Die letzten Meldungen lassen einen Blick in die Zukunft zu: Porsche wird auf lange
Zeit ein Teil der Volkswagen-Gruppe. Das ist das (traurige) Ergebnis der Übernahmeversuche
der Volkswagen AG durch die Porsche-Holding, die zu keinem unglücklicheren
Zeitpunkt hätten stattfinden können. Ein Wunder nur, dass es Schaeffler bislang
nicht ebenso ergangen ist.
Die Vorgänge um den Erwerb eines größeren Anteils der Continental AG durch den
Automobilzulieferer Schaeffler und VW-Anteilen durch Porsche sorgten vor einiger
Zeit für erhebliche Unruhe am Finanzmarkt und schreckten nicht nur Kleinaktionäre
und andere Investoren, sondern auch mittelständische und Großunternehmen aus
ihrem Dornröschchenschlaf. Kannte man bis dahin feindliche Übernahmen nur von
Einzelfällen und durch Berichte aus dem Ausland, holte dieses „Schreckgespenst“
nun auch deutsche Unternehmen ein.
Die Nachrichten führten zu verheerenden Auswirkungen auf den Finanzmarkt. Auslöser
für die Kurskapriolen waren eben diese überfallartigen Aktionen. Was sich bei
Porsche/VW noch über mehrere Stufen hinzog, wurde bei Schaeffler/Continental „in
einem Rutsch“ durchgezogen und kann ohne Einschränkung als Musterbeispiel einer
feindlichen Übernahme bezeichnet werden.
Im Zuge der Finanzkrise haben diese Übernahmen in der Öffentlichkeit einen bitteren
Beigeschmack erhalten und zu wilden Spekulationen geführt. Dabei handelt es sich
aber um Umstände, die, zugegebenermaßen, zu einem ungünstigen Zeitpunkt zusammentrafen,
aber nur zeitlich kausal sind, was an dieser Stelle erwähnt werden
soll.
Im nachfolgenden soll die Vorgehensweise des „Anschleichens“ näher dargestellt
werden, insbesondere innerhalb welcher rechtlicher Rahmenbedingungen dies möglich
ist, welche Chancen und Risiken damit verbunden sind und wie die derzeitige
Lage verbessert werden kann.
1. Einleitung
Die letzten Meldungen lassen einen Blick in die Zukunft zu: Porsche wird auf lange Zeit ein Teil der Volkswagen-Gruppe. Das ist das (traurige) Ergebnis der Übernahmeversuche der Volkswagen AG durch die Porsche-Holding, die zu keinem unglücklicheren Zeitpunkt hätten stattfinden können. Ein Wunder nur, dass es Schaeffler bislang nicht ebenso ergangen ist.
Die Vorgänge um den Erwerb eines größeren Anteils der Continental AG durch den Automobilzulieferer Schaeffler und VW-Anteilen durch Porsche sorgten vor einiger Zeit für erhebliche Unruhe am Finanzmarkt und schreckten nicht nur Kleinaktionäre und andere Investoren, sondern auch mittelständische und Großunternehmen aus ihrem Dornröschchenschlaf. Kannte man bis dahin feindliche Übernahmen nur von Einzelfällen und durch Berichte aus dem Ausland, holte dieses „Schreckgespenst“ nun auch deutsche Unternehmen ein.
Die Nachrichten führten zu verheerenden Auswirkungen auf den Finanzmarkt. Auslöser für die Kurskapriolen waren eben diese überfallartigen Aktionen. Was sich bei Porsche/VW noch über mehrere Stufen hinzog, wurde bei Schaeffler/Continental „in einem Rutsch“ durchgezogen und kann ohne Einschränkung als Musterbeispiel einer feindlichen Übernahme bezeichnet werden.
Im Zuge der Finanzkrise haben diese Übernahmen in der Öffentlichkeit einen bitteren Beigeschmack erhalten und zu wilden Spekulationen geführt. Dabei handelt es sich aber um Umstände, die, zugegebenermaßen, zu einem ungünstigen Zeitpunkt zusammentrafen, aber nur zeitlich kausal sind, was an dieser Stelle erwähnt werden soll.
Im nachfolgenden soll die Vorgehensweise des „Anschleichens“ näher dargestellt werden, insbesondere innerhalb welcher rechtlicher Rahmenbedingungen dies möglich ist, welche Chancen und Risiken damit verbunden sind und wie die derzeitige Lage verbessert werden kann.
