In der hier vorgestellten Analyse geht es um die Spuren, die diese lange Fremdherrschaft hinterlassen hat, jedoch nicht bei den Einwohnern des Landes, sondern vielmehr bei den anderen, dem Westen. Unter der Perspektive der Postkolonialen Theorie wird mit der qualitativen Inhaltsanalyse versucht, Erkenntnisse darüber zu generieren, ob heutzutage immer noch Denkstrukturen aus der Kolonialzeit bei internationalen Administrationen vorherrschend sind. Um das Postkoloniale Denken erfassen zu können, wurde das Konstrukt von Paternalistischen Mustern kreiert, das sich aus zwei Bestandteilen zusammensetzt: Zum einen die eingangs schon geschilderte Zeit der Fremdherrschaft und zum anderen der Begriff der Balkanisierung und Balkanismus in ihrem jeweiligen Bedeutungszusammenhang. Haben sich also Stereotypen aus dieser Zeit im Denken der internationalen Administration erhalten und werden dazu heute noch Begriffe aus der Kolonialzeit verwendet, um die Zusammenarbeit mit ihnen zu beschreiben? Konnte sich eine gewisse Beschreibung der Bosniaken und Bosnier bis heute halten, sodass diese bis heute als andersartig wahrgenommen werden. Ziel der Untersuchung ist es, zu beweisen, dass bei internationalen Administrationen eine gewisse Voreingenommenheit gegenüber der politischen Führung von Bosnien und Herzegowina aus kolonialen Zeiten immer noch präsent ist, was anhand von Beschreibungen deutlich werden soll.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Forschungsfrage, Zeitraum der Untersuchung und Definitionen
2.1 Forschungsfrage und Zeitraum der Untersuchung
2.2 Eingrenzungen der Untersuchung
2.3 Definition
3. Theoretische und methodische Grundlage der Untersuchung
3.1 Theoretischer Ansatz: Postkoloniale Theorie
3.2 Methodischer Ansatz: Qualitative Inhaltsanalyse
4. Vorexperimentelle Forschungsphase
4.1 Postkoloniale Theorie und der Balkan: Die Okkupation des Balkans
4.2 Der Balkan, Balkanisierung und Balkanismus
5. Experimentelle Forschungsphase
5.1 Erste Phase: Vorbereitung der Analyse
5.1.1 Festlegung und Beschreibung des Untersuchungsmaterials
5.1.2 Analyse der Entstehungssituation
5.1.3 Richtung der Analyse und Kommunikationsmodell
5.2 Zweite Phase: Durchführung der Analyse
5.2.1 Festlegung der Einschätzungsdimensionen
5.2.2 Bestimmung der Ausprägungen und Einrichtung der Analyseeinheiten
5.2.3 Differenzierung der Fragestellung und Zusammenstellung des 21 Kategoriensystems
6. Postexperimentelle Forschungsphase
6.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
6.2 Fazit der Untersuchung
7. Literaturverzeichnis
7.1 Bibliografische Quellen
7.2 Internet Quellen
1. Einleitung
Bosnien und Herzegowina verdankt seinen Bekanntheitsgrad dem Bürgerkrieg in Jugoslawien nach dem Ende des Ost-West Konfliktes. Kaum bekannt dabei ist jedoch, dass Bosnien und Herzegowina nicht erst durch die Internationale Anerkennung 1992 zu einem eigenständigen Staat wurde (vgl. Jäger 2001: 447-455). Die Blütezeit des bosnischen Fürstentums und des Herzogtums Herzegowina seit dem 14. Jahrhundert wurde durch Fremdherrschaften verschiedener Großmächte ab dem Jahr 1463 abgelöst (vgl. ebd.: 53-59). Mit der Unterzeichnung des Daytoner Friedensabkommens sollte Bosnien und Herzegowina nach dem Ende des Bürgerkrieges den Weg in die Soveränität gehen. Die Koordination der zivilen Implementierung des Abkommens wurde dabei durch eine internationale Administration übernommen.
