In einem marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystem ist die Überschusserzielung das oberste Ziel eines Unternehmers. Sollte dieses durch die Herstellung und den Verkauf von Gütern erreicht werden, was die Gründung eines Industriebetriebes erfordert, dann sind konstitutive Entscheidungen, wie Rechtsform- und Standortwahl usw., zu treffen. Im Anschluss daran sind Produktionsfaktoren zu beschaffen. Arbeitskräfte müssen ausgewählt, eingestellt und bei Bedarf ausgebildet werden. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge etc. müssen erworben werden. Ebenso benötigt man die Rohstoffe oder Halbfabrikate, aus denen später im Leistungsprozess marktfähige Produkte hergestellt werden. Solch ein Gründungsvorhaben stellt auch immer den Ausgangspunkt für weitere finanzwirtschaftliche Überlegungen dar, da das ganze Vorhaben nur gelingen kann, wenn der Unternehmer über ausreichende finanzielle Mittel zur Beschaffung der benötigten Produktionsmittel und zur Finanzierung des fortlaufenden Betriebes verfügt. Die Gesamtheit der Finanzierungsquellen, die einem Unternehmen hierfür zur Verfügung steht, wird als Kapital bezeichnet. Den Prozess der Bereitstellung des Kapitals nennt man Finanzierung. Nur selten wird der Eigentümer die Finanzierung zu 100 % aus eigenen Mitteln bestreiten können, was dann als Innenfinanzierung bezeichnet wird. In der Regel ist er auf die Kapitalüberlassung unternehmensexterner Dritter angewiesen, welche dann als Außenfinanzierung bezeichnet wird. Die Beteiligungsfinanzierung ist ein ganz besonderes Instrument der Außenfinanzierung. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung des Instruments der Beteiligungsfinanzierung. Zunächst wird auf die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele eingegangen und im Anschluss die Bedeutung und der Stellenwert der Rechtsform in Bezug auf die Beteiligungsfinanzierung beleuchtet. Nachdem dem Leser die unterschiedlichen Wege der Beteiligungsfinanzierung näher gebracht wurden, werden die Anlässe, die zu einer Beteiligung führen, erläutert. Ein aktuelles Beispiel aus der Wirtschaft dient hier als Beispiel.
Den Abschluss der Arbeit bilden die einzelnen Phasen des Beteiligungsprozesses sowie eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Beteiligungsfinanzierung aus Sicht des Kapitalgebers und des Kapitalnehmers.
Inhaltsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
III. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Beteiligungsfinanzierung
2.1. Der Begriff der Beteiligungsfinanzierung
2.2. Die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele
2.2.1 Die Ziele und Interessen der Kapitalgeber
2.2.2 Die Ziele und Interessen der Kapitalnehmer
2.3. Die Bedeutung der Rechtsform bei der Beteiligungsfinanzierung
2.3.1 Die Personengesellschaften
2.3.2 Die Kapitalgesellschaften
3. Unterschiedliche Wege der Beteiligungsfinanzierung
3.1 Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen ohne Börsenzugang
3.2 Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen mit Börsenzugang
3.3 Beteiligungsfinanzierung durch Mitarbeiter und Management
3.4 Beteiligungsfinanzierung mit Venture Capital und Business Angels
3.4.1 Die Phasen der Venture Capital Finanzierung
a) Seed-Financing
b) Start-Up-Financing
c) First-Stage-Financing
d) Second-Stage Financing
e) Third-Stage-Financing
f) Fourth-Stage-Financing
4. Anlässe zur Beteiligungsfinanzierung
4.1 Die Gründung
4.2 Die Kapitalerhöhung
4.3 Die Kapitalherabsetzung
4.4 Die Umwandlung
4.5 Die Fusion
4.6 Die Liquidation
5. Die Kapitalerhöhung am Beispiel von Infineon Technologies AG
6. Die Phasen des Beteiligungsprozesses bei einer Kapitalgesellschaft
6.1 Voraussetzungen einer Beteiligungsfinanzierung
