1. Einleitung
„Seit Beginn der Jugendgerichtsbewegung wurde gefordert, dem Gericht eine nichtjuristische Institution „zur Seite zu stellen“, um den besonderen Erfordernissen des täterorientierten Jugendstrafrechts gerecht zu werden. (Trenczek, 2003: 15)
Das erste Jugendgerichtshilfegesetz entstand 1923 mit der Begründung, der Staat könne sich gegenüber Jugendlichen die sich geistig und körperlich noch in der Entwicklung befinden, nicht damit begnügen einen Verstoß gegen das Strafgesetz mit Strafe zu belegen. Die bis dahin gängige Praxis, jugendliche Straftäter dem bestehenden Vergeltungs- und Abschreckungsrecht – wenn auch mit Milderungen – zu unterwerfen, wurde mit dem Beschluss beendet, von nun an dem Erziehungsgedanken durch das künftig geltende Jugendstrafrecht ein besonders Gewicht beizumessen. Die Bedeutung des Erziehungsgedankens resultiert aus der Annahme, junge Menschen seien aufgrund ihrer noch nicht endgültig gefestigten charakterlichen Entwicklung formbarer. So verlagerte sich die Aufmerksamkeit von der Tat hin zum Täter und dessen Persönlichkeit. Der entscheidende Unterschied zur früheren strafrechtlichen Verfolgung jugendlicher Straftäter ist, dass neben dem Aspekt der Strafe nun auch die Möglichkeit, erzieherisch Einfluss zu nehmen als ebenso wichtig erachtet wurde. An den grundsätzlichen nebeneinander existierenden Zielen des Jugendstrafrechts – Erziehung und Strafe – hat sich bis heute nichts geändert. (Bessler, 200: 7 f.)
Aus diesen Grundannahmen resultieren die Bedeutung und Aufgaben von Jugendgerichthilfe ebenso wie die Unterscheidungsmerkmale zur allgemeinen Gerichtshilfe. Diesen Aspekten der heutigen Praxis von Jugendgerichtshilfe werde ich mich in dieser Hausarbeit, im Kontext des JGG, widmen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Aufgaben von Jugendgerichtshilfe nach dem JGG
- Die Ermittlungsfunktion
- Die Beistandsfunktion
- Der Rollenkonflikt
- Die Unterschiede zwischen Jugendgerichtshilfe und allgemeiner Gerichtshilfe
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Aufgaben und Besonderheiten der Jugendgerichtshilfe im Kontext des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Ziel ist es, die Bedeutung und die Unterscheidungsmerkmale der Jugendgerichtshilfe im Vergleich zur allgemeinen Gerichtshilfe aufzuzeigen.
- Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe nach dem JGG
- Die Ermittlungsfunktion der Jugendgerichtshilfe
- Die Rolle der Jugendgerichtshilfe bei der Beurteilung von erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkten im Strafverfahren
- Der Einfluss des sozialen Umfelds auf die Entwicklung und das Verhalten von Jugendlichen
- Die Unterscheidung zwischen Jugendgerichtshilfe und allgemeiner Gerichtshilfe
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung des Jugendstrafrechts und die Bedeutung des Erziehungsgedankens in Bezug auf jugendliche Straftäter. Kapitel 2 widmet sich den Aufgaben der Jugendgerichtshilfe nach dem JGG, insbesondere der Ermittlungsfunktion. In diesem Kapitel wird die Bedeutung der Nachforschungen zu den erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkten im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende erörtert. Dabei wird auf die verschiedenen Informationsquellen eingegangen, die der Jugendgerichtshilfe zur Verfügung stehen, sowie auf die Erstellung des Ermittlungsberichts.
Schlüsselwörter
Jugendgerichtshilfe, Jugendgerichtsgesetz (JGG), Ermittlungsfunktion, Erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte, Jugendstrafrecht, Strafverfahren, Jugendliche und Heranwachsende, Sozialisation, Einfluss des sozialen Umfelds, Persönlichkeitsentwicklung.
- Quote paper
- Theresa Reckstadt (Author), 2009, Jugendgerichtshilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142639