Arbeit nicht eingehen und beschränkt sich deshalb auf die in der Praxis am häufigsten eingesetzten. Diese Arbeit stellt somit eine Hilfestellung für Kreditinstitute dar und bietet einen Überblick zu einem komplexen Thema, das bis heute in der wissenschaftlichen Literatur noch wenig Beachtung erlangte. Dabei wird offensichtlich, dass die Aufgabe der Gläubigerbank hierbei über eine rein vertragsrechtliche Gestaltung hinausgeht und der Aufbau zusätzlicher Kompetenzen für den professionellen Einsatz in der Praxis erforderlich ist.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Covenants vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise
2 Wesen und Klassen von Covenants
2.1 General Covenants
2.1.1 Positiv / Affirmative Covenants
2.1.2 Negativ Covenants
2.2 Information Covenants
2.3 Financial Covenants
2.3.1 Bilanz
2.3.2 GuV
2.3.3 Liquidität
3 Bedeutung, Wirkungsweise und Grenzen von Covenants aus Sicht der Gläubiger
3.1 Bedeutung
3.2 Wirkungsweise
3.2.1 Risikofrüherkennung
3.2.2 Konditionsgestaltung
3.2.3 Einfluss auf Geschäftsführung
3.2.4 Sonstige Handlungsmöglichkeiten für den Gläubiger
3.3 Grenzen von Covenants
4 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Arten von Covenants
1 Covenants vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise
Von der Wirtschafts- und Finanzkrise sind beide Seiten des Kreditverhältnisses betroffen. Verluste in Höhe von 3,4 Billionen US Dollar bei Banken werden durch den
IWF[1] prognostiziert.[2] Die Wirtschaftskrise in ihrer Ausprägung von Umsatz- und Margenrückgang, sowie die Finanzkrise in ihrer Ausprägung der Finanzmittelverknappung werden dabei durch eine Vertrauenskrise begleitet. Banken haben bereits Verluste eingefahren, weswegen sie nur Kreditengagements mit einer möglichst geringen Ausfallwahrscheinlichkeit eingehen.
Dem gegenüber steht das Unternehmen als Kreditnehmer, mit dem Ziel, die Unternehmens-finanzierung und –liquidität zu sichern, um seine unternehmerische Freiheit zu erhalten.
Das Risiko der Gläubiger besteht darin, Zahlungen nicht termingerecht oder betragsgerecht zu erhalten. Somit ist das Ziel des Kreditgebers, das Ausfallrisiko zu reduzieren, frühzeitig über wirtschaftliche Probleme informiert zu sein und dadurch Kündigungsrechte und rechtzeitige Handlungsmöglichkeiten zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund soll diese Arbeit die Möglichkeiten von Covenants aufzeigen, wie sie als Finanzierungsinstrumente aus Sicht der Gläubigerbanken für deren Interessen dienlich sein können. Gleichzeitig sollen diese klassifiziert werden und deren Wirkungsweisen erläutert werden.
2 Wesen und Klassen von Covenants
Das Risiko des Kreditgebers, zugesagte Zahlungen nicht termin- oder betragsgerecht zu erhalten, kann durch Maßnahmen reduziert werden, die als Kreditsicherheiten bezeichnet werden. Die Unsicherheit bezüglich der Entwicklung der Zukunft oder des Verhalten des Kreditnehmers machen dies notwendig. Klassische Kreditsicherheiten bieten dem Gläubiger im Risikofall das Recht, auf definiertes Vermögen zur Befriedigung eigener Ansprüche exklusiv zuzugreifen. Sie erhöhen dadurch die Befriedigungschancen im Risikofall, reduzieren die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikofalls aber nur mittelbar.[3]
„Bei ,Covenants’ (sinngemäß übersetzt: Schutzklauseln) handelt es sich um Zusicherungen, die individuell zw. Kreditnehmer und Kreditgeber vereinbart und in den Kreditvertrag/die Kreditzusage aufgenommen werden.“[4]
Diese beim Abschluss vereinbarten Klauseln begrenzen den Spielraum des Schuldners für ein gläubigerschädigendes Verhalten bereits vor Eintritt des Risikofalls. Somit wirken Covenants primär auf eine Reduzierung der Wahrscheinlichkeit des Risikofalls hin und beeinflussen allenfalls mittelbar die Befriedigungschancen im Risikofall.
Im Vergleich zu anderen Klauseln beziehen sich Covenants auf die gesamte finanzielle Situation des Kreditnehmers und stellen in den meisten Fällen Mindestanforderungen an die Vermögenssituation (Eigenkapital und Verschuldung) den Ertrag oder die Liquidität, die absolut oder in Form von Verhältnisangaben, Grenzen festlegen.[5]
Die Vielzahl von verschiedenen Covenants und ihre gegenseitigen Verflechtungen erschweren ihre systematische Abhandlung.