In der hier vorgestellten Analyse geht es um die Spuren, die diese lange Fremdherrschaft hinterlassen hat, jedoch nicht bei den Einwohnern des Landes, sondern vielmehr bei den anderen, dem Westen. Unter der Perspektive der Postkolonialen Theorie wird mit der qualitativen Inhaltsanalyse versucht, Erkenntnisse darüber zu generieren, ob heutzutage immer noch Denkstrukturen aus der Kolonialzeit bei internationalen Administrationen vorherrschend sind. Um das Postkoloniale Denken erfassen zu können, wurde das Konstrukt von Paternalistischen Mustern kreiert, das sich aus zwei Bestandteilen zusammensetzt: Zum einen die eingangs schon geschilderte Zeit der Fremdherrschaft und zum anderen der Begriff der Balkanisierung und Balkanismus in ihrem jeweiligen Bedeutungszusammenhang. Haben sich also Stereotypen aus dieser Zeit im Denken der internationalen Administration erhalten und werden dazu heute noch Begriffe aus der Kolonialzeit verwendet, um die Zusammenarbeit mit ihnen zu beschreiben? Konnte sich eine gewisse Beschreibung der Bosniaken und Bosnier bis heute halten, sodass diese bis heute als andersartig wahrgenommen werden. Ziel der Untersuchung ist es, zu beweisen, dass bei internationalen Administrationen eine gewisse Voreingenommenheit gegenüber der politischen Führung von Bosnien und Herzegowina aus kolonialen Zeiten immer noch präsent ist, was anhand von Beschreibungen deutlich werden soll.
2. Forschungsfrage, Zeitraum der Untersuchung und Definitionen
In diesem Forschungsbericht werden die im Rahmen des Empiriepraktikums entwickelten Forschungsgrundlagen, -schritte und -ergebnisse ausführlich dargestellt. Das zwei Semester andauernde Forschungsvorhaben kann dabei grob in drei Forschungsphasen unterteilt werden. Diese verliefen dabei jedoch nicht unidirektional, sondern waren durch stetige Rücküberprüfung und gegebenenfalls eine notwendige Modifizierung einzelner Komponenten gekennzeichnet. Um jedoch eine bessere Nachvollziehbarkeit der einzelnen Komponenten und des Gegenstandes der Forschung zu gewährleisten, werden diese in dem Forschungsbericht unidirektional dargestellt. In einem ersten Schritt werden nun folgend die Forschungsfrage und der Zeitraum der Untersuchung dargelegt. Im zweiten Schritt werden die sich aus der Forschungsfrage ergebenen Definitionen und gegebenenfalls notwendigen Erörterungen dargelegt. Zuvor findet noch eine Eingrenzung der Untersuchung statt. Die Untersuchung des Forschungsgegenstandes erfolgte nach den allgemeinen wissenschaftlichen Kriterien.[1]
2.1 Forschungsfrage und der Zeitraum der Untersuchung
Die für diese Untersuchung letztendlich ausgearbeitete Fragestellung lautet:
Sind während des Implementierungsprozesses des Daytoner Friedensabkommens in der Ansprache des Hohen Repräsentanten an die politischen Führungen in Bosnien-Herzegowina paternalistische Muster feststellbar?
In der Forschungsfrage befinden sich drei Komponenten (Implementierungsprozess des Daytoner Friedensabkommens, die politischen Führungen in Bosnien-Herzegowina[2] und paternalistische Muster), die einer genaueren Beschreibung bedürfen, welche sich nicht aus dem späteren Kontext oder der weiteren Forschungsschritte ergibt. Die erste Komponente kann dabei unisono mit dem Zeitraum der Untersuchung beschrieben werden. Die anderen beiden Komponenten bedürfen einer expliziten Definition, welche anschließend folgen wird.
