Diese Arbeit soll einen Einblick in das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung im Europäischen Vertragsrecht geben. Hierzu werden zunächst die zentralen Begriffe bestimmt (A.) und anschließend die Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG) im Einzelnen erläutert (B.). Abschließend soll das Problem der Vereinbarkeit des zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes mit der (verfassungsrechtlich garantierten) Vertragsfreiheit dargelegt werden (C.).
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung.
- I. Der Begriff des „Europäischen Vertragsrechts“.
- II. „Diskriminierung\" - Eine allgemeine Begriffsbestimmung...
- B. Die Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG).
- I. Geltungsbereich.....
- 1. „Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“.
- 2. „Der Öffentlichkeit ohne Ansehen der Person zur Verfügung stehen“.
- 3. Ausnahmen vom Geltungsbereich......
- II. Der Gleichbehandlungsgrundsatz……….....
- 1. Tatbestand.........
- a) Unmittelbare Diskriminierung.....
- b) Mittelbare Diskriminierung..\n
- 2. Rechtfertigungen...\n
- a) Legitimes Ziel...\n
- b) Zugelassene Vergünstigungen.......\n
- aa) Positive Maßnahmen........
- bb) Schutz von Frauen in Bezug auf Schwangerschaft und Mutterschaft....
- 3. Insbesondere: Versicherungsmathematische Faktoren...\n
- a) Verbot der Berücksichtigung des Faktors „Geschlecht“.
- b) Option zur Zulassung von Unterschieden......
- III. Beweislast und Sanktionen...\n
- 1. Beweislast…......
- 2. Sanktionen………………………
- IV. Ausgewählte Punkte der nationalen Umsetzung der Richtlinie...\n
- 1. Versicherungsverträge........
- a) Verbot der Berücksichtigung des Faktors „Geschlecht“.
- b) Die Option zur Zulassung von Unterschieden...\n
- 2. Ansprüche.......
- a) Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\n
- aa) Der Beseitigungsanspruch.
- bb) Kontrahierungszwang...\n
- cc) Der Unterlassungsanspruch...\n
- b) Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch\n
- aa) Der Schadensersatzanspruch.......
- bb) Der Entschädigungsanspruch.
- cc) Sonstige Ansprüche…………………..\n
- C. Vereinbarkeit des zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes mit der\nVertragsfreiheit............\n
- I. Einführung in die Problematik.……........
- II. Aspekte gegen eine Vereinbarkeit mit der Vertragsfreiheit...\n
- III. Aspekte für eine Vereinbarkeit mit der Vertragsfreiheit....\n
- IV. Ergebnis.........
- Der Begriff des "Europäischen Vertragsrechts"
- Die Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG)
- Der Gleichbehandlungsgrundsatz und seine Rechtfertigungen
- Die Beweislast und Sanktionen bei Diskriminierung
- Die Vereinbarkeit des Gleichbehandlungsgebotes mit der Vertragsfreiheit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Verbot der Geschlechtsdiskriminierung im Europäischen Vertragsrecht. Sie analysiert die Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG) und untersucht deren Anwendung im Bereich des Vertragsrechts. Die Arbeit beleuchtet insbesondere die Vereinbarkeit des zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes mit der Vertragsfreiheit.
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel definiert den Begriff des „Europäischen Vertragsrechts“ und erläutert den allgemeinen Begriff der Diskriminierung. Kapitel B behandelt die Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG). Es analysiert den Geltungsbereich der Richtlinie und erläutert den Gleichbehandlungsgrundsatz mit seinen Tatbeständen, Rechtfertigungen und besonderen Aspekten, wie z.B. der Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Faktoren. Weiterhin werden die Beweislast und die Sanktionen bei Diskriminierung behandelt. Kapitel C widmet sich der Vereinbarkeit des zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes mit der Vertragsfreiheit. Es analysiert die relevanten Argumente für und gegen eine solche Vereinbarkeit und kommt zu einem Ergebnis.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt die Themen Diskriminierung, Gleichbehandlungsrichtlinie, Vertragsrecht, Vertragsfreiheit, Versicherungsmathematische Faktoren, Beweislast, Sanktionen, Zivilrecht.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt die Gleichbehandlungsrichtlinie Geschlecht (2004/113/EG)?
Diese Richtlinie verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Was ist der Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung?
Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person direkt wegen ihres Geschlechts schlechter behandelt wird. Mittelbare Diskriminierung geschieht durch neutrale Vorschriften, die eine Gruppe faktisch benachteiligen.
Darf das Geschlecht bei Versicherungsprämien eine Rolle spielen?
Die Arbeit untersucht das Verbot der Berücksichtigung des Faktors „Geschlecht“ bei Versicherungsmathematik und die rechtlichen Ausnahmen bzw. Optionen zur nationalen Umsetzung.
Beißt sich das Gleichbehandlungsgebot mit der Vertragsfreiheit?
Dies ist ein zentrales Problem: Das Gesetz schränkt die Freiheit ein, Vertragspartner frei zu wählen (Kontrahierungszwang), um Diskriminierung zu verhindern, was verfassungsrechtlich abgewogen werden muss.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot?
Mögliche Folgen sind Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und Entschädigungszahlungen für die betroffenen Personen.
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- Patrick Hoch (Author), 2007, Das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung im europäischen Vertragsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141432