Folgende Arten von Covenants werden unterschieden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Arten von Covenants[6]
2.1 General Covenants
Grundsätzlich kann zwischen zwei Arten von General Covenants unterschieden werden. Die Positiv / Affirmativ Covenants als Handlungspflichten und die Negative Covenants als Unterlassungspflichten.
2.1.1 Positiv / Affirmativ Covenants
Zu den Positiv / Affirmativ Covenants gehören allgemeine Aspekte, die für die grundlegende Aufrechterhaltung der Kreditbeziehung notwendig sind. Dazu zählen Vereinbarungen über den Abschluss oder das Bestehen von Versicherungen, die für die Unternehmenstätigkeit notwendig sind, wie Betriebshaftpflicht, Sachversicherungen, Betriebsunterbrechungs-versicherungen und, je nach Branche, Personenversicherungen. Vereinbarungen bezüglich der Festlegung der für die Unternehmenspublizität maßgeblichen Rechnungslegungsstandards sowie Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind Voraussetzung für die richtige Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und werden deshalb ebenfalls fest vereinbart[7].
Weitere Beispiele sind die Vereinbarung, weiterhin dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nachzugehen, die Erfüllung staatlicher Auflagen, die Einhaltung relevanter Gesetzte sowie die Vereinbarung, regelmäßig Rechenschaft über die Einhaltung der vereinbarten Covenants abzulegen.
2.1.2 Negativ Covenants
Die Verpflichtung zur Unterlassung bestimmter Handlungen oder Festlegung von Handlungen, die ohne Zustimmung des Kreditgebers nicht ausgeführt werden dürfen, charakterisieren die Wesensmerkmale von Negativ Covenants.[8] Zu Ihnen zählen
das Verbot von Ausschüttung, Investitionen oder die Aufnahme neuer Kreditverbindlichkeiten sowie die Abgabe neuer Bürgschaften oder Garantien. Die sogenannte Owner-Maintenance-Klausel sichert dem Gläubiger das Recht zu, Veränderungen in der Eigentümerstruktur des Schuldnerunternehmens zu verhindern[9]. Aber nicht nur Regelungen zwischen Kreditnehmer und Gläubiger, sondern auch Vereinbarungen, die das Verhältnis der Gläubiger untereinander regeln,werden getroffen.[10] Pari-Passu-Klauseln sichern die Gleichrangigkeit unbesicherter Verbindlichkeiten gegenüber anderen unbesicherten Verbindlichkeiten.[11] Negative-Pledge-Vereinbarungen schränken die Möglichkeit des Kreditnehmers ein, neue Verbindlichkeiten mit bevorrechtigten Ansprüchen auf das Vermögen des Unternehmens einzugehen.[12] Letztendlich sind im Einzelfall jegliche auf die individuelle und wirtschaftliche Situation des Unternehmens abgestimmte Vereinbarungen möglich, die sich sowohl auf die strukturelle gesellschaftliche, als auch auf die leistungswirtschaftliche Sphäre des Unternehmens beziehen.
[...]
[1] S. Abkürzungsverzeichnis
[2] Vgl. Berliner Zeitung, (2009): IWF: Geringer Verluste für Finanzbranche, 30.09.2009
[3] Vgl. Terstege, Udo/Ries, Barbara (2008): Covenants, in: DBW, 68 Jg., 2008, S. 626
[4] Vgl. Buchmann (2005): Ersatzsicherheiten, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart, S. 93.
[5] Vgl. Wittig, Arne (2006): Financial Covenants, in: BuB 1/2006, S. 4/1287
[6] in Anlehnung an: Berger, R (2009): Financial Covenants in der Unternehmensfinanzierung, 7/2009:S.8.
[7] Vgl. Achtert, Peik (2007): Dynmamische Darlehenskonditionen mit bonitätsabhängigen
Zinsänderungsklauseln und Covenants, Frankfrurt 2007, S. 84
[8] Vgl. Heermann, P.W. (2003): Geld und Geldgeschäfte, S 394
[9] Vgl. Terstege, Udo/Ries, Barbara (2008): Covenants, in: DBW, 68 Jg., 2008, S. 627
[10] Vgl. Spremann, K (2007): Finance, 3. Auflage, S. 420
[11] Vgl. Bertel, A (2004): Verbriefung von Forderungen, 1. Auflage, S. 73
[12] Vgl. Scott, D L (1998): Wall Street Wörterbuch, 2. Auflage (2000)
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