§ 74c GVG vermittelt einen – nahezu vollständigen – Überblick über die nach deutschem Recht im Wirtschaftsverkehr verbotenen Handlungen. Von den im Einzelnen dort aufgeführten Wirtschaftsstraftaten zählen lediglich diejenigen zum Gegenstand der vorliegenden Arbeit, welche typischerweise in unmittelbarem Zusammenhang mit Unternehmenskrisen begangen werden, die sogenannten – in § 74c GVG nur teilweise erwähnten – Insolvenzdelikte. Außerhalb der Betrachtung bleiben die nach den Steuergesetzen verbotenen Handlungen.
Der 24. Abschnitt des Strafgesetzbuchs trägt die Überschrift „Insolvenzstraftaten“. Die dort vorgesehenen, charakteristischen Insolvenzdelikte: Bankrott (§§ 283, 283a StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB) zählt man zu den Insolvenzdelikten im engeren Sinne. § 283 StGB bildet den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Zu den Insolvenzstraftaten im weiteren Sinne gehören die Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), das Vorenthalten und das Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) aber auch der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), der Kreditbetrug (§ 265b StGB), der Subventionsbetrug (§ 246 StGB), die Unterschlagung (§ 264 StGB) und die Vereitelung der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB). Aus Platzgründen kann lediglich auf § 15a InsO und den praxisrelevanten § 266a StGB näher eingehen werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Vorbemerkungen
- II. Unternehmenskrise, Insolvenzrecht und Insolvenzverfahren
- 1. Grundbegriffe des Insolvenzrechts
- a) Krise
- b) Zahlungsunfähigkeit
- c) drohende Zahlungsunfähigkeit
- d) Überschuldung
- 2. Grundzüge des Insolvenzverfahrens
- a) Eröffnungsantrag
- b) gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung
- c) Insolvenzmasse
- d) Insolvenzanfechtung
- e) Insolvenzplanverfahren
- III. Insolvenzstrafrecht
- B. Insolvenzstraftaten
- I. Bankrott (§§ 283, 283a StGB)
- 1. § 283 | Nr. 1 StGB
- 2. § 283 1 Nr. 2 StGB
- 3. § 283 | Nr. 3 StGB
- 4. § 283 | Nr. 4 StGB
- 5. § 283 | Nr. 5 StGB
- 6. § 283 | Nr. 6 StGB
- 7. § 283 | Nr. 7 StGB
- 8. § 283 | Nr. 8 StGB
- II. Besonders schwerer Fall des Bankrotts (§ 283a StGB)
- III. Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)
- IV. Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
- V. Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)
- VI. Insolvenz(antrags)verschleppung (§ 15a IV InsO)
- VII. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
- C. Schlussbemerkungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Thema Insolvenzstraftaten. Ziel ist es, die verschiedenen Straftatbestände im Bereich des Insolvenzrechts zu erläutern und deren Bedeutung für die Praxis aufzuzeigen. Dabei werden sowohl die strafrechtlichen als auch die insolvenzrechtlichen Aspekte beleuchtet.
- Die verschiedenen Straftatbestände im Insolvenzstrafrecht
- Die Bedeutung der Insolvenzstraftaten für die Praxis
- Die strafrechtlichen und insolvenzrechtlichen Aspekte der Insolvenzstraftaten
- Die Rolle der Buchführungspflicht im Kontext von Insolvenzstraftaten
- Die Problematik der Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung im Insolvenzverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema Insolvenzstraftaten ein und beleuchtet die Bedeutung des Insolvenzrechts und die verschiedenen Grundbegriffe des Insolvenzrechts, wie Krise, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
- B. Insolvenzstraftaten: Dieser Abschnitt befasst sich mit den einzelnen Straftatbeständen im Insolvenzstrafrecht, darunter Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung und Insolvenz(antrags)verschleppung.
Schlüsselwörter
Insolvenzstraftaten, Bankrott, Insolvenzrecht, Strafgesetzbuch, Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung, Insolvenz(antrags)verschleppung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Insolvenzordnung.
- Quote paper
- Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Steffen Salutzki (Author), 2009, Insolvenzstraftaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143059