Schwarzarbeit ist ein Thema, über welches oft in den Medien berichtet wird. Schlagzeilen wie „…96 Arbeitgeber […] wegen Schwarzarbeit zu Haftstrafen verurteilt worden…“ , sind fast alltäglich.
Schwarzarbeit ist in vielen Ländern ständiger Begleiter der Wirtschaft, wie dies auch der Fall in Deutschland ist. Menschen, die bereit sind schwarz bzw. gesetzteswidrig zu arbeiten, lassen sich nicht von Landesgrenzen daran hindern, im Ausland ihr Geld zu verdienen. Obwohl die deutschen Grenzen immer offener werden, ist, anders als vermutet, der Anteil an ausländischen Schwarzarbeitern in Deutschland geringer als der Anteil an inländischen Schwarzarbeitern. Darüber hinaus hat sich der Schaden, der durch solch eine Art von Arbeit entstanden ist, in den letzten 30 Jahren fast verdreifacht.
Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, anhand ausgewählter Definitionen den Begriff Schwarzarbeit so exakt wie möglich zu definieren, um schließlich eine optimale Definition mittels ausgesuchter Argumente zu erarbeiten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition
2.1 Gesetzliche Definition
2.2 Schwarzarbeit im weiteren Sinne
2.3 Gesetzliche Definition zusammengefasst
2.4 Sprachgebrauch des SchwarzArbG a.F.
3 Bewertung der Definitionen
3.1 Kriterien
3.2 Bewertung & Vergleich
3.3 Fallbeispiel der „ XXX GmbH“
4 Eigene, ausgearbeitete Definition
5 Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das primäre Ziel dieser Hausarbeit besteht darin, den Begriff der Schwarzarbeit anhand verschiedener existierender Definitionen kritisch zu analysieren und eine eigene, präzisere Definition zu erarbeiten. Dabei wird insbesondere auf die Diskrepanz zwischen juristischen Definitionen und dem allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen sowie die Problematik gesetzlicher Regelungen anhand eines Fallbeispiels verdeutlicht.
- Analyse und Vergleich bestehender gesetzlicher Definitionen von Schwarzarbeit
- Untersuchung der Unterschiede zwischen juristischem Fachbegriff und allgemeinem Sprachgebrauch
- Identifikation von Schwachstellen in der gesetzlichen Definition am Beispiel der „XXX GmbH“
- Entwicklung einer praxisorientierten, allgemeinverständlichen Definition
- Diskussion der ökonomischen und sozialen Hintergründe von Schwarzarbeit
Auszug aus dem Buch
3.3 Fallbeispiel der „ XXX GmbH“
Viele Firmen, wie auch die XXX GmbH, beschäftigen Mitarbeiter, die auf 150€-Basis offiziell gemeldet sind, jedoch weit über das ihnen gesetzlich zugestandene Pensum hinaus arbeiten. Legal wären maximal 10h pro Woche, doch die Arbeitnehmer in dieser Firma arbeiten 40-50h pro Woche zusätzlich schwarz und beziehen außerdem Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, da sie ja offiziell nur als geringfügig beschäftigt angemeldet sind. Somit bezahlt der Arbeitgeber einen viel kleineren Betrag an Lohnnebenkosten, als er gesetzesmäßig müsste, und die restlichen, abgesprochenen fixen Gehaltskosten erhält der Arbeitnehmer schwarz.
Dem zufolge liegt hier ganz klar, laut Definition 2.1, 2.2, 2.3, ein Vergehen im Sinne des Schwarzarbeitsgesetzes vor: Der Arbeitgeber entzieht sich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Solch eine Art von Delikt unterlag jedoch bis zum 31.07.2004 nicht dem SchwarzArbG a.F.. Folglich könnte der Arbeitgeber und -nehmer nicht wegen Schwarzarbeit angeklagt werden, sondern lediglich nur nach §263 StGB, wegen der „Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen“. So etwas ist für den normalen Bürger unverständlich, da die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen ganz klar als Schwarzarbeit im allgemeinen Sprachgebrauch bekannt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Allgegenwärtigkeit von Schwarzarbeit in den Medien und der Wirtschaft und stellt das Ziel der Arbeit vor, eine exakte Definition zu erarbeiten.
2 Definition: Dieses Kapitel stellt verschiedene Ansätze zur Definition von Schwarzarbeit vor, von der strikten gesetzlichen Auslegung bis hin zum allgemeinen Sprachgebrauch.
3 Bewertung der Definitionen: Hier werden die vorgestellten Definitionen anhand definierter Kriterien bewertet und durch ein Fallbeispiel auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft.
4 Eigene, ausgearbeitete Definition: Der Autor führt eine eigene Definition ein, die den Kern von Schwarzarbeit ohne komplexe Paragraphenverweise zusammenfasst.
5 Fazit: Das Fazit resümiert, dass eine gute Definition auf unnötige Querverweise verzichten sollte, und prognostiziert, dass Schwarzarbeit aufgrund sozioökonomischer Faktoren weiterhin ein aktuelles Problem bleiben wird.
Schlüsselwörter
Schwarzarbeit, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbeiträge, Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung, Definition, Rechtsbruch, Arbeitsverhältnis, Sozialleistungen, ökonomische Auswirkungen, Lohnnebenkosten, Rechtswissenschaft, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Definition und Abgrenzung des Begriffs Schwarzarbeit aus historischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive unter Berücksichtigung juristischer Grundlagen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Analyse gesetzlicher Definitionen, die Kritik an juristischen Auslegungen und die Betrachtung der ökonomischen Konsequenzen von Schwarzarbeit.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, den Begriff Schwarzarbeit präzise zu fassen und eine eigene Definition zu erarbeiten, die verständlicher ist als die komplexen juristischen Formulierungen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine literaturbasierte Analyse juristischer Gesetzestexte sowie eine Fallstudie, um die Defizite bestehender Definitionen aufzuzeigen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung unterschiedlicher Definitionsansätze, deren kritische Bewertung anhand ausgewählter Kriterien und eine praktische Anwendung durch das Beispiel der „XXX GmbH“.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Sozialversicherungsbeiträge, Steuerhinterziehung und Gesetzesgrundlagen.
Warum wird das Beispiel der „XXX GmbH“ angeführt?
Das Fallbeispiel illustriert die Problematik, dass Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen, was nach der alten Gesetzeslage juristisch schwer als klassische Schwarzarbeit zu erfassen war.
Wie unterscheidet sich die neue Definition des Autors von der gesetzlichen?
Die eigene Definition verzichtet auf komplexe Paragraphenverweise und Ausnahmeregelungen, um den Kern des Sachverhalts für die Allgemeinheit verständlicher zu machen.
- Quote paper
- Jan Taschlizki (Author), 2008, Schwarzarbeit - Definition und Auswirkung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144049