2.2 Eingrenzungen der Untersuchung
Das im Dezember 1995 in Paris unterzeichnete Daytoner Friedensabkommen regelt die Aufgaben des Hohen Repräsentanten in BiH (vgl. Schneider 1996: 9). Im Dezember 1997 werden die Befugnisse des Hohen Repräsentanten erweitert, sodass ab diesem Zeitpunkt von einem Protektorat BiH gesprochen werden kann, auch wenn aus völkerrechtlicher Perspektive diese Bezeichnung nicht zutreffend ist (vgl. Jäger 2001: 551). Die weitereichenden Befugnisse erfolgen auf Basis des Daytoner Friedensabkommens, womit eine grundlegende Veränderung, um nicht zusagen ein Bruch, im Implementierungsprozess festgestellt werden kann (vgl. ebd.: 550ff.). Bei Abschluss des Daytoner Friedensabkommens wurde von einer Consolidation Period von zwei Jahren ausgegangen, nachdem eine demokratische Verfassung und Regierung aufgebaut sein würde (vgl. Chandler 2000: 51). Dadurch wurde der eigentliche nicht gewollte „[…] okkupations- oder protektoratsähnliche diffuse Zustand […]“ verworfen und dem Hohen Repräsentanten unverhältnismäßig große Einflussmöglichkeiten gewährt (ebd.: 542). Zuvor sollte der Hohen Repräsentanten „[…] bloß die Beobachtung und Koordinierung [des Friedensabkommens überwachen] […], aber nicht unmittelbar Eingreifen und Steuern der zivilen Implementierungsmaßnahmen“ (ebd.: 546). Dieser wurde als Anlass genommen, den Zeitraum der Untersuchung von Dezember 1995 bis Dezember 1997 festzulegen, da demzufolge während des Untersuchungszeitraums von keiner legitimierten Handlungs- oder Weisungsbefugnis des Hohen Repräsentanten gesprochen werden kann. Die in diesem Forschungsbericht dargestellte Untersuchung befasst sich mit der vorgestellten Forschungsfrage anhand des exemplarischen Beispiels BiH. Davon sind durch den festgelegten Untersuchungszeitraum die Ereignisse, die zum Bürgerkrieg geführt haben und der Bürgerkrieg selbst in BiH von der Untersuchung ausgenommen. Auch soll das Daytoner Friedensabkommen sowie das sich daraus ergebene Mandat in BiH weder unter juristischen noch völkerrechtlichen Gesichtspunkten erörtert oder bewertet werden. Lediglich auf Grund der Anwendung der Inhaltsanalyse bei den Dokumenten wird der historische Kontext partiell thematisiert. Demzufolge werden historische Kontexte weder chronologisch noch allumfassend thematisiert. Auch die am Ende des Untersuchungszeitraums stehenden Erweiterungen der Befugnisse des Hohen Repräsentanten werden nicht eingehend untersucht oder bewertet. Diese fließen jedoch unter dem Aspekt der Forschungsfrage in die dritte Forschungsphase mit ein und werden in dieser, aber lediglich als gegebene Tatsache behandelt. Die in der Forschungsfrage je nach individuellem Verständnis implizit enthaltene Frage nach der Legitimität des Mandats oder Protektorats in BiH wird ebenso nicht behandelt.
2.3 Definition
Für die Definition der Politischen Führungen wird auf das Verständnis dieser durch Patrick Marc Rudolph (2008) zurückgegriffen (vgl. Rudolph: 2008: 105-112). Demnach sind darunter kantonale, kommunale Vertreter beider Entitäten in der Exekutive und Legislative zu verstehen, die entweder in der Regierungsverantwortung oder in der Opposition politisch tätig sind (vgl. ebd.). Dazu zählen ebenso Vertreter beider Entitäten in der Exekutive und Legislative des Präsidentschaftsrats, des Repräsentantenhauses, dem Ministerrat und dem Haus der Völker in regierungsverantwortlicher oder oppositioneller Funktion (vgl. ebd.). Dementsprechend gilt zusammengefasst für Politische Führungen in dieser Untersuchung:
Die politischen Führer bzw. Führungsgremien der beiden Entitäten, Republika Srpska und der bosnisch-kroatischen Föderation sowie die paritätisch besetzte, gemeinsame Staatsführung von BiH.
