1.) Politikvermittlung durch Fernsehnachrichten im dualen
Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland -
Einleitung
Seit 15 Jahren besteht in medientheoretischer und –historischer Hinsicht eine neue Situation in der Bundesrepublik. Nach kurzer Probephase wurde die Monopolstellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter aufgeweicht, die institutionellen und rechtlichen Bedingungen geschaffen für das Aufkommen und die Etablierung neuer, privatwirtschaftlich-kommerziell organisierter und orientierter
Rundfunkanbieter. Aus politikwissenschaftlicher Perspektive impliziert dieses Faktum eine Reihe von Fragen und mögliche Untersuchungsmomente. Einem davon soll in dieser Arbeit nachgegangen werden: Der Funktionserfüllung des Massenmediums Fernsehen im Hinblick auf die Politikvermittlung unter den gegebenen veränderten Umständen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Funktion Politikvermittlung durch das duale Rundfunksystem generell noch geleistet wird, dass sich dabei jedoch eine Funktionsteilung vollzogen hat. Es soll gezeigt werden, dass die Politik-vermittlungsfunktion im wesentlichen den öffentlichrechtlichen
Anbietern zufällt.
Dazu soll wie folgt vorgegangen werden:
[...]
Inhaltsverzeichnis
1.) Politikvermittlung durch Fernsehnachrichten im dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland - Einleitung
1.1.) Begriffsklärung: Politikvermittlung
1.2.) Politikvermittlung als konstitutiver Bestandteil einer Demokratie
1.3.) Das Fernsehen als maßgeblicher „Funktionserfüller“ der Politikvermittlungsbedürftigkeit in Demokratien
1.4.) Politikvermittlung im dualen System – eine Leistungsschau
2.) Konzeptualisierung der Fragestellung
3.) Inhaltlicher Vergleich der Nachrichtensendungen
4.) Selbst vorgenommener Vergleich der Gestaltungsmerkmale sowie zeitlicher und akteursstruktureller Merkmale der Nachrichtensendungen
4.1.) Zur Anlage des Vergleichs
4.2.) Zeit und Struktur der Darstellung
4.3.) Akteursstrukturen der Beiträge
4.4.) Sprachliche und stilistische Unterschiede der Nachrichtensendungen in der Präsentation und die daraus resultierenden Rollen der Nachrichtensprecher
4.5.) Die Gestaltung des Sendeumfeldes
4.6.) Die Dynamik der Beiträge
5.) Schlussteil
5.1.) Zusammenfassung der Ergebnisse des Vergleiches
5.2.) Implikationen der Ergebnisse im Hinblick auf die Fragestellung
5.3.) Überprüfung der These: Politikvermittlung in der BRD – Leistung erbracht?
Literatur
1.) Politikvermittlung durch Fernsehnachrichten im dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland - Einleitung
Seit 15 Jahren besteht in medientheoretischer und –historischer Hinsicht eine neue Situation in der Bundesrepublik. Nach kurzer Probephase wurde die Monopolstellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter aufgeweicht, die institutionellen und rechtlichen Bedingungen geschaffen für das Aufkommen und die Etablierung neuer, privatwirtschaftlich-kommerziell organisierter und orientierter Rundfunkanbieter. Aus politikwissenschaftlicher Perspektive impliziert dieses Faktum eine Reihe von Fragen und mögliche Untersuchungsmomente. Einem davon soll in dieser Arbeit nachgegangen werden: Der Funktionserfüllung des Massenmediums Fernsehen im Hinblick auf die Politikvermittlung unter den gegebenen veränderten Umständen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Funktion Politikvermittlung durch das duale Rundfunksystem generell noch geleistet wird, dass sich dabei jedoch eine Funktionsteilung vollzogen hat. Es soll gezeigt werden, dass die Politikvermittlungsfunktion im wesentlichen den öffentlich-rechtlichen Anbietern zufällt.
Dazu soll wie folgt vorgegangen werden:
In einem ersten Schritt soll der theoretische Bezugsrahmen der Fragestellung hergestellt werden. Es ist zunächst notwendig, den Begriff Politikvermittlung zu definieren (1.1.), um im weiteren die Wichtigkeit der Politikvermittlung in demokratietheoretischer Perspektive herauszustellen (1.2.). Des weiteren wird auf die Rolle der Massenmedien in diesem Prozess der Politikvermittlung im Allgemeinen, auf den Anteil des Fernsehens daran als „Politisches Leitmedium“ und der ihm immanenten „Prädestination“ im Speziellen verwiesen werden (1.3.). Aus den hergeleiteten theoretischen Grundlagen soll in einem Abschnitt 1.4. die untersuchungsleitende These ihre Begründung finden.
