1.1 Definition „Verbrauch“
„Verzehr von Gütern und Dienstleistungen zur unmittelbaren oder mittelbaren
Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.
1. Verbrauch für private Bedürfnisbefriedigung [...]
2. Verbrauch als Verwendung von Gütern und Dienstleistungen für
Produktionszwecke, zum Beispiel der Einsatz von Rohmaterial zur Herstellung
eines Endproduktes“
1.2 Definition „Verbraucher“/ „Konsument“
„In der Wirtschaftstheorie Bezeichnung für Nachfrager und Verbraucher von
Konsumgütern. Im Idealfall bestimmen die Konsumenten, mit welchen Gütern und
Dienstleistungen sie versorgt werden wollen, und drücken die Dringlichkeit ihrer
Wünsche durch eine entsprechende Zahlungsbereitschaft auf den Märkten aus
(Konsumentensouverenität)“
1.3 Definition „Verbraucherpolitik“
„Alle Maßnahmen und Entscheidungen, die darauf abzielen, dem
Verbraucherinteresse gegenüber den Anbietern zu einer angemessenen
Durchsetzung zu verhelfen. [...] Handlungsbereiche der Verbraucherpolitik:
[...] Im Vordergrund stehen Maßnahmen der Verbraucherinformation, des
Verbraucherschutzes und der Verbrauchererziehung“
Gliederung
1.BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Definition „Verbrauch“
1.2 Definition „Verbraucher“ / „Konsument“
1.3 Definition „Verbraucherpolitik“ / „Verbraucherschutz“
2. KONZEPTIONEN DER VERBRAUCHERPOLITIK
2.1 Wettbewerbsmodell
2.2 Schutz- und Gegenmachtmodell
2.3 Partizipationsmodell
3. HANDLUNGSBEREICHE DER VERBRAUCHERPOLITIK
3.1 Verbraucherinformation
3.2 Verbraucherschutz
3.3 Verbrauchererziehung
4. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ
4.1 Zuständigkeiten und Funktionen des BMVEL
4.2 Die Aufgaben des BMVEL
5. STIFTUNG WARENTEST
5.1 Die Arbeit der Stiftung Warentest
5.2 Die Chronik der Stiftung Warentest
6. DIE VERBRAUCHERSCHUTZZENTRALE RHEINLAND-PFALZ e.V.
6.1 Funktion der Verbraucherschutzzentrale
6.2 Das Beratungsangebot
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Definition „Verbrauch“
„Verzehr von Gütern und Dienstleistungen zur unmittelbaren oder mittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.
1. Verbrauch für private Bedürfnisbefriedigung [...]
2. Verbrauch als Verwendung von Gütern und Dienstleistungen für Produktionszwecke, zum Beispiel der Einsatz von Rohmaterial zur Herstellung eines Endproduktes“
1.2 Definition „Verbraucher“/ „Konsument“
„In der Wirtschaftstheorie Bezeichnung für Nachfrager und Verbraucher von Konsumgütern. Im Idealfall bestimmen die Konsumenten, mit welchen Gütern und Dienstleistungen sie versorgt werden wollen, und drücken die Dringlichkeit ihrer Wünsche durch eine entsprechende Zahlungsbereitschaft auf den Märkten aus (Konsumentensouverenität)“
1.3 Definition „Verbraucherpolitik“
„Alle Maßnahmen und Entscheidungen, die darauf abzielen, dem Verbraucherinteresse gegenüber den Anbietern zu einer angemessenen Durchsetzung zu verhelfen. [...] Handlungsbereiche der Verbraucherpolitik:
[...] Im Vordergrund stehen Maßnahmen der Verbraucherinformation, des Verbraucherschutzes und der Verbrauchererziehung“
2. KONZEPTIONEN DER VERBRAUCHERPOLITIK
2.1 Wettbewerbsmodell
„Mit ihren rationalen Kaufentscheidungen steuern die Verbraucher entsprechend ihrer individuellen Präferenzordnung die Produktions- und Anbieterentscheidungen (prinzipielle Konsumentensouveränität): Informationsdefizite bei Verbrauchern und Wettbewerbsbeschränkungen durch Anbieter (Marktkonzentration; Marktmacht) sollen systemkonform durch eine aktive staatliche Wettbewerbspolitik beseitigt werden; dazu zählt auch eine Verbesserung der Markttransparenz durch verbrauchergerichtete Informationspolitik“
2.2 Schutz- und Gegenmachtmodell
„Eine prinzipielle asymmetrische Machtverteilung zwischen Anbietern des privaten und öffentlichen Gütersektors wird unterstellt; diese strukturelle Dominanz der Anbieterinteressen kann durch Wettbewerbspolitik allein nicht neutralisiert werden. Aufgabe der Verbraucherpolitik ist es, zwischen Verbraucher- und Anbieterinteressen zu vermitteln. Einerseits sollen Verbraucher durch Einsatz des Instrumentes Verbrauchererziehung dazu gebracht werden, ihre Rolle im Markt aktiver, bewußter wahrzunehmen; dazu gehört auch die kritische Reflexion der individuellen Bedürfnisstruktur. Andererseits werden, wegen der prinzipiellen Machtvorteile der Anbieter, Rechtsnormen benötigt, die auf den Schutz der Verbraucher gerichtet sind, um Handlungsmöglichkeiten der Anbieter einzuschränken (Schutz vor irreführender Werbung, Schutz vor gefährlichen Produkten etc.). Marktungleichgewichten soll weiterhin durch eine kollektive Vertretung von Verbraucherinteressen, also durch organisatorische Gegenmachtsbildung, begegnet werden“
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