6.2 Kontaktaufnahme
6.3 Beteiligungswürdigkeitsprüfung
6.4 Vertragsverhandlung
6.5 Fortlaufende Betreuung der Kapitalgeber
6.6 Desinvestition
7. Die Vor- und Nachteile einer Beteiligungsfinanzierung
7.1 Interessenlage Kapitalgeber
7.2 Interessenlage Kapitalnehmer
8. Schlusswort
IV. Anhang
V. Literaturverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Einbezug eines VC-Fonds bei der Beteiligungsfinanzierung
Abb. 2: Anlässe zur Beteiligungsfinanzierung
Abb. 3: Unternehmensphasen und Finanzierungsformen
Abb. 4: Phasen des Beteiligungsprozesses
III. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
In einem marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystem ist die Überschusserzielung das oberste Ziel eines Unternehmers. Sollte dieses durch die
Herstellung und den Verkauf von Gütern erreicht werden, was die Gründung eines Industriebetriebes erfordert, dann sind konstitutive Entscheidungen, wie Rechtsform- und Standortwahl usw., zu treffen. Im Anschluss daran sind Produktionsfaktoren zu beschaffen. Arbeitskräfte müssen ausgewählt, eingestellt und bei Bedarf ausgebildet werden. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Fahr-zeuge etc. müssen erworben werden. Ebenso benötigt man die Rohstoffe oder Halbfabrikate, aus denen später im Leistungsprozess marktfähige Produkte
hergestellt werden.
Solch ein Gründungsvorhaben stellt auch immer den Ausgangspunkt für weitere finanzwirtschaftliche Überlegungen dar, da das ganze Vorhaben nur gelingen kann, wenn der Unternehmer über ausreichende finanzielle Mittel zur
Beschaffung der benötigten Produktionsmittel und zur Finanzierung des fort-laufenden Betriebes verfügt. Die Gesamtheit der Finanzierungsquellen, die
einem Unternehmen hierfür zur Verfügung steht, wird als Kapital bezeichnet. Den Prozess der Bereitstellung des Kapitals nennt man Finanzierung.
Nur selten wird der Eigentümer die Finanzierung zu 100 % aus eigenen Mitteln bestreiten können, was dann als Innenfinanzierung bezeichnet wird. In der Regel ist er auf die Kapitalüberlassung unternehmensexterner Dritter angewiesen,
welche dann als Außenfinanzierung bezeichnet wird. Die Beteiligungs-finanzierung ist ein ganz besonderes Instrument der Außenfinanzierung.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung des Instruments der Beteiligungsfinanzierung. Zunächst wird auf die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele eingegangen und im Anschluss die Bedeutung und der Stellenwert der Rechtsform in Bezug auf die Beteiligungsfinanzierung beleuchtet. Nachdem dem Leser die unterschiedlichen Wege der Beteiligungsfinanzierung näher gebracht
wurden, werden die Anlässe, die zu einer Beteiligung führen, erläutert.
Ein aktuelles Beispiel aus der Wirtschaft dient hier als Beispiel.
Den Abschluss der Arbeit bilden die einzelnen Phasen des Beteiligungsprozesses
sowie eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Beteiligungsfinanzierung aus Sicht des Kapitalgebers und des Kapitalnehmers.
2. Die Beteiligungsfinanzierung
In den folgenden Abschnitten wird auf den Begriff der Beteiligungsfinanzierung eingegangen und anschließend werden vor dem Hintergrund der verschiedenen Rechtsformen die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele dieser erläutert.
2.1. Der Begriff der Beteiligungsfinanzierung
„[…] Bei der Beteiligungsfinanzierung wird der Unternehmung Eigenkapital von außen über den Kapitalmarkt zugeführt.“[1] Dies kann dadurch geschehen, dass von bisher bereits vorhandenen oder neuen Gesellschaftern Geldeinlagen, Sacheinlagen oder Rechte (z.B. Patente oder Wertpapiere) zugeführt werden. Die häufigste Form ist die Geldeinlage, da es sich hierbei um eine nominelle Größe handelt, deren Bewertung keine Probleme bereitet.
