Die Staatwerdung Israels - Historische und völkerrechtliche Grundlagen


Hausarbeit, 2001

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung - Was ist Völkerrecht? Inwieweit spielt es hier eine Rolle?

1. Historische Entwicklung in Palästina vom Ende des 19. Jahrhunderts bis Ende des Ersten Weltkrieges

2. Entscheidende Schritte auf dem Weg zu einem jüdischen Staat in Palästina
2.1. Das Sykes-Picot-Abkommen von 1916
2.2. Die Balfour-Deklaration von 1917
2.3. Der Weg zum Völkerbundmandat für Palästina

3. Die UN-Resolution 181 vom November 1947

4. Proklamation des Staates Israel 1948

5. Fazit – Die entscheidende Rolle Großbritanniens bei der Staatwerdung Israels

Literaturangaben

Einleitung

Um die Problematik im Nahen Osten beziehungsweise in Palästina vor allem während der Staatwerdung Israels zu verdeutlichen, muss man einen Punkt näher betrachten, den beide Seiten immer wieder, auch nach der Proklamation des Staates Israel, als legitimes und verständliches Argument anführten, warum sie mit dem status quo zufrieden oder eben nicht zufrieden waren: das Völkerrecht.

Der Begriff „Völkerrecht“ ist als solcher eigentlich irreführend, da nirgendwo ein geschriebenes und allgemein verbindliches Völkerrecht existiert. Vielmehr handelt es sich beim Völkerrecht um die Gesamtheit der Rechtsnormen zur Regelung der internationalen Beziehungen zwischen voneinander gesetzlich unabhängigen Völkerrechtssubjekten, zum Beispiel von einzelnen Staaten oder supranationalen souveränen Organisationen wie den heutigen Vereinten Nationen oder der Europäischen Union. Das Völkerrecht entsteht durch Gewohnheitsrecht, also allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen, bilateralen oder multilateralen Verträgen sowie bindenden Beschlüssen.[1]

Allerdings kann man das Völkerrecht mangels eines verbindlichen Rechtssystems sowie der Abwesenheit eines legitimierten Gewaltmonopols, mit Hilfe dessen sich ein internationales verbindliches Rechtsystem wie beispielsweise die UN-Charta überwachen und durchsetzen ließe, als anarchisch ansehen, denn ein internationales System wie das Völkerrecht, das nur schwerlich überwacht werden kann, veranlasst die einzelnen Mitglieder dazu, ihre Existenzsicherung eigenverantwortlich zu übernehmen. Hierbei wird aber wiederum zum Problem, dass jeder Staat oder jede Volksgruppe ob des Unwissens über das Verhalten des Gegners sein jeweils eigenes Sicherheitspotential so ausbauen muss, dass es die Gegenseite wiederum als Bedrohung oder Affront auffassen könnte.[2] Dies wiederum könnte dann zu einem unechten Konflikt führen, da durch das Ausbauen des Sicherheitspotentials sich der jeweilige Gegner provoziert fühlt und es zu Spannungen führt, die sich irgendwann auf welche Art und Weise auch immer entladen muss.

Im Nahost-Konflikt wurde und wird sowohl von den Juden als auch von den Palästinensern immer wieder das Völkerrecht beziehungsweise die UN-Charta als Argument für ihre Forderungen angeführt. Die UN-Charta ist die „Verfassung“ beziehungsweise die Arbeitsgrundlage der UN und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Die Ziele, die mit der Schaffung dieser Charta erreicht werden sollten, sind vor allem Friedenssicherung durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf allen Gebieten und Ebenen, sowie Förderung der Menschenrechte. Die Punkte der Charta allerdings, die immer wieder als Hauptargument im Nahen Osten angeführt wurden, ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker sowie das Recht auf Souveränität und Gleichheit. Näheres hierzu wird noch im Fazit behandelt.

1. Historische Entwicklung um Palästina vom Ende des 19. Jahrhunderts bis Ende des Ersten Weltkrieges

Bereits im Jahre 1882 begann die erste größere Einwanderungswelle (Alija) nach Palästina. Ursache hierfür war vor allem die massive Unterdrückung der Juden in Osteuropa. So kamen im Zeitraum von 1882 bis 1903 dreißigtausend Juden nach Palästina, um dort zu siedeln. Zu diesem Zeitpunkt wurde aus der Judenfrage auch ein Palästina-Problem. Denn als die Ansiedelungen der Juden in Palästina begannen, „war das Land keineswegs leer, wie manche irrtümlich annehmen, sondern relativ dicht bevölkert. Wollten die Zionisten an ihrem Ziel der Errichtung eines jüdischen Staatswesens festhalten, so liefen sie Gefahr, mit der einheimischen Bevölkerung in Konflikt zu geraten.“[3]

Theodor Herzl formulierte 1896 in seinem Buch „Der Judenstaat“ erstmals den Wunsch, den in dieser Zeit immer mehr Juden angesichts der Diaspora und der Unterdrückung in ihren jeweiligen nationalen Gesellschaften hatten: Einen eigenen Staat, in dem alle Juden zusammenlebten: „Wir sind ein Volk, ein Volk. Wir haben überall ehrlich versucht, in der uns umgebenden Volksgemeinschaft unterzugehen und nur den Glauben unserer Väter zu bewahren. Man lässt es nicht zu. Vergebens sind wir treue und an manchen Orten sogar überschwängliche Patrioten, vergebens bringen wir dieselben Opfer an Gut und Blut wie unsere Mitbürger (...) Wir sind ein Volk – der Feind macht uns ohne unseren Willen dazu, wie das immer in der Geschichte so war. In der Bedrängnis stehen wir zusammen, und da entdecken wir plötzlich unsere Kraft“[4]. Herzl erhielt zwar auf Grund seines Anliegens persönliche Audienzen beim deutschen Kaiser Wilhelm II. sowie dem türkischen Sultan Abdül-Hamid II. Eine Unterstützung der beiden blieb Herzl jedoch versagt. Erst 1917 sollten die Juden dann doch noch durch Großbritannien in der Balfour-Deklaration einen internationalen Fürsprecher finden.