Im Gegensatz dazu bedarf die Definition für Pateranalistische Muster einer ausführlicheren Erörterung, die an dieser Stelle noch nicht stattfinden kann, denn es soll besonders die relevante Bedeutung der Variable und damit die Wahl dieser für die Untersuchung erläutert werden. Um die intentionale Bedeutung der Definition ausführlich darzulegen, wird zunächst auf die Postkoloniale Theorie verwiesen. Durch sie sollen die Hintergründe deutlicher vorgestellt werden, die zur Auswahl dieses Begriffs geführt haben. Darauf aufbauend wird im Abschnitt 5 bei der Vorstellung der einzelnen Kategorien nochmals explizit auf den Bedeutungsgehalt eingegangen.
3. Theoretische und methodische Grundlage der Untersuchung
3.1 Theoretischer Ansatz: Postkoloniale Theorie
Schon der Begriff Postkolonial ist trotz vieler Klärungsversuche bis heute unscharf geblieben (vgl. Castro Valera und Dhawan 2005: 23). So wird zum einen mit dem Präfix post implizit davon ausgegangen, dass es keine prä- koloniale Geschichte in den Ländern gegeben hat und zum anderen, dass es sich mit kolonial immer um Kolonien gehandelt haben muss (vgl. ebd.). Dadurch ergibt sich die besonders fatale Ausgrenzung des Imperialismus, welcher aber besonders nach dem Rückzug des Kolonialismus heute vorherrschend ist (vgl. ebd.: 12ff. und 23). Somit ist es entweder erforderlich, verschiedene Formen der Kolonisation[3] herauszuarbeiten, oder die „[…] miteinander verquickten Phänomene in einer allseits zufrieden stellenden Darstellung zusammenzubringen“ (vgl. ebd.: 14). Darauf aufbauend betonen die Autorinnen den Postkolonialismus nicht einfach als etwas, was nach dem Kolonialismus kommend verstanden werden muss, sondern vielmehr als etwas, das über den Bruch des technischen Machttransfers von Kolonisatoren zu Kolonisierten hinausgeht (vgl. ebd.: 24).
„[…] der Prozess der Dekolonisierung [ist] ein andauernder, der sich eben nicht als linear und fortschreitend darstellen lässt. Neokolonialismus und Rekolonisierungstendenzen zeigen vielmehr an, dass der Kolonialismus immer neue Wege erfindet […]“ (vgl. ebd.).
Die Postkoloniale Theorie hat zwei Arbeitsfelder, bei denen sie historisch an den Kolonialismus und Imperialismus anknüpft (vgl. ebd.: 25). Zum einen die Problematisierung der kolonialen Hinterlassenschaften in gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Hinsicht und zum anderen „[…] die Revolutionierung westlicher intellektueller Traditionen, […]“ welche den gängigen Diskurse in der Wissenschaft immer noch prägen (vgl. ebd.).
“Die Grundstruktur des kolonialen Diskurses ist zunächst die Zweiteilung der Welt in »zivilisierte Völker« oder »Nationen« und »unzivilisierte Stämme«” (vgl. Ziai 2004).
