Der römische Staat wurde fast 500 Jahre als Republik regiert. In dieser Zeit kam es
nicht nur zu einer großen Blüte kultureller und wirtschaftlicher Leistungen. Es formierte
sich auch der immense Macht- und Territorialzuwachs des Reiches: Rom war nicht
mehr nur ein auf das Stadtgebiet beschränkter Staat, sondern reifte zur Weltmacht
heran. Noch im Jahre 340 v. Chr. bildete das römische Territorium kaum mehr als einen
der vielen Stadtstaaten Mittelitaliens. Bereits hundert Jahre später hatte Rom seine
Herrschaft auf ganz Mittelitalien ausgedehnt, bis zum Jahr 100 v. Chr. umschloß das
Reich fast das gesamte Mittelmeer.1 Dieses Referat stellt die Regierungsform der
Republik in vier Kapiteln vor. Sie wird bei Cicero mit den Worten „Est igitur res
publica res populi“2, also in der freien Übersetzung mit „Staatsangelegenheiten sind
Volksangelegenheiten“ charakterisiert. Diese Worte, die den Eindruck der römischen
Republik als ein demokratisches Staatswesen nahelegen, dienen als Leitfaden des
Referats. Dabei wird in Kapitel B zunächst ein kurzer zeitlicher Abriß über die
Entwicklung der römischen Republik von ihren Anfängen bis zum Untergang gegeben,
bevor in Kapitel C der Staatsaufbau mit seinen tragenden Institutionen vorgestellt wird.
Kapitel D beschäftigt sich mit den dem Staat zugrundeliegenden Rechtsprinzipien.
Kapitel E stellt eine Abschlußbetrachtung des römischen Gemeinwesens dar, die den
obigen Leitsatz aufgreift und die Republik entsprechend beurteilt.
1 Cunliffe, Barry (Rom und sein Weltreich, 1979), S. 62 – 63, S. 91
2 Cicero (De re publica), I, 39
INHALTSVERZEICHNIS
A. Einleitung
B. Die Entwicklung der römischen Republik
C. Der Aufbau der römischen Republik
I. Die Magistratur
II. Die Volksversammlung
III. Der Senat
IV. Priesterkollegien
D. Rechtsprinzipien der römischen Republik
E. Abschlußbetrachtung
F. Literaturverzeichnis
A. Einleitung
Der römische Staat wurde fast 500 Jahre als Republik regiert. In dieser Zeit kam es nicht nur zu einer großen Blüte kultureller und wirtschaftlicher Leistungen. Es formierte sich auch der immense Macht- und Territorialzuwachs des Reiches: Rom war nicht mehr nur ein auf das Stadtgebiet beschränkter Staat, sondern reifte zur Weltmacht heran. Noch im Jahre 340 v. Chr. bildete das römische Territorium kaum mehr als einen der vielen Stadtstaaten Mittelitaliens. Bereits hundert Jahre später hatte Rom seine Herrschaft auf ganz Mittelitalien ausgedehnt, bis zum Jahr 100 v. Chr. umschloß das Reich fast das gesamte Mittelmeer.[1] Dieses Referat stellt die Regierungsform der Republik in vier Kapiteln vor. Sie wird bei Cicero mit den Worten „Est igitur res publica res populi“[2], also in der freien Übersetzung mit „Staatsangelegenheiten sind Volksangelegenheiten“ charakterisiert. Diese Worte, die den Eindruck der römischen Republik als ein demokratisches Staatswesen nahelegen, dienen als Leitfaden des Referats. Dabei wird in Kapitel B zunächst ein kurzer zeitlicher Abriß über die Entwicklung der römischen Republik von ihren Anfängen bis zum Untergang gegeben, bevor in Kapitel C der Staatsaufbau mit seinen tragenden Institutionen vorgestellt wird. Kapitel D beschäftigt sich mit den dem Staat zugrundeliegenden Rechtsprinzipien. Kapitel E stellt eine Abschlußbetrachtung des römischen Gemeinwesens dar, die den obigen Leitsatz aufgreift und die Republik entsprechend beurteilt.
B. Die Entwicklung der römischen Republik
Rom war in seinen Anfängen eine Monarchie. Danach ergriff der Adel die Macht und über die Jahrhunderte erkämpfte sich auch das einfache Volk Mitspracherechte: Die Staatsform der Republik entstand. Mit zunehmender Größe des Reichs nahmen aber auch die Probleme der Republik zu. Zeitlich können dabei folgende Phasen unterschieden werden:
- Rom als Königtum (? – 509 v. Chr.)
Die Zeit der römischen Monarchie ist der Forschung bis heute zum großen Teil nur aus Sagen und Mythen bekannt, die der römische Geschichtsschreiber Livius der Nachwelt überliefert hat.[3]
Bereits das Gründungsdatum der Stadt kann nicht eindeutig bestimmt werden. Im Zeitalter des Augustus wurde es auf das Jahr 753 v. Chr. festgesetzt. Archäologen datieren die Stadtwerdung heute auf etwa 600 v. Chr.[4] Der Sage nach herrschten sieben Könige in Rom. Beratend zur Seite stand ihnen dabei ein Ältestenrat, der Senat.[5] Als historisch gesichert gilt, daß der letzte dieser Könige, Lucius Tarquinius Superbus (534 – 509 v. Chr.), von den Römern aufgrund seiner tyrannischen Herrschaft vertrieben wurde.