Dennoch war der 1. Zionistenkongress in Basel 1897 eine fast zwangsläufige Folge dieses Strebens. Auf diesem Kongress wurden folgende Ziele und Vorhaben verabschiedet: Es sollte eine öffentlich-rechtliche Heimstätte in Palästina für alle Juden geschaffen werden. Die Juden beriefen sich im theologischen Sinne auf das Alte Testament 2. Buch Mose 3.17 („ich will euch aus dem Elend Ägyptens führen in das Land der Kanaaniter, Hethiter, Amoriter, Perisiter, Hewiter und Jebusiter, in das Land, darin Milch und Honig fließt“, wobei historisch erwiesen ist, dass die angeführten Volksgruppen eben zu dieser ungefähren Zeit in Palästina lebten), weshalb sie gerade in Palästina einen Judenstaat gründen wollten, und nicht anderswo. Jedoch formulierte man als Ziel nicht einen Judenstaat, sondern lediglich eine Heimstätte für alle Juden, aus Rücksicht auf die zu diesem Zeitpunkt in Palästina noch herrschende Macht der Osmanen. Allerdings wird die Schaffung einer Heimstätte für alle Juden als akzeptable Minimalforderung definiert. Denn „Zentrale Bedeutung für die jüdische Gemeinschaft hat (,...) das ‚Gelobte (=versprochene) Land’. Auch in den Zeiten des Exils (Galut) gedachten die Juden stets der verlorenen Heimat der Vorväter: ‚Dieses Jahr hier, nächstes Jahr in Jerusalem; dieses Jahr Sklaven, nächstes Jahr freie Menschen’, so heißt es im Anschlussgebet zum Pessach-Fest“.[5]

1904 begann dann die 2. Alija als Folge von Juden-Pogromen in Russland und Polen, die bereits 1881 in Russland, insbesondere in der Ukraine, begannen und nun ausuferten. Grund hierfür war die Ermordung Alexanders II. durch revolutionäre Anarchisten, was den Juden in Russland zugeschrieben wurde. Seit 1905 kam es in 600 russischen Städten und Dörfern zu Pogromen gegen Juden, wobei tausende Juden umgebracht wurden und ihr Hab und Gut geplündert oder vernichtet wurde.

Weil aus diesen Gründen nun immer mehr Juden nach Palästina einwanderten, konnten sich die Juden allmählich in diesem Gebiet etablieren. Von 1845 bis 1914 stieg die Zahl der jüdischen Bevölkerung Palästinas von 12.000 auf 85.000. Noch bestand die Mehrheit der Bevölkerung aus arabischsprachigen Christen und Moslems. 1909 aber kam es zur Gründung des ersten Kibbuz Deganja am See Genezareth, auch wurde Tel Aviv die erste jüdisch-zionistische Stadt in Palästina.

2. Entscheidende Schritte auf dem Weg zum jüdischen Staat in Palästina

2.1. Das Sykes-Picot-Abkommen von 1916

Im Mai 1916 kam es zu einem Geheimabkommen zwischen Frankreich, Großbritannien sowie Russland. Es wurde von einem Vertreter des britischen Außenministeriums, Sir Mark Sykes, und einem Vertreter des französischen Außenministeriums, Charles Georges Picot, ausgearbeitet. Dieses Geheimabkommen hatte eine territoriale Aufteilung des Nahen Ostens unter den Großmächten zum Inhalt. „Kurz vor dem Kriegsausbruch war man auf die Erdölquellen bei Mossul aufmerksam geworden, die zu einem wesentlichen Aspekt bei den imperialistischen Vormachtbestrebungen im Nahen Osten wurden.“[6] Diese Idee einer Aufteilung war zu diesem Zeitpunkt nur möglich, weil zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar war, dass das Osmanische Reich zu den Verlierern des Ersten Weltkrieges gehören und somit seine Macht über dieses Territorium nicht mehr weiter würde aufrecht erhalten können. Daraus würde ein staatsrechtliches Machtvakuum entstehen.

[...]


[1] Vgl. Holtmann (Hrsg.), Politik-Lexikon, München 2000, S. 745

[2] vgl. Holtmann (Hrsg.), a.a.O., S. 282 f.

[3] Bundeszentrale für pol. Bildung (Hrsg.), Der israelisch-arabische Konflikt, 5. Auflage, Bonn 1999, S. 21 f.

[4] Theodor Herzl, Gesammelte Zionistische Werke, Berlin 1934, S 523 ff.

[5] Ortag, Jüdische Kultur und Geschichte, Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, 4. Auflage, Potsdam 2000, S. 24

[6] Mardek, Der Nahostkonflikt – Gefahr für den Weltfrieden, Berlin 1987, S. 22

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Staatwerdung Israels - Historische und völkerrechtliche Grundlagen
Hochschule
Universität Potsdam  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Note
1,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
18
Katalognummer
V14040
ISBN (eBook)
9783638195447
Dateigröße
536 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Staatwerdung, Israels, Historische, Grundlagen
Arbeit zitieren
Patrick Ehlers (Autor:in), 2001, Die Staatwerdung Israels - Historische und völkerrechtliche Grundlagen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14040

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