Die Postkoloniale Theorie zeigt dabei ihre Andersartigkeit im Vergleich zu den hohen oder großen Theorien bereits durch die Tatsache, dass es keine dominante Richtung oder Denkschule gibt (vgl. Castro Valera und Dhawan 2005: 25). Vielmehr haben sich Edward Said, Gayatri Chakravorty Spivak und Homi Bhabha als die Heilige Dreifaltigkeit der Postkolonialen Theorie etabliert (vgl. ebd.). Das auch als Gründungsdokument bezeichnete Werk von Edward Said Orientalism (1978) thematisierte dabei erstmals (wieder) die „[…] Verbindungslinien zwischen Wissensproduktion und dem europäischen Imperialismus“ (ebd.: 32). Said erforschte dafür die Sprache, Geschichte und Kultur des Orients und kam zu dem Schluss, dass dabei die „positionelle Superiorität“ Europas nie in Frage gestellt wurde (ebd.). Geprägt hat Said damit die bis heute präsente Dichotomie der Anderen im Vergleich zu Europa bzw. dem Westen (vgl. ebd.: 33). Mit der Veröffentlichung des Essays Can the Subaltern speak? (1988) von Gayatri Chakravorty Spivak stellt diese das Konzept der Subalternität[4] mit der im Titel schon enthaltenen Frage vor (vgl. ebd.: 68f.). Nach Spivak versucht der Westen die wirkliche subalterne[5] Stimme gar nicht erst einzufangen, sondern spricht stattdessen über und besonders für sie (vgl. ebd.: 71). Die politische Struktur der Repräsentation weißt in dieser Richtung eine Begrenztheit auf, welche Subalterne verstummen lasse (vgl. ebd.: 76). In den 1990 Jahren führte Homi Bhabha den Begriff der Mimikry und Hybridität in den postkolonialen Diskurs ein (vgl. ebd.: 89). Bhabha erforschte eingehend die Frage der Identitätsformation in kolonialen Verhältnissen (vgl. ebd.: 87). Das Konzept der Mimikry[6] beschreibt des Begehren der Anderen, wie die Kolonisatoren zu werden, jedoch niemals über das Stadium eines kolonialen Subjekts hinaus zu kommen (vgl. ebd.: 90). Der Nachahmende (Kolonisierten) wird dabei niemals das Original (Kolonisatoren) erreichen (vgl. ebd.). “Sie [die Kolonisierten] stellen damit ein koloniales Subjekt her, welches wie der Kolonisator selbst ist und doch anders – nicht ganz/nicht weiß” (ebd.). Unter dem Konzept der Hybridität[7] versteht Bhabha eine Form des Widerstandes, indem eine “[…] Umkehrung des Prozesses von Dominierung und Unterwerfung […]” stattfindet (ebd.: 93). Ausgehend von der Sicht eines Zwischen- oder Drittraumes werden Verschiebungen zwischen der Idee bzw. Theorie des Kolonaialismus und der paktischen Ausübung und Umsetzung deutlich erkennbar (vgl. ebd.: 94ff.). Dadurch kritisiert Bhabha besonders die essentialistische Konnotation des Kolonialen und weißt auf die Rekonzeptualisierung in der Interaktion der Kolonisierten und Kolonisatoren hin (vgl. ebd.: 95ff.). Bhabha bezeichnet dieses als eine Form des Widerstandes, da die Kolonisierten den als nomothetisch ausgeübten Kolonialismus verändern, indem sie auf diesen durch Imitation der Kolonisatoren eingewirkt haben (vgl. ebd. 94f.).
Neben der typischen Dichotomie (oder auch binäre Opposition) des wir und sie (andere), Zentrum und Peripherie oder West and the Rest, lassen sich zum Teil verborgene und vielfältige Machtverhältnisse in drei Spielarten des Kolonialismus bestimmen (vgl. Feichtinger 2003: 14f.). Einerseits durch direkte Machtausübung mit oktroyiertem Kultursysteme, andererseits durch indirekten Kulturkolonialismus bei dem indigene bzw. einheimische Kulturen überrollt werden oder drittens, direkte Macht- und Ausbeutungsbestrebungen ohne kulturelle Aspekte (vgl. ebd.).