2. Definition
„Kreatives Anschleichen “, beziehungsweise die Übernahme eines Unternehmens (Zielunternehmen) durch sogenanntes Anschleichen, bezeichnet die Vorgänge um den unbemerkten Erwerb von Anteilen des Zielunternehmens, meist verbunden mit der Absicht der späteren Kontrolle des Unternehmens. Entscheidend und charakteristisch für diese Art des Anteilerwerbs ist, dass weder der Erwerb, noch die Erwerbsabsicht im Vorfeld kundgetan wird und dass gesetzliche Meldepflichten zum Beispiel gegenüber dem Zielunternehmen nicht eingehalten werden. Im Ergebnis kann dies zu einer verdeckten (feindlichen) Übernahme des Zielunternehmens führen.
Die Besonderheit im Fall der Übernahme des Reifenherstellers Continental durch den Automobilzulieferer Schaeffler, oder im Fall Porsche/VW, lag darin, dass die Beteiligung an dem Zielunternehmen über den Erwerb von cash-gesettelten Optionen, sogenannter swaps, genauer gesagt: cash-settled-equity-swaps, erfolgte.
Dabei wird mit, meist mehreren Banken ein Einstandspreis für die Aktie des zu übernehmenden Unternehmens für eine bestimmte Laufzeit des swaps festgelegt, mit dem der Wert am Ende der Laufzeit verglichen wird. Am Ende der Laufzeit sind zwei Möglichkeiten denkbar: zum einen kann der Wert der Aktie im Vergleich zum Einstandspreis gestiegen sein, dann erhält der Übernehmer die Differenz zwischen dem vereinbarten Ausgangspreis und dem tatsächlichen Wert von den Banken. Fällt hingegen der Wert der Aktie, erhalten die Banken die Differenz zum Ausgangspreis vom Übernehmer erstattet. Im Falle von cash-settled-swaps geschieht dies durch einen Barausgleich des Differenzbetrags. Im Gegensatz hierzu werden beim physically-settled-swap, die Aktien tatsächlich übereignet. Das Unternehmen stellt sich damit während der Laufzeit des swaps wirtschaftlich so, als halte es einen erheblichen Anteil an dem Zielunternehmen, ohne die Aktien auch tatsächlich zu besitzen.
Die Banken können sich dabei dadurch absichern, dass sie selbst Aktien des Zielunternehmens erwerben. Dabei müssen jedoch auch die Kreditinstitute bei einem eigenen Erwerb die geltenden Meldeschwellen beachten, die für den Erwerb größerer Anteile gelten.
Im erstgenannten Szenario kann die Bank den Verlust durch den Verkauf der Aktien relativieren, sofern sie die Aktien auch tatsächlich erworben hat. Da es ihr freisteht, an wen sie die Aktien verkauft, liegt es nahe, diese an den Übernehmer zu verkaufen. Im zweiten Szenario, bei gestiegenem Aktienkurs, hat er von der Bank einen Differenzbetrag erhalten und kann die Aktien dann trotz gestiegenen Marktwerts zum Einstandspreis erwerben. Der Übernehmer sichert sich durch den swap einen zukünftigen Kauf zu einem bestimmten Preis.
Die Banken profitieren dabei davon, dass sie vom Auftraggeber im Rahmen der Vereinbarung eine Gebühr für ihre Dienstleistung erhalten. Der Nutzen für das Unternehmen liegt darin, dass es im Zuge des Erwerbs zum Ende der swap -Laufzeit die gesetzlich geregelten Eingangsschwellenwerte auf diesem Weg umgehen kann, die im Falle eines Übersteigens der Beteiligung an dem Unternehmen eine Meldepflicht vorsehen.
3. Gesetzliche Grundlagen, die ein „Anschleichen“ ermöglichen
Grundsätzlich sind die Erwerber größerer Aktienpakete bei Überschreiten gewisser Schwellenwerte verpflichtet das Zielunternehmen, dessen Betriebsrat und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über ihr Vorhaben in Kenntnis zu setzen.
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- Arbeit zitieren
- Sebastian Ochs (Autor:in), 2009, Übernahme börsennotierter Unternehmen mittels swaps, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142479
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