Dieses Essay behandelt das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (BVerfG) vom 26.02.2020.
Ziel des neuen Straftatbestandes war es, zu verhindern, dass die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid („assistierter Suizid“) zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung wird. Insbesondere Sterbehilfevereinen, die regelmäßig Beihilfe zum Suizid anbieten, werden hiervon erfasst. Die Befürchtung ohne den § 217 war es, dass dadurch eine gesellschaftliche „Normalisierung“ ein „Gewöhnungseffekt“ für die Gesellschaft entstehe. Nach dem Urteil wurden schnell Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geäußert und von weiten Teilen der Strafrechtswissenschaft abgelehnt. Dies führte zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Denn das Gesetz betrifft eben nicht nur Sterbehilfevereine, sondern auch Ärzte, vor allem Palliativmediziner, diese sind Mediziner zur Linderung von Schmerzen und der Behandlung von schweren fortschreitenden Erkrankungen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Problem und Kritik der Entscheidung
- B. Hauptteil
- I. Allgemeine Argumente des Gerichts
- II. Strafrechtliche Beurteilung vor dem Urteil
- 1. Beihilfe zur Selbsttötung
- 2. Aktive Sterbehilfe
- 3. Passive Sterbehilfe
- 4. Indirekte Sterbehilfe
- III. Rechtliche Bewertung
- 1. Einordnung juristischer Kontext
- 2. Praktische Folgen
- 3. Positionierung und Vereinbarkeit mit EGMR
- 4. Betäubungsmittelgesetz
- 5. Berufsordnung der Ärzte
- IV. Rechtliche Folgen
- C. Schluss
- I. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser wissenschaftliche Essay befasst sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Februar 2020, das das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärte. Der Essay analysiert die wichtigsten Argumente des Gerichts, setzt die Entscheidung in den Kontext der geltenden Strafrechtsprechung und bewertet die praktischen Folgen für die Sterbehilfedebatte in Deutschland.
- Das Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
- Die strafrechtliche Beurteilung der Selbsttötung und der Sterbehilfe
- Die rechtliche Bewertung des Urteils im Kontext der Menschenrechte und des Grundgesetzes
- Die praktischen Folgen des Urteils für die Sterbehilfedebatte in Deutschland
- Die Vereinbarkeit des Urteils mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die kontroverse Debatte um die Sterbehilfe und die Kritik an dem Urteil des BVerfG. Der Hauptteil analysiert die allgemeinen Argumente des Gerichts, die strafrechtliche Beurteilung der Selbsttötung und Sterbehilfe sowie die rechtlichen und praktischen Folgen des Urteils. Es werden verschiedene Formen der Sterbehilfe untersucht und die Vereinbarkeit des Urteils mit der Rechtsprechung des EGMR sowie mit dem Betäubungsmittelgesetz und der Berufsordnung der Ärzte diskutiert.
Schlüsselwörter
Selbsttötung, Sterbehilfe, Suizidhilfe, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Strafrecht, Menschenrechte, Rechtssprechung, Betäubungsmittelgesetz, Berufsordnung der Ärzte, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR
Häufig gestellte Fragen
Warum wurde das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe aufgehoben?
Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2020, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Inanspruchnahme von Hilfe Dritter umfasst.
Was bedeutet „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung?
Geschäftsmäßig meint nicht unbedingt kommerziell, sondern auf Wiederholung angelegt. Dies betraf vor allem Sterbehilfevereine und Ärzte.
Was ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe?
Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) bleibt verboten. Passive Sterbehilfe ist das Zulassen des Sterbens durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen.
Welche Folgen hat das Urteil für Ärzte?
Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit für Mediziner, insbesondere in der Palliativmedizin, da sie nun unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe leisten dürfen.
Ist das Urteil mit europäischem Recht vereinbar?
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EGMR, der den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bei der Regelung der Sterbehilfe einräumt.
- Quote paper
- Dominik Vogt (Author), 2021, Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1405540