In einem zweiten Teil wird es um die Überprüfung der Fragestellung und der aufgeworfenen These einer Funktionsteilung der Fernsehanbieter im Hinblick auf die Informations- und Politikvermittlungsfunktion gehen. Das genuin politischste Format des Fernsehens ist das Format der Nachrichten. Daher soll sich die Überprüfung der These auf das Format Nachrichten konzentrieren (2.). Im weiteren sollen nun die Nachrichtensendungen der privaten und der öffentlich-rechtlichen Anbieter miteinander verglichen werden, um im Hinblick auf die Fragestellung zu Ergebnissen zu gelangen. Dabei wird der Vergleich in zwei Blöcke geteilt: Zum einen sollen die Nachrichtensendungen auf ihre inhaltliche Beschaffenheit untersucht werden (3.), zum anderen wird ein Fokus auf die Gestaltung der Nachrichtensendungen und den damit verbundenen Implikationen im Hinblick auf die Politikvermittlungsfunktion gelegt werden (4.).
Im Schlussteil (5.) sollen dann die Ergebnisse noch einmal zusammengetragen werden, um die anfangs aufgeworfene These zu überprüfen und die Frage der Erfüllung der Politikvermittlungsfunktion des Fernsehens im dualen Rundfunksystem der BRD zu beantworten.
Als Appendix versteht sich der letzte Teil der Arbeit, der die Nutzungsstruktur des dualen Rundfunksystems der BRD anhand verschiedener statistischer Daten darlegen und die These von einer Funktionsteilung untermauern soll.
1.1.) Begriffsklärung: Politikvermittlung
Den Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit soll ein Tatbestand darstellen, der sowohl in der (politischen) Alltagssprache, als auch in der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Politik und Medienkommunikation, mit Politikvermittlung umschrieben wird. An dieser Stelle soll eine Definition für diesen zentralen Begriff gefunden und die Bedeutung des Begriffes erklärt werden.
Ulrich Sarcinelli bietet die wohl brauchbarste Definition an, wenn er 1998 im Bezug auf den Vorgänger seines eigenen Werkes schreibt:
„’Politikvermittlung’, so hieß es in dem 1987 veröffentlichten gleichnamigen Band, umschreibe das Faktum, dass jedes demokratische System spezifischer Verfahren und Institutionen bedürfe, durch die Politik zwischen Herrschenden und Beherrschten, zwischen den politischen Führungseliten und den Bürgern vermittelt werde.“[1]
Sarcinelli hebt in der vorliegenden Definition die Existenz „spezifischer Verfahren und Institutionen“ hervor. Er verweist außerdem auf die Tatsache, dass der mit dem Begriff Politikvermittlung umschriebene Tatbestand jeder Demokratie immanent ist.
Gemäß diesen Definitionskriterien Sarcinellis soll nun in folgenden vorgegangen werden. Nach der Herausstellung der Wichtigkeit des Politikvermittlungsprozesses in demokratietheoretischer Hinsicht sollen jene „spezifischen Verfahren und Institutionen“ herausgearbeitet werden, die diese Politikvermittlungsfunktion leisten. Dabei wird im speziellen auf die Massenmedien verwiesen werden.
1.2.) Politikvermittlung als konstitutiver Bestandteil einer Demokratie
Demokratie ist eine Herrschaftsform, die sich über die Souveränität des Volkes legitimiert. Dies impliziert, dass dem Bürger Partizipationsrechte zugewiesen sind, die er nur unter der Bedingung der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wahrnehmen kann. Zu diesen Voraussetzungen gehört im Sinne des von Rainer-Olaf Schultze verfassten Beitrags für Dieter Nohlens Lexikon der Politik eine „aufgeklärte Öffentlichkeit“.[2] Diese Voraussetzung der aufgeklärten Öffentlichkeit beinhaltet auch die Notwendigkeit, dass der Bürger über Vorgänge aus dem Bereich des Politischen Systems informiert sein muss, dass Politik eben in einer angemessenen Form vermittelt werden muss.