In aller Regel findet die Beteiligungsfinanzierung bei der Gründung einer Unternehmung statt, kann aber auch später in Form einer Kapitalerhöhung erfolgen. Dies ist der Fall, wenn erhöhter Bedarf an Eigenkapital für das Unternehmen
besteht (z.B. im Falle weiteren Wachstums des Unternehmens).
Das Vorhaben der Erweiterung einer Beteiligungsfinanzierung hängt jedoch
davon ab, inwieweit die bisherigen Eigenkapitalgeber bereit sind, ihren Finanzierungsrahmen zu vergrößern bzw. ob und wenn ja in welchem Umfang zusätzliche Eigenkapitalgeber erwünscht sind. Desweiteren muss geprüft werden, ob
gewisse Finanzierungen rechtlich überhaupt möglich sind. Obendrein muss die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gegeben sein, damit potentielle neue
Kapitalgeber von der Vorteilhaftigkeit einer Beteiligungsfinanzierung überzeugt sind.[2]
Hinsichtlich der Steuerwirkung erscheint die Einlagenfinanzierung jedoch
ungünstiger als die Fremdkapitaleinlage, da deren Zinsen als Aufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung bis zur Höhe des im Unternehmen angefallenen Zinsertrages desselben Jahres absetzbar sind. Die Dividenden (= Preis für Eigenkapital), aus dem versteuerten Gewinn müssen hingegen bezahlt werden.[3]
2.2. Die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele
Bei der Beteiligungsfinanzierung ist auf die unterschiedlichen Interessenlagen und Ziele von Kapitalgeber und Kapitalnehmer zu achten.
Das gemeinsame Ziel der beiden ist eine positive Rückwirkung aus der Beteiligung. Im Folgenden werden die jeweiligen Interessen und Ziele dargelegt.
2.2.1 Die Ziele und Interessen der Kapitalgeber
Das vorrangige Ziel des Kapitalgebers ist eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, die im Verhältnis zum erwartenden Risiko steht. „[…] Maßstab hierfür sind die am Finanzmarkt bei anderweitigen Anlagen mit vergleichbarem Risiko erzielbaren Renditen.“[4] Die Rendite kann dabei auf die Wertsteigerung der Anteile sowie auf die Verzinsung des Kapitals bezogen sein. Der Kapitalgeber hat jedoch nicht nur finanzielles Interesse, sondern möchte auch Kontrolle und Einfluss auf die Unternehmensaktivitäten nehmen, um sein Investment abzusichern.[5] Ein
eventueller Mindestbetrag der Beteiligung spielt für ihn eine erhebliche Rolle, da er sich möglichst nicht nur auf eine Beteiligung beschränken, sondern sein
Kapital v.a. in Bezug auf das Risiko auf mehrere verteilen möchte. Die Fungibilität bzw. die Veräußerbarkeit der Anteile ist von großer Bedeutung, da sie aussagt, wie schnell der Investor seine Anteile weiterverkaufen bzw. zurückgeben kann.[6] Leicht handelbare Anteile werden daher bevorzugt. Auch die Rechtsform der Unternehmung hat für die Kapitalgeber einen großen Stellenwert und kann über eine eventuelle Beteiligung entscheiden. Zum einen definiert sie mögliche
Haftungsbeschränkungen und Rechtsfolgen und zum anderen ergeben sich
unterschiedliche steuerliche Konsequenzen für die Gesellschafter.[7]
2.2.2 Die Ziele und Interessen der Kapitalnehmer
Das Unternehmen, das in diesem Fall als Kapitalnehmer fungiert, hat das Ziel, die Existenz und den Fortbestand und i.d.R. das weitere Wachstum der Unternehmung zu gewährleisten. Dies geschieht durch wohlüberlegte Investitionen, die der Leistungserstellung und der Leistungsverwertung dienen. Um das hierfür benötigte Kapital zu beschaffen, muss der Kapitalnehmer den Interessen der
