Ziel der Arbeit ist es, die Bedeutung und Anwendung der Menschenwürde im Kontext des Verwaltungsrechts zu untersuchen. Angesichts der dunklen Vergangenheit des Nationalsozialismus und der damit verbundenen menschenverachtenden Praktiken wurde im Grundgesetz ein fundamentaler Grundsatz verankert: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Diese Studie beleuchtet, wie dieses abstrakte Prinzip in konkreten verwaltungsrechtlichen Entscheidungen umgesetzt wird. Durch die Analyse von Fällen wie den "Laserdrome-Fällen", einem Fall zum sozialrechtlichen Existenzminimum und dem Fall "Körperwelten", bietet die Arbeit tiefe Einblicke in die Herausforderungen und Komplexitäten bei der Anwendung dieses Grundrechts. Zusätzlich wird die dogmatische Einordnung des Artikels 1 I des Grundgesetzes als Grundrecht diskutiert, um ein umfassendes Verständnis für die Thematik zu schaffen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Menschenwürde und die verwaltungsrechtliche Anwendung
- I. Die Menschenwürde – Grundrecht oder Verfassungsgut?
- II. Die Menschenwürde als Grundrecht
- 1. Schutzbereich
- a) Persönlicher Schutzbereich
- aa) Pränataler Würdeschutz
- bb) Postmortaler Würdeschutz
- b) Sachlicher Schutzbereich
- 2. Die Objektformel
- 3. Die Subjektformel
- III. Die Menschenwürde in der Verwaltungspraxis
- 1.) Laserdrome - Menschenwürde oder öffentliche Ordnung?
- a) Geltung gegenüber Dritten
- b) Einwilligung der Beteiligten
- c) Tatsächliche Objektivierung
- d) Bewertung
- 2.) Die Menschenwürde und das Existenzminimum
- a) Subjektiver Anspruch aus der Menschenwürde
- b) Eine menschenwürdige Unterkunft - Ermessenssache
- c) Bewertung
- 3.) Körperwelten und postmortaler Würdeschutz
- a) Leiche oder Präparat
- b) Würdeschutz der Leiche
- c) Verletzungshandlung durch Private
- d) Bewertung
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Anwendung der Menschenwürde in behördlichen Entscheidungen. Sie untersucht, ob die Menschenwürde als Grundrecht oder als höchstes Verfassungsgut einzustufen ist und welche Auswirkungen diese Einordnung auf die verwaltungsrechtliche Praxis hat. Die Arbeit beleuchtet drei konkrete Fälle aus der Verwaltungspraxis: die Laserdrome-Fälle, den Fall des sozialrechtlichen Existenzminimums und den Fall Körperwelten.
- Die rechtliche Einordnung der Menschenwürde als Grundrecht oder Verfassungsgut
- Der Schutzbereich der Menschenwürde im Kontext der Verwaltungspraxis
- Die Anwendung der Menschenwürde in verschiedenen Verwaltungsbereichen
- Die Abwägung der Menschenwürde mit anderen Rechtsgütern, wie z.B. der öffentlichen Ordnung
- Die praktische Relevanz der Menschenwürde für den Rechtsanwender und die öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung
Die Einleitung führt in die Thematik der Menschenwürde in behördlichen Entscheidungen ein und stellt die Relevanz des Themas für die Rechtsanwendung heraus. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie die abstrakte Menschenwürde in konkreten Fällen angewendet werden kann und welche Bedeutung die Menschenwürde für die Verwaltungspraxis hat. Die Einleitung benennt auch die drei exemplarischen Fälle, die im weiteren Verlauf der Arbeit näher beleuchtet werden: die Laserdrome-Fälle, den Fall des sozialrechtlichen Existenzminimums und den Fall Körperwelten.
B. Die Menschenwürde und die verwaltungsrechtliche Anwendung
I. Die Menschenwürde – Grundrecht oder Verfassungsgut?
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung der Menschenwürde. Es wird die Diskussion um den Grundrechtscharakter der Menschenwürde beleuchtet und Argumente für und gegen diese Einordnung dargestellt. Darüber hinaus wird die Relevanz dieser Diskussion für die verwaltungsrechtliche Praxis erläutert. Die Einordnung als Grundrecht hat Auswirkungen auf die Verfahrensrechte und die Möglichkeit, die Menschenwürde als eigenständiges Recht geltend zu machen.
II. Die Menschenwürde als Grundrecht
Dieses Kapitel untersucht die Menschenwürde als Grundrecht. Es betrachtet den Schutzbereich der Menschenwürde, sowohl in Bezug auf den persönlichen Schutzbereich (Pränataler und Postmortaler Würdeschutz) als auch in Bezug auf den sachlichen Schutzbereich. Darüber hinaus werden die Objektformel und die Subjektformel des Grundrechts der Menschenwürde analysiert.
III. Die Menschenwürde in der Verwaltungspraxis
Dieses Kapitel widmet sich der Anwendung der Menschenwürde in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Es werden exemplarisch drei Fallbeispiele untersucht, die die praktische Relevanz der Menschenwürde für die Verwaltungspraxis verdeutlichen.
- **1.) Laserdrome - Menschenwürde oder öffentliche Ordnung?** Dieses Beispiel thematisiert die Abwägung der Menschenwürde mit anderen Rechtsgütern, wie z.B. der öffentlichen Ordnung. Es wird die Frage diskutiert, ob das Betreiben eines Laserdromes die Menschenwürde verletzt und wie die Abwägung zwischen den konkurrierenden Rechtsgütern erfolgen kann.
- **2.) Die Menschenwürde und das Existenzminimum** Dieses Beispiel beschäftigt sich mit dem Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und den damit verbundenen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen. Es wird untersucht, wie der subjektive Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus der Menschenwürde abgeleitet werden kann und wie die Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft zu beurteilen sind.
- **3.) Körperwelten und postmortaler Würdeschutz** Dieses Beispiel befasst sich mit der Frage des postmortalen Würdeschutzes und der rechtlichen Bewertung von Ausstellungen mit menschlichen Präparaten, wie z.B. die Ausstellung "Körperwelten". Es wird analysiert, ob die Verwendung von menschlichen Leichen für Ausstellungszwecke die Menschenwürde verletzt und welche Kriterien für eine ethische und rechtliche Bewertung zu berücksichtigen sind.
Schlüsselwörter
Menschenwürde, Grundrecht, Verfassungsgut, Verwaltungspraxis, Laserdrome, öffentlicher Ordnung, Existenzminimum, Körperwelten, postmortaler Würdeschutz, Rechtsschutz, Abwägung, Rechtssicherheit, Rechtsanwendung
- Arbeit zitieren
- Theresa Lambrich (Autor:in), 2018, Die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Verwaltungsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1430576