Doch nicht nur aus partizipatorischer Perspektive erscheint Politikvermittlung eine grundlegende Rolle zu spielen. Auch die Grundlogik einer demokratischen Herrschaftsordnung kann auf die Vermittlung politischer Entscheidungen auf allen Ebenen nicht verzichten. In Demokratien, die auf Volkssouveränität bauen, hat sich die Repräsentation des Volkswillens durch gewählte Vertreter institutionalisiert und – zumindest im Fall der Bundesrepublik in ihrer über 50-jährigen Geschichte - auch bewährt. Dies bedeutet jedoch auch, dass politische Entscheidungen ( ebenso wie Nichtentscheidungen) den repräsentierten Bürgern gegenüber erklärungsbedürftig sind.[3] Die Legitimation einer gewählten Vertretung des Volkes in Form eines Parlamentes und einer in einem parlamentarischen Regierungssystem daraus hervorgehenden Regierung ist also in hohem Maße von der Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen abhängig.[4] Es wird deutlich, dass der Politikvermittlung in einer liberalen Demokratie, wie sie die BRD darstellt, auch in legitimatorischer Hinsicht eine entscheidende Rolle zufällt.
Hervorgehoben wird in der Literatur auch immer wieder die Tatsache, dass nur durch eine angemessene politische Informationsvermittlung die Teilnahme des Bürgers am politischen Entscheidungs- und Willensbildungsprozess gewährleistet sein kann.[5]
Doch wie und über welche Kommunikationskanäle findet eine solche Vermittlung politischer Entscheidungen statt? Sarcinelli verwies in seiner Definition ja bereits auf „spezifische Institutionen“, die diese Kommunikationsleistung vollzögen. Diese darzustellen und die zentrale Rolle der Massenmedien in diesem Zusammenhang hervorzuheben, ist die Absicht des folgenden Abschnittes.
1.3.) Das Fernsehen als maßgeblicher „Funktionserfüller“ der Politikvermittlungsbedürftigkeit in Demokratien
Es gilt als unumstrittener Fakt, dass „in einer demokratischen Massengesellschaft wie der unserigen [die][...] Massenmedien eine zentrale Rolle für die Vermittlung von Information [spielen].“[6] Dies gilt natürlich auch (oder vielmehr ganz besonders) für politische Informationen. Doch zunächst ist es nicht selbstverständlich, dass den Massenmedien diese Rolle in besonderer Weise zukommt. Es bestehen schließlich eine Reihe anderer Institutionen, denen diese Rolle ebenso zugeschrieben werden könnte. In diesem Zusammenhang sind die Erziehung im Elternhaus, die Ausbildung in Schulen und Hochschulen, die berufliche Bildung, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Interessengruppen, Vereine, Verbände und Parteien zu nennen.[7]
Es sind jedoch im Verständnis Frank Marcinkowskis zu vorderst die elektronischen Medien[8] als die bedeutendste Form der Massenmedien, die die institutionellen Erfolgsbedingungen zur effektiven Politikvermittlung besäßen, die zur Politikvermittlung geradezu „prädestiniert“ seien[9]. Diese Prädestination sieht Marcinkowski in der „einzigartigen ‚Reichweite’“[10] der Massenmedien. Diese Reichweite sieht er im Gegensatz zu den oben genannten Institutionen in zeitlicher Hinsicht in der lebenslangen „Begleitung“ der elektronischen Medien. Marcinkowski schreibt den elektronischen Medien aber auch eine „soziale Reichweite“ zu. Sie vermögen es, so Marcinkowski, „unvergleichlich viele Menschen mit der Politik in Kontakt [zu bringen] [...], und zwar auch solche, die ansonsten nicht erreichbar wären.“[11]
Marcinkowski spricht in seinen Ausführungen von elektronischen Medien, meint damit den Hörfunk und das Fernsehen. Die Arbeit wird sich im folgenden auf das Medium Fernsehen konzentrieren. Dies lässt sich vor allem vor dem Hintergrund der Aussagen Jens Tenschers rechtfertigen:
Tenscher stellt heraus, dass das Fernsehen das politische „Leitmedium“ sei.[12] Im Sinne von Tenscher umschreibt der Begriff „Leitmedium“ die Vorteile des Fernsehens gegenüber anderen Massenmedien. Dies seien die weitreichende Verbreitung der technischen Empfangsgeräte sowie die Tatsache, dass dem Fernsehen – zwar in abnehmendem Maße - unter allen Massenmedien die relativ größte Glaubwürdigkeit[13], Objektivität und Vollständigkeit in der politischen Informationsvermittlung beigemessen werde.[14]
Aber auch in medienrechtlicher Hinsicht schlägt sich die Informationsfunktion des Fernsehens nieder. Dabei sei lediglich auf die gesetzlichen Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk verwiesen, die den Auftrag an die Anbieter stellen, „dem Bürger ein breites und umfassendes Informationsangebot zu vermitteln, das ihn in die Lage versetzen soll, sich aufgrund der Kenntnis dieser Informationen eine wohlbegründete, unabhängige politische Meinung zu bilden.“[15]
1.4.) Politikvermittlung im dualen System – eine Leistungsschau
Doch inwieweit kann von der Erfüllung des an die Rundfunkanbieter gestellten Auftrages, dem Nachkommen der ihnen unterstellten Informationsfunktion gesprochen werden? Schlägt sich die Dualisierung des Rundfunksystems auch auf die Politikvermittlung nieder? Und wenn ja, wie? Dies sind die Fragen, denen im folgenden empirischen Teil nachgegangen werden soll.