Kapitalgeber soweit entgegenkommen, dass diese zu einer Kooperation bereit sind.[8]
Auf die Kapitalnehmer kommt im Fall der Beteiligungsfinanzierung keine
Belastung durch Zahlungen von festen Zinsen, wie bei der Fremdfinanzierung, zu. Da durch eine Beteiligungsfinanzierung mehr Beteiligte als bisher haften, erhöht sich die Kreditwürdigkeit und die Risikostreuung des Unternehmens.[9]
2.3. Die Bedeutung der Rechtsform bei der Beteiligungsfinanzierung
Die Rechtsform spielt bei der Beteiligungsfinanzierung eine entscheidende Rolle, da die unterschiedlichen rechtlichen Regeln differierende rechtliche und
finanzielle Konsequenzen für die Unternehmung haben.[10]
Demnach muss sowohl vom Interessenten, der bereit ist, sich zu beteiligen, aber auch von dem zu finanzierenden Unternehmen genau analysiert werden, welche Folgen eine Beteiligungsfinanzierung für die jeweilige Partei hat.[11]
Im Allgemeinen wird zwischen den Personengesellschaften und den Kapital-gesellschaften unterschieden. Zu den Personengesellschaften zählen die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft, sowie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR). Die Gruppe der Kapitalgesellschaften umfasst die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).[12]
Im Folgenden werden beide Gruppen näher erläutert und speziell auf die Rechte und Pflichten der Gesellschafter eingegangen.
2.3.1 Die Personengesellschaften
„[…] Personengesellschaften sind Unternehmen, die keine Rechtsfähigkeit
besitzen und deren Gesellschafter in der Mehrzahl der Fälle natürliche Personen sind.“[13] Aufgrund des Anteils am Eigenkapital bestimmt hier ein begrenzter Kreis von natürlichen Personen die Geschäftspolitik der Unternehmung.
Die persönliche Beziehung der Gesellschafter steht bei der Personengesellschaft weitestgehend im Vordergrund, was auch zur Folge hat, dass die Geschäfts-anteile der Gesellschafter nicht sehr fungibel sind.[14]
Grundsätzlich erfolgt die Beschaffung des Eigenkapitals in erster Linie durch
Kapitaleinlagen der Gesellschafter. Es besteht jedoch die Möglichkeit, neue
Gesellschafter aufzunehmen, um die Eigenkapitalbasis auf diese Weise zu
vergrößern. Die Beteiligung an Personengesellschaften muss nicht immer direkt erfolgen, sondern kann auch in Form einer Unterbeteiligung geschehen. Hierbei beteiligt sich eine Person nicht unmittelbar an einer Gesellschaft, sondern an einem Geschäftsanteil einer anderen Person.[15]
Mit Ausnahme der Gesellschafter der stillen Gesellschaft, sind alle Gesellschafter einer Personengesellschaft dazu verpflichtet an der Geschäftsführung teilzunehmen. Dasselbe gilt in Bezug auf die Haftung. Hier können alle Gesellschafter,
außer die, der stillen Gesellschaft unmittelbar und unbeschränkt haftbar
gemacht werden. Die Kommanditisten bei einer Kommanditgesellschaft haften allerdings nur bis zur Höhe ihrer Einlage, sofern diese geleistet ist.[16]
Am Ende des Geschäftsjahres wird der gesamte Gewinn auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt, die dann als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb gelten, und somit der Einkommensteuer unterliegen. Sofern keine Steuerbefreiung der
Gesellschaft vorliegt, unterliegt diese der Gewerbesteuer und die Umsätze der Umsatzsteuer.[17]
2.3.2 Die Kapitalgesellschaften