- Die Anfänge der Republik und der Ständekampf (494 – 287 v. Chr.)
An die Stelle des Monarchen trat das Amt des Praetors.[6] Dieses Amt wurde von der führenden Schicht, dem Geburts- und Grundbesitzeradel (Patrizier), jährlich neu besetzt. Die Organisation eines Senats, in dem sich die Familienoberhäupter versammelten, wurde beibehalten.[7] Die wirtschaftliche Ausbeutung und Unterdrückung des gewöhnlichen Volks (Plebejer) führte allerdings im 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. zum Widerstand gegen die regierende Schicht und ist als Ständekampf bekannt. Insbesondere die besitzende und gebildete Schicht der Plebejer gewann schnell an Selbstbewußtsein und forderte politische Mitbestimmung. Sie erstritten den Schutz vor staatlicher Willkür (451/450 v. Chr.), die Erlaubnis, eigene Volksversammlungen abzuhalten (449 v. Chr.) und schließlich den Zugang zum obersten Staatsamt (367/366 v. Chr.).[8]
- Die hohe Zeit der Republik (287 – 133 v. Chr.)
In den darauffolgenden Jahren bis etwa zum Jahr 133 v. Chr. festigte sich das republikanische Staatswesen.[9] Der ursprüngliche Adel der Patrizier wurde nunmehr, da auch Plebejer in oberste Ämter und schließlich den Senat aufrückten, abgelöst von einem Amtsadel: der Nobilität.[10]
Gleichzeitig stand das Staatswesen während dieser Zeit aber auch vor ungelösten innenpolitischen Problemen, wie z. B. der Zunahme der Massenarmut unter der Stadtbevölkerung.[11] Zudem hatte die Expansion des Reiches das Herrschaftsgebiet vergrößert, so daß eine Reform des Staatswesens notwendig wurde.
- Der Untergang der Republik (133 – 27 v. Chr.)
In den letzten Jahren des 2. Jahrhunderts v. Chr. versuchten die Feldherren die Macht im Staat an sich zu reißen. Sie errangen beträchtliche militärische Erfolge, waren ehrgeizige Führungspersönlichkeiten und konnten sich auf die Treue und Ergebenheit ihrer Soldaten verlassen.[12] Die Zeit des Bürgerkriegs, eine Auseinandersetzung zwischen den einzelnen Feldherren, Reformwilligen und Konservativen um die Herrschaft im Staat entbrannte.
C. Der Aufbau der römischen Republik
Der Aufbau des römischen Staats fällt durch eine klare Gliederung und beschränkte Anzahl der staatlichen Amtsträger auf. Die zentralen Institutionen des Staates waren die Magistratur, die Volksversammlung und der Senat. Darüber hinaus übernahm die Religion eine wichtige Funktion innerhalb der öffentlichen Ordnung.
I. Die Magistratur
Als Magistratur wurden die politischen Amtsträger der römischen Republik bezeichnet. Diese Ämter waren grundsätzlich ehrenamtlich, d.h. unbesoldet.[13] Ein bürokratischer Apparat, wie er dem modernen Staatswesen zu Eigen ist, bestand nicht. Der jeweilige Beamte brachte seine Hilfskräfte selbst mit. Nur für Spezialdienste standen besoldete Dienstkräfte in eigenen Berufsgruppen zur Verfügung, wie z. B. die Schreiber, Boten und Herolde.[14] Im einzelnen werden folgende Ämter unterschieden:
- Konsuln
Das oberste Amt im Staat war das der beiden Konsuln. Sie hatten die höchste militärische wie auch politische Gewalt inne (imperium). Sie führten zudem die Senats- und Volksversammlungen[15]
[...]
[1] Cunliffe, Barry (Rom und sein Weltreich, 1979), S. 62 – 63, S. 91
[2] Cicero (De re publica), I, 39
[3] Cunliffe (Weltreich, 1979), S. 44
[4] Bleicken, Jochen (Geschichte der römischen Republik, 19995), S. 11 - 13
[5] Bleicken (Republik, 19995), S. 14
[6] Vogt, Joseph (Die Römische Republik, 19736), S. 61
[7] Alföldy, Géza (Römische Sozialgeschichte, 19843), S. 17 - 18
[8] Vogt (Römische Republik, 19736), S. 67ff
[9] Christ, Karl (Die Römer, Eine Einführung in ihre Geschichte und Zivilisation, 19943), S. 30
[10] Bleicken (Republik, 19995), S. 27
[11] Cunliffe (Weltreich, 1979), S. 84 - 85
[12] Cunliffe (Weltreich, 1979), S. 86
[13] Bleicken, Jochen (Die Verfassung der römischen Republik, 1975), S. 75
[14] Christ (Die Römer, 19943), S. 34 - 35
[15] Christ (Die Römer, 19943), S. 35
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