Dabei wird von der These ausgegangen, dass die Politikvermittlungsfunktion des Rundfunks generell geleistet wird, sich in der Leistung dieser für eine Demokratie unverzichtbaren Aufgabe jedoch eine Funktionsteilung vollzogen hat. Es soll gezeigt werden, dass unter den gegebenen veränderten Umständen der Dualisierung die Funktion der Politikvermittlung in großem Maße den öffentlich-rechtlichen Anbietern zufällt, während die Privaten vielmehr eine Informationsvermittlung betreiben, die im Hinblick auf die demokratische Erfordernis Politikvermittlung keine oder nur eine geringe Relevanz besitzt.
2.) Konzeptualisierung der Fragestellung
Um der Beantwortung der Fragestellung gerecht zu werden, wird sich diese Arbeit auf die Untersuchung der Nachrichtensendungen des dualen Rundfunksystems konzentrieren. Dies bietet sich aus mehreren Gründen an:
- Fernsehnachrichten sind die „klassischste“ Form der Politikvermittlung im Fernsehen. Prägend wirkt hierbei vor allem das Format „Tagesschau“ der ARD[16].
- Fernsehnachrichten sind – neben ihrem Pendant im Hörfunk - die aktuellsten Informanten der Bürger, vor allem im Bezug auf die politische Informationsvermittlung. Diese Schlüsselrolle kommt ihnen vor allem aufgrund der Schnelligkeit ihrer Verbreitung zu.[17]
- Fernsehnachrichten haben in der Informationsvermittlung die ungleich größte Reichweite. Kein anderes politisches Informationsformat – ob in TV, Radio oder in geschriebener Form – erreicht gleichzeitig so viele Menschen auf einmal.[18]
In zwei Richtungen werden die Fernsehnachrichten im dualen Rundfunksystem der BRD im folgenden beleuchtet: Zum einen wird ein, dem Raum dieser Arbeit angemessener, inhaltlicher Vergleich der Nachrichtensendungen der maßgeblichen öffentlich-rechtlichen und privaten Sender anhand der vorhandenen Literatur referiert. Zum anderen soll ein Vergleich der Gestaltung der Nachrichtensendungen vorgenommen werden. Dieser Vergleich auf der gestalterischen Ebene wurde selbst vorgenommen und stützt sich auf Analyseergebnisse der Literatur.
[...]
[1] Vgl. Sarcinelli 1998, S. 11.
[2] Vgl. Schultze 2000, S.51.
[3] Vgl. Sarcinelli 1998b, S. 551.
[4] Ebd.
[5] Vgl. Brosius 1998, S. 289.
[6] Vgl. Brosius 1997, S. 93.
[7] Vgl. Marcinkowski 1998, S. 167.
[8] Im Verständnis Marcinkowskis handelt es sich bei ‚elektronischen Medien’ um die Medien Hörfunk und Fernsehen. Vgl. Marcinkowski 1998, S. 167.
[9] Vgl. Marcinkowski 1998, S. 167.
[10] Ebd.
[11] Vgl. Marcinkowski 1998, S. 167. Ähnlich auch Pfetsch et al. 1994, S. 290.
[12] Vgl. Tenscher 1998, S. 186f.
[13] Vgl auch Pfetsch 1991, S. 172f.
[14] Vgl. Tenscher 1998, S. 187.
[15] Vgl. Brosius 1997, S. 93.
[16] Die „Tagesschau“ der ARD präsentiert sich bereits seit 1952, ist demnach nahezu genauso alt wie die Demokratie der BRD. Vgl. Tenscher 1998, S. 195; Wilke 1999.
[17] Vgl. Brosius 1997, S. 93.
[18] Vgl. Pfetsch et al. 1994, S. 290.
- Quote paper
- Johannes Graf (Author), 2001, Politikvermittlung durch Fernsehnachrichten im Dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1438