Im Gegensatz zu den Personengesellschaften sind die Kapitalgesellschaften rechtsfähig und verfügen über ein festes Nominalkapital.[18] Kraft Rechtsform handelt es sich bei der Kapitalgesellschaft um einen Kaufmann. Sie besteht
unabhängig vom Ein- oder Austritt einzelner Mitglieder. Die Gesellschafter sind hier mit einem bestimmten Kapital beteiligt und haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Unternehmung, sondern nur in Höhe ihrer Beteiligung.[19] Die Gewinne der Kapitalgesellschaften können nicht den Eigenkapitalkonten der
jeweiligen Gesellschafter zugeschrieben werden, sondern müssen auf die
Gewinnrücklagenkonten fließen. Die Kapitalgesellschaft besitzt im Gegensatz zur Personengesellschaft eigenes Vermögen und haftet damit auch
uneingeschränkt.[20]
Bei der GmbH können die Gesellschafter ihre Rechte in der Gesellschafterversammlung geltend machen und besitzen ein Auskunftsrecht über alle Angelegenheiten der Gesellschaft. Ihre Grundlage ist das GmbH-Gesetz. Die Mindest-einlage beträgt 25.000 Euro. Die Übertragung der Geschäftsanteile ist mittels eines in gerichtlicher oder notarieller Form geschlossenen Vertrages möglich.[21] Da die Anteile nicht sehr fungibel sind und für diese kein organisierter Markt
besteht, lassen sie sich oft nur unter Schwierigkeiten veräußern und werden
daher nicht von Kleinanlegern, sondern bevorzugt von kommerziellen Beteiligungsgesellschaften erworben.[22]
[...]
[1] Braunschweig, C., Unternehmensfinanzierung, Oldenbourg Verlag, München 1999, S. 35
[2] Vgl. Rehkugler, H., Grundzüge der Finanzwirtschaft, Oldenbourg Verlag, München 2007, S. 215ff
[3] Vgl. Schneck, O., Finanzierung, Campus Verlag, Frankfurt a.M. 2001, S. 112ff
[4] Rehkugler, H., a.a.O., S. 215
[5] Vgl. Franke, G., Hax, H., Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, 5. Aufl., Springer
Verlag, Berlin 2003, S. 1
[6] Vgl. Gerke, W., Bank, M., Finanzierung, 2. Aufl., W. Kohllhammer Verlag, Stuttgart 2003, S. 383
[7] Vgl. Perridon, L., Steiner, M., Finanzwirtschaft der Unternehmung, 12. Aufl., Franz Vahlen Verlag
München 2003, S. 357ff
[8] Vgl. Franke, G., Hax, H., a.a.O., S. 1f
[9] Vgl. Braunschweig, C., a.a.O., S. 36
[10] Vgl. Gerke, W., Bank, M., a.a.O., S. 382
[11] Vgl. Olfert, K., Finanzierung, 11. Aufl., Kiehl Verlag GmbH, Ludwigshafen 2001, S. 187ff
[12] Vgl. Volkart, R., Corporate Finance, Versus Verlag, Zürich 2003, S. 498
[13] Olfert, K., a.a.O., 11. Aufl., S. 189
[14] Vgl. Ebeling, M., Beteiligungsfinanzierung personenbezogener Unternehmungen, Gabler
Verlag, Wiesbaden 1988, S. 1f
[15] Vgl. Wöhe, G., Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 7. Aufl., Vahlen Verlag,
München 1994, S. 38f
[16] Vgl. Olfert, K., a.a.O., 11.Aufl., S. 189ff
[17] Vgl. Perridon, L., Steiner, M., a.a.O., 11. Aufl., S. 358
[18] Vgl. Olfert, K., a.a.O., 11. Aufl., S. 200
[19] Vgl. Lasslesberger, E., Finanzierung von A bis Z, Linde Verlag, Wien 2005, S. 139f
[20] Vgl. Olfert, K., a.a.O., 11. Aufl., S. 200f
[21] Vgl. Schneck, O., a.a.O., S. 113ff
[22] Vgl. Werner, H., Kobabe, R., Unternehmensfinanzierung, Schäffer-Poeschel Verlag,
Stuttgart 2005, S. 119ff
- Quote paper
- Christian Bauer (Author), 2009, Die Beteiligungsfinanzierung als Instrument der Außenfinanzierung deutscher Industrieunternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143405
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