3.2 Methodischer Ansatz: Qualitative Inhaltsanalyse
Die Methodik der Qualitativen Inhaltsanalyse, die in dieser Untersuchung verwendet wird, bezieht sich auf die von Philipp Mayring (2008) erarbeiteten Techniken, der diese seit den 80er Jahren fortlaufend weiterentwickelt hat (vgl. Mayring 2008: 7). Dabei bilden die nun folgend vorgestellten Schritte des Verfahrens nur einen Leidfaden in der Untersuchung und wurden nicht stringent verfolgt, sondern auf die analysierten Dokumente modifiziert angewendet. Denn Mayring selbst schreibt unter der Rubrik Gegenstandsbezug und Technik, dass „[…] die Verfahren qualitativer Inhaltsanalyse nicht bloße Technik sei, die beliebig einsetzbar [ist, sondern] die Anbindung am konkreten Gegenstand der Analyse ist ein besonders wichtiges Anliegen“ (ebd.: 44). Das angestrebte Ziel des Ablaufplans für die Inhaltsanalyse ist dabei seiner Meinung nach „[…] die systematische Bearbeitung von Kommunikationsmaterial […],“ welche dabei jedoch nicht nur auf den Inhalt sondern auch auf latente Sinngehalte abzielt (ebd.: 11). Die dabei zur Anwendung kommenden Regeln und Systematik sollen dabei vor allem Orientierung bieten (vgl. ebd.: 43). Das in einzelnen Analyseschritten unterteilte Regelwerk soll besonders die Nachvollziehbarkeit gewährleisten, wobei die Kategorien im Zentrum stehen (vgl. ebd.). Denn um den wissenschaftlichen Gütekriterien der Objektivität, Reliabilität und Validität der in manchen Punkten weichen und flexiblen methodischen Standards der qualitativen Inhaltsanalyse zu genügen, liegt dabei „[…] ein besonderes Augenmerk […] [auf der] Kategorienkonstruktion und –begründung […]“ (ebd.).
[...]
[1] Als methodischer Leidfaden wurde im Allgemeinen auf Andreas Dickmanns Buch Empirische Sozialforschung zurückgegriffen (vgl. Dickmann, Andreas 2006 [1995]: Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. 15. Auflage. Hamburg: Rowohlt Verlag).
[2] Folgend wird Bosnien-Herzegowina mit BiH abgekürzt.
[3] Die Autorinnen zitieren dazu Jürgen Osterhammel, der zwischen Stützpunktkolonie, Beherrschungskolonie und Siedlungskolonie unterschiedet (vgl. Castro Valera und Dhawan 2005: 12f.).
[4] Das Konzept der Subalternität wird auch als das Konzept der Repräsentation bezeichnet und zumeist synonym verwendet (vgl. Castro Valera und Dhawan 2005: 70).
[5] Subaltern kommt aus dem lateinischen Subalternus und bedeutet: untergeordnet, unterwürfig, untertänig, unselbstständig oder auch von niedrigerem Rang (vgl. Duden 2003: Das große Fremdwörterlexikon. 3. überarbeitete Ausgabe. Mannheim: Bibliographisches Institut).
[6] Der Begriff Mimikry ist der Biologie entnommen und beschreibt die Ähnlichkeit von zwei Tieren einer Art, welche dadurch von (bzw. aus der Sicht) einer dritten Art nicht mehr unterschieden werden können (vgl. ebd.: 89f.).
[7] Hybridität stellt eine Gemisch oder eine Mischform aus zwei verschiedenen Formen dar (vgl. Duden 2003: Das große Fremdwörterlexikon. 3. überarbeitete Ausgabe. Mannheim: Bibliographisches Institut).
- Quote paper
- Bachelor of Political Science Stefan Rodrigo Spriestersbach (Author), 2009, Über postkoloniale Denkmuster in internationalen Administrationen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142503
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