Der römische Staat wurde fast 500 Jahre als Republik regiert. In dieser Zeit kam es
nicht nur zu einer großen Blüte kultureller und wirtschaftlicher Leistungen. Es formierte
sich auch der immense Macht- und Territorialzuwachs des Reiches: Rom war nicht
mehr nur ein auf das Stadtgebiet beschränkter Staat, sondern reifte zur Weltmacht
heran. Noch im Jahre 340 v. Chr. bildete das römische Territorium kaum mehr als einen
der vielen Stadtstaaten Mittelitaliens. Bereits hundert Jahre später hatte Rom seine
Herrschaft auf ganz Mittelitalien ausgedehnt, bis zum Jahr 100 v. Chr. umschloß das
Reich fast das gesamte Mittelmeer.1 Dieses Referat stellt die Regierungsform der
Republik in vier Kapiteln vor. Sie wird bei Cicero mit den Worten „Est igitur res
publica res populi“2, also in der freien Übersetzung mit „Staatsangelegenheiten sind
Volksangelegenheiten“ charakterisiert. Diese Worte, die den Eindruck der römischen
Republik als ein demokratisches Staatswesen nahelegen, dienen als Leitfaden des
Referats. Dabei wird in Kapitel B zunächst ein kurzer zeitlicher Abriß über die
Entwicklung der römischen Republik von ihren Anfängen bis zum Untergang gegeben,
bevor in Kapitel C der Staatsaufbau mit seinen tragenden Institutionen vorgestellt wird.
Kapitel D beschäftigt sich mit den dem Staat zugrundeliegenden Rechtsprinzipien.
Kapitel E stellt eine Abschlußbetrachtung des römischen Gemeinwesens dar, die den
obigen Leitsatz aufgreift und die Republik entsprechend beurteilt.
1 Cunliffe, Barry (Rom und sein Weltreich, 1979), S. 62 – 63, S. 91
2 Cicero (De re publica), I, 39
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Entwicklung der römischen Republik
- C. Der Aufbau der römischen Republik
- I. Die Magistratur
- II. Die Volksversammlung
- III. Der Senat
- IV. Priesterkollegien
- D. Rechtsprinzipien der römischen Republik
- E. Abschlußbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat befasst sich mit der Staatsform der römischen Republik und untersucht ihre Entwicklung von ihren Anfängen bis zum Untergang. Es zielt darauf ab, das römische Staatswesen und seine wichtigsten Institutionen, insbesondere die Magistratur, die Volksversammlung und den Senat, zu präsentieren. Darüber hinaus werden die dem Staat zugrundeliegenden Rechtsprinzipien beleuchtet.
- Die Entstehung und Entwicklung der römischen Republik
- Die wichtigsten Institutionen der römischen Republik
- Die Rolle des Volkes in der römischen Republik
- Die Rechtsgrundlagen der römischen Republik
- Die politische und soziale Entwicklung der römischen Republik
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Das Referat stellt die römische Republik als ein politisches System vor, in dem "Staatsangelegenheiten Volksangelegenheiten" waren, und erklärt, wie die Republik in vier Kapiteln behandelt wird.
- B. Die Entwicklung der römischen Republik: Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Geschichte der römischen Republik, beginnend mit der Zeit der römischen Könige und den Anfängen der Republik im 5. Jahrhundert v. Chr. Es beschreibt den Ständekampf zwischen Patriziern und Plebejern und die Etablierung eines republikanischen Staatswesens. Die Kapitel endet mit der "hohen Zeit" der Republik, die bis ins 2. Jahrhundert v. Chr. andauert.
Schlüsselwörter
Römische Republik, Staatsform, Magistratur, Volksversammlung, Senat, Rechtsprinzipien, Patrizier, Plebejer, Ständekampf, Weltmacht, Geschichte Roms, politische Entwicklung, soziale Entwicklung.
- Arbeit zitieren
- Monika Goerke (Autor:in), 2000, Die römische Republik: Staatsangelegenheiten sind Volksangelegenheiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14388